Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Abs 1 KAG ND; § 2 Abs 1 S 2 KAG ND; § 5 Abs 2 S 2 KAG ND; § 9 Abs 1 KAG ND; § 9 Abs 2 KAG ND; § 9 Abs 3 KAG ND; § 9 Abs 6 KAG ND; § 59 Abs 1 KomVerfG ND; § 65 Abs 1 KomVerfG ND... ; § 68 OWiG; § 47 Abs 1 VwGO; § 47 Abs 2 VwGO
Abkürzung; Auffangvorschrift; Aufwand, beitragsfähig; Aufwand, umlagefähiger; Beitragssatz; Bekanntmachung, ortsübliche; Beschlussfähigkeit; Betriebsart; Betriebsartentabelle; Deckungsgrad; Deckungsmittel; Doppelfunktion; Eigenanteil; Eigenbetrieb; Eilfall; Fälligkeit; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (42)
- OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18
Rn. 179 Der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit besagt, dass eine Beitragssatzung auf jeden in der Gemeinde denkbaren Beitragsfall anwendbar ist (vgl. Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 48;… zum Erschließungsbeitrag siehe Senatsurteil vom 8.11.2018 - 9 LC 4/17 - juris Rn. 40, wonach der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit nicht verlangt, dass für alle "irgendwie denkbaren" Fälle eine Maßstabsregelung vorhanden sein muss, wohl aber für die realistischer Weise zu erwartenden Fälle).Dabei gilt, dass auf eine Auffangvorschrift, der zufolge auch sonstige selbständige Personen und Unternehmen beitragspflichtig sind, denen mittelbar oder unmittelbar durch den Fremdenverkehr bzw. Tourismus besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden, in zulässiger Weise nur für diejenigen Bevorteilten zurückgegriffen werden darf, deren Hinzutreten zum Kreis der Beitragspflichtigen nicht vorhersehbar war (vgl. Senatsbeschluss vom 4.3.2020 - 9 LA 149/19 - n. v.; Senatsurteile vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 53 …und vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 35).
Für diese Fälle konnte nicht auf die Auffangvorschrift zurückgegriffen werden, weil dieser Kreis der Beitragspflichtigen vorhersehbar war (vgl. Senatsurteil vom 22.11.2010, a. a. O., Rn. 53).
Eine solche Funktion einer Auffangregelung ist nach der dargestellten Rechtsprechung des Senats jedoch nicht zu beanstanden, zumal hier für diese Fälle zudem jeweils Vorteils- und Gewinnsätze bestimmt sind (vgl. zu dieser Anforderung Senatsurteil vom 22.11.2010, a. a. O., Rn. 53; s. a. Senatsbeschluss vom 4.3.2020 - 9 LA 149/19 - n. v.).
Denn nicht nur gewerbliche, sondern auch private Vermieter von Ferienwohnungen sind "selbständig tätig" i. S. v. § 9 Abs. 2 Satz 1 NKAG (Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 50; Senatsbeschluss vom 15.12.2008 - 9 LA 349/05 - n. v.).
Ansonsten kann er mit dem Einwand, einzelne Beitragssätze hätten höher oder niedriger angesetzt werden müssen, nicht durchdringen (Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 55).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89
Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18
Nur wegen dieses Aufwands können nach § 9 Abs. 2 Satz 1 NKAG von solchen selbständig tätigen Personen und Unternehmen Tourismusbeiträge erhoben werden, denen durch den Tourismus unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 15).Dabei gilt, dass auf eine Auffangvorschrift, der zufolge auch sonstige selbständige Personen und Unternehmen beitragspflichtig sind, denen mittelbar oder unmittelbar durch den Fremdenverkehr bzw. Tourismus besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden, in zulässiger Weise nur für diejenigen Bevorteilten zurückgegriffen werden darf, deren Hinzutreten zum Kreis der Beitragspflichtigen nicht vorhersehbar war (vgl. Senatsbeschluss vom 4.3.2020 - 9 LA 149/19 - n. v.;… Senatsurteile vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 53 und vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 35).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und anderer Obergerichte ist es zulässig, sich bei der Festlegung der Gewinnsätze an der Richtsatzsammlung zu orientieren (…vgl. Senatsurteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 51; OVG RP…, Urteil vom 19.12.2018, a. a. O., Rn. 51; VGH BW…, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rn. 42 f.; OVG SH…, Urteil vom 23.8.2000 - 2 L 226/98 - juris Rn. 47).
