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Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 17.06.2000

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.08.2000 - 9 W 18/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7323
OLG Brandenburg, 28.08.2000 - 9 W 18/00 (https://dejure.org/2000,7323)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.2000 - 9 W 18/00 (https://dejure.org/2000,7323)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 2000 - 9 W 18/00 (https://dejure.org/2000,7323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag; Wertsteigernde Aufwendungen in der Bruchteilsgemeinschaft; Notverwaltungsrecht; Ansprüche wegen nützlicher Verwendungen; Ausgleichsansprüche unter Ehegatten; Aufhebung der ehelichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 744 Abs. 2 § 748
    Zur Frage von Ausgleichsansprüchen nach § 748 BGB zwischen Eheleuten

Verfahrensgang

  • LG Potsdam - 32 O 550/98
  • OLG Brandenburg, 28.08.2000 - 9 W 18/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1297
  • FamRZ 2001, 1074 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 2/90

    Rechtsfolgen der Fehlleitung eines Überweisungsbetrages; Divergenzen zwischen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2000 - 9 W 18/00
    Macht ein Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft derartige wertsteigernde Aufwendungen im Einverständnis mit dem anderen Teilhaber, so entspricht es im Zweifel dem Willen der Beteiligten, daß der Teilhaber, der die Aufwendungen zugunsten der Gemeinschaft macht, gegen den anderen Teilhaber einen anteiligen Erstattungsanspruch wie im Falle des § 748 BGB hat (BGH NJW 1992, 114 [BGH 09.10.1991 - XII ZR 2/90]; NJW 1987, 3001; WM 1975, 196, 197;… Herrmann/Aderhold, BGB, 10. Aufl. 2000 § 748 Rn. 2;… Staudinger-Langhein, BGB, 13. Aufl. 1998 § 748 Rn. 14;… Palandt-Sprau, BGB, 58. Aufl. 1999 § 748 Rn. 1).

    Entsprechend hat der Teilhaber, der im Einverständnis mit dem anderen eine Verbindlichkeit eingeht, um solche über §§ 748, 744 Abs. 2 BGB hinausgehenden Aufwendungen zu bestreiten, gegen den anderen Teilhaber im Zweifel einen Erstattungsanspruch, sofern er selbst die Verbindlichkeit begleicht (BGH NJW 1992, 114, 115) [BGH 09.10.1991 - XII ZR 2/90].

    Diese Änderung tritt mit der Trennung von selbst ein; insbesondere ist nicht erforderlich, daß die Ehegatten Vereinbarungen untereinander treffen oder ein Ehegatte einen Anspruch auf Neuregelung der Verwaltung des gemeinschaftlichen Gegenstandes gem. § 745 Abs. 2 BGB geltend macht (vgl. insgesamt BGH NJW 1992, 114, 115 [BGH 09.10.1991 - XII ZR 2/90]; NJW 1984, 795, 796 [BGH 03.11.1983 - IX ZR 104/82]; FamRZ 1982, 778;… i. E. auch Hayler a.a.O. S. 77 m.w.N.).

  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2000 - 9 W 18/00
    Nach dem Scheitern der Ehe ist dieses Gegenseitigkeitsverhältnis jedoch aufgehoben; ab diesem Stichtag, das heißt ab dem Tag der Trennung der Eheleute, kommen daher Ausgleichsansprüche grundsätzlich in Betracht, da nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft im allgemeinen kein Grund mehr für einen Ehegatten besteht, dem anderen eine mögliche weitere Vermögensmehrung zugute kommen zu lassen (vgl. jeweils zum Gesamtschuldnerausgleich-BGH FamRZ 1997, 487, 488 [BGH 27.11.1996 - XII ZR 43/95], FamRZ 1993, 676, 678 [BGH 13.01.1993 - XII ZR 212/90] sowie OLG München NJWE-FER 2000, 171).

