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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 9 S 5.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22253
OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 9 S 5.06 (https://dejure.org/2006,22253)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.05.2006 - 9 S 5.06 (https://dejure.org/2006,22253)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Mai 2006 - 9 S 5.06 (https://dejure.org/2006,22253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 80 Abs. 6; ; VwGO § 146 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Berichtigung eines Rubrums eines verwaltungsgerichtlichen Urteils; Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ; Voraussetzungen für die Gewährung des einstweiligen Rechtsschutzes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2005 - 9 S 2.05

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ernstliche Zweifel an der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 9 S 5.06
    Die Prüfung des Oberverwaltungsgerichts beschränkt sich gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO in einer ersten Stufe darauf, ob die Beschwerde geeignet ist, die Begründung des angefochtenen Beschlusses zu erschüttern; nur wenn dies der Fall ist, ist auf einer zweiten Stufe von Amts wegen zu prüfen, ob sich der Beschluss auf der Grundlage der Erkenntnisse des Beschwerdeverfahrens im Ergebnis als richtig erweist oder geändert werden muss (vgl. Beschluss des Senats vom 1. August 2005 - OVG 9 S 2.05 -).
  • BVerwG, 27.06.2003 - 2 B 4.03

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 9 S 5.06
    Der Beschwerdeführer muss in der Beschwerdebegründung darlegen, warum er die angefochtene Entscheidung in bestimmten Punkten für unrichtig hält und aus welchen Gründen eine andere Entscheidung als die des Verwaltungsgerichtes geboten ist (vgl. OVG Bbg, u.a. Beschlüsse des Senats vom 29. April 2003 - 2 B 4/03 -, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 2 B 265/03 -, veröffentl. in Juris m.w.N.), d. h. aus welchen Gründen eine Änderung des Beschlusses ernsthaft in Betracht zu ziehen ist.
  • OVG Saarland, 22.06.1992 - 1 W 29/92

    Aussetzung der Vollziehung; Stundungsbegehren; Aufschiebende Wirkung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 9 S 5.06
    Hierfür ist vielmehr erforderlich, dass der Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. März 1993 - 23 CS 93.412 - NVwZ-RR 1994, 127; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 - NVwZ 1993, 490).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1992 - 2 S 3215/91

    Qualifizierung der in VwGO § 80 Abs 6 S 1 und S 2 Nr 1 genannten Voraussetzungen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 9 S 5.06
    Was den Ausnahmetatbestand drohender Vollstreckung (§ 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO) angeht, legen die Antragsteller nicht dar, dass er bei Stellung des Eilantrages bei Gericht (…für das Vorliegen auch der Ausnahme in diesem Zeitpunkt Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., Rn. 350) oder jedenfalls bis zum Ablauf der Begründungsfrist für die Beschwerde gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO eingetreten wäre, so dass sich die Ablehnung ihres Antrages als unrichtig darstellen könnte (für die Zulässigkeit des Antrages bei Eintritt der Ausnahmevoraussetzungen nach Rechtshängigkeit ohne nähere Begründung: VGH BW, Beschluss vom 9. März 1992 - 2 S 3215/91 - VBlBW 1992, 374;… Kopp, VwGO, § 80, Rn. 185).
  • OVG Brandenburg, 23.10.2003 - 2 B 265/03

    grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinden Straßenausbaubeiträge zu erheben; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 9 S 5.06
    Der Beschwerdeführer muss in der Beschwerdebegründung darlegen, warum er die angefochtene Entscheidung in bestimmten Punkten für unrichtig hält und aus welchen Gründen eine andere Entscheidung als die des Verwaltungsgerichtes geboten ist (vgl. OVG Bbg, u.a. Beschlüsse des Senats vom 29. April 2003 - 2 B 4/03 -, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 2 B 265/03 -, veröffentl. in Juris m.w.N.), d. h. aus welchen Gründen eine Änderung des Beschlusses ernsthaft in Betracht zu ziehen ist.
  • OVG Brandenburg, 17.03.2004 - 2 B 49/04

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 9 S 5.06
    Nicht in Frage gestellt wird damit die - zutreffende - Ansicht des Verwaltungsgerichts, dass die erfolglose Durchführung des behördlichen Aussetzungsverfahrens nach § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO ein Zugangserfordernis darstellt, das im Zeitpunkt der Stellung des Eilantrages bei Gericht erfüllt sein muss, und nicht eine nachholbare Sachentscheidungsvoraussetzung für das gerichtliche Verfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 1. Alt. i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. OVG Bbg, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - und vom 14. Februar 2005 - 2 B 294/04 - und vom 31. März 1995 - 2 B 3/95 - Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Okt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2005 - 9 S 11.05

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz bei Abgabenbescheiden; Prüfungstiefe; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 9 S 5.06
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 52 Abs. 1, 63 Abs. 3 des Gerichtskostengesetzes - GKG -, wobei der hiernach im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zugrunde zu legende Betrag von einem Viertel der Abgabe hier im Hinblick auf die Zahl der Antragsteller zu verdoppeln war (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 2. September 2005 - OVG 9 S 11.05 -).
  • VGH Bayern, 25.03.1993 - 23 CS 93.412
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 9 S 5.06
    Hierfür ist vielmehr erforderlich, dass der Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. März 1993 - 23 CS 93.412 - NVwZ-RR 1994, 127; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 - NVwZ 1993, 490).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 2 B 3.95

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 9 S 5.06
    Nicht in Frage gestellt wird damit die - zutreffende - Ansicht des Verwaltungsgerichts, dass die erfolglose Durchführung des behördlichen Aussetzungsverfahrens nach § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO ein Zugangserfordernis darstellt, das im Zeitpunkt der Stellung des Eilantrages bei Gericht erfüllt sein muss, und nicht eine nachholbare Sachentscheidungsvoraussetzung für das gerichtliche Verfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 1. Alt. i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. OVG Bbg, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - und vom 14. Februar 2005 - 2 B 294/04 - und vom 31. März 1995 - 2 B 3/95 - Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Okt.
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2009 - 1 ME 79/09

    Ermessensausübung bei der bauaufsichtsbehördlichen Durchsetzung einer nicht durch …

    Das kann in Betracht kommen, wenn ein Antragsteller seinen Aussetzungsantrag auf die Zeit bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides beschränkt hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.5.2006 - 9 S 5.06 -, juris).
  • VG Cottbus, 23.04.2026 - 6 L 600/24

    Antrag mangels Aussetzungsantrag der Behörde unzulässig, einstweiliger …

    Der mit § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO verfolgte Zweck des Vorrangs der verwaltungsinternen Kontrolle und die damit einhergehende Entlastung der Verwaltungsgerichte würden nicht verwirklicht, wenn man das Erfordernis eines erfolglosen behördlichen Aussetzungsverfahrens als eine im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachholbare Sachentscheidungsvoraussetzung interpretieren würde (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Mai 2006 -9 S 5.06-, OVG Brandenburg, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - und vom 14. Februar 2005 - 2 B 294/04 - und vom 31. März 1995 - 2 B 3/95 - aus jüngerer Zeit etwa VG Cottbus…, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 6 L 89/23 -, Rn. 1 - 15, juris sowie Beschluss vom 12. April 2017 - 6 L 468/16 -, juris).

    Vielmehr muss - wie ausgeführt - die Vollstreckung aus dem Bescheid schon begonnen haben, der Beginn der Vollstreckung für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt worden sein oder es müssen konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 - 9 S 4/06 - S. 3 f. des E.A. zu § 259 AO; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 ff. des EA; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - zitiert nach juris; Beschlüsse der Kammer vom 14. Januar 2008 - 6 L 396/07 -, zit. nach juris …und vom 12. April 2017, a.a.O.; ferner OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 -, NVwZ 1993, 490, 491; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 14 B 701/10 -, zit. nach juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. August 2010 - 4 ME 164/10 -, NVwZ-RR 2010, 865).

