Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 9 LC 177/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 127 Abs 2 Nr 2 BauGB; § 6 Abs 1 S 1 KAG ND
Öffentliche Einrichtung; Erschließungsanlage; Gehweg; Hinterliegergrundstück; Primärerschließung; Sekundärerschließung; Straßenausbaubeitrag; Verbindungsweg; besonderer wirtschaftlicher Vorteil; unbefahrbarer Wohnweg - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 16.04.2013 - 3 A 183/11
- OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 9 LC 177/13
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- OVG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 LB 319/06
Erschlossensein eines an einen Verbindungsweg angrenzenden Grundstücks durch eine …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 9 LC 177/13
Sie dienen dazu, den an sie angrenzenden zufahrtslosen (Hinterlieger-) Grundstücken eine Sekundärerschließung zu verschaffen, d.h. eine verkehrsmäßige Erschließung, auf die diese Grundstücke für ihre Bebaubarkeit nach §§ 30 ff. BauGB angewiesen sind (BVerwG…, Urteil vom 1. März 1996, a.a.O.; Senatsurteile vom 7. Mai 2009 - 9 LB 319/06 - juris und vom 31. Mai 2011 - 9 LB 53/09 - n.v.).Fußwege werden gleichermaßen von § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfasst, wenn sie der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen (Senatsurteile vom 7. Mai 2009, a.a.O., …und vom 31. Mai 2011, a.a.O.).
Darüber hinaus sind die Eigentümer von an einen unbefahrbaren Wohn- bzw. Fußweg im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB angrenzenden Grundstücken im Gegensatz zu Eigentümern von an unbefahrbaren Verbindungswegen gelegenen Grundstücken erschließungsbeitragspflichtig im Hinblick auf die Anbaustraße, in welche der unbefahrbare Wohn- bzw. Fußweg mündet, weil den betreffenden Grundstücken die Bebaubarkeit erst durch den Wohn- bzw. Fußweg in Verbindung mit der Anbaustraße vermittelt wird (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2009, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2006 - 15 A 2316/04
Erschließung eines Grundstücks nur durch nächst erreichbare Straße
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 9 LC 177/13
Denn ein Grundstück wird grundsätzlich nur durch die nächste von ihm aus erreichbare selbstständige Erschließungsanlage erschlossen, nicht aber durch eine weitere Straße im Straßennetz, in die diese nächste erreichbare selbstständige Straße mündet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000 - BVerwG 11 B 48.00 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 42 = NVwZ-RR 2001, 180 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 25. Juli 2006 - 15 A 2316/04 - KStZ 2006, 236).Dabei ist es unerheblich, ob diese weitere Straße ihrerseits nach dem Straßenausbaubeitragsrecht der Gemeinde in den Kreis der beitragsfähigen Anlagen einbezogen ist (OVG NRW, Urteil vom 25. Juli 2006, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 117/03
Erreichbarkeit; Fußgängerstraße; Kfz; Kraftfahrzeug; Nutzfahrzeug; PKW; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 9 LC 177/13
Denn für die vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG kommt es - anders als im Erschließungsbeitragsrecht - nicht darauf an, ob die Straße dem Grundstück die verkehrsmäßige Erschließung in einer den baurechtlichen Erreichbarkeitsanforderungen genügenden Weise vermittelt und das Grundstück wegen der Straße bebaubar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. September 2003 - 9 ME 117/03 - NVwZ-RR 2004, 142 und vom 9. November 2012 - 9 LA 157/11 - NVwZ-RR 2013, 157).Maßgeblich ist im Straßenausbaubeitragsrecht vielmehr, ob vom Grundstück aus die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besteht und die Straße dem Eigentümer die bestimmungsgemäße Nutzung seines Grundstücks ermöglicht (Senatsbeschluss vom 11. September 2003, a.a.O.).
- BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94
Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 9 LC 177/13
Rn. 24 Wohnwege im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sind nicht befahrbare öffentliche Verkehrsanlagen, an denen zulässigerweise Wohngebäude errichtet werden dürfen (BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 71 = NVwZ 1994, 912 und vom 1. März 1996 - BVerwG 8 C 27.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 102).Sie dienen dazu, den an sie angrenzenden zufahrtslosen (Hinterlieger-) Grundstücken eine Sekundärerschließung zu verschaffen, d.h. eine verkehrsmäßige Erschließung, auf die diese Grundstücke für ihre Bebaubarkeit nach §§ 30 ff. BauGB angewiesen sind (BVerwG, Urteil vom 1. März 1996, a.a.O.; Senatsurteile vom 7. Mai 2009 - 9 LB 319/06 - juris und vom 31. Mai 2011 - 9 LB 53/09 - n.v.).
- BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00
Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 9 LC 177/13
Denn ein Grundstück wird grundsätzlich nur durch die nächste von ihm aus erreichbare selbstständige Erschließungsanlage erschlossen, nicht aber durch eine weitere Straße im Straßennetz, in die diese nächste erreichbare selbstständige Straße mündet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000 - BVerwG 11 B 48.00 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 42 = NVwZ-RR 2001, 180 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 25. Juli 2006 - 15 A 2316/04 - KStZ 2006, 236). - BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91
Erschließungsbeitrag für erschlossene Wohnwege - Voraussetzungen für das …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 9 LC 177/13
Rn. 24 Wohnwege im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sind nicht befahrbare öffentliche Verkehrsanlagen, an denen zulässigerweise Wohngebäude errichtet werden dürfen (BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 71 = NVwZ 1994, 912 und vom 1. März 1996 - BVerwG 8 C 27.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 102). - OVG Niedersachsen, 09.11.2012 - 9 LA 157/11
Mindestbreite von 1,25 m für den Zugang zu einem bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 9 LC 177/13
Denn für die vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG kommt es - anders als im Erschließungsbeitragsrecht - nicht darauf an, ob die Straße dem Grundstück die verkehrsmäßige Erschließung in einer den baurechtlichen Erreichbarkeitsanforderungen genügenden Weise vermittelt und das Grundstück wegen der Straße bebaubar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. September 2003 - 9 ME 117/03 - NVwZ-RR 2004, 142 und vom 9. November 2012 - 9 LA 157/11 - NVwZ-RR 2013, 157). - BVerwG, 15.03.2011 - 3 B 25.11
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 9 LC 177/13
Rn. 18 Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte und die Beiakten des vorliegenden Verfahrens sowie auf die Gerichtsakten der Verfahren 3 B 25/11 und 3 A 75/11 verwiesen, die ihrem wesentlichen Inhalt nach Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
- OVG Niedersachsen, 24.03.2015 - 9 LB 57/14
Erschließungsanlage; Privatstraße; Privatweg; selbstständig; Selbstständigkeit; …
Denn ein Grundstück wird grundsätzlich nur durch die nächste von ihm aus erreichbare selbstständige Erschließungsanlage erschlossen, nicht aber durch eine weitere Straße im Straßennetz, in die diese nächste erreichbare selbstständige Straße mündet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000 - BVerwG 11 B 48.00 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 42 = NVwZ-RR 2001, 180 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 25. Juli 2006 - 15 A 2316/04 - KStZ 2006, 236; Senatsurteil vom 23. Februar 2015 - 9 LC 177/13 - juris).Dabei ist es unerheblich, ob diese weitere Straße ihrerseits nach dem Straßenausbaubeitragsrecht der Gemeinde in den Kreis der beitragsfähigen Anlagen einbezogen werden kann (OVG NRW…, Urteil vom 25. Juli 2006, a.a.O.; Senatsurteil vom 23. Februar 2015, a.a.O.).
