Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17 |
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§ 31 Abs 1 S 1 AO; § ... 90 Abs 1 S 1 AO; § 90 Abs 1 S 2 AO; § 93 Abs 1 S 3 AO; § 93 Abs 1 S 2 AO; § 93 Abs 1 S 1 AO; § 19 Abs 1 BewG; § 76 Abs 1 BewG; § 76 Abs 3 BewG; § 76 Abs 2 BewG; § 79 BewG; § 80 BewG; § 21 BMG; § 22 BMG; Art 105 Abs 2a GG; Art 3 Abs 1 GG; § 13 Abs 1 GrStG; § 25 Abs 1 GrStG; § 10 DSG ND; § 11 Abs 1 DSG ND; § 2 Abs 1 S 1 DSG ND; § 9 Abs 1 S 1 DSG ND; § 2 Abs 2 S 1 KAG ND; § 2 Abs 2 S 3 KAG ND; § 2 Abs 2 S 4 KAG ND; § 3 Abs 1 S 1 KAG ND; § 98 Abs 5 S 1 KomVerfG ND; Art 58 Verf ND
Abschlag; Aufwandsteuer; Auskunftspflicht; Belastungsgrund; Bemessungsgrundlage; Bestimmtheitsgrundsatz; Datenschutz; Dauerwohnen; degressiv; Doppelbesteuerung; Einheimische; Einheitsbewertung; Einheitswert; Erdrosselung; Erhebungsdefizit; Ersatzmaßstab; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz festgestellten Jahresrohmiete nach der BVerfG-Entscheidung zur Grundsteuer
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 20.04.2017 - 2 A 180/16
- OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
- BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 7.18
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 242
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (57)
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Eine kommunale Zweitwohnungsteuer darf auch in Ansehung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14 u. a.) nach der Jahresrohmiete i. S. d. § 79 BewG, die zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 festgestellt oder geschätzt wurde und entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten (Bruttokaltmiete) nach dem Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet auf den Stand im Monat Januar 1995 und sodann entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten (Nettokaltmiete) nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland auf den Stand im Monat September des Vorjahres des Erhebungsjahres hochgerechnet wird, bemessen werden.Rn. 40 Die Kläger halten an ihrer Berufung fest und machen ergänzend geltend: Das Bundesverfassungsgericht habe sich in seinem Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14 u. a.) mit der Frage befasst, ob die für die Erhebung der Grundsteuer maßgebliche Einheitsbewertung des Grundvermögens mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sei.
Um beurteilen zu können, ob die Bemessungsregelungen eine in der Relation realitätsgerechte Bewertung der erfassten Güter und damit die Vergleichbarkeit der Bewertungsergebnisse im Einzelfall sicherstellen, muss das Gesetz bzw. die Satzung das für den steuerlichen Belastungsgrund als maßgeblich erachtete Bemessungsziel erkennen lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.4.2018 - 1 BvL 11/14 u. a. - NJW 2018, 1451 = juris Rn. 97 f. m. w. N.).
Begrenzt wird sein Spielraum dadurch, dass die Bemessungsregeln grundsätzlich in der Lage sein müssen, den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation realitätsgerecht abzubilden (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.4.2018, a. a. O., Rn. 131).
Er darf sich bei der Festlegung und Ausgestaltung des Ersatzmaßstabs von Praktikabilitätserwägungen leiten lassen, die je nach Zahl der zu erfassenden Bewertungsvorgänge an Bedeutung gewinnen und so auch in größerem Umfang Typisierungen und Pauschalierungen rechtfertigen können, dabei aber deren verfassungsrechtliche Grenzen wahren müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.4.2018, a. a. O., Rn. 98).
Auf den so berechneten Steuermessbetrag wird nach § 25 Abs. 1 GrStG der von der Gemeinde bestimmte Hebesatz angewendet (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.4.2018, a. a. O., Rn. 2 f.).
Demgegenüber ist der Wert für die sonstigen bebauten Grundstücke - u. a. bei bebauten Grundstücken der in § 75 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BewG bezeichneten Grundstücksarten, für die weder eine Jahresrohmiete ermittelt noch die übliche Miete nach § 79 Abs. 2 BewG geschätzt werden kann - gemäß § 76 Abs. 2 und 3 BewG im Wege des Sachwertverfahrens (§§ 83 bis 90 BewG) zu ermitteln (dazu im Einzelnen BVerfG, Urteil vom 10.4.2018, a. a. O., Rn. 10 ff.).
Dazu ist es jedoch bis heute nicht gekommen; für eine neue Hauptfeststellung der Einheitswerte fehlt es demnach gegenwärtig an einer Rechtsgrundlage (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.4.2018, a. a. O., Rn. 5).
