Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 30.08.2002 - 9 Sa 709/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über den Umfang der Beschäftigungszeit in Wochenstunden; Berufung auf die Möglichkeit einer einseitigen Bestimmung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts; Grenzen des auf dem Arbeitsvertrag beruhenden Weisungsrechts; Voraussetzungen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 10.04.2002 - 7 Ca 9307/01
- LAG Düsseldorf, 30.08.2002 - 9 Sa 709/02
Papierfundstellen
- NZA-RR 2003, 407
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 297/92
Änderungskündigung: Umgehung des Kündigungsschutzes durch Befristung der …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2002 - 9 Sa 709/02
Dies entspricht der ständigen Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 21.04.1993 - 7 AZR 297/92 - NZA 1994, 476; BAG 07.12.2000 - 6 AZR 444/99 - NZA 2001, 780).Eine derartige einseitige Gestaltung der beiderseitigen Hauptpflichten übersteigt die Grenzen des dem Arbeitgeber zustehenden allgemeinen Weisungsrechts (BAG 21.04.1993 - 7 AZR 297/92 - NZA 1994, 476).
- ArbG Düsseldorf, 10.04.2002 - 7 Ca 9307/01
Wirksamkeit einer Kündigung bei nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Vollmacht zur …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2002 - 9 Sa 709/02
Durch Urteil vom 10.04.2002 hat die 7. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf - 7 Ca 9307/01 - die Beklagte unter anderem verurteilt, die Klägerin in einem Umfang von 39 Wochenstunden zu beschäftigen.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.04.2002 - 7 Ca 9307/01 - ist zulässig.
- BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99
Direktionsrecht des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2002 - 9 Sa 709/02
Dies entspricht der ständigen Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 21.04.1993 - 7 AZR 297/92 - NZA 1994, 476; BAG 07.12.2000 - 6 AZR 444/99 - NZA 2001, 780). - BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit
- BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 254/94
Beschäftigungsanspruch einer Fleischbeschautierärztin
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2002 - 9 Sa 709/02
Ob dies anders zu beurteilen ist, wenn dem Arbeitgeber auf der Grundlage eines anwendbaren Tarifvertrages ein einseitiges Bestimmungsrecht hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit der Arbeitnehmer eingeräumt ist (vgl. dazu BAG 08.09.1994 - 6 AZR 254/94 - NZA 1995, 1006), bedarf hier keiner Klärung, weil es sich um die Beurteilung einer arbeitsvertraglichen Regelung handelt.
- LAG Düsseldorf, 09.03.2004 - 12 Sa 1484/03
Abgeltung von geleisteten "Vorgriffsstunden" im Störfall, Änderung der …
So wird eine Abrede, die bei arbeitszeitabhängiger Vergütung den Arbeitgeber berechtigen soll, die Arbeitszeitdauer einseitig nach Bedarf zu variieren, grundsätzlich für unwirksam erachtet (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.1984, 7 AZR 509/83, AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2002, NZA-RR 2003, 407). - LAG Baden-Württemberg, 08.12.2005 - 11 Sa 44/04
Unwirksamkeit einer Bandbreitenregelung im flexiblen Arbeitszeitmodell
Bandbreitenregelungen dagegen sind unzulässig, soweit sie die Gesamtmenge der Arbeitszeit nicht festsetzen (LAG Düsseldorf, 17.09.2004, 18 Sa 224/04; LAG Nürnberg, 17.02.2004, 6 Sa 325/02; LAG Düsseldorf, 30.08.2002, 9 Sa 709/02); denn Abrufarbeit im Sinne des § 12 TzBfG liegt nur vor, wenn ein bestimmtes Arbeitszeitdeputat fest vereinbart worden ist (LAG Brandenburg, 24.10.1996, 3 Sa 393/96). - OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2020 - 3 MB 4/20 Der Arbeitgeber hat hingegen grundsätzlich kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit (LAG Düsseldorf, Urt. v. 30.08.2002 - 9 Sa 709/02 -, NZA 2003, 407, 408;… Joussen, in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, BeckOK Arbeitsrecht, 56. Edition, Stand 01.06.2020, § 611a BGB, Rn. 377).
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Rechtsprechung
| LAG Sachsen, 08.04.2003 - 9 Sa 709/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 24.05.2002 - 15 Ca 9321/02
- LAG Sachsen, 08.04.2003 - 9 Sa 709/02
- BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03
Wird zitiert von ...
- BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. April 2003 - 9 Sa 709/02 - aufgehoben.
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