    Für die Bestimmung des Verteilungsmaßstabes gilt das zu der analogen Anwendung des § 748 BGB Gesagte, d.h. während der intakten (Alleinverdiener)-Ehe sind Ansprüche ausgeschlossen, wohingegen nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft (auch hier ist der Stichtag der der Trennung der Eheleute) eine anteilige Haftung gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB besteht, die nur in besonderen Ausnahmefällen nicht eingreift (BGH FamRZ 1993, 676, 678 [BGH 13.01.1993 - XII ZR 212/90]; OLG München NJWE-FER 2000, 171; OLG Bremen NJW 2000, 82, 83 [OLG Bremen 25.06.1999 - 4 W 10/99]; vgl. auch KG NJWE-FER 2000, 194 f. sowie Werner, Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts, FamRZ 2000, 995).

  • BGH, 27.11.1996 - XII ZR 43/95

    Haftung im Innenverhältnis für die zum Bau eines Familienheims …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2000 - 9 W 18/00
    Nach dem Scheitern der Ehe ist dieses Gegenseitigkeitsverhältnis jedoch aufgehoben; ab diesem Stichtag, das heißt ab dem Tag der Trennung der Eheleute, kommen daher Ausgleichsansprüche grundsätzlich in Betracht, da nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft im allgemeinen kein Grund mehr für einen Ehegatten besteht, dem anderen eine mögliche weitere Vermögensmehrung zugute kommen zu lassen (vgl. jeweils zum Gesamtschuldnerausgleich-BGH FamRZ 1997, 487, 488 [BGH 27.11.1996 - XII ZR 43/95], FamRZ 1993, 676, 678 [BGH 13.01.1993 - XII ZR 212/90] sowie OLG München NJWE-FER 2000, 171).
  • BGH, 20.05.1987 - IVa ZR 42/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erbengemeinschaft - Rechte und Pflichten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2000 - 9 W 18/00
    Macht ein Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft derartige wertsteigernde Aufwendungen im Einverständnis mit dem anderen Teilhaber, so entspricht es im Zweifel dem Willen der Beteiligten, daß der Teilhaber, der die Aufwendungen zugunsten der Gemeinschaft macht, gegen den anderen Teilhaber einen anteiligen Erstattungsanspruch wie im Falle des § 748 BGB hat (BGH NJW 1992, 114 [BGH 09.10.1991 - XII ZR 2/90]; NJW 1987, 3001; WM 1975, 196, 197;… Herrmann/Aderhold, BGB, 10. Aufl. 2000 § 748 Rn. 2;… Staudinger-Langhein, BGB, 13. Aufl. 1998 § 748 Rn. 14;… Palandt-Sprau, BGB, 58. Aufl. 1999 § 748 Rn. 1).
  • BGH, 22.04.1982 - IX ZR 35/81

    Geltung der gesetzlichen Regelung des Zugewinnausgleichs vor den allgemeinen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2000 - 9 W 18/00
    Diese Änderung tritt mit der Trennung von selbst ein; insbesondere ist nicht erforderlich, daß die Ehegatten Vereinbarungen untereinander treffen oder ein Ehegatte einen Anspruch auf Neuregelung der Verwaltung des gemeinschaftlichen Gegenstandes gem. § 745 Abs. 2 BGB geltend macht (vgl. insgesamt BGH NJW 1992, 114, 115 [BGH 09.10.1991 - XII ZR 2/90]; NJW 1984, 795, 796 [BGH 03.11.1983 - IX ZR 104/82]; FamRZ 1982, 778;… i. E. auch Hayler a.a.O. S. 77 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1983 - IX ZR 104/82

    Erwerb eines Grundstücks durch Ehegatten - Gemeinschaftlicher Anspruch auf …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2000 - 9 W 18/00
    Diese Änderung tritt mit der Trennung von selbst ein; insbesondere ist nicht erforderlich, daß die Ehegatten Vereinbarungen untereinander treffen oder ein Ehegatte einen Anspruch auf Neuregelung der Verwaltung des gemeinschaftlichen Gegenstandes gem. § 745 Abs. 2 BGB geltend macht (vgl. insgesamt BGH NJW 1992, 114, 115 [BGH 09.10.1991 - XII ZR 2/90]; NJW 1984, 795, 796 [BGH 03.11.1983 - IX ZR 104/82]; FamRZ 1982, 778;… i. E. auch Hayler a.a.O. S. 77 m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1974 - II ZR 38/73

