Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - I-9 U 112/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 234; ; ZPO § 323; ; ZPO § 517; ; BGB § 242; ; BGB § 530 Abs. 1; ; BGB § 531 Abs. 2; ; BGB § 812; ; BGB § 812 Abs. 1
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 530 Abs. 1 § 531 Abs. 2 § 812 Abs. 1
Widerruf einer Schenkung - Abgrenzung gemischte Schenkung von Auflagenschenkung - Wiedereinsetzung wegen längerer Postlaufzeit als 1 Tag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung eines Grundstücks im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge; Widerruf der Schenkung eines Grundstücks wegen groben Undanks; Qualifizierung der Übertragung eines Grundstücks als Auflagenschenkung; Differenzierung zwischen Gegenleistung und Auflage bei einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 30.05.2006 - 1 O 348/04
- OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - I-9 U 112/06
- BGH - X ZR 22/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- LG Wuppertal, 30.05.2006 - 1 O 348/04
Beendigung eines Verwaltervertrages aus dem Grundsatz von Treu und Glauben
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 9 U 112/06
Der Beklagten wird hinsichtlich der versäumten Frist zur Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 30.05.2006 (1 O 348/04) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels und des Rechtsmittels des Klägers das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 30.05.2006 (1 O 348/04) teilweise abgeändert.
das am 30.05.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal - 1 O 348/04 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, die Grundstücke.
ihr wegen der Versäumung der Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, die Berufung des Klägers zurückzuweisen und auf ihre Berufung die ersten vier Absätze des Urteilstenors des Urteils des Landgerichts Wuppertal vom 30.05.2006, 1 O 348/04, abzuändern und Ziff. I § 2 Nr. 3 des notariellen Vertrages vom 28.03.1994, UR.-Nr. .../1994 vor dem Notar B... dahin abzuändern, dass sie ab Zustellung der Widerklageschrift statt der bisher jährlich gezahlten Versorgungsrente von 32.518 EUR jährlich 21.600 EUR in monatlichen Teilbeträgen von 1.800 EUR zahlt,.
- BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87
Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 9 U 112/06
Auch wenn die hier vereinbarten schuldrechtlichen Verpflichtungen der Beklagten (Darlehen und Rente) an sich typische Gegenleistungen sind (vgl. zur Rente: OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 878 f.; zu den Darlehen: OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1999, 349 ff.), so kann es sich auf der anderen Seite gleichwohl bei der Verpflichtung zur Rentenzahlung um eine aus dem zugewendeten Vermögen zu leistende Auflage handeln (vgl. BGHZ 107, 156 ff.) und die Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten eine Schenkungsauflage darstellen (vgl. BGHZ 30, 120 ff.).Wenn aber die Verpflichtungen aus dem zugewendeten Vermögen erbracht werden sollten, stellt dies eine Auflagenschenkung dar (vgl. BGHZ 107, 156 ff.).
- BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03
Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 9 U 112/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf eine Partei darauf vertrauen, dass werktags im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1217 f.), so dass der Beklagten an dem verspäteten Eingang der Berufung kein Verschulden trifft.
- OLG Düsseldorf, 17.02.1999 - 9 U 125/98
Rechtsnatur eines entschädigungslosen Rücktauschrechts in einem notariellen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 9 U 112/06
Auch wenn die hier vereinbarten schuldrechtlichen Verpflichtungen der Beklagten (Darlehen und Rente) an sich typische Gegenleistungen sind (vgl. zur Rente: OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 878 f.; zu den Darlehen: OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1999, 349 ff.), so kann es sich auf der anderen Seite gleichwohl bei der Verpflichtung zur Rentenzahlung um eine aus dem zugewendeten Vermögen zu leistende Auflage handeln (vgl. BGHZ 107, 156 ff.) und die Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten eine Schenkungsauflage darstellen (vgl. BGHZ 30, 120 ff.). - BGH, 23.05.1959 - V ZR 140/58
Widerruf einer gemischten Schenkung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 9 U 112/06
Auch wenn die hier vereinbarten schuldrechtlichen Verpflichtungen der Beklagten (Darlehen und Rente) an sich typische Gegenleistungen sind (vgl. zur Rente: OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 878 f.; zu den Darlehen: OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1999, 349 ff.), so kann es sich auf der anderen Seite gleichwohl bei der Verpflichtung zur Rentenzahlung um eine aus dem zugewendeten Vermögen zu leistende Auflage handeln (vgl. BGHZ 107, 156 ff.) und die Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten eine Schenkungsauflage darstellen (vgl. BGHZ 30, 120 ff.). - OLG Köln, 13.04.1999 - 2 Ws 97/99
Verjährung Kapitalanlagebetrug
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 9 U 112/06
Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung geht im Falle des groben Undanks der in § 531 Abs. 2 BGB eingeräumte Anspruch nur dann auf Rückübertragung des überlassenen Gegenstandes, wenn es sich bei dem widerrufenen Geschäft um eine - zumindest gemischte - Schenkung handelt, bei der, soweit eine Gegenleistung in Betracht kommt, der unentgeltliche Charakter des Geschäfts überwiegt, was dann anzunehmen ist, wenn der Wert der Gegenleistung weniger als die Hälfte des effektiven Werts des Geschenkes betrug (vgl. BGH NJW 2000, 598). - OLG Frankfurt, 04.02.1999 - 15 U 58/98
Rückforderung eines verschenkten Grundstücks nach den Vorschriften über die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 9 U 112/06
Auch wenn die hier vereinbarten schuldrechtlichen Verpflichtungen der Beklagten (Darlehen und Rente) an sich typische Gegenleistungen sind (vgl. zur Rente: OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 878 f.; zu den Darlehen: OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1999, 349 ff.), so kann es sich auf der anderen Seite gleichwohl bei der Verpflichtung zur Rentenzahlung um eine aus dem zugewendeten Vermögen zu leistende Auflage handeln (vgl. BGHZ 107, 156 ff.) und die Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten eine Schenkungsauflage darstellen (vgl. BGHZ 30, 120 ff.).
- BGH, 24.04.2007 - XI ZR 191/06
Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung; Unwirksamkeit eines gleichzeitig …
Diese Entscheidung ist jedoch nicht nur beim Berufungsgericht, sondern auch in der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung ganz überwiegend auf Ablehnung gestoßen (OLG Stuttgart OLGReport 2004, 202, 204 f. und WM 2005, 972, 978; OLG Celle, Urteil vom 9. August 2006 - 3 U 112/06, Urteilsumdruck S. 10 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2006 - 4 U 225/05, Urteilsumdruck S. 19 f.; OLG Naumburg, Urteil vom 10. August 2006 - 2 U 33/06, Urteilsumdruck S. 4; OLG Dresden, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 12 U 1069/06, Urteilsumdruck S. 17 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Januar 2007 - 15 U 113/06, Urteilsumdruck S. 10 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Januar 2007 - 9 U 112/06, Urteilsumdruck S. 6 f.; a.A. OLG Saarbrücken OLGReport 2006, 1081, 1082). - FG Düsseldorf, 02.06.2009 - 16 V 896/09
Anfallen von Säumniszuschlägen nach Maßgabe des § 240 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung …
Maßgeblich ist dabei, ob die Leistung des Zuwendungsempfängers auf der Grundlage und aus dem Wert der Zuwendung erfolgen soll, wobei es nicht erforderlich ist, dass die Mittel aus dem Gegenstand selbst entnommen werden (dann Auflagenschenkung), oder ob diese als Gegenleistung aus dem sonstigen Vermögen verstanden wird (…dann Entgelt, vgl. Kollhosser, in Münchener Kommentar zum BGB, a.a.O, § 525 Rn. 2;… Mühl/Teichmann, in Sörgel, a.a.O., § 525 Rn. 1; vgl. etwa ferner Urteil des OLG-Düsseldorf vom 12. Februar 2007 I-9 U 112/06, abrufbar in [...]).
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Rechtsprechung
| SG Aachen, 19.10.2009 - S 9 U 112/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Doppelte Vergütung eines Sachverständigen bei zweifacher Untersuchung eines Organs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LSG Hessen, 08.08.2019 - L 2 SF 69/17 Es ist daher nicht auf die Anzahl der durchgeführten Proben oder Untersuchungen abzustellen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Oktober 1993, 2 Ws 227/92, MDR 1994, 314; SG Aachen, Beschluss vom 19. Oktober 2009, S 9 U 112/06, juris;… Binz/Dorndörfer/Petzold/Zimmermann, GKG - FamGKG - JVEG§ 10 Anl. 2 Rn. 14).
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