Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 9 N 35.11 |
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- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 8 KAG BB, § 8 Abs 2 S 2 KAG BB, § 16 BauNVO, § 17 BauNVO, § 19 BauNVO
Anwendung des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs bei Grundstücken im Außenbereich (hier: Wasserturm); Anwendung des Vollgeschossmaßstabs und Art der baulichen Nutzung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 8 Abs 2 S 2 KAG BB, § 16 BauNVO, § 17 BauNVO, § 19 BauNVO, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG
Straßenbaubeiträge; wirtschaftlicher Grundstücksbegriff; Außenbereich; Flächenberechnung; Nutzungsfaktor; Wasserturm; Ermittelbarkeit der Vollgeschosszahl; Sammelstelle für Laub und Grünschnitt; Vorteilsbegriff des § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG; Erforderlichkeit der Kosten; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 11.03.2011 - 12 K 1999/08
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 9 N 35.11
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (11)
- OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2009 - 2 LB 64/08
Anschlussbeitrag; Außenbereichsgrundstück; Bestimmtheit; sachliche …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 9 N 35.11
Dabei kann die Größe dieser Fläche in typisierender Weise in Anlehnung an die niedrigste in § 17 BauNVO vorgeschriebene Grundflächenzahl 0, 2 für Kleinsiedlungsgebiete bestimmt werden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. April 2009 - 2 LB 64/08 -, juris, Rn. 34 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 15 A 465/99
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Anwohners zu einem Straßenbaubeitrag; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 9 N 35.11
Maßgebend für die Anwendung der Regelung in § 5 Abs. 4 Buchstabe b SBS als Auffangtatbestand ist vielmehr schon nach ihrem Wortlaut, dass die Zahl der Vollgeschosse nicht festgestellt werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. August 2001 - 15 A 465/99 -, juris, Rn. 76; Bayerischer VGH…, Urteil vom 25. September 2007 - 6 B 05.3018 -, juris, Rn. 15 f.). - BVerwG, 16.06.2011 - 9 BN 4.10
Straßenbaubeitrag; Beitrag; Vorteil; Möglichkeit der Inanspruchnahme; Steigerung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 9 N 35.11
Soweit sich der Zulassungsantrag auf das Vorbringen eines Klägers in einem anhängigen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht stützt, dass eine Straßenbaubeitragserhebung gegen Grundrechte verstoße, ist jenes Vorbringen inzwischen zurückgewiesen worden (Beschluss vom 16. Juni 2011 - BVerwG 9 BN 4.10 -, juris) und hat das Bundesverfassungsgericht die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 7. Januar 2013 - 1 BvR 1892/11 -, juris).
- BVerfG, 07.01.2013 - 1 BvR 1892/11
Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 9 N 35.11
Soweit sich der Zulassungsantrag auf das Vorbringen eines Klägers in einem anhängigen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht stützt, dass eine Straßenbaubeitragserhebung gegen Grundrechte verstoße, ist jenes Vorbringen inzwischen zurückgewiesen worden (Beschluss vom 16. Juni 2011 - BVerwG 9 BN 4.10 -, juris) und hat das Bundesverfassungsgericht die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 7. Januar 2013 - 1 BvR 1892/11 -, juris). - OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 2 D 9/02
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 9 N 35.11
Grundstück im beitragsrechtlichen Sinne ist danach - unabhängig von der Abgrenzung im Grundbuch - diejenige Grundfläche, die einem Eigentümer gehört und in Bezug auf die er den Vorteil zu entgelten hat, der ihm durch die Anschlussmöglichkeit oder die Ausbaumaßnahme vermittelt wird (vgl. grundlegend die bereits im Widerspruchsbescheid angegebene Entscheidung, OVG Brandenburg, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE -, juris, Rn. 46). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2014 - 9 B 5.11
Eigenständigkeit des Anlagenbegriffs nach Straßenbaubeitragsrecht; Recht des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 9 N 35.11