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Darlehensvereinbarung - Anzeichen des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2000 - 9 W 18/00
    Macht ein Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft derartige wertsteigernde Aufwendungen im Einverständnis mit dem anderen Teilhaber, so entspricht es im Zweifel dem Willen der Beteiligten, daß der Teilhaber, der die Aufwendungen zugunsten der Gemeinschaft macht, gegen den anderen Teilhaber einen anteiligen Erstattungsanspruch wie im Falle des § 748 BGB hat (BGH NJW 1992, 114 [BGH 09.10.1991 - XII ZR 2/90]; NJW 1987, 3001; WM 1975, 196, 197;… Herrmann/Aderhold, BGB, 10. Aufl. 2000 § 748 Rn. 2;… Staudinger-Langhein, BGB, 13. Aufl. 1998 § 748 Rn. 14;… Palandt-Sprau, BGB, 58. Aufl. 1999 § 748 Rn. 1).
  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 80/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2000 - 9 W 18/00
    In einer intakten (Alleinverdienerehe) ist deshalb davon auszugehen, daß üblicherweise der verdienende Teil die finanziellen Verpflichtungen auch dann alleine trägt, wenn sie dem gemeinschaftlichen Vermögenserwerb dienen (BGH FamRZ 1989, 264 f.; Hayler, Schuldenhaftung nach Scheidung oder Trennung einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Diss. München 1999 S. 73 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 25.06.1999 - 4 W 10/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2000 - 9 W 18/00
    Für die Bestimmung des Verteilungsmaßstabes gilt das zu der analogen Anwendung des § 748 BGB Gesagte, d.h. während der intakten (Alleinverdiener)-Ehe sind Ansprüche ausgeschlossen, wohingegen nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft (auch hier ist der Stichtag der der Trennung der Eheleute) eine anteilige Haftung gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB besteht, die nur in besonderen Ausnahmefällen nicht eingreift (BGH FamRZ 1993, 676, 678 [BGH 13.01.1993 - XII ZR 212/90]; OLG München NJWE-FER 2000, 171; OLG Bremen NJW 2000, 82, 83 [OLG Bremen 25.06.1999 - 4 W 10/99]; vgl. auch KG NJWE-FER 2000, 194 f. sowie Werner, Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts, FamRZ 2000, 995).
  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 104/08

    Ausgleichsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten wegen eines vom anderen …

    Die Ausgleichsverpflichtung - auch unter Ehegatten - ergibt sich dann aus besonderer Vereinbarung (Senatsurteile vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 2/90 - FamRZ 1992, 43, 44 und vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90 - FamRZ 1993, 676, 677; BGH Urteil vom 28. November 1974 - II ZR 38/73 - WM 1975, 1997; ebenso OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1297; OLG Koblenz NJW 2003, 1675, 1676;… zustimmend Münch-Komm/K. Schmidt aaO § 748 Rdn. 8;… Palandt/Sprau BGB 69. Aufl. § 748 Anm. 1;…Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 4. Aufl. Rdn. 303;… kritisch Staudinger/Langhein BGB 2008 § 748 Rdn. 14;… Erman/Aderhold BGB 12. Aufl. § 748 Rdn. 4).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2007 - 9 U 18/06

    Auszug eines Ehegatten nach Scheitern der Ehe aus der gemeinsam angemieteten …

    Für das Scheitern in diesem Sinne ist auf die endgültige Trennung der Eheleute abzustellen, die sich regelmäßig mit dem endgültigen Auszug eines Ehegatten aus der vormaligen Ehewohnung vollzieht (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2001, 1297; Schulz, FPR 2006, 472, 473 m. w. N.).
  • FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 929/19

