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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1840
OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05 (https://dejure.org/2005,1840)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.04.2005 - 9 U 263/05 (https://dejure.org/2005,1840)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. April 2005 - 9 U 263/05 (https://dejure.org/2005,1840)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 906; ; BGB § 906 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1004 Abs. 2; ; ZPO § 935

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eine Diaprojektion ist keine Immission

  • rabüro.de

    Zur Frage eines Unterlassungsanspruchs wegen Anstrahlens eines Gebäudes mit einem politischen Text

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung gegen das gezielte Anstrahlen eines Gebäudes mit einem politischen Text

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Unterlassungsanspruch wegen Beeinträchtigung des Eigentums durch eine Projizierung auf eine Gebäudewand; § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als wirksame Schranke von Art. 5 Grundgesetz (GG); Notwendigkeit des Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist Diaprojektion an Gebäude eine Immission?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Greenpeace-Aktion rechtmäßig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Umweltschützer im Clinch mit M.-Milch-Konzern - "Gen-Milch": Kritik an die Wand eines Werksgebäudes projiziert

  • 123recht.net (Pressemeldung, 7.4.2005)

    Sachsenmilch-AG scheitert mit Klage gegen Greenpeace // Gentechnik-Protest rechtmäßig

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 43 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 823, 906, 1004 BGB; § 935 ZPO; Art. 5, 14 GG
    Untersagung von am Werksgebäude projizierten Lichtimmissionen mit politischem Inhalt (RinVG Susanne Walter; Neue Justiz 8/2005, S. 374-375)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 1; 14 Abs. 1 GG; §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB
    Mittelbare Drittwirkung von Grundrechten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist Diaprojektion an Gebäude eine Immission? (IBR 2005, 1199)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1871
  • NJ 2005, 374
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
    Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung (BVerfGE 42, 163, 170; BVerfGE 66, 116, 139; BVerfGE 68, 256, 232).
  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
    Gerade die Personalisierung des Angriffs bezweckt eine Wirkungssteigerung der Meinungsäußerung, die von dem Schutz des Grundrechts der Meinungsfreiheit erfasst wird (BGH NJW 1994, 124).
  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
    Da die erste Durchführung der Aktion im November 2004, wie ausgeführt, rechtmäßig gewesen sein dürfte, könnte nicht darauf beruhend eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr angenommen werden, an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen wären (BGH NJW 1986, 2503).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
    Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung (BVerfGE 42, 163, 170; BVerfGE 66, 116, 139; BVerfGE 68, 256, 232).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen …

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
    Dabei gilt, dass auch die Form der Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung des Äußernden unterliegt (BVerfGE 60, 234, 241).
  • BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82

    Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
    Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung (BVerfGE 42, 163, 170; BVerfGE 66, 116, 139; BVerfGE 68, 256, 232).
  • OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04

    Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer …

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
    Selbst wenn man insoweit der von beiden Seiten herangezogenen Entscheidung des OLG Köln im Verfahren 15 U 125/04 nicht folgen wollte, hätte doch die Verfügungsklägerin im vorliegenden Falle nichts dafür vorgebracht, warum diese Äußerungen inhaltlich unzulässig sein sollten.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54

    Meinungsäußerungsfreiheit und sozialer Frieden einer Hausgemeinschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
    Anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Verfügungsklägerin herangezogene Entscheidung BVerfGE 7, 230.
  • OLG Hamm, 15.05.1995 - 13 U 16/95
    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
    Soweit die Verfügungsklägerin weitere - möglicherweise nicht mehr durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckte - Aktionen befürchtet, müssten darin, dass der Verfügungsbeklagte seine Aktion verteidigt und keine Unterlassungserklärung abgeben will, positive Anhaltspunkte für das erforderliche ernsthafte Drohen einer Beeinträchtigung i.S.d. § 1004 Abs. 1 BGB liegen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1995, 1399).
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von …

    Das Eigentum kann vielmehr auch dadurch beeinträchtigt werden, dass es, ohne beschädigt zu werden, in einer dem Willen des Eigentümers widersprechenden Weise genutzt wird (BGH, Urteile vom 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 und vom 16. März 2006 - I ZR 92/03, NJW-RR 2006, 1378: Befüllung eines Gastanks mit fremder Ware; ähnlich auch OLG Dresden, NJW 2005, 1871: Benutzen eines Gebäudes als Projektionsfläche).
  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen …

    Dies zeigt zugleich jedoch auch, dass der Verfügungsgrund im Rahmen einer einstweiligen Verfügung hier nicht mit der materiell-rechtlichen Wiederholungsgefahr gleichgesetzt oder verwechselt werden darf (so deutlich auch OLG Dresden v. 07.04.2005 - 9 U 263/05, NJW 2005, 1871;… ebenso BeckOK-ZPO/Mayer, Ed. 32, § 935 Rn. 14).
  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem …

    Das ist in der Rechtsprechung nicht nur des Bundesgerichtshofs seit langem anerkannt (BGH, Urteile vom 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 und vom 16. März 2006 - I ZR 92/03, NJW-RR 2006, 1378, Senat, Urteil vom 19. September 2003 - V ZR 319/01, BGHZ 156, 172, 178; ferner OLG Dresden, NJW 2005, 1871 und OLG Brandenburg, NJW-RR 1996, 1514).
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