Wenn jedoch - wie hier - die Maßstabseinheit (Multiplikation vom bereinigten Umsatz mit Gewinnsatz und Vorteilssatz, § 3 Abs. 2 bis 4 TBS) selbst ein Geldbetrag ist, ist ein Vomhundertsatz von diesem Geldbetrag jedenfalls inhaltlich ebenfalls ein Geldbetrag (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 53).
Rn. 246 Zu den beitragsfähigen Aufwendungen gehören auch Personalkosten, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der für die Erfüllung der in § 9 Abs. 1 Satz 1 NKAG genannten Aufgaben stehen (vgl. Senatsurteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn 59).
Rn. 282 Der Beitragssatz ist das Ergebnis eines Rechenwerks, mit dem der ermittelte umlagefähige Aufwand (Dividend) durch die Summe der Maßstabseinheiten (hier: Messbetragssummen = Divisor) geteilt wird (vgl. das Senatsurteil vom 13.11.1990, a. a. O., Rn. 54).
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 6 C 11698/17
Tourismusbeitragssatzung in Bad Kreuznach unwirksam
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18
Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Bemessung der die Beitragserhebung rechtfertigenden Vorteile im Rahmen des Fremdenverkehrs- bzw. Tourismusbeitragsrechts nur nach einem an der Wahrscheinlichkeit orientierten Maßstab vorgenommen werden, weil die durch den Fremdenverkehr bzw. Tourismus ermöglichte Steigerung des Umsatzes bzw. Gewinns nicht genau anhand eines Wirklichkeitsmaßstabs festgestellt werden kann (…vgl. Senatsurteil vom 23.3.2009 - 9 LC 257/07 - juris Rn. 35 m. w. N.; vgl. auch OVG RP, Urteil vom 19.12.2018 - 6 C 11698/17 - juris Rn. 46 m. w. N.).Rn. 167 Mit den Grundsätzen eines zulässigen pauschalierenden und typisierenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabs steht im Einklang, dass der Messbetrag, der die besonderen wirtschaftlichen Vorteile ausdrückt, gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 TBS aus der Summe der vereinnahmten Leistungsentgelte aus der beitragspflichtigen Tätigkeit (im Folgenden: Umsatz), im Falle der Umsatzsteuerpflicht abzüglich enthaltener Umsatzsteuer, multipliziert mit dem touristisch bedingten Anteil (Vorteilssatz, Abs. 3) und dem Gewinnsatz (Abs. 4) errechnet wird (…Senatsurteil vom 23.3.2009, a. a. O., Rn. 36 ff.; OVG RP, Urteil vom 19.12.2018 - 6 C 11698/17 - juris Rn. 47; BayVGH…, Beschluss vom 2.3.2018 - 4 ZB 17.689 - juris Rn. 8).
Die Antragsgegnerin durfte die Vorteilssätze der jeweiligen Betriebsarten im Rahmen pauschaler Schätzung in der Anlage der Satzung festlegen (vgl. auch OVG RP, Urteil vom 19.12.2018 - 6 C 11698/17 - juris Rn. 48).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und anderer Obergerichte ist es zulässig, sich bei der Festlegung der Gewinnsätze an der Richtsatzsammlung zu orientieren (…vgl. Senatsurteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - juris Rn. 17; OVG Lüneburg…, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 51; OVG RP, Urteil vom 19.12.2018, a. a. O., Rn. 51; VGH BW…, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rn. 42 f.; OVG SH…, Urteil vom 23.8.2000 - 2 L 226/98 - juris Rn. 47).
Rn. 210 Es verstößt aber auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn die Gemeinde - wie hier - auf den untersten Reingewinnsatz abstellt (so auch OVG RP, Urteil vom 19.12.2018 - 6 C 11698/17 - juris Rn. 51; VG Arnsberg…, Urteil vom 17.12.2014 - 13 K 2771/13 - juris Rn. 75).
- OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 LC 257/07
Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Bemessung von Fremdenverkehrsbeiträgen nach …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18
Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Bemessung der die Beitragserhebung rechtfertigenden Vorteile im Rahmen des Fremdenverkehrs- bzw. Tourismusbeitragsrechts nur nach einem an der Wahrscheinlichkeit orientierten Maßstab vorgenommen werden, weil die durch den Fremdenverkehr bzw. Tourismus ermöglichte Steigerung des Umsatzes bzw. Gewinns nicht genau anhand eines Wirklichkeitsmaßstabs festgestellt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 23.3.2009 - 9 LC 257/07 - juris Rn. 35 m. w. N.; vgl. auch OVG RP…, Urteil vom 19.12.2018 - 6 C 11698/17 - juris Rn. 46 m. w. N.).Rn. 167 Mit den Grundsätzen eines zulässigen pauschalierenden und typisierenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabs steht im Einklang, dass der Messbetrag, der die besonderen wirtschaftlichen Vorteile ausdrückt, gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 TBS aus der Summe der vereinnahmten Leistungsentgelte aus der beitragspflichtigen Tätigkeit (im Folgenden: Umsatz), im Falle der Umsatzsteuerpflicht abzüglich enthaltener Umsatzsteuer, multipliziert mit dem touristisch bedingten Anteil (Vorteilssatz, Abs. 3) und dem Gewinnsatz (Abs. 4) errechnet wird (Senatsurteil vom 23.3.2009, a. a. O., Rn. 36 ff.; OVG RP…, Urteil vom 19.12.2018 - 6 C 11698/17 - juris Rn. 47; BayVGH…, Beschluss vom 2.3.2018 - 4 ZB 17.689 - juris Rn. 8).
