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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 9 U 78/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4414
OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 9 U 78/04 (https://dejure.org/2006,4414)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.08.2006 - 9 U 78/04 (https://dejure.org/2006,4414)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. August 2006 - 9 U 78/04 (https://dejure.org/2006,4414)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 276 BGB, § 276aF BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, Art 4 EWGRL 577/85
    Finanzierter Immobilienerwerb: Folgen des Widerrufs des Darlehensvertrages; Voraussetzungen der Annahme eines verbundenen Geschäfts; Schadensersatzanspruch des Verbrauchers wegen nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung durch die Bank; Aufklärungs- und Hinweispflicht der ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; Haustürwiderrufsrichtlinie Art. 4; ; HWiG § 3; ; VerbrKrG § 9

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 358 Abs. 3, 312, 355, 495; VerbrkrG §§ 3 Abs. 2, 9; HaustürWG §§ 1, 3
    Immobilienerwerb kein mit Darlehensvertrag verbundenes Geschäft bei Finanzierung durch Realkreditvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb - Rückabwicklung des als Haustürgeschäft wirksam widerrufenen Realkreditvertrages; Schadenersatzanspruch gegen Bank wegen nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung und unterbliebener Aufklärung über Überteuerung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anspruch auf Rückabwicklung von Darlehensverträgen; Abschluss von Darlehensverträgen zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung; Annahme eines verbundenen Geschäfts zwischen einem Darlehensvertrag und dem Immobilienkaufvertrag; Voraussetzungen eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf eines Darlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 9 U 78/04
    Der erkennende Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH, der eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise annimmt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Urteile vom 20. Mai 2003, XI ZR 248/02 und vom 18.11.2003, XI ZR 322/01).

    Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - um als sittenwidrig überteuert angesehen werden zu können - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff.; Urteil vom 20.5.2003, XI ZR 248/02 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 9 U 78/04
    Auch die aktuelle Entscheidung des BGH vom 16.5.2006, XI ZR 6/04, die ein neue Fallgruppe des konkreten Wissensvorsprungs statuiere, sei vorliegend relevant.

    d) Soweit der BGH in seiner Entscheidung vom 16.5.2006, XI ZR 6/04, für die Fälle eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts dem Anleger ermöglicht hat, sich unter erleichterten Voraussetzungen auf einen die Aufklärungspflicht der Bank auslösenden Wissensvorsprung zu berufen, liegen diese Voraussetzungen hier nicht vor.

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 9 U 78/04
    National handelt es sich um eine bewusste, abschließende Regelung des Gesetzgebers, die von der Rechtsprechung zu respektieren ist (BGH Urteile vom 23.9.2003, XI ZR 135/02 und 12.11.2002, XI ZR 25/00).

    Der Widerruf des Realkreditvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung daher grundsätzlich nicht (BGH Urteile vom 12.11.2002, XI ZR 25/00; 15.7.2003, XI ZR 162/00; 21.7.2003, II ZR 387/02; 16.9.2003, XI ZR 447/02; 23.9.2003, XI ZR 135/02).

  • BGH, 15.07.2003 - XI ZR 162/00

    Widerruf von Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 9 U 78/04
    Unerheblich ist dabei, ob das Darlehen vollständig oder auch nur überwiegend durch den Verkehrswert der belasteten Immobilie gesichert ist, da auch eine bloße Teilabsicherung den Tatbestand dieser Norm erfüllt (BGH Urteil vom 15.7.2003, XI ZR 162/00).

    Der Widerruf des Realkreditvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung daher grundsätzlich nicht (BGH Urteile vom 12.11.2002, XI ZR 25/00; 15.7.2003, XI ZR 162/00; 21.7.2003, II ZR 387/02; 16.9.2003, XI ZR 447/02; 23.9.2003, XI ZR 135/02).

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 447/02

    Einwendungsdurchgriff bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 9 U 78/04
    Hieran ändern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des Europarechts nichts (BGH Urteil vom 16.9.2003, XI ZR 447/02).