Wirtschaftliches Grundstück im Sinne des § 8 KAG ist also die durch die beitragsfähige Maßnahme selbständig bevorteilte, demselben Eigentümer gehörende Flächeneinheit (…Urteile des Senats vom 14. November 2013 - OVG 9 B 35.12 -, juris, Rn. 56, und vom 19. Februar 2014 - OVG 9 B 5.11 -, juris, Rn. 21, jeweils m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2013 - 9 N 92.12
Öffentliche Trinkwasserversorgung; Anschluss- und Benutzungszwang; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 9 N 35.11
Indessen kann sich bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücken - ausnahmsweise - aus dem Planungsrecht oder einer verwirklichten Baugenehmigung ergeben, dass das Buchgrundstück zum Bilden einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen vergrößert oder verkleinert werden muss, entweder weil erst mehrere Buchgrundstücke, insbesondere erst mehrere kleine Buchgrundstücke (oder Teile davon) zusammen eine selbständig baulich oder gewerblich nutzbare und damit selbständig bevorteilte Fläche darstellen, oder weil die durch die Anschlussmöglichkeit oder Ausbaumaßnahme selbständig bevorteilte baulich oder gewerblich nutzbare Fläche kleiner ist als ein (großes) Buchgrundstück (zum Ganzen vgl. Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2013 - OVG 9 N 92.12 -, Juris Rn. 14 ff. m.w.N.;… Becker, in: Ders. u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg, Stand: Februar 2014, § 8 Rn. 118 ff. m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - 9 S 9.13
Wirtschaftliche Vorteile; Verkehrswert; zulässige Grundstücksnutzung; Möglichkeit …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 9 N 35.11
Der Ausbau der Straße erleichtert die Erreichbarkeit des Grundstücks und erhöht damit seinen Gebrauchswert auch dann, wenn der Grundstückseigentümer oder andere Nutzer des Grundstücks die Möglichkeit, die ausgebaute Straße in Anspruch zu nehmen, tatsächlich nicht nutzen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23. Januar 2014 - OVG 9 S 9.13 -, juris, Rn. 7 f. …und vom 28. Januar 2014 - OVG 9 S 21.13 -, juris, Rn. 9). - VGH Bayern, 25.09.2007 - 6 B 05.3018
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 9 N 35.11
Maßgebend für die Anwendung der Regelung in § 5 Abs. 4 Buchstabe b SBS als Auffangtatbestand ist vielmehr schon nach ihrem Wortlaut, dass die Zahl der Vollgeschosse nicht festgestellt werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 28. August 2001 - 15 A 465/99 -, juris, Rn. 76; Bayerischer VGH, Urteil vom 25. September 2007 - 6 B 05.3018 -, juris, Rn. 15 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2014 - 9 S 21.13
Bestimmtheit der Satzung; Kleingartenanlage; wirtschaftliche Vorteile; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 9 N 35.11
Der Ausbau der Straße erleichtert die Erreichbarkeit des Grundstücks und erhöht damit seinen Gebrauchswert auch dann, wenn der Grundstückseigentümer oder andere Nutzer des Grundstücks die Möglichkeit, die ausgebaute Straße in Anspruch zu nehmen, tatsächlich nicht nutzen (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 23. Januar 2014 - OVG 9 S 9.13 -, juris, Rn. 7 f. und vom 28. Januar 2014 - OVG 9 S 21.13 -, juris, Rn. 9). - BVerwG, 13.04.1978 - 7 B 48.78
Ortsgesetzgeber - Erhebung von Beiträgen - Erschließungsanlagen - …
- VG Cottbus, 16.08.2021 - 6 K 734/19 Soweit in der Rechtsprechung zum Erschließungsbeitragsrecht gefordert wird, dass für jedes einzelne Buchgrundstück eine gesonderte Beitragsfestsetzung - wenn auch in einem Beitragsbescheid zusammengefasst möglich - erfolgen müsse, ist für das grundstücksbezogene Anschlussbeitragsrecht insoweit von Bedeutung, dass hier gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2, Abs. 6 KAG der wirtschaftliche Grundstücksbegriff maßgeblich ist (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02. NE -, juris; OVG Berlin- Brandenburg…, Urteil vom 12. November 2008 - 9 A 3.08 -, juris, Rn. 30; Urteil vom 26. Januar 2011 - 9 B 15.09 -, juris;… Urteil vom 14. November 2013 - 9 B 35.12 -, juris, Rn. 56;… Urteil vom 19. Februar 2014 - 9 B 5.11 -, juris, Rn. 21; Beschluss vom 20. März 2014 - 9 N 35.11 -, juris, Rn. 8;… Beschluss vom 23. Juni 2015 - 9 N 99.12 -, juris, Rn. 6) und daher eine gemeinsame Festsetzung für mehrere Buchgrundstücke dann dem Bestimmtheitserfordernis genügt, wenn diese eine wirtschaftliche Einheit bilden.
