Rechtsprechung
| LG Osnabrück, 03.07.2007 - 9 S 187/07 |
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Strafverfahren - Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Verwaltungsbehörde
Verfahrensgang
- AG Papenburg, 21.03.2007 - 4 C 928/06
- LG Osnabrück, 29.06.2007 - 9 S 187/07
- LG Osnabrück, 03.07.2007 - 9 S 187/07
- LG Osnabrück, 03.07.2008 - 9 S 187/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- AG Papenburg, 21.03.2007 - 4 C 928/06
Auszug aus LG Osnabrück, 03.07.2007 - 9 S 187/07
4 C 928/06 (IV) Amtsgericht Papenburg.Die Kammer beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Papenburg vom 21.03.2007 (Aktenzeichen 4 C 928/06) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung nicht erfordert und die Berufung auch keine Aussicht auf Erfolg hat.
- AG Regensburg, 28.11.2005 - 5 C 3474/05
Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Einstellung des Strafverfahrens und …
Auszug aus LG Osnabrück, 03.07.2007 - 9 S 187/07
Dagegen wird die vom Amtsgericht und vom Berufungsgericht getroffene Entscheidung durch ein Urteil des Amtsgerichts Regensburg (StraFo 2006, Seite 88) und durch Stimmen in der Literatur gestützt (vgl. u. a. Madert AGS 2006, Seite 105; Burhoff RVGReport 2007, Seite 161 (162)). - AG München, 07.07.2006 - 155 C 11172/06
Rechtsanwaltsvergütung: Begriff der Angelegenheit, Verfahrenseinstellung durch …
Auszug aus LG Osnabrück, 03.07.2007 - 9 S 187/07
Die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des Amtsgerichts München vom 07.07.2006 (Aktenzeichen 155 C 11172/06) überzeugt die Kammer nicht.
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Rechtsprechung
| LG Osnabrück, 29.06.2007 - 9 S 187/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Nr. 4141 VV RVG
Strafverfahren; Einstellung; Abgabe Verwaltungsbehörde; Befriedungsgebühr - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 17 Nr. 10 RVG; § 43 OWiG; Nr. 4141 VV RVG
Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens; Anschließendes Bußgeldverfahren nach strafrechtlicher Einstellung; Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Gebühren - Burhoff online
Strafverfahren; Einstellung; Abgabe Verwaltungsbehörde; Befriedungsgebühr;
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 17 Nr. 10; RVG -VV Nr. 4141
Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Einstellung des Strafverfahrens und anschließender Weiterverfolgung als Ordnungswidrigkeit
Kurzfassungen/Presse (2)
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
Nr. 4141 VV RVG, § 17 RVG
Die Entbehrlichkeitsgebühr entsteht auch dann, wenn das Verfahren nach Einstellung durch die StA an die Verwaltungsbehörde abgegeben wurde. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens; Anschließendes Bußgeldverfahren nach strafrechtlicher Einstellung; Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Gebühren
Verfahrensgang
- AG Papenburg, 21.03.2007 - 4 C 928/06
- LG Osnabrück, 29.06.2007 - 9 S 187/07
- LG Osnabrück, 03.07.2007 - 9 S 187/07
- LG Osnabrück, 03.07.2008 - 9 S 187/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- AG Regensburg, 28.11.2005 - 5 C 3474/05
Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Einstellung des Strafverfahrens und …
Auszug aus LG Osnabrück, 29.06.2007 - 9 S 187/07
Dagegen wird die vom Amtsgericht und vom Berufungsgericht getroffene Entscheidung durch ein Urteil des Amtsgerichts Regensburg (StraFo 2006, Seite 88) und durch Stimmen in der Literatur gestützt (vgl. u.a. Madert AGS 2006, Seite 105; Burhoff RVGReport 2007, Seite 161 (162)). - AG München, 07.07.2006 - 155 C 11172/06
Rechtsanwaltsvergütung: Begriff der Angelegenheit, Verfahrenseinstellung durch …
Auszug aus LG Osnabrück, 29.06.2007 - 9 S 187/07
Rn. 4 Die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des Amtsgerichts München vom 07.07.2006 (Aktenzeichen 155 C 11172/06) überzeugt die Kammer nicht. - AG Papenburg, 21.03.2007 - 4 C 928/06
Auszug aus LG Osnabrück, 29.06.2007 - 9 S 187/07
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Papenburg vom 21.03.2007 (Aktenzeichen 4 C 928/06) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung nicht erfordert und die Berufung auch keine Aussicht auf Erfolg hat.
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Rechtsprechung
| LG Osnabrück, 03.07.2008 - 9 S 187/07 |
Verfahrensgang
- AG Papenburg, 21.03.2007 - 4 C 928/06
- LG Osnabrück, 29.06.2007 - 9 S 187/07
- LG Osnabrück, 03.07.2007 - 9 S 187/07
- LG Osnabrück, 03.07.2008 - 9 S 187/07
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Rechtsprechung
| LG Münster, 11.12.2007 - 9 S 187/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Anspruch auf Ersatz der objektiv erforderlichen Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall; Anspruch auf Schadensersatz auf der Basis der Fahrzeugreparatur in einer markengebunden Werkstatt; Zulässigkeit der Abrechnung einer Fahrzeugreparatur nach Maßgabe eines Gutachtens ... - Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersatz der objektiv erforderlichen Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall; Anspruch auf Schadensersatz auf der Basis der Fahrzeugreparatur in einer markengebunden Werkstatt; Zulässigkeit der Abrechnung einer Fahrzeugreparatur nach Maßgabe eines Gutachtens ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2008, 207
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus LG Münster, 11.12.2007 - 9 S 187/07
Diese Abrechnung ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung jedenfalls solange zulässig, wie der Ersatzpflichtige nicht eine dem Geschädigten mühelos mögliche, kostengünstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit nachweist ( BGH, Urt. vom 29.04.2003, NJW 2003, 2086). - AG Berlin-Lichtenberg, 08.01.2008 - 13 C 127/07
Auszug aus LG Münster, 11.12.2007 - 9 S 187/07
Die Berufung des Klägers gegen das am 31. August 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts U - Az: 13 C 127/07 - wird zurückgewiesen.
- AG Heidelberg, 23.02.2011 - 29 C 484/10
Verkehrsunfall - merkantiler Minderwert bei älteren Fahrzeugen
Soweit der Kläger bestritten hat, dass die von der Beklagten benannten Werkstätten nicht über die entsprechende Qualifikation verfügen, um die Reparatur fachgerecht durchzuführen, ist dieses pauschale Vorbringen unzureichend, (vgl. LG Hannover, Urteil vom 13.01.2009 - 9 S 52/08; LG Münster, Urteil vom 11.12.2007 - 9 S 187/07).
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