Rn. 111 Das von den Klägern angeführte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14 u. a.) rechtfertigt keine abweichende Beurteilung.
Rn. 114 Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungswidrigkeit der genannten Vorschriften im Wesentlichen damit begründet, dass das Aussetzen der im Recht der Einheitsbewertung ursprünglich vorgesehenen periodischen Hauptfeststellung seit dem Jahr 1964 bei der Grundsteuer zwangsläufig in zunehmendem Umfang zu Ungleichbehandlungen durch Wertverzerrungen führt, die jedenfalls seit dem Jahr 2002 weder durch den vermiedenen Aufwand neuer Hauptfeststellungen noch durch geringe Höhe der individuellen Steuerlast noch durch Praktikabilitätserwägungen gerechtfertigt sind (BVerfG, Urteil vom 10.4.2018, a. a. O., Leitsatz 3 und Rn. 127 und 150).
Rn. 159 Die Revision wird gemäß § 132 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage zugelassen, ob eine kommunale Zweitwohnungsteuer in Ansehung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14 u. a.) nach der Jahresrohmiete i. S. d. § 79 BewG, die zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 festgestellt oder geschätzt wurde und entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten (Bruttokaltmiete) nach dem Preisindex der Lebenshaltung aller privater Haushalte im früheren Bundesgebiet auf den Stand im Monat Januar 1995 und sodann entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten (Nettokaltmiete) nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland auf den Stand im Monat September des Vorjahres des Erhebungsjahres hochgerechnet wird, bemessen werden darf.
- BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
So fallen neben dem Kaufpreis für den Erwerb der Zweitwohnung einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten bzw. dem Mietzins für eine gemietete Zweitwohnung als weitere finanzielle Aufwendungen für das Innehaben einer Zweitwohnung z. B. von den individuellen Umständen abhängige Nebenkosten sowie Kosten für die Anschaffung von Mobiliar und Haushaltszubehör an (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.2003 - 9 C 3.02 - BVerwGE 117, 345 = juris Rn. 28).Ziel ist in beiden Fällen eine realitätsgerechte Einschätzung des Mietwerts der Wohnung, die durch die Indexierung dem aktuellen Preisstand angepasst werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.2003, a. a. O., Rn. 23).
Rn. 107 Ein vom Bundesverwaltungsgericht ebenfalls in Betracht gezogener Flächenmaßstab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.2003, a. a. O., Rn. 22) erfasst den Aufwand für das Innehaben einer Zweitwohnung nicht ersichtlich wirklichkeitsnäher.
Er wäre im Fall der Gemeinde Lindwedel im Übrigen mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, weil die Verhältnisse hinsichtlich des Wohnwerts in der Gemeinde Lindwedel nach dem Vortrag der Kläger nicht homogen sind, so dass der Maßstab nach dem jeweiligen Wohnwert in verschiedenen Teilen der Gemeinde Lindwedel differenzieren müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.2003, a. a. O., Rn. 22).
Rn. 108 Zwar könnte eine Gemeinde der Bemessung der Zweitwohnungsteuer auch den vom Mieter einer Zweitwohnung tatsächlich geschuldeten Mietzins (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.2003, a. a. O., Rn. 22) bzw. bei Eigentümern von Zweitwohnungen - bei denen dies naturgemäß nicht möglich ist - den geschätzten ortsüblichen Mietzins für Räume gleicher Art, Lage und Ausstattung zugrunde legen.
Dies erspart Abgrenzungs- und Nachforschungsbemühungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.2003, a. a. O., Rn. 26).
Rn. 110 Vor diesem Hintergrund wird der Zweitwohnungsteuermaßstab einer ab dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 nach der Mietpreisentwicklung indexierten Jahresrohmiete seit jeher in ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung als zulässig angesehen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27.10.2003 - 9 B 102.03 - juris Rn. 6; Urteile vom 29.1.2003, a. a. O., Rn. 23 ff.; vom 6.12.1996 - 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 = juris Rn. 19 ff.; Beschlüsse vom 26.10.1989 - 8 B 36.89 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 5 = juris Rn. 16; vom 10.2.1988 - 8 B 162.87 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 3 = juris Rn. 2 ff., nachgehend BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989, a. a. O., Rn. 11 ff.; Senatsbeschlüsse vom 23.4.2018 - 9 LA 121/17 - vom 16.3.2010 - 9 LA 100/09 - juris Rn. 9; OVG Lüneburg, Urteile vom 30.10.1986 - 13 A 1/85 - Wohnungseigentümer 1987, 60; vom 17.7.1985 - 13 A 167/84 - ZKF 1986, 134; vom 22.5.1985 - 13 C 2/84 - KStZ 1985, 230; BayVGH, Beschluss vom 16.9.2013, a. a. O., Rn. 12 ff.; OVG MV, Beschluss vom 21.2.2011 - 1 L 205/08 - juris Rn. 12 ff.; HessVGH, Urteil vom 23.11.2005 - UE 2557/04 - KStZ 2006, 112 = juris Rn. 24 ff.; OVG SH, Urteil vom 18.10.2000 - 2 L 67/99 - NVwZ-RR 2001, 532 = juris Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 23.4.1993 - 22 A 3850/92 - NVwZ-RR 1994, 43 = juris Rn. 36; siehe auch Birk, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 58. Erg.
- BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09
Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Die von der Gemeinde Lindwedel konzipierte Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer (dazu grundlegend BVerfG…, Beschluss vom 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 = juris Rn. 66 ff.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 15.1.2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 = juris Rn. 46).Die Zweitwohnungsteuer stellt keine wie auch immer geartete Gegenleistung für einen Sonderaufwand des Staates dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.1.2014, a. a. O., Rn. 92).
Ob die am 29. Januar 2002 beschlossene Zweitwohnungsteuersatzung in Ansehung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2014 (- 1 BvR 1656/09 - a. a. O.) und der daran anknüpfenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2017 (- 9 C 11.16 - NVwZ 2018, 661 und - 9 C 3.17 - juris) tatsächlich unwirksam war und ob sie in diesem Fall infolge der lediglich punktuellen Änderungen durch die 1. und 2. Änderungssatzungen geheilt werden konnte (…siehe dazu den Senatsbeschluss vom 18.8.2017, a. a. O.), kann dahinstehen.
Mit ihr soll die in der Einkommens- und Vermögensverwendung für das Innehaben der Zweitwohnung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Zweitwohnungsinhabers erfasst werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.1.2014, a. a. O., Rn. 61).
Der Mietwert spiegelt die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers wieder (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.1.2014, a. a. O., Rn. 61;… BVerwG, Urteile vom 14.12.2017 - 9 C 11.16 - NVwZ 2018, 661 = juris Rn. 15;… vom 13.5.2009, a. a. O., Rn. 26).
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Da eine Ermittlung der Wohnverhältnisse der Steuerpflichtigen wegen der Nähe zur Sphäre privater Lebensführung und wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) nur eingeschränkt möglich ist, darf der Satzungsgeber im Interesse der Verwaltungsvereinfachung sowie zur Vermeidung doppelten Ermittlungsaufwands der Meldebehörde einerseits und der Steuerbehörde andererseits als Hauptwohnung auch ohne Rücksicht auf die einzelnen Umstände der Wohnungsnutzung die gegenüber der Meldebehörde gemeldete Wohnung bestimmen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17.2.2010, a. a. O., Rn. 46; BVerwG, Urteile vom 13.5.2009 - 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 = juris Rn. 18;… vom 17.9.2008 - 9 C 17.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 24 = juris Rn. 17).Zulässig sind ferner Mischformen, bei denen die Hauptwohnung z. B. bestimmt wird als "jede Wohnung, die der Abgabenpflichtige faktisch vorwiegend benutzt, was regelmäßig durch die Anmeldung als Hauptwohnung dokumentiert wird" (siehe BVerwG, Urteile vom 13.5.2009, a. a. O., Rn. 2 und 18).
Der Mietwert spiegelt die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers wieder (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15.1.2014, a. a. O., Rn. 61;… BVerwG, Urteile vom 14.12.2017 - 9 C 11.16 - NVwZ 2018, 661 = juris Rn. 15; vom 13.5.2009, a. a. O., Rn. 26).
- BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Da eine Ermittlung der Wohnverhältnisse der Steuerpflichtigen wegen der Nähe zur Sphäre privater Lebensführung und wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) nur eingeschränkt möglich ist, darf der Satzungsgeber im Interesse der Verwaltungsvereinfachung sowie zur Vermeidung doppelten Ermittlungsaufwands der Meldebehörde einerseits und der Steuerbehörde andererseits als Hauptwohnung auch ohne Rücksicht auf die einzelnen Umstände der Wohnungsnutzung die gegenüber der Meldebehörde gemeldete Wohnung bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.2.2010, a. a. O., Rn. 46;… BVerwG, Urteile vom 13.5.2009 - 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 = juris Rn. 18;… vom 17.9.2008 - 9 C 17.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 24 = juris Rn. 17).Rn. 126 Der allgemeine Gleichheitssatz verlangt für das Steuerrecht, dass die Steuerpflichtigen durch eine Steuersatzung rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.3.2015 - 1 BvR 2880/11 - BVerfGE 139, 1 = juris Rn. 40;… Urteil vom 17.12.2014 - 1 BvL 21/12 - BVerfGE 138, 136 = juris Rn. 123; Beschluss vom 17.2.2010 - 1 BvR 2664/09 - NVwZ-RR 2010, 457 = juris Rn. 46).