Unter einem Grundstück im wirtschaftlichen Sinne versteht die Rechtsprechung dabei jeden demselben Eigentümer (zur Notwendigkeit der Eigentümeridentität vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 14. Dezember 2012 - 9 N 121.12 -, S. 3 des E. A. zu einem im Miteigentum mehrerer Personen stehenden Wegegrundstück als Vorderliegergrundstück und im Eigentum verschiedener Personen stehender Hinterliegergrundstücke, wonach es für die Eigentümeridentität und in der Folge Annahme einer wirtschaftlichen Einheit nicht ausreiche, dass eine Person Alleineigentümerin des einen Buchgrundstücks und nur Miteigentümerin des anderen Buchgrundstücks sei) gehörenden Teil der Grundfläche, der - unabhängig von der Abgrenzung im Grundbuch - selbständig baulich oder gewerblich genutzt werden und an die öffentliche Einrichtung angeschlossen werden kann bzw. angeschlossen ist (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02. NE -, juris; OVG Berlin- Brandenburg…, Urteil vom 12. November 2008 - 9 A 3.08 -, juris, Rn. 30; Urteil vom 26. Januar 2011 - 9 B 15.09 -, juris; Beschluss vom 15. November 2011 - 9 S 20.11., S. 3 ff. des E.A.;… Urteil vom 14. November 2013 - 9 B 35.12 -, juris, Rn. 56;… Urteil vom 19. Februar 2014 - 9 B 5.11 -, juris, Rn. 21;… Beschluss vom 15. November 2011, a.a.O.; Beschluss vom 20. März 2014 - 9 N 35.11 -, juris, Rn. 8;… Beschluss vom 23. Juni 2015 - 9 N 99.12 -, juris, Rn. 6).
Dieses "Baugrundstück" entspricht regelmäßig der Fläche des Buchgrundstücks (vgl. OVG Brandenburg…, Urteil vom 26. September 2002, a. a. O.; Beschluss vom 20. März 2014, a. a. O.;… Beschluss vom 28. August 2015 - 9 N 153.12 -, juris, Rn. 8;… Beschluss vom 23. Juni 2015, a. a. O.).
Aus dem Planungsrecht oder einer verwirklichten Baugenehmigung kann sich insoweit (bei baulich oder gewerblich genutzten bzw. nutzbaren Grundstücken) - ausnahmsweise - ergeben, dass entweder erst mehrere Buchgrundstücke, insbesondere erst mehrere kleine Buchgrundstücke (oder Teile davon) zusammen eine selbstständig baulich oder gewerblich nutzbare und damit selbstständig bevorteilte Fläche darstellen, oder dass die durch die Anschlussmöglichkeit oder Ausbaumaßnahme selbstständig bevorteilte baulich oder gewerblich nutzbare Fläche kleiner ist als ein (großes) Buchgrundstück (vgl. OVG Berlin- Brandenburg…, Urteil vom 12. November 2008, a.a.O.; Urteil vom 26. Januar 2011 - 9 B 15/09 -, S. 17 des E.A.;… Beschluss vom 15. November 2011, a.a.O.;… Beschluss vom 18. Oktober 2013, a. a. O.; Beschluss vom 20. März 2014, a. a. O.;… Beschluss vom 28. April 2015 - 9 S 3.15 und 4.15 -, juris, Rn. 8 ff.;… Beschluss vom 23. Juni 2015, a. a. O.; OVG Brandenburg…, Urteil vom 26. September 2002, a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2026 - 9 B 8.20
Anerkenntnis, Anschlussmöglichkeit, Außenbereich, Bauherrenerklärung, …
Ihm ist im Interesse einer annähernden Gleichbehandlung mit baulich oder gewerblich nutzbaren Innenbereichsgrundstücken eine Umgriffsfläche hinzuzurechnen, die in Anlehnung an die niedrigste in § 17 BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I, S. 132) vorgeschriebene Grundflächenzahl von 0, 2 für Kleinsiedlungsgebiete bestimmt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2014 - OVG 9 N 35.11 -, juris Rn. 8 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2017 - 9 S 6.17
Vorteil; Erschlossensein; denkmalgeschützte Lagermauer; Grundstück im …
Rn. 10 Die mit der Beschwerde gerügte Ansicht des Verwaltungsgerichts, die Aufteilung in Buchgrundstücke sei im Außenbereich regelmäßig nicht maßgeblich, ist jedenfalls dann bedenkenfrei, wenn es, wie hier, um eine bebaute Fläche geht (s. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2014 - OVG 9 N 35.11 -, juris Rn. 8).Darüber hinaus geht die Antragstellerin nicht darauf ein, dass der Vorteil i.S.d. § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG an die Möglichkeit der Inanspruchnahme anknüpft (s. hierzu: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2014 a.a.O., juris Rn. 22).