Die sich aus der Zeitspanne zwischen dem für die Einnahmenermittlung maßgeblichen Jahr und dem Erhebungszeitraum ergebenden Ungenauigkeiten sind auch deswegen hinnehmbar, weil jeder Wahrscheinlichkeitsmaßstab gebotene Vorteile nur mehr oder weniger unzureichend erfassen kann (vgl. Senatsurteil vom 23.3.2009, a. a. O., Rn. 36 zu einer Bemessung anhand des Umsatzes des vorvergangenen Jahres).
Ausreichend ist, wenn sie auf der Grundlage von Marktanalysen und verfügbaren Statistiken Vergleiche zwischen den zu erzielenden Umsätzen und Gewinnen in den einzelnen Branchen anstellt und die errechneten Multiplikatoren ohne erkennbare systematische Fehler zur Festlegung der Beitragssätze verwendet (vgl. Senatsurteil vom 23.3.2009, a. a. O., Rn. 39).
Diese können angemessen nur durch eine jeweils nach dem Tätigkeitsbereich differenzierende Veranlagung zum Tourismusbeitrag erfasst werden (so zum Fremdenverkehrsbeitrag, Senatsurteil vom 23.3.2009 - 9 LC 257/07 - juris Rn. 50).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 134/98
Gewinnorientierter Maßstab bei der Beitragsveranlagung zur Fremdenverkehrsabgabe; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18
Rn. 209 Es ist anerkannt, dass die Gemeinde hinsichtlich der Gewinnsätze auf die Mittelsätze abstellen kann, weil der Mittelsatz mit der größten Wahrscheinlichkeit den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommt (BayVGH…, Beschluss vom 2.3.2018 - 4 ZB 17.689 - juris Rn. 7; vgl. auch OVG SH, Urteil vom 22.12.1999 - 2 L 134/98 - juris Rn. 17; vgl. Senatsurteil vom 13.11.1990 - 9 K 5/89 - S. 24 UA zu einer "Maßstabskomponente Mittelwert";… Engelbrecht in Schieder/Happ, a. a. O., Art. 6 BayKAG Rn. 45;… siehe auch von Waldthausen, a. a. O., § 9 NKAG Rn. 65).Eine gesetzliche Regelung verstößt nur dann gegen den Gleichheitssatz, wenn sie unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheint, so dass die Unsachlichkeit evident ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91 - juris Rn. 8; OVG SH, Urteil vom 22.12.1999 - 2 L 134/98 - juris Rn. 17).
Denn es handelt sich insoweit um einen Ersatzmaßstab, auf den zurückgegriffen wird, weil die Ermittlung von Mittelsätzen in Anbetracht der geringen Anzahl dieser Betriebsarten innerhalb der zu bildenden Beitragsgruppen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen würde, der zu den zu erwartenden Einnahmen außer Verhältnis stünde (OVG SH, Urteil vom 22.12.1999 - 2 L 134/98 - juris Rn. 17).
Entscheidet der Satzungsgeber, sich zur Bemessung der Fremdenverkehrsbeiträge grundsätzlich an Gewinnsätzen zu orientieren, die im Sinne der BFM-Richtsatzsammlung Mittelsätze sind, muss er konsequent diese Grundsatzentscheidung auch dann umsetzen, wenn er auf der Grundlage eigener Erkenntnisse einen Gewinnsatz durch Satzungsregelung festlegt (OVG SH, Urteil vom 22.12.1999 - 2 L 134/98 - juris Rn. 18).
