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Rechtsprechung
   LAG Köln, 10.08.2011 - 9 Sa 394/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,39530
LAG Köln, 10.08.2011 - 9 Sa 394/11 (https://dejure.org/2011,39530)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.08.2011 - 9 Sa 394/11 (https://dejure.org/2011,39530)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. August 2011 - 9 Sa 394/11 (https://dejure.org/2011,39530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arbeitsverhältnis - Ruhen - Urlaubsabgeltung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1, 3 BUrlG; § 29 Abs. 2 Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit vom 28. März 2006 (TV-BA)
    Arbeitsverhältnis - Ruhen - Urlaubsabgeltung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Abgeltungsanspruch des Schwerbehindertenurlaubs sowie des Erholungsurlaubs - Kein Anspruch auf Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs - Ruhendes Arbeitsverhältnis - Erhalt von Erwerbsunfähigkeitsrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsanspruch; Entstehen des Mindestanspruchs trotz Ruhen des Arbeitsverhältnisses infolge zeitweiliger Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehen eines Mindesturlaubsanspruchs trotz Ruhen des Arbeitsverhältnisses infolge zeitweiliger Erwerbsunfähigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Köln, 10.08.2011 - 9 Sa 394/11
    Weder der fehlende Fortbestand der vertraglichen Hauptpflichten während des Ruhenzeitraums als Folge einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und des dadurch ausgelösten Bezugs einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente, noch die mangelnde Erfüllbarkeit des Freistellungsanspruchs sind nach der Arbeitszeitrichtlinie ein Erfüllungshindernis für die als finanzielle "Entschädigung" zu gewährende Abgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - für den Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit).

    Im Übrigen besteht kein allgemeiner Grundsatz, wonach Urlaub, der vor Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen bestimmter Beendigungs- oder Ruhenstatbestände nicht gewährt werden kann, nicht abzugelten ist (vgl. dazu die in BAG, Urteil vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - zitierte Tarifvorschrift).

    Rn. 46 c. Für den Anspruch des Klägers auf Abgeltung des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte für die Jahre 2008 und 2009 gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend, da der Zusatzurlaubsanspruch aus § 125 Abs. 1 S. 1 SGB IX an das rechtliche Schicksal des Mindesturlaubsanspruchs gebunden ist (vgl. BAG, Urteil vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - ).

    Die Regelungsmacht der Tarifpartner ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche gegenüber öffentlichen Arbeitgebern eintretende unmittelbare Wirkung von Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie oder die im Privatrechtsverkehr erforderliche richtlinienkonforme Fortbildung des § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG beschränkt (vgl. BAG, Urteil vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - und vom 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 -).

    Diese deutlichen Anhaltspunkte müssen sich aus Tarifwortlaut, -zusammenhang und -zweck sowie ggf. aus der Tarifgeschichte ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 -).

    Eine ausdrückliche Differenzierung zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Ansprüchen ist dann nicht notwendig (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - ).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 10.08.2011 - 9 Sa 394/11
    Dagegen ist die Regelungsmacht der Tarifpartner durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche gegenüber öffentlichen Arbeitgebern - wie der Beklagten - eintretende unmittelbare Wirkung von Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie beschränkt (zu dieser richtlinienkonformen Rechtsfortbildung: vgl. BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 -).
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Köln, 10.08.2011 - 9 Sa 394/11
    Die Regelungsmacht der Tarifpartner ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche gegenüber öffentlichen Arbeitgebern eintretende unmittelbare Wirkung von Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie oder die im Privatrechtsverkehr erforderliche richtlinienkonforme Fortbildung des § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG beschränkt (vgl. BAG, Urteil vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - und vom 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 -).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 352/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Köln, 10.08.2011 - 9 Sa 394/11
    Es kommt hinzu, dass der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs nicht als bloßes Surrogat des auf Freizeitgewährung gerichteten Urlaubsanspruchs entsteht (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 9. August 2011 - 9 AZR 352/10 - Pressemitteilung Nr. 63/11- ).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 795/08

    Freizeitanspruch im Heuerverhältnis - Freizeitkonto

    Auszug aus LAG Köln, 10.08.2011 - 9 Sa 394/11
    Aus den Bestimmungen in Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie und des Bundesurlaubsgesetzes kann nicht hergeleitet werden, dass der Erholungsurlaub zum Ausgleich der tatsächlichen Arbeitsbelastung dient und damit bei einem Ruhen der Arbeitspflicht gleichfalls nach Sinn und Zweck entfällt (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 2009 - 9 AZR 795/08 -, in dem diese Grundsätze nur beispielhaft für den Fall der fehlenden Arbeitsleistung aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit genannt werden).
  • LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 148/11

    Verfall von Urlaubsansprüchen eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers; …

    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen, was deren Abgeltung im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg vom 29.04.2010, 11 Sa 64/09; LAG Köln vom 17.09.2010, 4 Sa 584/10; LAG Schleswig-Holstein vom 16.12.2010, 4 Sa 209/10; LAG Hessen vom 29.03.2011, 15 Sa 191/10; LAG Düsseldorf vom 08.02.2011, 16 Sa 1574/10; LAG Köln vom 10.08.2011, 9 Sa 394/11, alle zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 560/10
    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen, was deren Abgeltung im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg vom 29.04.2010, 11 Sa 64/09; LAG Köln vom 17.09.2010, 4 Sa 584/10; LAG Schleswig-Holstein vom 16.12.2010, 4 Sa 209/10; LAG Hessen vom 29.03.2011, 15 Sa 191/10; LAG Düsseldorf vom 08.02.2011, 16 Sa 1574/10; LAG Köln vom 10.08.2011, 9 Sa 394/11, alle zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 19 Sa 795/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch - dauerhaft erkrankter Arbeitnehmer - konkludente …

    Davon gehen etwa aus die Landesarbeitsgerichte Baden-Württemberg im Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 -, das Landesarbeitsgericht Köln im Urteil vom 17.09.2010 - 4 Sa 584/10 -, das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 -, das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main im Urteil vom 29.03.2011 - 15 Sa 191/10 -, das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10 -, das Landesarbeitsgericht Köln im Urteil vom 10.08.2011 - 9 Sa 394/11 - und wohl auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 16.03.2011 - 20 Sa 659/10 - mit jeweils weiterem Nachweis.
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