Vollzugsmängel, wie sie immer wieder vorkommen können und sich tatsächlich ereignen, führen allein noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuernorm (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.2.2010, a. a. O., Rn. 46;… Urteil vom 27.6.1991 - 2 BvR 1493/89 - BVerfGE 84, 239 = juris Rn. 110 ff.).
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, verstößt eine kommunale Zweitwohnungsteuer auch nicht gegen das Gleichartigkeitsverbot i. S. d. Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17.2.2010 - 1 BvR 529/09 - BVerfGK 17, 44 = juris Rn. 33; vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 u. a. - BVerfGE 114, 316 = juris Rn. 90).Denn definiert ein Satzungsgeber - wie hier - die Zweitwohnung in Abgrenzung zur Hauptwohnung und sind für deren Bestimmung - wie hier - die melderechtlichen Regelungen maßgeblich, so muss er nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von der Zweitwohnungsteuerpflicht solche Personen ausnehmen, die verheiratet sind, nicht dauernd getrennt leben und aus beruflichen Gründen im Satzungsgebiet eine Zweitwohnung innehaben, die sie überwiegend nutzen, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb des Satzungsgebiets befindet (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 11.10.2005, a. a. O., Rn. 91 ff.; siehe ferner BVerfG…, Beschluss vom 14.3.2014 - 1 BvR 1159/11 - HFR 2014, 845 = juris Rn. 32;… Birk, in: Driehaus, a. a. O., § 3 Rn. 208 ff.).
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Die von der Gemeinde Lindwedel konzipierte Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer (dazu grundlegend BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 = juris Rn. 66 ff.; siehe auch BVerfG…, Beschluss vom 15.1.2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 = juris Rn. 46).Sie ist insbesondere nicht gleichartig mit der Grundsteuer (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983, a. a. O., Rn. 87 f.; BVerwG…, Beschluss vom 15.5.2014 - 9 B 57.13 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 30 = juris Rn. 6), der Vermögensteuer (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15.5.2014, a. a. O., Rn. 6), der Einkommensteuer (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983, a. a. O., Rn. 85 ff.), der Umsatzsteuer (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12.2.1986 - 2 BvR 36/86 - Wohnungseigentümer 1986, 54 = juris Rn. 6) und der Abgeltungsteuer (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15.5.2014, a. a. O., Rn. 6).
- BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 7.16
Kommunale Wettbürosteuer
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Rn. 79 Lässt sich der individuelle, wirkliche Aufwand nicht oder - wie hier - kaum zuverlässig erfassen und steht damit kein praktikabler Wirklichkeitsmaßstab zur Verfügung, so darf der Satzungsgeber zur Bemessung einer Aufwandsteuer auf einen Ersatzmaßstab zurückgreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.6.2017 - 9 C 7.16 - BVerwGE 159, 216 = juris Rn. 54).Er muss die Erfassung des Aufwands wenigstens wahrscheinlich machen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4.2.2009, a. a. O., Rn. 59; BVerwG, Urteil vom 29.6.2017, a. a. O., Rn. 54;… Beschluss vom 25.4.2012 - 9 B 10.12 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 55 = juris Rn. 7;… Urteile vom 9.6.2010 - 9 CN 1.09 - BVerwGE 137, 123 = juris Rn. 14;… vom 10.12.2009 - 9 C 12.08 - BVerwGE 135, 367 = juris Rn. 22 m. w. N.;… vom 3.3.2004 - 9 C 3.03 - BVerwGE 120, 175 = juris Rn. 42).
- BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 5.13
Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer; Nutzung; Nutzungsmöglichkeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Da nur der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG sein darf, scheiden solche Zweitwohnungen als Gegenstand einer Aufwandsteuer aus, die nach dem subjektiven Verwendungszweck nicht der persönlichen Lebensführung, sondern der reinen Geld- oder Vermögensanlage in Form des Immobiliarbesitzes dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 5.13 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 31 = juris Rn. 12 m. w. N.).Insoweit steht der fehlende vertragliche Ausschluss einer objektiven Eigennutzungsmöglichkeit allein der Annahme einer reinen Kapitalanlage nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2014, a. a. O., Rn. 13).