    Der Widerruf des Realkreditvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung daher grundsätzlich nicht (BGH Urteile vom 12.11.2002, XI ZR 25/00; 15.7.2003, XI ZR 162/00; 21.7.2003, II ZR 387/02; 16.9.2003, XI ZR 447/02; 23.9.2003, XI ZR 135/02).

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen steuersparender Bauherren-, Bauträger …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 9 U 78/04
    National handelt es sich um eine bewusste, abschließende Regelung des Gesetzgebers, die von der Rechtsprechung zu respektieren ist (BGH Urteile vom 23.9.2003, XI ZR 135/02 und 12.11.2002, XI ZR 25/00).

    Der Widerruf des Realkreditvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung daher grundsätzlich nicht (BGH Urteile vom 12.11.2002, XI ZR 25/00; 15.7.2003, XI ZR 162/00; 21.7.2003, II ZR 387/02; 16.9.2003, XI ZR 447/02; 23.9.2003, XI ZR 135/02).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 9 U 78/04
    Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - um als sittenwidrig überteuert angesehen werden zu können - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff.; Urteil vom 20.5.2003, XI ZR 248/02 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 9 U 78/04
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Klägern angeführten BGH-Entscheidung (BGH Urteil vom 20.1.2004, XI ZR 460/02 = WM 2004, 521).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 9 U 78/04
    Der erkennende Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH, der eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise annimmt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Urteile vom 20. Mai 2003, XI ZR 248/02 und vom 18.11.2003, XI ZR 322/01).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 9 U 78/04
    Dies gilt auch dann, wenn diese Innenprovision 15 % übersteigt (BGH Urteile vom 12.11.2002, XI ZR 3/01, und vom 23.3.2004, XI ZR 194/02).
  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN …

  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04

    Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen …

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen …

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 392/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum …

  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem …

    b) Wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, kommt ein solcher Schadensersatzanspruch grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn die Haustürsituation - was das Berufungsgericht hier offen gelassen hat - nicht beim Vertragsabschluss, sondern nur bei dessen Anbahnung vorlag (ebenso OLG Frankfurt/Main OLGR 2007, 185, 186; Hofmann WM 2006, 1847, 1851; Kulke NJW 2007, 360, 361; Staudinger NJW 2005, 3521, 3522; a.A. Thume/Edelmann BKR 2005, 477, 486; krit. auch Piekenbrock WM 2006, 466, 472; Roth WuB IV D. § 3 HWiG 2.06).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2009 - 9 U 39/08

    Einheitlichkeitswille zwischen unwirksamer Treuhändervollmacht und wirksamer …

    Rn. 44 Der Kläger kann sich auch nicht auf die von der Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 26.9.2006, XI ZR 283/03, und vom 16.5.06, XI ZR 6/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.08.2006, 9 U 78/04) für das Vorliegen eines Wissensvorsprungs entwickelte Beweiserleichterung im Falle des institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren über das Anlageobjekt berufen.
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 9 U 88/04

    Finanzierter Immobilienkauf: Ausdrückliche Genehmigung eines schwebend …

    Hierfür wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteile vom 29.12.2004 zu 9 U 45/04, vom 2.5.2006 zu 9 U 69/04, vom 9.5.2006 zu 9 U 71/05 und vom 16.8.2006 zu 9 U 78/04 - teilweise veröffentlicht unter www.rechtsprechung.hessen.de) erforderlich, dass die Immobilie sittenwidrig überteuert war und dass die Beklagte hiervon Kenntnis hatte.
  • LG Bonn, 04.03.2015 - 3 O 67/14

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung …

    Der Urkundsbeweis durch Antrag auf Vorlage einer Urkunde durch den Gegner ist nämlich zum einen nur bezüglich einer konkret bezeichneten Urkunde möglich, nicht jedoch bezüglich nicht weiter spezifizierter Urkunden mit ungewissem Inhalt (vgl. dazu OLGR Frankfurt 2007, 185).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.12.2004 - 9 U 78/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,43772
OLG Celle, 22.12.2004 - 9 U 78/04 (https://dejure.org/2004,43772)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.12.2004 - 9 U 78/04 (https://dejure.org/2004,43772)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 9 U 78/04 (https://dejure.org/2004,43772)
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