- VG Osnabrück, 28.10.2008 - 1 A 148/08
Abkürzung ; Anspruch; Beschluss; Beschlussfassung ; Beschlussvorlage; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18
Rn. 100 Nach der niedersächsischen Rechtsprechung zu dem außer Kraft getretenen § 41 NGO sind Verstöße gegen Ladungsvorschriften schwere Verfahrensfehler, die zur Unwirksamkeit der in der fraglichen Sitzung gefassten Beschlüsse führen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.1.1975 - II OVG A 37/72 - dng 1975, 214; VG Osnabrück Urteil vom 28.10.2008 - 1 A 148/08 - juris Rn. 32).Das Recht, rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung geladen zu werden, einschließlich des Rechts, nur gerechtfertigte Verkürzungen der Ladungsfrist hinnehmen zu müssen, ist ein verfahrensrechtliches Mitwirkungsrecht jedes Ratsmitglieds (vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 28.10.2008 - 1 A 148/08 - juris Rn. 32).
Rn. 106 Bei dem Begriff des Eilfalls handelt es sich um einen der gerichtlichen Kontrolle unterliegenden unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 28.10.2008, a. a. O., Rn. 39).
Demgegenüber will Blum (…NKomVG, Stand: Juni 2019, § 49 Rn. 17 m. w. N.) einen Eilfall erst dann annehmen, wenn ein Aufschub der Sache bis zur - unter Wahrung der gesetzlichen Ladungsfrist - nächstmöglichen Ratssitzung der Gemeinde oder ohne eigenes Verschulden Dritten oder der Kommune selbst einen irreversiblen materiellen Schaden zufügt oder wenn durch den Aufschub Rechte von Ratsmitgliedern oder anderer Gemeindeorgane verkürzt werden und diese drohende Rechtsverkürzung schwerer wiegt als die Einschränkung des Vorbereitungsrechts der Ratsmitglieder und ferner dann, wenn die Gemeinde kraft Gesetzes oder aufgrund eines Gesetzes verpflichtet ist, in der nächsten Ratssitzung zu handeln (hierzu ebenfalls VG Osnabrück, Urteil vom 28.10.2008, a. a. O., Rn. 39).
- OVG Niedersachsen, 27.05.2015 - 9 LA 268/13
Abgabengerechtigkeit; Bagatellabgabe; Berater; Gleichheitssatz; Notar; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18
Dieses weitgehende Ermessen ist gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (Senatsbeschluss vom 27.5.2015 - 9 LA 268/13 - juris Rn. 7 m. w. N.).Es muss daher hingenommen werden, dass innerhalb der gebildeten Berufsgruppen durchaus Unterschiede hinsichtlich der aus dem Fremdenverkehr bzw. Tourismus erzielbaren wirtschaftlichen Vorteile bestehen (vgl. Senatsurteil vom 27.5.2015, a. a. O., Rn. 8 m. w. N.).
Nur dann besteht die Notwendigkeit, diesem Umstand durch die Bildung weiterer Gruppen von Beitragspflichtigen oder durch Unterschiede innerhalb der Beitragsgruppen Rechnung zu tragen (Senatsurteil vom 27.5.2015, a. a. O., Rn. 9 m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 9 KN 288/13
Allgemeininteresse; Anliegerinteresse; Frontmetermaßstab; Gemeindeanteil; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18
Es drängt sich dem Senat auch kein Fehler auf (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16.2.2016 - 9 KN 288/13 - juris Rn. 14).Durchgreifende Fehler sind nicht ersichtlich (vgl. Senatsurteil vom 16.2.2016 - 9 KN 288/13 - juris Rn. 14).
- VGH Bayern, 02.03.2018 - 4 ZB 17.689
Ermittlung des Mindestbeitragssatzes des Fremdenverkehrbeitrags
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18
Rn. 167 Mit den Grundsätzen eines zulässigen pauschalierenden und typisierenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabs steht im Einklang, dass der Messbetrag, der die besonderen wirtschaftlichen Vorteile ausdrückt, gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 TBS aus der Summe der vereinnahmten Leistungsentgelte aus der beitragspflichtigen Tätigkeit (im Folgenden: Umsatz), im Falle der Umsatzsteuerpflicht abzüglich enthaltener Umsatzsteuer, multipliziert mit dem touristisch bedingten Anteil (Vorteilssatz, Abs. 3) und dem Gewinnsatz (Abs. 4) errechnet wird (…Senatsurteil vom 23.3.2009, a. a. O., Rn. 36 ff.; OVG RP…, Urteil vom 19.12.2018 - 6 C 11698/17 - juris Rn. 47; BayVGH, Beschluss vom 2.3.2018 - 4 ZB 17.689 - juris Rn. 8).Rn. 209 Es ist anerkannt, dass die Gemeinde hinsichtlich der Gewinnsätze auf die Mittelsätze abstellen kann, weil der Mittelsatz mit der größten Wahrscheinlichkeit den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommt (BayVGH, Beschluss vom 2.3.2018 - 4 ZB 17.689 - juris Rn. 7; vgl. auch OVG SH…, Urteil vom 22.12.1999 - 2 L 134/98 - juris Rn. 17; vgl. Senatsurteil vom 13.11.1990 - 9 K 5/89 - S. 24 UA zu einer "Maßstabskomponente Mittelwert";… Engelbrecht in Schieder/Happ, a. a. O., Art. 6 BayKAG Rn. 45;… siehe auch von Waldthausen, a. a. O., § 9 NKAG Rn. 65).
