Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 S 41.07, 9 L 29.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14467
OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 S 41.07, 9 L 29.07 (https://dejure.org/2008,14467)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.03.2008 - 9 S 41.07, 9 L 29.07 (https://dejure.org/2008,14467)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. März 2008 - 9 S 41.07, 9 L 29.07 (https://dejure.org/2008,14467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,14467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 20; ; GG Art. 105a; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwGO § 147; ; KAG BB § 3 Abs. 1; ; KAG BB § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spielautomatensteuer: summarisches Verfahren; Stückzahlmaßstab; Bemessungsgrundlage; Satzung; Spieleinwurf; Wahlrecht; Gleichheitssatz; Steuergerechtigkeit; Berufsfreiheit; Rechtsstaatsgebot; Gemeinschaftsrecht; Umsatzsteuer; Gesetzgebungskompetenz; Lenkungsfunktion; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verwendung des Stückzahlmaßstabs als Bemessungsgrundlage in einer Vergnügungssteuersatzung; Verfassungsmäßigkeit und weitere Rechtmäßigkeit der Vergnügungssteuererhebung für den Betrieb von Spielautomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.09.2007 - 9 B 12.07

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielapparatesteuer; Spielautomaten; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 S 41.07
    Diese Rechtsauffassung wird durch die jüngste Entscheidung vom 26. September 2007 (BVerwG - 9 B 12/07 -, NVwZ 2008, 88) bestätigt, in der deutlich zum Ausdruck kommt, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht etwa von seiner bisherigen Rechtsprechung abweicht, sondern die rechtmäßige Verwendung des Stückzahlmaßstabs als Bemessungsgrundlage für die Spielautomatensteuer nur eingeschränkt hat.

    Nach der diesbezüglich eindeutigen zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Beschluss des BVerwG vom 26. September 2007, a.a.O.), der der beschließende Senat folgt, lässt sich aber ein für ein Satzungsgebiet aussagekräftiger Durchschnitt der Einspielergebnisse in aller Regel jedenfalls dann überhaupt nicht bilden, wenn - wie in der Beschwerdebegründung der Antragstellerin - nur Einspielergebnisse der Geräte eines einzigen Aufstellers oder von insgesamt einem nur sehr geringen Prozentsatz aller Automaten derselben Gerätegruppe im Satzungsgebiet vorliegen.

    Aus dem Umstand, dass die Antragstellerin hinsichtlich der Ermittlung des erforderlichen Durchschnitts auf freiwillige Angaben anderer Geldgewinnspielautomatenaufsteller angewiesen ist, ist nicht etwa eine Feststellungslast zu Lasten der Gemeinde herzuleiten - jedenfalls nicht, wenn und solange die Automatenaufsteller nicht auf der Grundlage der am Stückzahlmaßstab ausgerichteten Vergnügungssteuersatzungen einer Auskunftspflicht über die Einspielergebnisse ihrer Geräte unterworfen sind (vgl. BVerwG vom 26. September 2007, a.a.O. m.w.N.).

    Zu diesen die Vergnügungsteuer als Aufwandsteuer kennzeichnenden Merkmalen gehört zwar u.a. nach der bereits zitierten Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Entscheidungen vom 13. April 2005 und 26. September 2007, a.a.O.), dass der verwendete Steuermaßstab in einem zumindest lockeren Bezug zu dem letztlich zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler stehen muss.

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 S 41.07
    Gegen die Richtigkeit der diesbezüglichen gegenteiligen Darstellung der Antragstellerin spricht dagegen insbesondere, dass die dort geltenden Steuersätze hinsichtlich ihrer absoluten Höhe von 138, 00 EUR/Monat für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und von 30, 00 EUR/Monat für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit deutlich - in einem Rahmen, der, bezogen auf die Verhältnisse in anderen Städten, als hinnehmbar anzuerkennen ist (vgl. etwa für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen: BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936: 600, 00 DM/Monat; Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 3/99 -, NVwZ 2000, 933: 400, 00 DM/Monat; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (Hess. VGH), Beschluss vom 14. März 1996 - 5 TH 508/96 -, ZKF 1996, 232: 400, 00 DM/Monat; VG Düsseldorf, Urteil vom 17. März 2004 - 25 K 7334/03 -, juris: 240, 00 EUR/Monat).

