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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 09.09.2010 - 9 Sa 298/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22720
LAG Hessen, 09.09.2010 - 9 Sa 298/10 (https://dejure.org/2010,22720)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.09.2010 - 9 Sa 298/10 (https://dejure.org/2010,22720)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. September 2010 - 9 Sa 298/10 (https://dejure.org/2010,22720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Ziff. 1 MTV Metall- und Elektroindustrie Hessen, § 305c BGB, § 315 BGB, § 106 GewO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einseitige Kürzung individuell verlängerter Arbeitszeit auf tarifliche Regelarbeitszeit in der Metall- und Elektroindustrie Hessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einseitige Kürzung individuell verlängerter Arbeitszeit auf tarifliche Regelarbeitszeit in der Metall- und Elektroindustrie Hessen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 09.09.2010 - 9 Sa 298/10
    Dagegen besteht kein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit verstanden als Umfang des vom Arbeitnehmer vertraglich geschuldeten Arbeitszeitvolumens (BAG Beschluss vom 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - EzA § 87 BetrVG 2001 Arbeitszeit Nr. 4).

    Die Festlegung ihrer regelmäßigen Dauer im Sinne des regelmäßig geschuldeten zeitlichen Umfangs der Arbeitsleistung oder die Festlegung von deren Höchstdauer ist vom Mitbestimmungsrecht nicht erfasst (BAG Beschluss vom 22. Juli 2003 a.a.O.).

  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.09.2010 - 9 Sa 298/10
    Das ist eine klare Regelung (vgl. BAG Urteil vom 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - EzA 310 BGB 2002 Nr. 5).

    Eine Transparenzkontrolle der Tarifbestimmungen nach § 307 Abs. 3 Satz 2 in Verb. mit § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB findet nicht statt, wenn wie hier in einem Formulararbeitsvertrag eines tarifgebundenen Arbeitgebers der einschlägige Tarifvertrag in Bezug genommen worden ist (so BAG Urteil vom 28. Juni 2007 a.a.O.).

  • BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08

    Einseitige Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit - freies oder …

    Auszug aus LAG Hessen, 09.09.2010 - 9 Sa 298/10
    Die Ausübung der tarifvertraglichen Befugnis zur Absenkung der regelmäßigen Arbeitszeit ist nicht am Maßstab der §§ 315 Abs. 3 BGB, 106 GewO zu messen (wie BAG Urteil vom 14. Jan. 2009 - 5 AZR 75/08 - NZA 2009, 984 zum insoweit gleichlautenden § 7.1.3 des Manteltarifvertrages für die Beschäftigten in der Metallindustrie in Nord-Württemberg / Nordbaden).

    Während die einzelvertragliche Verlängerung der tarifvertraglichen regelmäßigen Arbeitszeit auf mehr als 35 Stunden wöchentlich der Einigung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedarf, ist die Rückführung auf die regelmäßige Wochenarbeitszeit für beide Seiten voraussetzungslos ausgestaltet (so ausdrücklich für den insoweit gleichlautenden § 7.1.3 des MTV für Beschäftigte in der Metallindustrie in Nord-Württemberg / Nordbaden: BAG Urteil vom 14. Jan. 2009 - 5 AZR 75/08 - AP Nr. 88 zu § 315 BGB).

  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

    Auszug aus LAG Hessen, 09.09.2010 - 9 Sa 298/10
    Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. BAG Urteil vom 20. Febr. 2008 - 10 AZR 597/06 - Juris; BAG Urteil vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 814/98 - BAGE 93, 229, zu 3 a der Gründe) den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06

    Heimzulage

    Auszug aus LAG Hessen, 09.09.2010 - 9 Sa 298/10
    Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. BAG Urteil vom 20. Febr. 2008 - 10 AZR 597/06 - Juris; BAG Urteil vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 814/98 - BAGE 93, 229, zu 3 a der Gründe) den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel …

    Während die einzelvertragliche Verlängerung der tarifvertraglichen regelmäßigen Arbeitszeit auf mehr als 35 Stunden wöchentlich der Einigung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedarf, ist die Rückführung auf die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit für beide Arbeitsvertragsparteien voraussetzungslos ausgestaltet (…vgl. BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - Rn. 12, AP BGB § 315 Nr. 88; LAG Baden-Württemberg 20. September 2007 - 19 Sa 19/07 - juris; LAG Baden-Württemberg 27. April 2005 - 2 Sa 107/04 - nv.; zum MTV der Metall- und Elektroindustrie Hessen: LAG Hessen 9. September 2010 - 9 Sa 298/10 - juris).
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