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Rechtsprechung
   LG Traunstein, 03.06.2024 - 9 O 2353/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,11982
LG Traunstein, 03.06.2024 - 9 O 2353/23 (https://dejure.org/2024,11982)
LG Traunstein, Entscheidung vom 03.06.2024 - 9 O 2353/23 (https://dejure.org/2024,11982)
LG Traunstein, Entscheidung vom 03. Juni 2024 - 9 O 2353/23 (https://dejure.org/2024,11982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch wegen Weitergabe von Daten aus Telekommunikationsvertrag an Auskunftei

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei Unwohlsein nach Abschluss eines Mobilfunkvertrags

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23

    Drittlandübermittlung

    Auszug aus LG Traunstein, 03.06.2024 - 9 O 2353/23
    Denn ein solcher Unterlassungsantrag, der losgelöst von der konkreten Verletzungsform auf ein allgemeines Verbot der Übermittlung sogenannter Positivdaten von Mobilfunknutzern an Wirtschaftsauskunfteien gerichtet ist, erweist sich als zu weitgehend, da jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Datenübermittlung aus Gründen der Betrugsprävention bei datenschutzkonformer Ausgestaltung des Prozesses im berechtigten Interesse des Verantwortlichen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 lit. F DSGVO liegen kann (vgl. OLG Köln, Urteil v, 03, 112023 - 6 U 58/23, GRUR-RS 2023, 34611, beck-online).

    Der Beklagten ist ein ihr nach der DSGVO eingeräumter Gestaltungsspielraum beim Umgang mit Positivdaten zu belassen, den sie in den bestehenden Grenzen gestalten kann, Die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Einzelfallbetrachtung hat auch der BfDl zutreffend betont (so auch OLG Köln, Urteil v. 03.11.2023 - 6 U 58/23, GRUR-RS 2023, 3461 1 Rn. 22, 23, beck-online).".

  • EuGH, 04.05.2023 - C-300/21

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

    Auszug aus LG Traunstein, 03.06.2024 - 9 O 2353/23
    Der EuGH hat am 04.05.2023 entschieden, dass Art. 82 DSGVO dahin auszulegen ist, dass der bloße Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Verordnung nicht ausreicht, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen (EuGH, Urteil v. 04.05.2023 - C-300/21 NZA 2023, 621, beck-online).

    Eine solche Auslegung liefe dem Wortlaut von Art. 82 Abs. 1 DSGVO zuwider (EuGH, Urteil v. 04.05.2023 - C-300/21 NZA 2023, 621 Rn. 32, 33, beck-online).

  • OLG Dresden, 05.12.2023 - 4 U 709/23

    Anspruch gegen eine Betreiberin eines sozialen Netzwerkes wegen behaupteter …

    Auszug aus LG Traunstein, 03.06.2024 - 9 O 2353/23
    Ein abstrakter "Kontrollverlust" reicht allein für einen immateriellen Schaden im Sinne des Art. 82 DSGVO nicht aus, für eine darüberhinausgehende Beeinträchtigung trägt der Anspruchsteller die Beweislast (OLG Dresden, Endurteil v. 05.12.2023 - 4 U 709/23, GRUR-RS 2023, 36707, beck-online).

    Dass bloße negative Gefühle wie Unmut, Unzufriedenheit, Sorge und Angst, die an sich Teil des allgemeinen Lebensrisikos und oft des täglichen Erlebens sind, Grundlage für einen Schadensersatzanspruch sein können, hält das Gericht jedenfalls dann für nicht gerechtfertigt, wenn -wie hier - kein Einfluss auf die Lebensführung ersichtlich und damit ein konkreter Rückschluss von äußeren Umständen auf diese inneren Tatsachen nicht möglich ist (vgl. auch OLG Dresden, Endurteil v. 05.12.2023 -4 U 709/23, GRUR-RS 2023, 36707 Rn. 35, beck-online).".

  • LG Frankfurt/Main, 19.03.2024 - 10 O 691/23

    Kein DSGVO-Schadensersatz, wenn bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages eine …

    Auszug aus LG Traunstein, 03.06.2024 - 9 O 2353/23
    Rn. 18 Das Landgericht Frankfurt a. M. hat zu einem solchen Anspruch in einem Parallelverfahren mit vergleichbarem Sachverhalt in seinem Urteil vom 19.03.2024, Az. 2-10 O 691/23 (BeckRS 2024, 5840 Rn. 19 - 23, 25 beck-online), zutreffend Folgendes ausgeführt:.

    Rn. 24 Das Landgericht Frankfurt a. M. hat im besagten Parallelverfahren zu einem Unterlassungsanspruch unter Heranziehung obergerichtlicher Rechtsprechung Folgendes ausgeführt (vgl. LG Frankfurt a. M. Urt. v. 19.03.2024 - 2-10 O 691/23, BeckRS 2024, 5840 Rn. 27, 28, beck-online):.

  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Auszug aus LG Traunstein, 03.06.2024 - 9 O 2353/23
    Die Darlegungslast für den Eintritt des konkreten immateriellen Schadens liegt jedoch beim Betroffenen und kann bei behaupteten persönlichen/psychologischen Beeinträchtigungen nur durch die Darlegung konkret-individueller - und nicht wie hier in einer Vielzahl von Fällen gleichartiger - dem Beweis zugänglicher Indizien erfüllt werden (OLG Hamm, Urteil v. 15.08.2023 - 7 U 19/23, GRIJR 2023, 1791, beckonline).
  • OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15

    Bindungswirkung einer Verweisung bei evident falscher Erfassung des …

    Auszug aus LG Traunstein, 03.06.2024 - 9 O 2353/23
    Der Streitwert des Feststellungsantrags liegt üblicherweise unterhalb des begehrten Schmerzensgelds (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.01 .2016 - 32 SA 69/15).
  • AG Lüdenscheid, 25.06.2025 - 93 C 11/25

    Positivdaten, SCHUFA, Telekommunikationsvertrag, Berechtigtes Interesse

    Rn. 48 Zu berücksichtigen ist außerdem, dass der Beklagten ein ihr nach der DSGVO eingeräumter Gestaltungsspielraum beim Umgang mit Positivdaten zu belassen ist, den sie in den bestehenden Grenzen gestalten kann (LG Traunstein, Urteil vom 03.06.2024 - 9 O 2353/23).
  • LG Offenburg, 31.07.2024 - 2 O 21/24
    Es kann dahin stehen, ob für den Klageantrag in Ziff. 3. ein besonderes Feststellungsinteresse iSd § 256 ZPO besteht, weil die Klage unbegründet ist (LG Traunstein, Urteil vom 3. Juni 2024 - 9 O 2353/23 -, juris).

    Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte für kausale zukünftige materielle oder immaterielle Schäden als Folge der gegenständlichen Datenübermittlung (so auch LG Traunstein, Urteil vom 3. Juni 2024 - 9 O 2353/23 -, juris, Rz. 40).

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