Hierbei bemisst sich der Vorteil i.S.d. § 8 KAG nach dem Gebrauchswert des Grundstücks, welcher seinerseits durch die zulässige Grundstücksnutzung determiniert wird (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2014 a.a.O., juris Rn. 22;… Dietzel/Kallerhoff a.a.O. Rn. 194 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 9 S 44.14
Anschlussbeitrag; früherer Rennstall; Aktenbeiziehung; Akteneinsicht; …
Die Grenze zwischen Außen- und Innenbereich dürfte dazu führen, dass ein "durchlaufendes" Buchgrundstück in zwei Grundstücke im wirtschaftlichen Sinne gegliedert ist; sowohl für das Innenbereichsgrundstück als auch für das Außenbereichsgrundstück dürfte dann eine hinreichende Maßstabsbestimmung in der Satzung vorhanden sein (vgl. zum Ganzen: u.a. Beschluss des Senats vom 20. März 2014 - OVG 9 N 35.11 -, Juris Rn. 8 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2015 - 9 N 99.12
Erhebung eines Straßenbaubeitrages für ein überdurchschnittlich großes …
Dieses "Baugrundstück" entspricht regelmäßig der Fläche des Buchgrundstücks (vgl. OVG Brandenburg…, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE -, Juris Rn. 46; Beschluss des Senats vom 20. März 2014 - OVG 9 N 35.11 -, Juris Rn. 8 m.w.N.); Buchgrundstücke sind meist so geschnitten, wie sie unter den gegebenen örtlichen Umständen typischerweise als Einheit bebaut oder gewerblich genutzt werden können.Indessen kann sich bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücken aus dem Planungsrecht oder einer verwirklichten Baugenehmigung ausnahmsweise ergeben, dass das Buchgrundstück zum Bilden einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen vergrößert oder verkleinert werden muss, entweder weil erst mehrere Buchgrundstücke, insbesondere erst mehrere kleine Buchgrundstücke (oder Teile davon) zusammen eine selbstständig baulich oder gewerblich nutzbare und damit selbstständig bevorteilte Fläche darstellen oder weil die durch die Anschlussmöglichkeit oder Ausbaumaßnahme selbstständig bevorteilte baulich oder gewerblich nutzbare Fläche kleiner ist als ein (großes) Buchgrundstück (vgl. zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 20. März 2014 - OVG 9 N 35.11 -, Juris Rn. 8 m.w.N.;… Becker, in: Becker u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg, Stand: Dezember 2014, § 8 Rn. 118 ff. m.w.N.).
- VG Cottbus, 24.10.2016 - 6 K 922/14
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2015 - 9 N 153.12
Straßenbaubeitrag; Buchgrundstück; groß; durchlaufend; Bebauungsplan; zwei …
Dieses "Baugrundstück" entspricht regelmäßig der Fläche des Buchgrundstücks (vgl. OVG Brandenburg…, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE -, Juris Rn. 46; Beschluss des Senats vom 20. März 2014 - OVG 9 N 35.11 -, Juris Rn. 8 m.w.N.); Buchgrundstücke sind meist so geschnitten, wie sie unter den gegebenen örtlichen Umständen typischerweise als Einheit bebaut oder gewerblich genutzt werden können.Indessen kann sich bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücken aus dem Planungsrecht oder einer verwirklichten Baugenehmigung ausnahmsweise ergeben, dass das Buchgrundstück zum Bilden einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen vergrößert oder verkleinert werden muss, entweder weil erst mehrere Buchgrundstücke, insbesondere erst mehrere kleine Buchgrundstücke (oder Teile davon) zusammen eine selbstständig baulich oder gewerblich nutzbare und damit selbstständig bevorteilte Fläche darstellen oder weil die durch die Anschlussmöglichkeit oder Ausbaumaßnahme selbstständig bevorteilte baulich oder gewerblich nutzbare Fläche kleiner ist als ein (großes) Buchgrundstück (vgl. zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 20. März 2014 - OVG 9 N 35.11 -, Juris Rn. 8 m.w.N.;… Becker, in: Becker u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg, Stand: Dezember 2014, § 8 Rn. 118 ff. m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2015 - 9 S 3.15
Grundstücksbegriff für das brandenburgische Anschlussbeitragsrecht