- OVG Niedersachsen, 01.02.2016 - 9 KN 277/14
Anforderungen an die Kalkulation eines Fremdenverkehrsbeitrags
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18
Von dem fremdenverkehrs- bzw. tourismusbeitragsfähigen Aufwand errechnet man den auf die Beitragspflichtigen umlagefähigen Aufwand, indem ein angemessener Eigenanteil der Gemeinde erst nach Abzug anderweitiger Deckungsmittel bzw. sonstiger Entgelte i. S. v. § 9 Abs. 6 Satz 2 NKAG abgezogen wird (Festhalten an Senatsurteil vom 1.2.2016 - 9 KN 277/14 - juris Rn. 30).In seinem Urteil vom 1. Februar 2016 (- 9 KN 277/14 - juris Rn. 40) hat der Senat es offengelassen, ob die tatsächlichen Kosten der Aufgabenwahrnehmung durch eine 100%ige Tochtergesellschaft auch dann in die Beitragskalkulation eingestellt werden dürfen, wenn eine ausdrückliche vertragliche Verpflichtung der Gemeinde zur Kostenübernahme fehlt.
- OVG Niedersachsen, 17.03.1997 - 9 K 1912/95
Kommunale Abgaben; Fremdenverkehrsbeitrag; Kurort; Gleichheitssatz; Steuerberater
- VGH Bayern, 20.06.2018 - 4 N 17.1548
Unwirksamkeit eines Satzungsbeschlusses wegen fehlender Beschlussfähigkeit des …
- VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 18.2285
Fremdenverkehrsbeitrag
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
Rückwirkende Klarstellung
- BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 17.82
Öffentlicher Dienst - Soldat auf Zeit - Probezeit - Anrechnung von Dienstzeiten
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; …
- BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08
Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige; …
- BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - …
- BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; …
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2008 - 2 S 669/07
Fremdenverkehrsbeitrag für Kaufhaus; Vorteilsbegriff; Bemessung nach fiktivem …
- OVG Sachsen, 20.05.2019 - 5 A 100/16
Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung …
- OVG Sachsen, 08.07.2019 - 5 A 101/16
Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung; …
- BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a BKKG …
- OVG Niedersachsen, 27.06.2011 - 9 LB 168/09
Einstellung von abfallmengenabhängigen Kosten in die Kalkulation der Grundgebühr …
- OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung …
- OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 9 LC 4/17
Abgabengerechtigkeit; Abwägungsentscheidung; Anfechtungsklage; Auslegung; …
- OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03
Ausbaubeiträge; Zur Hervorhebung einer Satzungsveröffentlichung in einer Zeitung …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.1999 - 1 M 140/98
Straßenreinigungsgebühren - Satzungsmängel, Heilung, Straßenreinigungsgebühren, …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89
Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehr; Unmittelbare wirtschaftliche Vorteile; …
- VG Arnsberg, 17.12.2014 - 13 K 2771/13
Erhebung von Fremdenverkehrsbeitrag ggü. Steuerberater in Kurort rechtmäßig
- OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 226/98
Heranziehung zur Fremdenverkehrsabgabe; Rückwirkende Satzung; Begriff der …
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 2 S 3247/96
Fremdenverkehrsabgabe
- OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 352/02
Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Anbieters von PC-Kursen in einem …
- OVG Niedersachsen, 17.10.2007 - 9 LA 377/05
Bestimmung der Höhe des Gemeindeanteils i.R.d. Kalkulation für die Erhebung von …
- VG Oldenburg, 08.11.2012 - 2 A 1862/11
Fremdenverkehrsbeitrag; Konkrete Vollständigkeit; Vorteilssatz
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2003 - 2 M 189/02
- OVG Niedersachsen, 10.11.2014 - 9 KN 37/14
Teilerfolg im Streit um die Abfallgebühren in der Region Hannover: Geänderte …
- BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle …
- VGH Bayern, 03.03.2006 - 26 N 01.593
- BVerwG, 29.12.2011 - 3 BN 1.11
Verordnung über Jagdzeiten für Schalenwild; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; …
- OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99
Rechtsweg, Ausschließungsgründe, Unmittelbarkeit
- OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 KN 3/13
Gültigkeit einer Beherbergungssatzung - Steuerschuldner; kalkulatorische …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2024 - 6 KN 1/24
Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht sind …
Dies ist bei Verstößen gegen die in der Geschäftsordnung zu treffenden Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen der Gemeindevertretung stets der Fall (vgl. VGH München…, Urteil vom 20. Juni 2018 - 4 N 17.1548 -, juris Rn. 40; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Mai 2020 - 9 KN 128/18 -, juris Rn. 100;… vgl. Dehn/Wolf, in: PRAXIS-pur, GO, Stand März 2024, § 34 Rn. 10).Denn damit steht schon bei Sitzungsbeginn fest, dass der Verstoß gegen die Ladungsvorschriften keinen der Mandatsträger an der Wahrnehmung seiner organschaftlichen Mitwirkungsrechte gehindert hat (vgl. VGH München…, Urteil vom 20. Juni 2018 - 4 N 17.1548 -, juris Rn. 41; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Mai 2020 - 9 KN 128/18 -, juris Rn. 102 f.;… Dehn/Wolf, in: PRAXIS-pur, GO, Stand März 2024 § 34 Rn. 10).