    Berücksichtigung der Belastung mit einem Nießbrauch hinsichtlich des Vorerwerbs

    Trägt ein Ehegatte, der in Bruchteilsgemeinschaft gemeinsam mit dem anderen Ehegatten Miteigentümer eines Hausgrundstücks ist, Kosten der Erhaltung im Einverständnis mit dem Ehegatten, für die er eine Darlehensverbindlichkeit eingegangen ist, entspricht es im Zweifel dem Willen der Beteiligten, dass der Teilhaber, der die Aufwendungen zugunsten der Gemeinschaft macht, gegen den anderen Teilhaber einen anteiligen Ausgleichsanspruch gemäß § 748 BGB hat (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 9. Oktober 1991 XII ZR 2/90, NJW 1992, 114; Brandenburgisches Oberlandesgericht - OLG -, Beschluss vom 28. August 2000 9 W 18/00, NJW-RR 2001, 1297).

    Rn. 39 Ein Ausgleichsanspruch gemäß § 748 BGB besteht während einer intakten Ehe zwar regelmäßig nicht, sondern grundsätzlich erst nach der Trennung der Ehegatten (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1991 XII ZR 2/90, NJW 1992, 114; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 28. August 2000 9 W 18/00, NJW-RR 2001, 1297).

  • FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 930/19

    Abzugsfähigkeit der vom Erblasser herrührenden Schulden als …

    Trägt ein Ehegatte, der in Bruchteilsgemeinschaft gemeinsam mit dem anderen Ehegatten Miteigentümer eines Hausgrundstücks ist, Kosten der Erhaltung im Einverständnis mit dem Ehegatten, für die er eine Darlehensverbindlichkeit eingegangen ist, entspricht es im Zweifel dem Willen der Beteiligten, dass der Teilhaber, der die Aufwendungen zugunsten der Gemeinschaft macht, gegen den anderen Teilhaber einen anteiligen Ausgleichsanspruch gemäß § 748 BGB hat (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 9. Oktober 1991 XII ZR 2/90, NJW 1992, 114; Brandenburgisches Oberlandesgericht - OLG -, Beschluss vom 28. August 2000 9 W 18/00, NJW-RR 2001, 1297).

    Rn. 37 Ein Ausgleichsanspruch gemäß § 748 BGB besteht während einer intakten Ehe zwar regelmäßig nicht, sondern grundsätzlich erst nach der Trennung der Ehegatten (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1991 XII ZR 2/90, NJW 1992, 114; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 28. August 2000 9 W 18/00, NJW-RR 2001, 1297).

  • OLG Celle, 28.12.2009 - 17 W 100/09

    Gerichtliche Zuständigkeit in Familiensachen in Altverfahren; Mithaftung eines …

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft ausgesprochen, dass ein Teilhaber, der im Einverständnis mit dem anderen Teilhaber ein Darlehen zur Finanzierung einer gemeinsamen Immobilie (BGH Urteil vom 12. Januar 1993 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1993, 386, 388) oder zur Finanzierung wertsteigernder Aufwendungen in eine gemeinsame Immobilie (BGH Urteil vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 2/90 - NJW 1992, 114 f.; vgl. auch OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1297) aufgenommen hat, von dem anderen Teilhaber "wie im Falle des § 748 BGB" einen Aufwendungsersatzanspruch hat.
  • OLG Brandenburg, 29.08.2006 - 9 W 5/06

    Prozesskostenhilfe; Rückgewähransprüche: Zulässigkeit einer Klage bei …

    Danach ist von einer stillschweigend geschlossenen Vereinbarung als abweichende Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB auszugehen, wonach die finanzielle Leistung des die Verbindlichkeit Bedienenden als Beitrag zur ehelichen Lebensgemeinschaft, der einem späteren Ausgleich nicht unterliegen soll, anzunehmen ist (vgl. insgesamt BGH NJW 2005, 2307; Brandenburgisches OLG OLG-Report 2001, 53;… Palandt/Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 426 Rn. 9;… Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 4. Aufl., Rn. 280 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.06.2000 - 9 W 18/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21793
OLG Naumburg, 17.06.2000 - 9 W 18/00 (https://dejure.org/2000,21793)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.06.2000 - 9 W 18/00 (https://dejure.org/2000,21793)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Juni 2000 - 9 W 18/00 (https://dejure.org/2000,21793)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