Dieses "Baugrundstück" entspricht zwar regelmäßig der Fläche des Buchgrundstücks (…OVG Brandenburg, a.a.O.; vgl. Beschluss des Senats vom 20. März 2014 -OVG 9 N 35.11 -, Juris Rn. 8 m.w.N.); Buchgrundstücke sind meist so geschnitten, wie sie unter den gegebenen örtlichen Umständen typischerweise als Einheit bebaut oder gewerblich genutzt werden können.Indessen kann sich bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücken aus dem Planungsrecht oder einer verwirklichten Baugenehmigung ausnahmsweise ergeben, dass das Buchgrundstück zum Bilden einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen vergrößert oder verkleinert werden muss, entweder weil erst mehrere Buchgrundstücke, insbesondere erst mehrere kleine Buchgrundstücke (oder Teile davon) zusammen eine selbständig baulich oder gewerblich nutzbare und damit selbständig bevorteilte Fläche darstellen, oder weil die durch die Anschlussmöglichkeit oder Ausbaumaßnahme selbständig bevorteilte baulich oder gewerblich nutzbare Fläche kleiner ist als ein (großes) Buchgrundstück (vgl. zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 20. März 2014 - OVG 9 N 35.11 -, Juris Rn. 8 m.w.N.;… Becker, in: Ders. u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg, Stand: Dezember 2014, § 8 Rn. 118 ff. m.w.N.).
- VG Cottbus, 26.08.2021 - 6 K 468/16 Diese entspricht zwar regelmäßig der Fläche des Buchgrundstücks (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. April 2015 - 9 S 3.15 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 20. März 2014 - 9 N 35.11 -, juris Rn. 8;… Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE -, juris Rn. 46).
Ausnahmsweise kann sich jedoch ergeben, dass das Buchgrundstück zum Bilden einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen vergrößert oder verkleinert werden muss, etwa weil erst mehrere Buchgrundstücke, insbesondere erst mehrere kleine Buchgrundstücke (oder Teile davon) zusammen eine selbstständig baulich oder gewerblich nutzbare und damit selbstständig bevorteilte Fläche darstellen oder weil die durch die Anschlussmöglichkeit selbstständig bevorteilte baulich oder gewerblich nutzbare Fläche kleiner ist als ein (großes) Buchgrundstück (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2014 - 9 N 35.11 -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 18. Oktober 2013 - 9 N 92.12 -, juris Rn. 14).
- VG Cottbus, 18.10.2018 - 3 K 910/13
Straßenausbaubeiträge
Dieses "Grundstück" entspricht regelmäßig der Fläche des Buchgrundstücks (…vgl. OVG Brandenburg, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2014 - OVG 9 N 35.11 - juris Rn. 8 m.w.N.), denn Buchgrundstücke sind meist so geschnitten, wie sie unter den gegebenen örtlichen Umständen typischerweise als Einheit bebaut oder gewerblich genutzt werden können. - VG Potsdam, 01.02.2019 - 8 K 4440/15
Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung)
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 9 S 5.15
Entstehung der sachlichen Beitragspflicht gemäß § 8 Abs. 7 S. 1 KAG (juris: KAG …
- VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 693/12
Straßenausbaubeiträge
- VG Potsdam, 08.06.2016 - 12 K 3029/14
Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für …
- VG Cottbus, 11.06.2018 - 3 K 1211/12
Ausbaubeiträge
- VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 701/12
Ausbaubeiträge
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2021 - 9 N 70.19
Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags
- VG Cottbus, 16.03.2021 - 6 K 77/16
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- VG Potsdam, 21.11.2023 - 8 K 2442/20
Übergreifende bauliche Nutzung, Abgabenrecht, Abgrenzung Innen- / Außenbereich, …
- VG Cottbus, 08.07.2019 - 4 L 165/19
Schmutzwasserbeitrag
- VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13
Abwasserbeitrag; Logistikhalle; Vollgeschossmaßstab
- VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 6026/13
Abwasserbeitrag; Beitragserlass; Logistikhalle; Vollgeschossmaßstab
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - 9 N 32.15
Straßenbaubeitragsrecht: Gleichbehandlung von ein- und zweigeschossig bebaubaren …
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