Dementsprechend sind Straßenausbaubeiträge grundsätzlich nur für den Ausbau der nächsten erreichbaren Erschließungsanlage zu entrichten, nicht aber für den Ausbau einer weiteren Straße im Straßennetz, in die diese nächste erreichbare selbstständige Straße mündet (Senatsurteil vom 23. Februar 2015, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18
Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz; …
Denn ein Grundstück wird grundsätzlich nur durch die nächste von ihm aus erreichbare selbständige Erschließungsanlage erschlossen, nicht aber durch eine weitere Straße im Straßennetz, in die diese nächste erreichbare selbständige Straße mündet (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.8.2000 -11 B 48.00 = NVwZ-RR 2001, 180 = juris Rn. 8 m. w. N.;… Senatsurteile vom 24.3.2015 - 9 LB 57/14 - juris Rn. 20; vom 23.2.2015 - 9 LC 177/13 - juris Rn. 21;… vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 25.7.2006 - 15 A 2316/04 - KStZ 2006, 236 = juris Rn. 31). - VG Wiesbaden, 07.03.2022 - 1 K 25/18 Denn ein Grundstück wird grundsätzlich nur durch die nächste von ihm erreichbare selbstständige Erschließungsanlage erschlossen, nicht aber durch eine weitere Straße im Straßennetz, in die diese nächste erreichbare selbstständige Straße mündet (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Februar 2015 - 9 LC 177/13 -, juris).
Mündet diese Einrichtung dann in der Folge in eine weitere Einrichtung - eine Straße - ein, fehlt es an der Möglichkeit der direkten vorteilhaften Inanspruchnahme dieser weiteren Einrichtung (vgl. zur Problematik bereits: Urteil des Senats vom 15. März 1989 - 5 UE 1833/85; OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. Februar 2015 - 9 LC 177/13 -, beide Juris).".
- VG Wiesbaden, 08.06.2017 - 1 L 1470/16 Denn ein Grundstück wird grundsätzlich nur durch die nächste von ihm erreichbare selbständige Erschließungsanlage erschlossen, nicht aber durch eine weitere Straße im Straßennetz, in die diese nächste erreichbare selbständige Straße mündet (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23.02.2015 - 9 LC 177/13 , zitiert nach Juris).
{RN: 36} Der Fußweg ist eine selbständige Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und schließt vorliegend eine Heranziehung der betreffenden Grundstückseigentümer zum Aufwand für Ausbaumaßnahmen an einer sich an den Fußweg anschließenden weiteren öffentlichen Einrichtung aus (OVG Lüneburg, Urteil vom 23.02.2015 - 9 LC 177/13 -, zitiert nach Juris).
- VG Wiesbaden, 22.09.2016 - 1 L 982/16 Denn ein Grundstück wird grundsätzlich nur durch die nächste von ihm erreichbare selbständige Erschließungsanlage erschlossen, nicht aber durch eine weitere Straße im Straßennetz, in die diese nächste erreichbare selbständige Straße mündet (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23.02.2015 - 9 LC 177/13 , zitiert nach Juris).
Der Fußweg ist eine selbständige Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und schließt vorliegend eine Heranziehung der betreffenden Grundstückseigentümer zum Aufwand für Ausbaumaßnahmen an einer sich an den Fußweg anschließenden weiteren öffentlichen Einrichtung aus (OVG Lüneburg, Urteil vom 23.02.2015 - 9 LC 177/13 -, zitiert nach Juris).
- VG Lüneburg, 20.07.2021 - 3 A 191/18
Alternativberechnung; Angemessenheit; Aufwandsspaltungsbeschluss; Erneuerung; …
Im Straßenausbeitragsrecht genügt das Bestehen der Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Straße (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 23.2.2015 - 9 LC 177/13 -, juris Rn. 28 m.w.N.). - VGH Hessen, 04.01.2017 - 5 B 2582/16
Vorausleistung auf einen Straßenbeitrag
Mündet diese Einrichtung dann in der Folge in eine weitere Einrichtung - eine Straße - ein, fehlt es an der Möglichkeit der direkten vorteilhaften Inanspruchnahme dieser weiteren Einrichtung (vgl. zur Problematik bereits: Urteil des Senats vom 15. März 1989 - 5 UE 1833/85; OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. Februar 2015 - 9 LC 177/13 -, beide Juris). - VG Wiesbaden, 20.09.2021 - 1 K 1747/17
Fehlen einer beitragsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit wegen Verhinderung des …
Denn ein Grundstück wird grundsätzlich nur durch die nächste von ihm erreichbare selbständige Erschließungsanlage erschlossen, nicht aber durch eine weitere Straße im Straßennetz, in die diese nächste erreichbare selbständige Straße mündet (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Februar 2015 - 9 LC 177/13 -, juris Rn. 21).
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