Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 Abs 1 FamFG; § 3 Abs 3 FamFG; § 343 Abs 1 FamFG; § 343 Abs 2 FamFG
Bindungswirkung; Daseinsmittelpunkt; Gerichtsstand; Gerichtsstandbestimmung; gewöhnlicher Aufenthalt; Hospiz; Nachlassgericht; negativer Kompetenzkonflikt; Tod; Gerichtsstand in Nachlasssachen bei Tod im Hospiz - erbrechtsiegen.de
Gerichtsstand in Nachlasssachen bei Tod im Hospiz
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Tod im Hospiz - und der Gerichtsstand in Nachlasssachen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gerichtsstand in Nachlasssachen bei Tod im Hospiz
Verfahrensgang
- AG Göttingen - 9 VI 1237/21
- AG Northeim, 08.11.2021 - 4 VI 656/21
- OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
- OLG Braunschweig, 14.09.2022 - 9 W 3/22
Papierfundstellen
- FamRZ 2023, 732
- Rpfleger 2022, 689
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19
Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
Der gewöhnliche Aufenthalt ist der Ort, an dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person und ihr Daseinsmittelpunkt liegt (Anschluss an BGH, NJW 1993, 2047, 2048) und ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln (Anschluss an OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 12, juris).Im Rahmen ihrer funktionellen Zuständigkeit nach § 4 Abs. 1 RPflG sind auch Rechtspfleger befugt, gemäß § 5 FamFG eine Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht herbeizuführen (OLG Köln, FGPrax 2003, 82; OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 6, juris; vgl. für Betreuungsverfahren: OLG Brandenburg FamRZ 2019, 232, 233).
Beide entsprechenden Beschlüsse genügen den an das Merkmal "rechtskräftig" zu stellenden Anforderungen, weil es dafür allein darauf ankommt, dass eine den Beteiligten bekanntgemachte beiderseitige Kompetenzleugnung vorliegt (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 7, juris;… Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Auflage, § 36 Rn. 35).
Gleichwohl ist der gewöhnliche Aufenthalt als der Ort, an dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person und ihr Daseinsmittelpunkt liegt (vgl. BGH, NJW 1993, 2047, 2048), jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln (OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 12, juris).
- BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90
Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden …
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
Der gewöhnliche Aufenthalt ist der Ort, an dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person und ihr Daseinsmittelpunkt liegt (Anschluss an BGH, NJW 1993, 2047, 2048) und ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln (…Anschluss an OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 12, juris).Gleichwohl ist der gewöhnliche Aufenthalt als der Ort, an dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person und ihr Daseinsmittelpunkt liegt (vgl. BGH, NJW 1993, 2047, 2048), jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln (…OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 12, juris).
- KG, 06.10.2020 - 1 AR 1020/20
Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: Gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers …
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
Die bloße Anwesenheit im Hospiz wird nicht allein dadurch zum dortigen gewöhnlichen Aufenthalt, dass diese Anwesenheit voraussichtlich eher durch den Tod als die Rückkehr in die Wohnung enden wird (Anschluss an KG Berlin, Beschl. v. 6.10.2020 - 1 AR 1020/20, Rn. 3, juris).Hingegen wird jedenfalls die bloße Anwesenheit im Hospiz nicht allein dadurch zum dortigen gewöhnlichen Aufenthalt, dass diese Anwesenheit voraussichtlich eher durch den Tod als die Rückkehr in die Wohnung enden wird (KG Berlin, Beschl. v. 6.10.2020 - 1 AR 1020/20, Rn. 3, juris;… MüKo/Grziwotz, FamFG, 3. Aufl., § 343 Rn. 13).
- BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92
Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
Willkür liegt aber vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH, NJW-RR 2002, 1498; BGH, NJW 1993, 1273). - BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, NJW-RR 2011, 1364, 1365;… vgl. OLG Brandenburg, a.a.O., Rn. 9, juris, und NJW 2006, 3444, 3445). - BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
Willkür liegt aber vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH, NJW-RR 2002, 1498; BGH, NJW 1993, 1273). - BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49). - OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06
Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem …
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, NJW-RR 2011, 1364, 1365; vgl. OLG Brandenburg, a.a.O., Rn. 9, juris, und NJW 2006, 3444, 3445). - OLG Bremen, 30.08.2017 - 5 W 10/17
Auferlegung der notwendigen Auslagen der Erbprätendenten im Beschwerdeverfahren …
- OLG Brandenburg, 25.07.2018 - 1 AR 10/18
Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Betreuungssache: Vorlage der Akten …
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
Im Rahmen ihrer funktionellen Zuständigkeit nach § 4 Abs. 1 RPflG sind auch Rechtspfleger befugt, gemäß § 5 FamFG eine Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht herbeizuführen (OLG Köln, FGPrax 2003, 82;… OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 6, juris; vgl. für Betreuungsverfahren: OLG Brandenburg FamRZ 2019, 232, 233). - OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - 3 Sa 3/01
Wohnsitz des Erblassers
- OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06
Betreuervergütung bei Hospizaufenthalt
- OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei der Bestellung eines …
- OLG Jena, 01.03.2011 - 11 Sa 1/11
Versorgungsausgleichssache: Erhalt der ursprünglichen örtlichen …
- OLG Schleswig, 17.03.2025 - 3x W 65/24
Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für Erbscheinserteilung bei Aufnahme des …
Nach anderer Auffassung wird allein durch die auch willentliche Aufnahme in einem Hospiz kein gewöhnlicher Aufenthalt begründet, auch wenn eine Rückkehr an den bisherigen Aufenthaltsort regelmäßig ausgeschlossen sein wird (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.03.2021, 1 AR 4/21 (SA Z); OLG Braunschweig, Beschluss vom 07.02.2022, 9 W 3/22, BeckRS 2022, 34523, Rn. 12;… Gierl in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 4. Aufl. 2022, § 343 FamFG, Rn. 12).
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| OLG Braunschweig, 14.09.2022 - 9 W 3/22 |
Verfahrensgang
- AG Göttingen - 9 VI 1237/21
- AG Northeim, 08.11.2021 - 4 VI 656/21
- OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
- OLG Braunschweig, 14.09.2022 - 9 W 3/22
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