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Spielgerätesteuer
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Da es keinen allgemeingültigen Wohnungsbegriff gibt (vgl. SächsOVG…, Urteil vom 25.3.2014 - 4 A 531/12 - VersorgW 2014, 336 = juris Rn. 30 ff.; OVG MV…, Urteil vom 20.6.2007 - 1 L 257/06 - juris Rn. 63) und der Satzungsgeber bei der Bestimmung des Steuergegenstands einen weitreichenden Entscheidungsspielraum hat (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31.10.2016 - 1 BvR 871/13 u. a. - NVwZ 2017, 617 = juris Rn. 40; vom 4.2.2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1 = juris Rn. 55), musste die Gemeinde Lindwedel bei der Festlegung der räumlichen Anforderungen an eine Zweit-"Wohnung" nicht der melderechtlichen Definition einer Wohnung folgen.Er muss die Erfassung des Aufwands wenigstens wahrscheinlich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.2.2009, a. a. O., Rn. 59; BVerwG…, Urteil vom 29.6.2017, a. a. O., Rn. 54;… Beschluss vom 25.4.2012 - 9 B 10.12 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 55 = juris Rn. 7;… Urteile vom 9.6.2010 - 9 CN 1.09 - BVerwGE 137, 123 = juris Rn. 14;… vom 10.12.2009 - 9 C 12.08 - BVerwGE 135, 367 = juris Rn. 22 m. w. N.;… vom 3.3.2004 - 9 C 3.03 - BVerwGE 120, 175 = juris Rn. 42).
- BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 17.07
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungssteuer, Hauptwohnung, Nebenwohnung, …
- BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
Zweitwohnungssteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee …
- BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in …
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17
Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank; …
- VGH Bayern, 16.09.2013 - 4 ZB 13.908
Erhebung der Zweitwohnungsteuer; indexierte Jahresrohmiete als Steuermaßstab; …
- BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 36/86
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
- BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
- BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und …
- BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht
- BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 617/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen …
- BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11
Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger …
- BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08
Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
- BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13
Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen; …
- BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von …
- BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 3.03
Vergnügungssteuer; Aufwandsbegriff; Kartensteuer; vergnügungssteuerfreier …
- BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67
Öffentliches Wegeeigentum
- BVerwG, 09.06.2010 - 9 CN 1.09
Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
- BVerfG, 14.03.2014 - 1 BvR 1159/11
Nichtannahmebeschluss: Heranziehung Verheirateter zur Zweitwohnungssteuer für …
- BVerwG, 24.02.2012 - 9 B 80.11
Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; steuerliche Belastungsgleichheit; …
- OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 ME 76/10
Verfassungswidrig hoher Zweitwohnungsteuersatz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1993 - 22 A 3850/92
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer; Begriff des Innehabens einer Wohnung
- BVerwG, 23.11.2017 - 9 BN 2.17
Kein weiterer Klärungsbedarf im Vergnügungssteuerrecht (Spielgerätesteuer); …
- OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 9 LA 318/08
Melderechtlicher Begriff der Hauptwohnung bei Zweitwohnungsteuer
- BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 3.17
Zweitwohnungssteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08
Pauschalierter Maßstab und Entstehungszeitpunkt der Zweitwohnungsteuer
- OVG Niedersachsen, 16.03.2010 - 9 LA 100/09
Zweitwohnungsteuer: Unterschiedliche Steuermaßstäbe für Miet- und …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06
Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten, …
- OVG Niedersachsen, 26.01.2015 - 9 KN 309/13
Abwälzbarkeit; Beherbergungsbetrieb; berufliche Steuer; Besteuerung; …
- OVG Niedersachsen, 01.12.2014 - 9 KN 85/13
Übernachtungssteuer: Erhebung in Teilen des Gemeindegebiets, Staffelung nach …
- BVerwG, 27.10.2003 - 9 B 102.03
Entfallen des von Verfassungs wegen geforderten Örtlichkeitsbezugs der …
- BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 36.89
Örtliche Aufwandssteuer - Steuer - Zweitwohnungssteuer
- BVerwG, 25.04.2012 - 9 B 10.12
Vergnügungssteuer für Filmvorführung; Vorführung von Filmen mit pornografischem …
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 27/96
Zweitwohnungsteuer: Eigene Bestimmung des Begriffs der Hauptwohnung durch den …
- OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 9 LA 126/03
Beitragsentstehung; Ersetzen; Ersetzung; Rückwirkung; Schlechterstellungsverbot; …
- BVerwG, 10.02.1988 - 8 B 162.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 67/99
- VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 2 S 1252/95
Zweitwohnungsteuer: zur Definition des Begriffs "Hauptwohnung" in der …
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.1992 - 2 S 194/90
Bekanntgabe eines an mehrere Beteiligte gerichteten Abgabenbescheides; Auslegung …
- BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 144.89
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Sachsen, 25.03.2014 - 4 A 531/12
Zweitwohnsteuer, Erstwohnung, Grundbedürfnis wohnen, Ortsrecht
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.05.1985 - 13 C 2/84
Rechtmäßigkeit einer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ; …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.07.1985 - 13 A 167/84
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.10.1986 - 13 A 1/85
- BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88
Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen …
- BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 21.16
Heilung eines rechtswidrigen Beitragsbescheids wegen fehlender Satzungsgrundlage …
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
Damit habe sich die von dem Beklagten herangezogene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 20. Juni 2018 (9 LB 124/17) nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt.Insoweit verweist der Beklagte auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 20. Juni 2018 (9 LB 124/17, juris, Rn. 120).
