Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 9 U 93/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Haftung einer Anlageberaterin aus Auftragsrecht
- Justiz Baden-Württemberg
§ 199 Abs 1 BGB, § 199 Abs 3 BGB, § 271 Abs 1 BGB, § 275 Abs 1 BGB, § 667 Halbs 1 BGB
Haftung einer Anlageberaterin: Zweckwidrige Verwendung von zur Festgeldanlage erhaltenem Bargeld; Rückzahlungsanspruch des Anlegers; Eintritt der Fälligkeit des Herausgabeanspruchs - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung einer Anlageberaterin aus Auftragsrecht
- rechtsportal.de
Rechtliche Einordnung der Übergabe von Bargeld an eine Beraterin zur Anlage als "Festgeld"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Der Anlageberaterin Bargeld übergeben - Finanzkauffrau legt Geld nicht auftragsgemäß als Festgeld bei einer Bank an: Rückzahlungspflicht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anlageberaterin muss erhaltenen Bargeldbetrag zurückzahlen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtliche Einordnung der Übergabe von Bargeld an eine Beraterin zur Anlage als "Festgeld"
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 18.06.2014 - 5 O 217/13
- OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 9 U 93/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 1328
- MDR 2016, 824
- WM 2016, 2016
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.06.2005 - IX ZR 139/04
Aufrechung von anwaltlichen Vergütungsanprüchen gegen den Anspruch auf Auskehrung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 9 U 93/14
Rn. 36 a) Der Anspruch auf Herausgabe des zur Ausführung des Auftrags Erlangten gemäß § 667 1. Alt. BGB wird fällig, wenn der Zweck des Auftrags erreicht ist oder wenn der Zweck endgültig verfehlt wird (vgl. BGH, Urteil vom 03.05.2005 - IX ZR 401/00 -, RdNr. 19, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 23.06.2005 - IX ZR 139/04 -, RdNr. 15, zitiert nach juris).Im Übrigen richtet sich die Fälligkeit eines Anspruchs aus § 667 BGB nach den getroffenen Vereinbarungen und ggfs. nach den Umständen des jeweiligen Falles (§ 271 Abs. 1 1. Alt. BGB; vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2005 - IX ZR 139/04 -, RdNr. 15, zitiert nach juris).
- BGH, 03.05.2005 - IX ZR 401/00
Anwaltsgebühren bei Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern; Nichtberücksichtigung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 9 U 93/14
Rn. 36 a) Der Anspruch auf Herausgabe des zur Ausführung des Auftrags Erlangten gemäß § 667 1. Alt. BGB wird fällig, wenn der Zweck des Auftrags erreicht ist oder wenn der Zweck endgültig verfehlt wird (vgl. BGH, Urteil vom 03.05.2005 - IX ZR 401/00 -, RdNr. 19, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 23.06.2005 - IX ZR 139/04 -, RdNr. 15, zitiert nach juris). - BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95
Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 9 U 93/14
Die Beklagte hat sämtliche Beträge gemäß § 667 1. Alt. BGB herauszugeben, welche sie zur Herbeiführung der Festgeldanlage erhalten hat (…vgl. zum Inhalt des Herausgabeanspruchs gemäß § 667 BGB Palandt/Sprau, BGB, 74. Auflage 2015, § 667 BGB, RdNr. 2; BGH, NJW 1997, 47, 48). - OLG Karlsruhe, 02.06.2010 - 7 U 159/09
Urkundenprozess: Bindungswirkung eines Vorbehaltsurteils bei Zurückweisung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 9 U 93/14
Denn eine mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit führt generell nicht zur Unmöglichkeit der Leistung und mithin nicht zur Anwendung von § 275 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2009 - I-24 U 80/09 -, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe - 7. Zivilsenat -, Urteil vom 02.06.2011 - 7 U 159/09 -, RdNr. 17, zitiert nach juris). - OLG Düsseldorf, 15.12.2009 - 24 U 80/09
Verpflichtung zur Zahlung der Heimbetreuung bei schlechter Zahlungsmoral des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 9 U 93/14
Denn eine mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit führt generell nicht zur Unmöglichkeit der Leistung und mithin nicht zur Anwendung von § 275 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2009 - I-24 U 80/09 -, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe - 7. Zivilsenat -, Urteil vom 02.06.2011 - 7 U 159/09 -, RdNr. 17, zitiert nach juris).
- OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 66/17
Kohl gg. Schwan
Entscheidend für den Fristbeginn ist die Fälligkeit des Anspruchs, die - vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen oder besonderer Umstände - dann eintritt, wenn der Zweck des Auftrags erreicht ist oder endgültig verfehlt wird (…vgl. BGH, Urt. v. 3.5.2005 - IX ZR 401/00, juris Rn. 19;… BGH, Urt. v. 23.6.2005 - IX ZR 139/04, juris Rn. 15; OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.3.2016 - 9 U 93/14, juris Rn. 36;… Erman/Berger, BGB, 15. Aufl. 2017, § 667 Rn. 12). - BGH, 01.08.2024 - III ZR 144/23
Beginn der Verjährung des Herausgabeanspruchs des Auftraggebers: Fälligkeit des …
Der Herausgabeanspruch gemäß § 667 Alt. 1 BGB wird bei zweckwidriger Verwendung von zur Anlage bei einer Bank überlassenen Geldmitteln durch den Beauftragten erst fällig, wenn im Verhältnis zwischen den Parteien feststeht, dass das Geld nicht auftragsgemäß angelegt worden ist und der Beauftragte infolge der zweckwidrigen Verwendung der Mittel hierzu auch nicht mehr in der Lage ist (Anschluss an OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. März 2016 - 9 U 93/14, NJW-RR 2016, 1328).Er übernahm damit eine Geschäftsbesorgung im Sinne des § 662 BGB, wobei es für den Anspruch aus § 667 BGB nicht darauf ankommt, ob G. M. für einen Festgeldvertrag zwischen E. F. und der W. bank sorgen sollte oder ob er einen solchen Festgeldvertrag treuhänderisch (für E. F. ) selbst mit der Bank abschließen konnte (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2016, 1328 Rn. 29).
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