Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 9 S 2256/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zum Wechsel eines aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg zuziehenden Grundschülers an eine Realschule
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abhängigkeit des Wechsels eines nach Baden-Württemberg zuziehenden Grundschülers an eine Realschule von der Berechtigung des Schülers nach Vorgaben des anderen Bundeslandes; Bestehen einer Aufnahmeprüfung im Falle des Fehlens einer Übertrittsberechtigung trotz ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Übergang auf weiterführende Schulen - Wechsel des Bundeslandes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zuziehende Kinder und die Realschulen im Ländle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abhängigkeit des Wechsels eines nach Baden-Württemberg zuziehenden Grundschülers an eine Realschule von der Berechtigung des Schülers nach Vorgaben des anderen Bundeslandes; Bestehen einer Aufnahmeprüfung im Falle des Fehlens einer Übertrittsberechtigung trotz ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 30.08.2010 - 12 K 3069/10
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 9 S 2256/10
Papierfundstellen
- VBlBW 2011, 115
- DÖV 2011, 121 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 08.12.1989 - 9 S 2707/89
Aufnahme in das Gymnasium; Eignungsnachweise
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 9 S 2256/10
Rn. 2 Das Verwaltungsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, VBlBW 1990, 312) entschieden, dass das grundrechtlich (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) verbürgte Recht auf Zulassung zu einer Schule der gewählten Schulform an subjektive Zulassungsvoraussetzungen geknüpft und nach § 88 Abs. 2 SchG nur derjenige Schüler in die gewählte Schulform aufgenommen werden kann, der nach seiner Begabung und Leistung hierfür geeignet erscheint.Weder diese Regelung noch der gestufte Qualifikationsnachweis durch Grundschulempfehlung, Gemeinsame Bildungsempfehlung oder Aufnahmeprüfung nach § 1 Abs. 1 AVO verletzen das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, NVwZ-RR 2003, 214 m.w.Nachw.) oder die Ausbildungsfreiheit des Kindes gemäß Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, VBlBW 1990, 312, ebenso Senatsbeschlüsse vom 01.09.2004 - 9 S 2026/04 - und vom 25.03.2010 - 9 S 197/10 -).
Nach Landesrecht steht entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin das Bestehen der Aufnahmeprüfung in § 1 Abs. 1 Nr. 2 AVO gleichberechtigt aber letztlich entscheidend neben den Schulwahlempfehlungen (Grundschulempfehlung, Gemeinsame Bildungsempfehlung) nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AVO (die als pädagogisches Entgegenkommen des Verordnungsgebers mit dem Ziel zu werten sind, dem Schüler so weit und so lange als möglich eine förmliche und dann allein maßgebliche Prüfung als Eignungsnachweis zu ersparen: Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.2002 - 9 S 2361/02
Aufnahmeprüfung für weiterführende Schulen - gerichtliche Überprüfung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 9 S 2256/10
Weder diese Regelung noch der gestufte Qualifikationsnachweis durch Grundschulempfehlung, Gemeinsame Bildungsempfehlung oder Aufnahmeprüfung nach § 1 Abs. 1 AVO verletzen das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, NVwZ-RR 2003, 214 m.w.Nachw.) oder die Ausbildungsfreiheit des Kindes gemäß Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, VBlBW 1990, 312, ebenso Senatsbeschlüsse vom 01.09.2004 - 9 S 2026/04 - und vom 25.03.2010 - 9 S 197/10 -).Auf die bloße Nichtbestehensquote von Schülerinnen und Schülern aus anderen Bundesländern, die sich dieser Aufnahmeprüfung unterziehen, kommt es aus den dargestellten Gründen nicht an, weshalb eine entsprechende Aufklärung nicht geboten war (vgl. Senatsbeschluss vom 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, a.a.O.).
- BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 9 S 2256/10
Dies folgt aus dem Grundsatz, wonach ein Landesgesetzgeber unter dem Blickwinkel des Art. 3 Abs. 1 GG nicht gehalten ist, seine Gesetze den Regelungen anderer Länder oder des Bundes anzupassen, die dieselbe Materie regeln (BVerwG, Beschluss vom 03.06.1996 - 6 B 2/96 -, Buchholz 421 Nr. 119, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 23.02.1972 - 2 BvL 36/71 -, BVerfGE 32, 346 [360]). - BVerwG, 03.06.1996 - 6 B 2.96
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung bei …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 9 S 2256/10
Dies folgt aus dem Grundsatz, wonach ein Landesgesetzgeber unter dem Blickwinkel des Art. 3 Abs. 1 GG nicht gehalten ist, seine Gesetze den Regelungen anderer Länder oder des Bundes anzupassen, die dieselbe Materie regeln (BVerwG, Beschluss vom 03.06.1996 - 6 B 2/96 -, Buchholz 421 Nr. 119, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 23.02.1972 - 2 BvL 36/71 -, BVerfGE 32, 346 [360]).
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2025 - 9 S 1124/25
Ablehnungsgesuch nach Bekanntgabe des Tenors; Verpflichtung der Schulverwaltung …
Die Aufnahme des Kindes in einen bestimmten Bildungsweg kann jedoch, soweit erforderlich, an subjektive Zulassungsvoraussetzungen geknüpft werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21.12.1977 - 1 BvL 1/75 -, juris Rn. 70; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 09.02.1982 - 1 BvR 845/79 -, juris Rn. 65; Senatsbeschlüsse vom 21.10.2010 - 9 S 2256/10 -, juris Rn. 2, …und vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 2 m. w. N.;… Ebert, Schulrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2017, § 88 SchG Rn. 3, zur wortgleichen Vorgängerfassung).Die Sicherung eines einheitlichen Leistungsniveaus an weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg ist in diesem Kontext ein legitimes, vom staatlichen Bildungsauftrag des Art. 7 Abs. 1 GG erfasstes Interesse des Antragsgegners, das jedenfalls bei Fehlen anderer Anhaltspunkte nur auf diesem Weg zu realisieren ist (Senatsbeschluss vom 21.10.2010 - 9 S 2256/10 -, juris Rn. 6).
Er tritt vielmehr gleichrangig neben das Erziehungsrecht der Eltern (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21.12.1977 - 1 BvL 1/75 -, juris Rn. 70; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 09.02.1982 - 1 BvR 845/79 -, juris Rn. 65; Senatsbeschlüsse vom 21.10.2010 - 9 S 2256/10 -, juris Rn. 2;… vom 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, juris Rn. 3, …und vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass die Sicherung eines einheitlichen Leistungsniveaus an weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg ein legitimes, vom staatlichen Bildungsauftrag des Art. 7 Abs. 1 GG erfasstes Interesse des Antragsgegners darstellt, das jedenfalls bei Fehlen anderer Anhaltspunkte nur auf diesem Weg zu realisieren ist (Senatsbeschluss vom 21.10.2010 - 9 S 2256/10 -, juris Rn. 6).
Der gefundene Wert ist nach Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs mit Blick auf den begehrten vorläufigen Rechtsschutz zu halbieren (Senatsbeschlüsse vom 21.10.22010 - 9 S 2256/10 -, juris Rn. 13, und vom 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, juris Rn 14).
- VGH Baden-Württemberg, 16.01.2026 - 9 S 1782/25
Aufnahme in die Eingangsklasse eines Gymnasiums in Baden-Württemberg; …
Er tritt vielmehr gleichrangig neben das Erziehungsrecht der Eltern (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21.12.1977 - 1 BvL 1/75 -, juris Rn. 70; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 09.02.1982 - 1 BvR 845/79 -, juris Rn. 65; Senatsbeschlüsse vom 21.10.2010 - 9 S 2256/10 -, juris Rn. 2;… vom 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, juris Rn. 3, …und vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 2 m. w. N.).Rn. 33 In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass die Sicherung eines einheitlichen Leistungsniveaus an weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg ein legitimes, vom staatlichen Bildungsauftrag des Art. 7 Abs. 1 GG erfasstes Interesse des Antragsgegners darstellt, das jedenfalls bei Fehlen anderer Anhaltspunkte nur auf diesem Weg zu realisieren ist (Senatsbeschluss vom 21.10.2010 - 9 S 2256/10 -, juris Rn. 6).
Der dort genannte Auffangwert ist nach Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs 2025 mit Blick auf den begehrten vorläufigen Rechtsschutz zu halbieren (Senatsbeschlüsse vom 21.10.2010 - 9 S 2256/10 -, juris Rn. 13, und vom 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, juris Rn 14).
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2025 - 9 S 1573/25
Vorläufige Teilnahme eines Kindes am Unterricht der Klassenstufe 5 eines …
Die Aufnahme des Kindes in einen bestimmten Bildungsweg kann jedoch, soweit erforderlich, an subjektive Zulassungsvoraussetzungen geknüpft werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21.12.1977 - 1 BvL 1/75 -, juris Rn. 70; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 09.02.1982 - 1 BvR 845/79 -, juris Rn. 65; Senatsbeschlüsse vom 21.10.2010 - 9 S 2256/10 -, juris Rn. 2, …und vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 2 m. w. N.;… Ebert, Schulrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2017, § 88 SchG Rn. 3).Dieser Wert ist nach Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs mit Blick auf den begehrten vorläufigen Rechtsschutz zu halbieren (Senatsbeschlüsse vom 21.10.2010 - 9 S 2256/10 -, juris Rn. 13, und vom 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, juris Rn 14).
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.2026 - 9 S 1887/26
Erfolgloser Eilantrag auf Aufnahme in ein Gymnasium aufgrund einer Folgenabwägung …
Die Sicherung eines einheitlichen Leistungsniveaus an weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg ist in diesem Kontext ein legitimes, vom staatlichen Bildungsauftrag des Art. 7 Abs. 1 GG erfasstes Interesse des Antragsgegners, das jedenfalls bei Fehlen anderer Anhaltspunkte nur auf diesem Weg zu realisieren ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.09.2025 - 9 S 1124/25 -, juris Rn 30 , und vom 21.10.2010 - 9 S 2256/10 -, juris Rn. 6).Rn. 33 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG in Anlehnung an die Empfehlung in Nr. 38.4 und Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.09.2025 - 9 S 1124/25 -, juris Rn. 77 , und vom 21.10.2010 - 9 S 2256/10 -, juris Rn. 12).
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2025 - 9 S 1947/25
Eignungsfeststellung; Gymnasium; Potenzialtest; Kompetenzmessung; Unechte …
Der dort genannte Wert ist nach Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs mit Blick auf den begehrten vorläufigen Rechtsschutz zu halbieren (Senatsbeschlüsse vom 11.09.2025 - 9 S 1573/25 -, juris Rn. 81 , vom 21.10.2010 - 9 S 2256/10 -, juris Rn. 13, und vom 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, juris Rn 14). - VG Karlsruhe, 08.08.2025 - 7 K 5575/25
Keine vorläufige Aufnahme ins Gymnasium - trotz "Grundschulempfehlung"
In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs sei bereits geklärt, dass Regelungen über einen gestuften Qualifikationsnachweis, auch soweit sie eine Grundschulempfehlung beinhalten, das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, juris Rn. 3 m.w.N.) und die Ausbildungsfreiheit des Kindes gemäß Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 7; ebenso Beschluss vom 25.03.2010 - 9 S 197/10 -, n.v.; Beschluss vom 01.09.2004 - 9 S 2026/04 -, n.v.) nicht verletzten (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2010 - 9 S 2256/10 -, juris Rn. 5).
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