Rn. 98 Der Senat folgt auch nicht der Auffassung, dass die zwangsläufigen und mit zunehmender Dauer typischerweise immer stärkeren Verzerrungen der Einheitswerte beim Ertragswertverfahren nach den Erwägungen des Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. April 2018 (…a.a.O.) darauf beruhen, dass auf den maßgeblichen Mietertrag zum Stand 1. Januar 1964 (vgl. § 79 Abs. 1 und 2 BewG) ein Vervielfältiger (§ 80 BewG) angewandt wird, der nach seiner gesetzlichen Ausgestaltung ebenfalls an die Wertverhältnisse am 1. Januar 1964 anknüpft (so OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 -, juris, Rn. 116).
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12
Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von …
Rn. 20 1. Das Rechtsschutzbedürfnis ist weder dadurch entfallen, dass aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer (BVerfGE 148, 147) mit einer Neuregelung der von der Zweitwohnungsteuersatzung in Bezug genommenen Normen der Einheitsbewertung, speziell der Jahresrohmiete, zu rechnen ist, noch dadurch, dass das Bundesverfassungsgericht darin eine Fortgeltungsanordnung jener Normen ausgesprochen hat (…vgl. auch VG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 5. Oktober 2018 - 2 B 22/18 -, - 2 B 23/18 -, juris, jeweils Rn. 29;… vom 8. Oktober 2018 - 2 B 31/18 -, juris, Rn. 19; a.A. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 -, ZKF 2018, S. 211 ff.).Rn. 35 Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsteuerurteil auch Wertverzerrungen bei der Bestimmung der Jahresrohmiete nach § 79 BewG als verfassungswidrig beanstandet (vgl. BVerfGE 148, 147 ; insoweit unzutreffend Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 -, ZKF 2018, S. 211 ; dazu kritisch VG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 2 B 22/18 -, juris, Rn. 27).
- OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 6/24
Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und …
Deren Beantwortung richtet sich nicht nach dem Verwaltungsprozessrecht, sondern nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht und ist damit eine Frage der Auslegung der Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes, die die Erhebung von kommunalen Aufwandsteuern regeln (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.03.2017 - 9 B 21.16 -, juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.06.2018 - 9 LB 124/17 -, juris Rn. 52).Zudem dürfen Abgabenpflichtige durch die rückwirkend erlassene Satzung nicht ungünstiger gestellt werden als nach der bisherigen Satzung, § 2 Abs. 2 Satz 3 KAG.Der Senat geht angesichts dieser Regelungen davon aus, dass das Inkrafttreten einer - wie hier - wirksamen kommunalen Abgabensatzung während eines verwaltungsgerichtlichen (Berufungs-) Verfahrens einen mangels einer solchen Satzung zunächst rechtswidrigen kommunalen Abgabenbescheid mit der Folge heilt, dass er nicht mehr nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufgehoben werden kann (so auch OVG Lüneburg, Urt. v. 20.06.2018 - 9 LB 124/17 -, juris Rn. 53 f.).
Bei einem derart rechtlich determinierten "Abgabenverwaltungsrecht" (…Thiem/Böttcher, KAG, Stand März 2023, § 2 Rn. 164) lässt sich die Frage, ob das Inkrafttreten einer wirksamen Abgabensatzung während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens einen mangels einer solchen Satzung zunächst rechtswidrigen Bescheid heilt, wie ausgeführt, durch eine Auslegung des vorrangig maßgeblichen § 2 Abs. 2 KAG beantworten (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 20.06.2018 - 9 LB 124/17 -, juris Rn. 52 ff.).
- OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
Eigennutzung; Ferienwohnung; Jahresnettokaltmiete; Maßstab; Mietspiegel; …
In der Senatsrechtsprechung ist vor diesem Hintergrund geklärt, dass das Inkrafttreten einer - wie hier aus den nachfolgend dargestellten Gründen - wirksamen kommunalen Abgabensatzung während eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens einen mangels einer solchen Satzung zunächst rechtswidrigen kommunalen Abgabenbescheid mit der Folge heilt, dass er nicht mehr nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufgehoben werden kann (vgl. Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 54).Insoweit muss durch die Satzung selbst - mithin normativ - sichergestellt sein, dass es im Rückwirkungszeitraum nicht zu Mehreinnahmen gegenüber der früheren Satzungslage kommen kann (vgl. Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 63 m. w. N.).
Begrenzt wird sein Spielraum dadurch, dass die Bemessungsregeln grundsätzlich in der Lage sein müssen, den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation realitätsgerecht abzubilden (vgl. BVerfG…, Urteil vom 10.4.2018, a. a. O., Rn. 131; Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 76).
Mit ihr soll die in der Einkommens- und Vermögensverwendung für das Innehaben der Zweitwohnung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Zweitwohnungsinhabers erfasst werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15.1.2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 61; Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 77).
So fallen neben dem Kaufpreis für den Erwerb der Zweitwohnung einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten bzw. dem Mietzins für eine gemietete Zweitwohnung als weitere finanzielle Aufwendungen für das Innehaben einer Zweitwohnung z. B. von den individuellen Umständen abhängige Nebenkosten sowie Kosten für die Anschaffung von Mobiliar und Haushaltszubehör an (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.1.2003 - 9 C 3.02 - juris Rn. 28; Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 78).
Angesichts dessen ist die undifferenzierte Anwendung des Mietwerts auf Eigentümer und Mieter aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität sachlich gerechtfertigt (vgl. Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 80 m. w. N.).
Er spiegelt die in der Einkommensverwendung typischerweise zum Ausdruck kommende Leistungsfähigkeit der Wohnungsinhaber wider (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18.7.2019 - 1 BvR 807/12 u. a. - juris Rn. 56; Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 80; BayVGH…, Beschluss vom 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 14).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 92/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
Rn. 108 Der Senat folgt auch nicht der Auffassung, dass die zwangsläufigen und mit zunehmender Dauer typischerweise immer stärkeren Verzerrungen der Einheitswerte beim Ertragswertverfahren nach den Erwägungen des Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. April 2018 (…a.a.O.) darauf beruhen, dass auf den maßgeblichen Mietertrag zum Stand 1. Januar 1964 (vgl. § 79 Abs. 1 und 2 BewG) ein Vervielfältiger (§ 80 BewG) angewandt wird, der nach seiner gesetzlichen Ausgestaltung ebenfalls an die Wertverhältnisse am 1. Januar 1964 anknüpft (so OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 -, juris, Rn. 116). - VG Braunschweig, 21.06.2023 - 8 A 284/21
Aufwandsteuer; Belastungsgrund; Bodenrichtwert; Flächenmaßstab; …
Das Land Niedersachsen hat den Gemeinden und Landkreisen diese Befugnis in § 3 Abs. 1 Satz 1 NKAG übertragen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 -, juris Rn. 57).Ausgehend von diesen Maßgaben sind Zweitwohnungssteuer und Grundsteuer nicht gleichartig (vgl. hierzu BVerfG…, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - juris Rn. 87 f., Nds. OVG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 -, juris Rn. 57).
Mit ihr soll die in der Einkommens- und Vermögensverwendung für das Innehaben der Zweitwohnung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Zweitwohnungsinhabers erfasst werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 -, juris Rn. 61; Nds. OVG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 -, juris Rn. 77).
Der gewählte Ersatzmaßstab muss also dennoch einen zumindest lockeren Bezug zu dem zu erfassenden Aufwand aufweisen und die Erfassung des Aufwands wenigstens wahrscheinlich machen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 59; BVerwG…, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 10; Nds. OVG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 -, juris Rn. 77).
Besteuert werden soll mit der Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer der finanzielle Aufwand, dem ein Wohnungsinhaber das Innehaben einer Zweitwohnung "wert" ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 -, juris Rn. 61; Nds. OVG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 -, juris Rn. 77).