Rn. 82 Ob die Form- bzw. Fristwidrigkeit einer Ladung darüber hinaus auch dann als unbeachtlich angesehen werden kann, wenn der Betroffene zwar der Sitzung fernbleibt, dafür aber bereits im Voraus gegenüber dem Sitzungsleiter persönliche Entschuldigungsgründe angeführt hat, so dass feststeht, dass das abwesende Ratsmitglied auch bei ordnungsgemäßer Ladung verhindert gewesen wäre (so VGH München…, Urteil vom 20. Juni 2018 - 4 N 17.1548 -, juris Rn. 41 m. w. N.; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Mai 2020 - 9 KN 128/18 -, juris Rn. 104), kann hier offenbleiben.
- OVG Niedersachsen, 18.06.2020 - 9 KN 90/18
Antragsbefugnis; Aufwand, beitragsfähiger; Aufwand, umlagefähiger; …
Bei Vorschriften rein ordnungswidrigkeitsrechtlichen Inhalts ist das nicht der Fall, weil gegen darauf gestützte Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörden allein die ordentlichen Gerichte angerufen werden können (§ 68 OWiG; vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27.7.1995 - 7 NB 1.95 - juris Rn. 21; Senatsurteil vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 86; OVG LSA…, Urteil vom 21.8.2018 - 4 K 221/15 - juris Rn. 24 zur Ordnungswidrigkeitenregelung in einer Schmutzwasserbeitragssatzung;… OVG SH, Urteile vom 4.12.2014 - 4 KN 3/13 - juris Rn. 30 zur Ordnungswidrigkeitenregelung in einer Beherbergungsabgabensatzung …und vom 20.3.2002 - 2 K 10/99 - juris Rn. 28 zur Ordnungswidrigkeitenregelung in einer Fremdenverkehrsabgabensatzung).Dagegen wird der Tourismusbeitrag nicht auch für die Herstellung, Anschaffung usw. von Einrichtungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. NKAG erhoben, was möglicherweise einen anderen Gemeindeanteil rechtfertigen würde (vgl. Senatsurteil vom 13.11.1990 - 9 K 4/89 -, wonach ein gemeindlicher Eigenanteil von 20 % zu gering sei, ein Anteil von 25 % aber ausreichen dürfte;… siehe auch Senatsurteile vom 1.2.2016 - 9 KN 277/14 - juris Rn. 38 und vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 270 f.).
Dementsprechend wird in § 2 Abs. 3 TBS die konkrete, räumlich verfestigte Beziehung zur Gemeinde im Sinne der "im Gemeindegebiet allgemein angebotenen" Leistungen definiert (vgl. auch Senatsurteil vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 163).
Rn. 129 Der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit besagt, dass eine Beitragssatzung auf jeden in der Gemeinde denkbaren Beitragsfall anwendbar ist (vgl. Senatsurteile vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 179 …und vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 48;… zum Erschließungsbeitrag siehe Senatsurteil vom 8.11.2018 - 9 LC 4/17 - juris Rn. 40, wonach der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit nicht verlangt, dass für alle "irgendwie denkbaren" Fälle eine Maßstabsregelung vorhanden sein muss, wohl aber für die realistischer Weise zu erwartenden Fälle).
