Rechtsprechung
| OLG Celle, 04.05.2011 - 9 U 105/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 105
Aufnahme einer Komplementär-GmbH in eine Publikums-KG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 2407
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.03.1978 - II ZR 63/77
Zulässigkeit vertragsändernder Mehrheitsbeschlüsse in einer Publikums-KG
Auszug aus OLG Celle, 04.05.2011 - 9 U 105/10
Zwar ist das dem Personengesellschaftsrecht grundsätzlich innewohnende Einstimmigkeitsprinzip bei Publikums-KGs mit einem großen Kreis von Kommanditisten, bei dem sich eine geschlossene Beteiligung an Gesellschafterversammlungen nur schwer erreichen lässt, regelmäßig wenig praktikabel, weshalb abweichende Mehrheitserfordernisse, etwa eine analoge Anwendung des § 179 Abs. 2 AktG (3/4-Mehrheit) zu erwägen sein können (vgl. BGH, NJW 1978, 1382 ff.).Durch die (maßvolle) Einräumung von festen Stimmrechten der die Geschäftsführung verantwortenden Komplementärin soll einerseits eine gewisse Stabilität des Gesellschaftswillens erreicht werden, andererseits können so die berechtigten Interessen der (wie regelmäßig) in der Komplementär-GmbH organisierten Gründergesellschafter und der allgemeine Minderheitenschutz Berücksichtigung finden (vgl. zu letzterem auch BGH, NJW 1978, 1382 u.).
- BGH, 01.03.2011 - II ZR 16/10
Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft: Auslegung der Annahmeerklärung …
Auszug aus OLG Celle, 04.05.2011 - 9 U 105/10
Der Eintritt in eine bestehende KG stellt in der Sache einen Aufnahmevertrag dar (…Wertenbruch, a. a. O.), der grundsätzlich mit allen Gesellschaftern der aufnehmenden Gesellschaft abzuschließen ist (BGH, Urt. v. 1. März 2011, II ZR 16/10, Rdnr. 9 nach juris). - BGH, 03.11.1997 - II ZR 353/96
Einer PGH )
Auszug aus OLG Celle, 04.05.2011 - 9 U 105/10
Rn. 4 1. Durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung der KG vom 21. Juni 2010 gemäß dem Antrag 7 des Beirats (Seite 19 des Protokolls, Anlage ASt 4 im gesonderten Anlagenhefter) konnte die Klägerin nicht Komplementärin werden, weil die Aufnahme eines neuen Gesellschafters (zumal eines Komplementärs) in eine Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft grundsätzlich - und auch hier - nur durch einstimmigen Beschluss möglich ist (BGH, WM 1997, 2400 ff., Rdnr. 15 nach juris;… Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., Rdnr. 70 zu § 105;… Wertenbruch in: Ebenroth/Boujong, HGB, 2. Aufl., Rdnr. 152 zu § 105). - OLG Dresden, 13.07.2010 - 9 U 93/10
Auszug aus OLG Celle, 04.05.2011 - 9 U 105/10
Wie der Senat bereits mit Urteilen vom 9. März 2011 (9 U 116/10 = 8 O 118/10 LG Stade) und 13. April 2011 (9 U 93/10 = 8 O 176/09 LG Stade) ausgeführt hat, ist die Vereinbarung von "Mehrstimmrechten" zugunsten der Beklagten als Komplementärin im Gesellschaftsvertrag nicht unwirksam.
- OLG Düsseldorf, 10.02.2012 - 16 U 110/11
Einstweilige Verfügung auf Entziehung der Befugnisse eines Gesellschafters; …
Das Oberlandesgericht Celle änderte mit Berufungsurteil vom 04.05.2011 (Az.: 9 U 105/10, Anlage ASt 6) das Urteil des Landgerichts Stade vom 23.09.2010 ab und wies den Antrag der Antragsgegnerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.Rn. 35 Das i.S.d. § 322 ZPO rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Celle im Eilverfahren umgekehrten Rubrums (Az.: 8 O 76/10 - 9 U 105/10) steht einer Entscheidung im hiesigen Verfahren nicht entgegen.
Rn. 63 Die Unwirksamkeit steht allerdings entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht aufgrund des rechtskräftigen Urteils des OLG Celle vom 04.05.2011 (Az.: 9 U 105/10) fest.