    Selbst auf der Grundlage einer Ankündigung, dass bei Nichtzahlung die Vollstreckung notwendig werde, droht demgegenüber die Vollstreckung noch nicht, sondern es ist erforderlich, dass der Beginn von - regelmäßig im Einzelnen näher bezeichneten - Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O. S. 4 des E.A.; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 ff. des EA; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - zitiert nach juris; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 - NVwZ 1993, 490, 491;… Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 31.05.2023 - 6 L 89/23
    Der mit § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO verfolgte Zweck des Vorrangs der verwaltungsinternen Kontrolle und die damit einhergehende Entlastung der Verwaltungsgerichte würden nicht verwirklicht, wenn man das Erfordernis eines erfolglosen behördlichen Aussetzungsverfahrens als eine im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachholbare Sachentscheidungsvoraussetzung interpretieren würde (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Mai 2006 -9 S 5.06-, OVG Brandenburg, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - und vom 14. Februar 2005 - 2 B 294/04 - und vom 31. März 1995 - 2 B 3/95 - aus jüngerer Zeit etwa Beschluss der Kammer vom 12. April 2017 - 6 L 468/16 -, juris).

    Vielmehr muss - wie ausgeführt - die Vollstreckung aus dem Bescheid schon begonnen haben, der Beginn der Vollstreckung für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt worden sein oder es müssen konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen(vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 - 9 S 4/06 - S. 3 f. des E.A. zu § 259 AO; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 ff. des EA; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - zitiert nach juris; Beschlüss der Kammer vom 14. Januar 2008 - 6 L 396/07 -, zit. nach juris …und vom 12. April 2017, a.a.O.; ferner OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 -, NVwZ 1993, 490, 491; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 14 B 701/10 -, zit. nach juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. August 2010 - 4 ME 164/10 -, NVwZ-RR 2010, 865).

    Allein auf der Grundlage der Ankündigung, dass bei Nichtzahlung die Vollstreckung notwendig werde, droht demgegenüber die Vollstreckung noch nicht, sondern es ist erforderlich, dass der Beginn von - regelmäßig im Einzelnen näher bezeichneten - Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O. S. 4 des E.A.; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 ff. des EA; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - zitiert nach juris; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 - NVwZ 1993, 490, 491;… Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 14.01.2008 - 6 L 396/07

    Aussetzungsantrag nach Mahnung im Vollstreckungsverfahren

    Bei dem behördlichen Aussetzungsverfahren handelt es sich um eine besondere Zugangsvoraussetzung für das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in Abgabensachen, die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Antragstellung erfüllt sein muss und die nicht nachgeholt werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 f. des EA; zuletzt Beschlüsse der Kammer vom 29. Oktober 2007 - 6 L 287/07 - S. 3 des EA und vom 7. Januar 2008 - 6 L 196/07 - S. 2 des EA).

    Allein auf der Grundlage der Ankündigung, dass bei Nichtzahlung die Vollstreckung notwendig werde, droht demgegenüber die Vollstreckung noch nicht, sondern es ist erforderlich, dass der Beginn von - regelmäßig im Einzelnen näher bezeichneten - Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O. S. 4 des EA; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 ff. des EA; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - zitiert nach juris; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 - NVwZ 1993, 490, 491).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 9 S 4.06

    Hundesteuer; vorläufiger Rechtschutz; Beschwerde; behördliches …

    Dem entspricht auch die bisherige Rechtsprechung des Senats, wonach allein auf der Grundlage der Ankündigung, dass bei Nichtzahlung die Vollstreckung notwendig werde, die Vollstreckung noch nicht droht, sondern erforderlich ist, dass der Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. Beschluss des Senats vom 2. Mai 2006 - OVG 9 S 5.06 -, m.w.N., ferner Beschluss des OVG Brandenburg vom 17. März 2004 - 2 B 49/04-, zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 12.04.2017 - 6 L 468/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Der mit § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO verfolgte Zweck des Vorrangs der verwaltungsinternen Kontrolle und die damit einhergehende Entlastung der Verwaltungsgerichte würden nicht verwirklicht, wenn man das Erfordernis eines erfolglosen behördlichen Aussetzungsverfahrens als eine im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachholbare Sachentscheidungsvoraussetzung interpretieren würde (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Mai 2006 -9 S 5.06-, OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - und vom 14. Februar 2005 - 2 B 294/04 - und vom 31. März 1995 - 2 B 3/95).