Insofern unterscheiden sich diese beispielhaft erläuterten sonstigen Betriebsarten nicht von den ausdrücklich genannten Betriebsarten, die ebenfalls mehrere Bevorteilte zusammenfassen (s. a. Senatsurteil vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 183; Senatsbeschluss vom 4.3.2020 - 9 LA 149/19 - n. v.; s. a. VG Oldenburg…, Urteil vom 8.11.2012 - 2 A 1862/11 - juris Rn. 27;… von Waldthausen, a. a. O., § 9 Rn. 83).
Eine solche Funktion einer Auffangregelung ist nach der dargestellten Rechtsprechung des Senats jedoch nicht zu beanstanden, zumal hier für diese Fälle zudem jeweils Vorteils- und Gewinnsätze bestimmt sind (Senatsurteile vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 184 …und vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 53; s. a. Senatsbeschluss vom 4.3.2020 - 9 LA 149/19 - n. v.).
Nach der ständigen Rechtsprechung ist es zulässig, sich bei der Festlegung der Gewinnsätze an der Richtsatzsammlung zu orientieren (vgl. Senatsurteile vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 207 …und vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - juris Rn. 17; OVG Lüneburg…, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 51; OVG RP…, Urteil vom 19.12.2018, a. a. O., Rn. 51; VGH BW…, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rn. 42 f.; OVG SH…, Urteil vom 23.8.2000 - 2 L 226/98 - juris Rn. 47).
Dies übertragen auf den vorliegenden Fall bedeutet, dass - wenn sich die Antragsgegnerin an den untersten Richtwerten der BFM-Richtsammlung orientiert hat - sie sich auch hinsichtlich der übrigen, in der Richtsatzsammlung nicht genannten Betriebsarten an den untersten Rahmen halten muss (vgl. Senatsurteil vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 214).
In solchen Fällen sind die Umsätze der unterschiedlichen Tätigkeiten getrennt zu ermitteln und den jeweiligen Vorteils- und Gewinnsätzen zuzuordnen (vgl. Senatsurteil vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 218).
Wenn jedoch - wie hier - die Maßstabseinheit (Multiplikation vom bereinigten Umsatz mit Gewinnsatz und Vorteilssatz, § 3 Abs. 2 bis 4 TBS) selbst ein Geldbetrag ist, ist ein Vomhundertsatz von diesem Geldbetrag jedenfalls inhaltlich ebenfalls ein Geldbetrag (vgl. Senatsurteil vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 220 unter Hinweis auf OVG Lüneburg…, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 53).
Damit die Einnahmen aus der Erhebung von Tourismusbeiträgen nicht diese Aufwendungen übersteigen, muss durch eine Beitragskalkulation ermittelt werden, welcher Prozentsatz des Messbetrags, also welcher Beitragssatz, höchstens zur Aufwandsdeckung erhoben werden darf (Senatsurteile vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 221 …und vom 1.2.2016 - 9 KN 277/14 - juris Rn. 30).
Der Senat ist daher nicht gehalten, quasi ins Blaue hinein ohne jegliche Anhaltspunkte einer fehlerhaften Aufstellung für jeden in die Kalkulation eingestellten Posten (wie z. B. für die Kosten für Materialaufwand oder Personal) einzelne Kostenaufstellungen von der Antragsgegnerin anzufordern und zu überprüfen (hierzu im Einzelnen das Senatsurteil vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 233).
- OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17
Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke; …
Die Frage, ob eine Teil- oder Gesamtnichtigkeit der Satzung vorliegt, bemisst sich entsprechend § 139 BGB danach, ob - erstens - eine Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Satzungsgebers angenommen werden kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28.8.2008 - 9 B 40.08 - juris Rn. 13; Senatsurteile vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 306;… vom 10.11.2014 - 9 KN 37/14 - juris Rn. 97).Eine Teilnichtigkeit setzt voraus, dass eine Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Satzungsgebers angenommen werden kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28.8.2008, a. a. O.; Senatsurteile vom 26.5.2020, a. a. O., Rn. 306;… vom 10.11.2014, a. a. O., Rn. 97).