    Sie wird zudem nur auf einer Stufe erhoben; es gibt keinen Vorsteuerabzug wie bei der Umsatzsteuer, mit dem die bei einem vorhergehenden Umsatz entrichtete Steuer bei der Steuerfestsetzung Berücksichtigung findet (BFH, Beschlüsse vom 1. Februar 2007 II B 51/06 und II B 58/06, je m.w.N., juris; ebenso bereits BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 a.a.O.).

  • BFH, 26.02.2007 - II R 2/05

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 S 41.07
    Weist aber eine Steuer, Abgabe oder Gebühr auch nur eines dieser wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer nicht auf, steht Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG der Beibehaltung oder Einführung dieser Steuer, Abgabe oder Gebühr nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2006 - C-475/03 -, EuGHE I 2006, 9373 m.w.N.; BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 - II R 2/05 -, BFHE 217, 280 = NVwZ-RR 2008, 55 m.w.N.).

    Das Gleichartigkeitsverbot umfasst dabei nicht die herkömmlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, selbst wenn sie dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpfen wie Bundessteuern (vgl. BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 - II R 2/05 -, BFHE 217, 280 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99

    Spielautomatensteuer rechtmäßig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 S 41.07
    Ein offensichtlicher Eingriff in die Berufsfreiheit der Automatenaufsteller wäre vor diesem Hintergrund nur dann anzunehmen, wenn es die Besteuerung unmöglich werden ließe, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 3.99 -, NVwZ 2000, 933).

    Gegen die Richtigkeit der diesbezüglichen gegenteiligen Darstellung der Antragstellerin spricht dagegen insbesondere, dass die dort geltenden Steuersätze hinsichtlich ihrer absoluten Höhe von 138, 00 EUR/Monat für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und von 30, 00 EUR/Monat für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit deutlich - in einem Rahmen, der, bezogen auf die Verhältnisse in anderen Städten, als hinnehmbar anzuerkennen ist (vgl. etwa für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen: BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936: 600, 00 DM/Monat; Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 3/99 -, NVwZ 2000, 933: 400, 00 DM/Monat; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (Hess. VGH), Beschluss vom 14. März 1996 - 5 TH 508/96 -, ZKF 1996, 232: 400, 00 DM/Monat; VG Düsseldorf, Urteil vom 17. März 2004 - 25 K 7334/03 -, juris: 240, 00 EUR/Monat).

  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 S 41.07
    Er kann sich dabei von finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen leiten lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, NVwZ 2001, 1264), indem er nicht nur durch Ge- und Verbote, sondern ebenso durch mittelbare Verhaltenssteuerung auf Wirtschaft und Gesellschaft gestaltend Einfluss nimmt.
  • BFH, 29.03.2006 - II R 59/04

    Spielgerätesteuergesetz Hamburg: Besteuerung von Geldspielgeräten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 S 41.07
    Derartige steuerrechtliche Regelungen sind unter dem Blickwinkel der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung solange verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, als sie die herkömmlichen, die jeweilige Steuer kennzeichnenden Merkmale wahren (BFH, Urteil vom 29. März 2006 II R 59/04, BFH/NV 2006, 1354).
  • VG Düsseldorf, 17.03.2004 - 25 K 7334/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Vergnügungssteuerbescheiden gegenüber einem …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 S 41.07
    Gegen die Richtigkeit der diesbezüglichen gegenteiligen Darstellung der Antragstellerin spricht dagegen insbesondere, dass die dort geltenden Steuersätze hinsichtlich ihrer absoluten Höhe von 138, 00 EUR/Monat für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und von 30, 00 EUR/Monat für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit deutlich - in einem Rahmen, der, bezogen auf die Verhältnisse in anderen Städten, als hinnehmbar anzuerkennen ist (vgl. etwa für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen: BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936: 600, 00 DM/Monat; Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 3/99 -, NVwZ 2000, 933: 400, 00 DM/Monat; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (Hess. VGH), Beschluss vom 14. März 1996 - 5 TH 508/96 -, ZKF 1996, 232: 400, 00 DM/Monat; VG Düsseldorf, Urteil vom 17. März 2004 - 25 K 7334/03 -, juris: 240, 00 EUR/Monat).
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 S 41.07
    Denn die höchstrichterliche Rechtsprechung, der der Senat folgt, lässt die Bemessung der Steuer nach Maßgabe der Stückzahl der Geräte nach wie vor - wenn auch nur noch in bestimmten Grenzen - gelten (Bundesverwaltungsgericht -BVerwG-, Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 -, BVerwGE 123, 218).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-475/03