- OLG Düsseldorf, 10.07.2015 - 16 U 169/13
Zulässigkeit der Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer …
Rn. 8 Das Oberlandesgericht Celle änderte mit Berufungsurteil vom 04.05.2011 (Az.: 9 U 105/10) das Urteil des Landgerichts Stade vom 23.09.2010 ab und wies den Antrag der Beklagten zu 1) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. - OLG Düsseldorf, 10.07.2015 - 16 U 168/13
Zulässigkeit der Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer …
Rn. 8 Das Oberlandesgericht Celle änderte mit Berufungsurteil vom 04.05.2011 (Az.: 9 U 105/10) das Urteil des Landgerichts Stade vom 23.09.2010 ab und wies den Antrag der Beklagten zu 1) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. - LG Wuppertal, 31.10.2013 - 4 O 286/12
Feststellung der Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH & Co.KG
Rn. 78 Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 14.12.2011, Aktenzeichen 9 U 73/11 zu dieser Frage auf das Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 04.05.2011, Aktenzeichen 9 U 105/10 verwiesen und folgendes ausgeführt:. - OLG Düsseldorf, 10.07.2015 - 16 U 209/13
Zulässigkeit der Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer …
Rn. 8 Das Oberlandesgericht Celle änderte mit Berufungsurteil vom 04.05.2011 (Az.: 9 U 105/10) das Urteil des Landgerichts Stade vom 23.09.2010 ab und wies den Antrag der Beklagten zu 1) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.09.2010 - 9 U 105/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln - 24 O 4/10
- OLG Köln, 03.09.2010 - 9 U 105/10
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 16.02.2016 - 9 U 41/15 Rn. 19 Nach obergerichtlicher Rechtsprechung, auch der des Senats, ist die Regelung in § 15 I d) cc) ARB 75, wonach der Versicherungsnehmer, der Versicherungsschutz begehrt, kostenauslösende Maßnahmen - Erhebung von Klagen und Einlegung von Rechtsmitteln - mit dem Versicherer abzustimmen und alles zu vermeiden hat, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachten könnte, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot und das Leitbild der §§ 6, 62 VVG a.F. (§§ 28, 82 VVG n.F.) nach § 307 I BGB unwirksam (OLG Köln, Beschluss v. 03.09.2010, - 9 U 105/10 -, in juris Rn. 7;… OLG Köln, Urteil v. 17.04.2012, - 9 U 207/11 -, VersR 2012, 1385 in juris, LG Köln, Urteil v. 31.08.2011, - 20 S 6/11 -, RuS 2012, 437 ff. in juris Rn. 14;… OLG München, Urt. v. 22.09.2011, - 29 U 1360/11 -, VersR 2012, 313 ff. in juris Rn. 42 ff.).
Das Transparenzgebot in § 307 I S. 2 BGB verlangt neben einer möglichst klaren und durchschaubaren Darstellung der Rechte und Pflichten des Vertragspartners in einer für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer verständlichen Formulierung zusätzlich, dass ihm auch die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit vermittelt werden, wie dies nach den Umständen gefördert werden kann (OLG Köln, Beschluss v. 03.09.2010, - 9 U 105/10 -, in juris Rn. 8; OLG Köln, Urteil v. 17.04.2012, - 9 U 207/11 -, VersR 2012, 1385 in juris;… OLG Hamm, Urt. v. 10.08.2011, - 20 U 31/11 -, VersR 2012, 407 ff. in juris Rn. 47).
Deshalb wird ein beauftragter Anwalt auch grundsätzlich nicht als Repräsentant des Versicherungsnehmers angesehen (…BGH, Urt. v. 08.01.1981, - IVa ZR 60/80 -, VersR 1981, 321 f. in juris Rn. 11; OLG Köln, Beschluss v. 03.09.2010, - 9 U 105/10 -, in juris Rn. 9;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 29.06.2011, - 5 U 297/09 -, VersR 2012, 845 ff. in juris Rn. 26 m.w.N.;… OLG Hamm, Urt. v. 10.08.2011, - 20 U 31/11 -, VersR 2012, 896 ff. in juris Rn. 48).
- OLG Köln, 17.04.2012 - 9 U 207/11
Die Kostenminderungspflicht in § 17 Abs. 5 c cc ARB 94 verstößt gegen das …
Der Senat hat bereits im Hinweisbeschluss vom 03.09.2010 - Az.: 9 U 105/10 - (nicht veröffentlicht) unter Bezug auf die Terminsnachricht des BGH im Verfahren IV ZR 352/07 ausgeführt, dass § 17 Abs. 5 c) cc) ARB 2000 wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot und das Leitbild der §§ 6, 62 VVG a.F. nach § 307 BGB unwirksam ist und dies in Anlehnung an Wendt (r + s 2010, 221) damit begründet, dass das Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht nur eine möglichst klare und durchschaubare Darstellung der Rechte und Pflichten des Vertragspartners in einer für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer verständlichen Formulierung verlangt, sondern zusätzlich, dass ihm auch die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit vermittelt werden, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann und insoweit erhebliche Bedenken an der Wirksamkeit der genannten Klausel bestehen. - LG Köln, 31.08.2011 - 20 S 6/11
Gewährung von Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung im Hinblick auf …
Zudem ist die Kammer der Auffassung, dass die Kostenminderungsobliegenheit nach § 17 Abs. 5 c) cc) ARB 94 (= § 15 Abs. 1 d) cc) der ARB 94 der Beklagten) gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Intransparenz und Abweichung vom gesetzlichen Leitbild des § 62 VVG a.F. unwirksam ist (vgl. Hinweis des BGH in dem Verfahren IV ZR 352/07; OLG Köln, Beschluss vom 03.09.2010, 9 U 105/10;… Harbauer/Bauer § 17 ARB 2000 Rn. 76 a; Wendt r+s 2010, 221 (230, 232, 233)).
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Rechtsprechung
| SG Speyer, 03.11.2011 - S 9 U 105/10 |
Volltextveröffentlichung
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