- VG Oldenburg, 11.03.2025 - 3 A 3402/23
Klage gegen Zweitwohnungsteuerbescheid der Inselgemeinde Langeoog erfolgreich
Darüber hinaus führt ein Fehler dann zur Gesamtnichtigkeit des fraglichen Normgefüges, wenn anzunehmen ist, dass bei objektiver, am Sinn und Zweck der Norm orientierter Betrachtungsweise die gesamte Regelung ohne die nichtige Teilregelung so nicht getroffen worden wäre, das heißt, wenn der übrige Teil (subjektiv) nicht mehr vom Normsetzungswillen des Normgebers getragen wird (…Nds. OVG, Urteile vom 3. Mai 2021 - 9 KN 162/17 -, Rn. 196, juris, vom 26. Mai 2020 - 9 KN 128/18 -, Rn. 306, juris; Bay. VGH…, Urteil vom 11. März 2010 - 20 B 09.1890 -, Rn. 35, juris). - OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18
Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge, …
Bei Vorschriften rein ordnungswidrigkeitsrechtlichen Inhalts ist das nicht der Fall, weil gegen darauf gestützte Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörden allein die ordentlichen Gerichte angerufen werden können (§ 68 OWiG und § 18 Abs. 4 NKAG und § 19 Abs. 4 ABS wkB i. V. m. § 391 Abs. 1 AO;… vgl. Senatsurteile vom 18.6.2020 - 9 KN 90/18 - juris Rn. 61 f. und vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 86 m. w. N.). - VG Oldenburg, 25.04.2024 - 3 B 3403/23 Ein Fehler führt dann nicht zur Gesamtnichtigkeit des fraglichen Normgefüges, solange ein fehlerfreier Teil (objektiv) sinnvoll bleibt und (subjektiv) vom Normsetzungswillen des Normgebers getragen wird (BVerwG…, Urteil vom 21. Juni 2018 - 7 C 19.16 - juris Rn. 16; vgl. zur Abgrenzung von Teil- und Gesamtnichtigkeit von Satzungen auch BVerwG…, Beschluss vom 28. August 2008 - 9 B 40.08 - juris Rn. 13;… Nds. OVG, Urteile vom 3. Mai 2021 - 9 KN 162/17 - Rn. 196, vom 26. Mai 2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 306 …sowie vom 10. November 2014 - 9 KN 37/14 - juris Rn. 97).
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2022 - 6 A 10962/21
Heranziehung eines nur mittelbar Begünstigten zum Tourismusbeitrag
Die Beklagte durfte damit den auf dem Tourismus beruhenden Teil des Umsatzes der Betriebsart Verpachtung bzw. Vermietung vollständig demjenigen der hierdurch ermöglichten Betriebsart anpassen (im Ergebnis ebenfalls: OVG Nds, Urteil vom 26. Mai 2020 - 9 KN 128/18 -, juris Rn. 205; BayVGH…, Urteil vom 29. Januar 2020, a.a.O., juris Rn. 30, …und Beschluss vom 16. August 2002 - 4 ZB 02.756 -, juris Rn. 2; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 2 MB 25/09 -, BA S. 5 f.; offenlassend: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 9 S 24.14 -, juris Rn. 13). - VG Braunschweig, 21.06.2023 - 8 A 284/21
Aufwandsteuer; Belastungsgrund; Bodenrichtwert; Flächenmaßstab; …
Die Frage, ob die Unwirksamkeit einer einzelnen Satzungsbestimmung zur Gesamtnichtigkeit der Satzung führt, bemisst sich unter Anwendung des Rechtsgedankens aus § 139 BGB danach, ob trotz Nichtigkeit einer Teilregelung die verbleibenden normativen Regelungen ein in ihrer Gesamtheit sinnvolles, anwendbares Regelwerk darstellen und der Satzungsgeber dieses Regelwerk ohne den nichtigen Teil erlassen hätte und auch hätte erlassen können (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 50/11 -, juris Rn. 11 m. w. N.; Nds. OVG, Urteil vom 26. Mai 2020 - 9 KN 128/18 -, juris Rn. 306). - VG Oldenburg, 11.05.2021 - 3 B 621/21
Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Mietwert; Mischnutzung; Nettokaltmiete; …
Rn. 34 Die Frage, ob eine Teil- oder Gesamtnichtigkeit der Satzung vorliegt, bemisst sich unter Anwendung des Rechtsgedankens des § 139 BGB danach, ob - erstens - eine Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-) Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 26. Mai 2020 - 9 KN 128/18 -, juris Rn. 306, m.w.N.). - VG Ansbach, 18.07.2022 - AN 3 S 22.00309
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid
Die Kammer ist daher nicht gehalten, quasi ins Blaue hinein ohne jegliche Anhaltspunkte einer fehlerhaften Aufstellung für jeden in die Kalkulation eingestellten Posten einzelne Kostenaufstellungen von der Antragsgegnerin anzufordern und zu überprüfen (vgl. etwa auch OVG Lüneburg, U.v. 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 233). - VG Neustadt, 30.06.2021 - 3 K 111/21
Tourismusbeitragssatzung der Stadt Deidesheim nicht zu beanstanden
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2025 - 4 K 503/21
Zur Wirksamkeit einer Fremdenverkehrsabgabensatzung; kein Verstoß gegen …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".