- VG Oldenburg, 11.03.2025 - 3 A 3402/23
Klage gegen Zweitwohnungsteuerbescheid der Inselgemeinde Langeoog erfolgreich
Der Aufwand, den der Eigentümer einerseits und der Mieter andererseits für das Vorhalten einer Zweitwohnung für den persönlichen Lebensbedarf zu tragen haben, hat erfahrungsgemäß jedenfalls keine erheblich unterschiedliche Höhe (Nds. OVG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 -, Rn. 77 ff., juris; BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 8 B 144.89 -, Leitsatz 1, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2024 - 6 LB 15/24
Zweitwohnungssteuer: Eintragung im Melderegister haben nur eine Indiz-, aber …
So könnte er als Hauptwohnung diejenige Wohnung bestimmen, die objektiv die melderechtlichen Voraussetzungen einer Hauptwohnung (§ 21 Abs. 1 und 2, § 22 BMG) erfüllt, was die Steuerbehörde dann selbst zu prüfen hätte (OVG Lüneburg, Urt. v. 20.06.2018 - 9 LB 124/17 -, juris Rn. 72 m.w.N.).Ohne den unwirksamen Satz 2 wäre diese Regelung entgegen der Auffassung der Kläger nicht zu unbestimmt, da sie nunmehr einer Auslegung zugänglich ist - naheliegender Weise anhand der Begriffe des Melderechts und der hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 20.06.2018 - 9 LB 124/17 -, juris Rn. 73 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2023 - 12 B 8.22
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
Rn. 28 Ob eine Wohnung nach ihrer Beschaffenheit eine Zweitwohnung ist, lässt sich nicht abstrakt bestimmen, da es keinen allgemeingültigen Wohnungsbegriff im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts gibt (OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 71; OVG Bautzen…, Urteil vom 25. März 2014 - 4 A 531/12 - juris Rn. 30). - VG Oldenburg, 25.04.2024 - 3 B 3403/23 Mit der Regelung ist normativ sichergestellt, dass es im Rückwirkungszeitraum nicht zu Mehreinnahmen gegenüber der früheren Satzungslage kommen kann (vgl. dazu Nds. OVG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 63 m.w.N.).
Ferner entspricht die Maßstabsregelung in § 4 Abs. 1 bis 5 ZWS 2023 unter Beachtung der Rechtsprechung des Niedersächsischen Eufach0000000016s sowohl zum jährlichen Mietaufwand als tauglichem Anknüpfungspunkt für die Bemessung der Zweitwohnungsteuer (Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 - juris) als auch zur Steuerbemessung bei eigengenutzten Ferienobjekten in Gebieten, in denen Ferienwohnungen überwiegen (Beschluss vom 20. Oktober 2021 - 9 ME 146/21 - juris), rechtlichen Vorgaben und berücksichtigt dabei das aus Art. 3 Abs. 1 GG resultierende Gebot der steuerlichen Belastungsgleichheit.
Der Aufwand, den der Eigentümer einerseits und der Mieter andererseits für das Vorhalten einer Zweitwohnung für den persönlichen Lebensbedarf zu tragen haben, hat erfahrungsgemäß jedenfalls keine erheblich unterschiedliche Höhe (Nds. OVG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 77 ff. unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 8 B 144.89 - juris; siehe auch BVerfG…, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 - juris Rn. 2 und 11).
- VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 63/22
Ausschluss der Eigennutzungsmöglichkeit; Ausstattung; Baujahr; Mietaufwand; …
- VG Braunschweig, 08.05.2024 - 8 A 249/21
Bodenrichtwert; Flächenmaßstab; Lineare Interpolation; Wohnwertfaktor; …
- VG München, 27.07.2023 - M 10 K 21.5510
Rechtmäßige Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2018 - 2 MB 26/18
Zweitwohnungssteuer - Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei derzeit offenem …
- OVG Niedersachsen, 18.06.2020 - 9 KN 90/18
Antragsbefugnis; Aufwand, beitragsfähiger; Aufwand, umlagefähiger; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2023 - 12 B 9.22
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG München, 13.10.2020 - M 10 K 19.153
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6523
Bemessungsgrundlagen für die Erhebung von Zweitwohnungsteuer
- VG Schleswig, 05.10.2018 - 2 B 22/18
Zweitwohnungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VG München, 13.10.2020 - M 10 K 19.94
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.2024 - 2 S 1338/23
Zweitwohnungssteuer; Anforderungen an Datenerhebung bei Erstellung des …
- VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6827
Beurtreilungsmaßstäbe bei der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei …
- VG Oldenburg, 08.06.2022 - 3 B 2301/21
Ernstliche Zweifel; Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Schätzung; Vollstreckung; …
- VG Oldenburg, 11.05.2021 - 3 B 621/21
Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Mietwert; Mischnutzung; Nettokaltmiete; …
- VG Schleswig, 08.10.2018 - 2 B 31/18
Zweitwohnungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VG Braunschweig, 30.08.2023 - 8 A 381/21
Herdenschutzhund; Hundehaltung zur Berufsausübung; Hundesteuer; örtliche …
- VG Schleswig, 05.10.2018 - 2 B 23/18
Zweitwohnungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VG Oldenburg, 15.12.2022 - 3 B 2000/21
Ernstliche Zweifel; Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Schätzung; subjektive …
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