    Insbesondere zieht diese Tatsache dann nicht den Verlust der Prozessführungsbefugnis des Grundstückseigentümers (das ist der Kläger nach wie vor) nach sich, wenn die Anordnung der Zwangsverwaltung - wie hier der Fall - erst nach der Einleitung des Rechtsstreits erfolgte (vgl. BGH, U.v. 12.3.1986 - VIII ZR 64/85 - NJW 1986, 3206/3207 f. unter Hinweis auf den Rechtsgedanken des § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO; ebenso OLG Naumburg, B.v. 17.6.2000 - 9 W 18/00 - juris Rn. 4 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2016 - 8 S 848/13

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - zur Prozessführungsbefugnis nach …

    Rn. 33 Zudem führt die Anordnung der Zwangsverwaltung dann nicht zum Verlust der Prozessführungsbefugnis des Grundstückseigentümers, wenn sie - wie hier - erst nach der Einleitung des Rechtsstreits erfolgt ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.1986 - VIII ZR 64/85 - NJW 1986, 3206/3207 f. unter Hinweis auf den Rechtsgedanken des § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO; ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 17.6.2000 - 9 W 18/00 - juris Rn. 4 f. und Bayer. VGH, Urteil vom 25.06.2013 - 22 B 11.701 - BRS 81 Nr. 223).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2005 - 2 U 128/05

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Vertragsverletzung des …

    Die während eines laufenden Rechtsstreits angeordnete Zwangsverwaltung berührt die Prozessführungsbefugnis des Schuldners weder im Aktiv- noch im Passivprozess (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt 9. Zivilsenat, Beschluss vom 17. Juni 2000, Az: 9 W 18/00, abgedruckt OLG-NL 2001, 20-21 unter Verweis auf BGH, ZiP 1986, 583, 584).
  • LG Krefeld, 22.10.2014 - 2 O 80/14

    Zwangsverwalter kann ohne Zustimmung in den Rechtsstreit eintreten!

    Dem entgegen ist der BGH in einer älteren Entscheidung möglicherweise von einer Anwendung des § 265 ZPO in den Fällen der nach Rechtshängigkeit angeordneten Zwangsverwaltung ausgegangen (s. BGH, 1986, 3206; dem BGH folgend: OLG Düsseldorf, Urteil v. 7.3.2006 [Az.: 24 U 112/05]; OLG Naumburg, Beschluss v. 17.6.2000 [Az.: 9 W 18/00]).
  • AG Kerpen, 26.04.2006 - 20 C 457/05
    Jedenfalls in Passivprozessen - und damit auch im vorliegenden Fall - berührt die während eines laufenden Rechtsstreits angeordnete Zwangsverwaltung nicht die Prozessführungsbefugnis (vgl. OLG Naumburg, Beschluß vom 17.6. 2000 - 9 W 18/00, NJOZ 2001, 646).
  • VG Hannover, 04.04.2019 - 4 B 1137/19

    Anfechtungsklage; Antragsbefugnis; ordnungsrechtliche Verfügung; …

    § 152 ZVG gewährt dem Zwangsverwalter im Wege einer gesetzlichen Prozessstandschaft das aktive und passive Prozessführungsrecht für alle Streitigkeiten, die ihren Ursprung in dem ihm durch diese Vorschrift zugewiesenen Aufgabenkreis haben (BGH…, Urteil vom 11.08.2010 - XII ZR 181/08 - juris, Rn. 8; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2000 - 9 W 18/00 -, NJOZ 2001, 646).
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