    Vielmehr muss - wie ausgeführt - die Vollstreckung aus dem Bescheid schon begonnen haben, der Beginn der Vollstreckung für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt worden sein oder es müssen konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen(vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 - 9 S 4/06 - S. 3 f. des E.A. zu § 259 AO; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 ff. des EA; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - zitiert nach juris; Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008 - 6 L 396/07 -, zit. nach juris; ferner OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 -, NVwZ 1993, 490, 491; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 14 B 701/10 -, zit. nach juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. August 2010 - 4 ME 164/10 -, NVwZ-RR 2010, 865).

  • VG Cottbus, 26.03.2015 - 6 L 60/15

    Straßenreinigungsgebühren

    Der mit § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO verfolgte Zweck des Vorrangs der verwaltungsinternen Kontrolle und die damit einhergehende Entlastung der Verwaltungsgerichte würden nicht verwirklicht, wenn man das Erfordernis eines erfolglosen behördlichen Aussetzungsverfahrens als eine im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachholbare Sachentscheidungsvoraussetzung interpretieren würde (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Mai 2006 -9 S 5.06-, OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - und vom 14. Februar 2005 - 2 B 294/04 - und vom 31. März 1995 - 2 B 3/95).

    Allein auf der Grundlage der Ankündigung, dass bei Nichtzahlung die Vollstreckung notwendig werde, droht demgegenüber die Vollstreckung noch nicht, sondern es ist erforderlich, dass der Beginn von - regelmäßig im Einzelnen näher bezeichneten - Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O. S. 4 des EA; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 ff. des EA; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - zitiert nach juris; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 - NVwZ 1993, 490, 491; Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008 - 6 L 396/07 -, zit. nach juris).

  • VG Cottbus, 20.12.2018 - 6 L 166/18

    Schmutzwasserbeitrag

    Bei dem behördlichen Aussetzungsverfahren handelt es sich um eine besondere Zugangsvoraussetzung für das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in Abgabensachen, die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Antragstellung erfüllt sein muss und die nicht nachgeholt werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06-S. 3 f. des EA; OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 -, vom 14. Februar 2005 - 2 B 294/04 - und vom 31. März 1995 - 2 B 3/95 - ferner etwa Beschluss der Kammer vom 12. April 2017 - 6 L 468/16 -, juris).
  • VG Greifswald, 06.09.2016 - 3 B 1479/16

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Heranziehung …

    Vgl. zum Ganzen jeweils m.w.N. OVG Münster, Beschl. v. 25.09.2014 - 9 B 622/14 -, juris Rn. 2 f. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 02.05.2006 - OVG 9 S 5.06 -, juris Rn. 7 sowie zum Erfordernis der erneuten Antragstellung im Falle der befristeten Aussetzung der Vollziehung VG Greifswald, Beschl. v. 13.01.2000 - 3 B 2661/99 -, juris Rn. 3.
  • VG Cottbus, 30.03.2020 - 6 L 590/19

    Abfallgebühren

    Vielmehr droht eine Vollstreckung erst dann, wenn deren Beginn für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt worden ist oder bereits konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. § 80 Abs. 6 VwGO und hierzu OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14. März 2011 - OVG 9 S 50.10 -, juris Rn. 13;… Beschluss vom 3. August 2006 - 9 S 4.06 -, juris Rn. 5 f.; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 -, juris Rn. 8; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 27. August 2010 - 4 ME 164/10 -, juris Rn. 5 f.; VG Cottbus…, Beschluss vom 12. April 2017 - 6 L 468/16 -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 14. Januar 2008 - 6 L 396/07 -, juris Rn. 7).
  • VG Cottbus, 02.08.2021 - 6 L 165/21

    Wassergebühren

  • VG Frankfurt/Oder, 09.05.2012 - 5 L 380/11

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • VG Cottbus, 19.11.2007 - 6 L 248/07

    Behördliche Aussetzung der Vollziehung; Bedeutung einer Befristung bis zum …

  • VG Cottbus, 15.07.2015 - 6 L 78/15

    Wasseranschlussbeitrag

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