    DIE IRAP IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 S 41.07
    Weist aber eine Steuer, Abgabe oder Gebühr auch nur eines dieser wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer nicht auf, steht Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG der Beibehaltung oder Einführung dieser Steuer, Abgabe oder Gebühr nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2006 - C-475/03 -, EuGHE I 2006, 9373 m.w.N.; BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 - II R 2/05 -, BFHE 217, 280 = NVwZ-RR 2008, 55 m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2007 - II B 51/06

    Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 S 41.07
    Sie wird zudem nur auf einer Stufe erhoben; es gibt keinen Vorsteuerabzug wie bei der Umsatzsteuer, mit dem die bei einem vorhergehenden Umsatz entrichtete Steuer bei der Steuerfestsetzung Berücksichtigung findet (BFH, Beschlüsse vom 1. Februar 2007 II B 51/06 und II B 58/06, je m.w.N., juris; ebenso bereits BVerwG…, Urteil vom 22. Dezember 1999 a.a.O.).
  • BFH, 22.03.2005 - II B 14/04

    Oddset-Wetten; Lotteriesteuer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - 9 N 148.05

    Straßenausbaubeitrag - Beitragsfähigkeit der Kosten bei Ausbau einer Straße

  • EuGH, 08.06.1999 - C-338/97

    Pelzl u.a. - Artikel 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG - Umsatzsteuern - …

  • BFH, 01.02.2007 - II B 58/06

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes

  • VGH Hessen, 23.10.2007 - 5 TG 1924/07

    Vergnügungssteuer; Wahl zwischen Einspielergebnis- und Stückzahlmaßstab

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 L 29.07

    summarisches Verfahren; Stückzahlmaßstab; Bemessungsgrundlage; Satzung; …

    OVG 9 S 41.07 OVG 9 L 29.07.
  • VG Cottbus, 03.09.2020 - 6 L 630/19
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts im Sinne von § 80 Abs. 4 S. 3 VwGO bestehen dann, wenn ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, wobei im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ein im Vergleich zum Klageverfahren reduzierter Prüfungsrahmen maßgeblich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2008 - OVG 9 S 41.07; VG Cottbus, Beschluss vom 27. April 2001 - 6 L 169/00; VG Cottbus, Beschluss vom 11. Juni 2009 - 6 L 323/08; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 16. Januar 2009 - 5 L 201/08; FG Saarland, Beschluss vom 20. März 2001 - 1 V 315/00 -, zu § 69 Abs. 2 FGO, alle zit. nach juris).
  • VG Münster, 03.09.2008 - 9 K 779/06
    Rn. 44 Vgl. auch statt vieler: VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 909/07 - VG Arnsberg, Urteil vom 24. April 2008 - 5 K 2085/06 - jeweils m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2008 - 9 S 41.07 - BFH Urteil vom 26. Februar 2007 - II R 2/05 - FG Hamburg, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 7 V 166/07 -, jeweils juris bzw. www.nrwe.de.
  • VG Cottbus, 13.08.2021 - 6 L 266/20
    Das Interesse des Antragstellers am vorläufigen Nichtvollzug überwiegt, wenn ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, wobei im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ein im Vergleich zum Klageverfahren reduzierter Prüfungsrahmen maßgeblich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2008 - OVG 9 S 41.07; VG Cottbus, Beschluss vom 27. April 2001 - 6 L 169/00; VG Cottbus, Beschluss vom 11. Juni 2009 - 6 L 323/08; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 16. Januar 2009 - 5 L 201/08; FG Saarland, Beschluss vom 20. März 2001 - 1 V 315/00 -, zu § 69 Abs. 2 FGO, alle zit. nach juris).
  • VG Cottbus, 01.11.2024 - 6 L 2/23

    Vollstreckung unzulässig wegen § 79 AGZ BVerfGG, Vollziehung von …

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts im Sinne von § 80 Abs. 4 S. 3 VwGO bestehen dann, wenn ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, wobei im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ein im Vergleich zum Klageverfahren reduzierter Prüfungsrahmen maßgeblich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2008 - OVG 9 S 41.07; VG Cottbus, Beschluss vom 27. April 2001 - 6 L 169/00; VG Cottbus, Beschluss vom 11. Juni 2009 - 6 L 323/08; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 16. Januar 2009 - 5 L 201/08; FG Saarland, Beschluss vom 20. März 2001 - 1 V 315/00 -, zu § 69 Abs. 2 FGO, alle zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin-Brandenburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht