Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 27.07.2010 - 9 U 20/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§§ 307, 309, 308 BGB; §§ 174, 176 VVG; § 1 UKlaG
Zu gegenüber Verbrauchern unwirksamen Klauseln bei der Abwicklung von Verträgen über Kapital-Lebensversicherungen, fondsgebundenen Rentenversicherungen und Rentenversicherungen - Justiz Hamburg
§ 174 Abs 4 VVG, § 176 Abs 4 aF VVG, § 307 Abs 1 S 2 BGB
Allgemeine Versicherungsbedingungen: Überprüfung von Regelungen zu Stornoabzug und Rückkaufswert bei Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung und fondsgebundener Rentenversicherung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Versicherer sollen Kunden bei unwirksamen Vertragsklauseln informieren - vzbv fordert gesetzliche Informationspflicht bei höchstrichterlichen Urteilen
- captain-huk.de (Kurzinformation)
Versicherer unterliegen erneut im Streit um Rückkaufswert
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Transparenz der AVB für Lebensversicherungsverträge hinsichtlich der Ermittlung des Rückkaufswerts
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.01.2010 - 324 O 1152/07
- OLG Hamburg, 27.07.2010 - 9 U 20/10
- BGH, 19.12.2012 - IV ZR 200/10
- LG Hamburg, 11.04.2013 - 324 O 1152/07
- OLG Hamburg, 20.08.2013 - 8 W 50/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- LG Hamburg, 22.01.2010 - 324 O 1152/07
Wirksamkeit einzelner Allgemeiner Versicherungsbedingungen bzgl. des …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2010 - 9 U 20/10
Rn. 18 1. das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Januar 2010 (Geschäfts-Nr. 324 O 1152/07) abzuändern und die Beklagte über das vom Landgericht mit Urteil vom 22. Januar 2010 (Geschäfts-Nr. 324 O 1152/07) ausgesprochene Verbot hinaus zu verurteilen:.Rn. 41 2. die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Januar 2010 (Geschäfts-Nr. 324 O 1152/07) zurückzuweisen.
- BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2010 - 9 U 20/10
Rn. 6 Der Kläger hält die angegriffenen Klauseln unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 9. Mai 2001 (Az. IV ZR 121/00) und vom 12. Oktober 2005 (Az. IV ZR 162/03) sowie des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 (Az. 1 BvR 1317/96) sowohl wegen fehlender Transparenz als auch wegen inhaltlicher Unangemessenheit für unwirksam. - BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen
Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2010 - 9 U 20/10
Rn. 6 Der Kläger hält die angegriffenen Klauseln unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 9. Mai 2001 (Az. IV ZR 121/00) und vom 12. Oktober 2005 (Az. IV ZR 162/03) sowie des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 (Az. 1 BvR 1317/96) sowohl wegen fehlender Transparenz als auch wegen inhaltlicher Unangemessenheit für unwirksam.
- BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09
Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2010 - 9 U 20/10
Rn. 60 Die Beklagte beruft sich zum Beleg dafür, dass sie nicht gehalten sei, auf die Provisionszahlungen hinzuweisen, zu Unrecht auf ein neueres Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt.v.15.4.2010, III ZR 196/09; MDR 2010, 691). - BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96
Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2010 - 9 U 20/10
Rn. 6 Der Kläger hält die angegriffenen Klauseln unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 9. Mai 2001 (Az. IV ZR 121/00) und vom 12. Oktober 2005 (Az. IV ZR 162/03) sowie des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 (Az. 1 BvR 1317/96) sowohl wegen fehlender Transparenz als auch wegen inhaltlicher Unangemessenheit für unwirksam. - OLG Celle, 25.08.1999 - 9 U 12/99
Haftung bei Nothilfemaßnahmen für Schaden des Retters im Betrieb des Arbeitgebers …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2010 - 9 U 20/10
Der Senat hat schon in dem als Anlage K 5 a vorgelegten Urteil (9 U 12/99) ausgeführt, dass der Umstand, dass in den seinerzeit zur Beurteilung anstehenden Tabellen bereits die Abzüge berücksichtigt worden sind, zur mangelnden Transparenz beitrage.
- OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 2 U 138/10
Allgemeine Versicherungsbedingungen: Transparenz von Klauseln in …
Die ab dem 01.01.2008 geschaffene Rechtslage führe nicht dazu, dass die Wiederholungsgefahr ohne Zutun der Beklagten entfalle (a. A. Hans. OLG Hamburg, Urteile vom 27.07.2010 - 9 U 233/09 - 9 U 235/09, 9U 236/09 und 9 U 20/10). - LG Stuttgart, 05.10.2010 - 20 O 87/10
Transparenz von Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Kapitallebens- und …
Die Kammer vermag sich jedenfalls unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Falles insoweit nicht der vom HansOLG Hamburg in seinen Urteilen vom 27.07.2010 (Az. 9 U 233/09, 9 U 235/09, 9 U 236/09 und 9 U 20/10) vertretenen Auffassung anzuschließen.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 9 U 20/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung bei Beitritt zu Medienfonds (VIP 4)
- rechtsportal.de
BGB § 280 Abs. 1
Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank hinsichtlich ihr zufließender Rückvergütungen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung bei Beitritt zu Medienfonds (VIP 4)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.02.2010 - 5 O 214/08
- OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 9 U 20/10
- BGH, 01.04.2014 - XI ZR 171/12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (17)
- BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02
Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 9 U 20/10
Rn. 42 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt es auch keinen Erfahrungssatz, dass der Geschädigte seine Geldmittel in einer anderen steuerbegünstigten Form angelegt hätte, sondern es kommt auf die Prüfung im Einzelfall nach dem konkreten Parteivorbringen an, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten bei Abstandnahme von der Vermögensanlage entwickelt hätte (BGH, Urteil vom 13.01.2004, XI ZR 355/02; OLG Frankfurt…, Urteil vom 08.07.2009, 23 U 228/08, Rdnr. 16 ff. - beide zitiert nach Juris).Abgesehen davon, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH…, Urteil vom 26.09.1997, V ZR 65/96, Rdnr. 15; Urteil vom 13.01.2004, XI ZR 355/02, Rdnr. 30 - beide zitiert nach Juris) der Informationspflichtige dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 BGB entgegenhalten kann, er habe den Angaben nicht vertrauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich, hätte selbst die sorgfältige Lektüre des Prospekts den Zedenten nicht in die Lage versetzt, Widersprüche hinsichtlich der Zahlung von Rückvergütungen an die Beklagte zu erkennen.
- BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03
Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 9 U 20/10
Dazu bedarf es keines besonderen Antrags oder einer Einrede des Schuldners (BGH, Urteil vom 21.2004, III ZR 323/03, Rdnr 7, zitiert nach Juris). - BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09
Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 9 U 20/10
Dies gilt auch dann, wenn die Übertragung der Fondsanteile von der Zustimmung Dritter abhängig ist (BGH, Beschluss vom 06.07.2010, XI ZB 40/09, Rdnr. 14, zitiert nach Juris).
- BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 9 U 20/10
Schwierigkeiten der Übertragung der Beteiligung liegen allein im Risikobereich der schadensersatzpflichtigen Beklagten (BGH, Beschluss vom 28.11.20007, III ZR 214/06, Rdnr. 2, zitiert nach Juris). - BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90
Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 9 U 20/10
(BGH, Urteil vom 02.12.1991, II ZR 141/90, Rdnr. 14 - zitiert nach Juris). - BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96
Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 9 U 20/10
Abgesehen davon, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 26.09.1997, V ZR 65/96, Rdnr. 15;… Urteil vom 13.01.2004, XI ZR 355/02, Rdnr. 30 - beide zitiert nach Juris) der Informationspflichtige dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 BGB entgegenhalten kann, er habe den Angaben nicht vertrauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich, hätte selbst die sorgfältige Lektüre des Prospekts den Zedenten nicht in die Lage versetzt, Widersprüche hinsichtlich der Zahlung von Rückvergütungen an die Beklagte zu erkennen. - OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 88/09
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über erhaltene …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 9 U 20/10
Solche Anlageformen sind aber typischerweise gerade nicht mit einer festen Verzinsung bzw. garantierten Rendite, sondern mit bloßen Gewinnchancen bei entsprechenden Risiken verbunden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2010, 17 U 88/09 - zitiert nach Juris). - OLG Stuttgart, 30.11.2010 - 6 U 2/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 9 U 20/10
Hinsichtlich der Verzinsung sind verschiedene Anlageformen nicht ohne weiteres vergleich- und austauschbar (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010, 6 U 2/10 - zitiert nach Juris). - OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08
Entgangener Gewinn; Zinsanspruch: Substantiierungspflicht hinsichtlich der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 9 U 20/10
Rn. 42 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt es auch keinen Erfahrungssatz, dass der Geschädigte seine Geldmittel in einer anderen steuerbegünstigten Form angelegt hätte, sondern es kommt auf die Prüfung im Einzelfall nach dem konkreten Parteivorbringen an, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten bei Abstandnahme von der Vermögensanlage entwickelt hätte (BGH, Urteil vom 13.01.2004, XI ZR 355/02; OLG Frankfurt, Urteil vom 08.07.2009, 23 U 228/08, Rdnr. 16 ff. - beide zitiert nach Juris). - OLG Brandenburg, 14.07.2010 - 4 U 152/09
Bankenhaftung wegen fehlerhafter Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 9 U 20/10
Mangels konkreten Vortrags hinsichtlich einer vergleichbaren Anlageform, die typischerweise gerade nicht mit einer festen Verzinsung bzw. garantierten Rendite, sondern mit bloßen Gewinnchancen bei entsprechenden Risiken verbunden ist (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 14.07.2010, 4 U 152/09, Rdnr. 67 - zitiert nach Juris), hält der Senat auch eine Schätzung gemäß § 287 ZPO nicht für möglich. - BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05
Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …
- BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07
Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds …
- BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09
Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen …
- BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 2514/11
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Rspr zur …
- BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97
Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender …
- BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08
Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung
- OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09
Aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP 3 Medienfonds)
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