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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1986

Rechtsprechung
   EuGH, 12.06.1986 - 98/85, 162/85, 258/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1635
EuGH, 12.06.1986 - 98/85, 162/85, 258/85 (https://dejure.org/1986,1635)
EuGH, Entscheidung vom 12.06.1986 - 98/85, 162/85, 258/85 (https://dejure.org/1986,1635)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juni 1986 - 98/85, 162/85, 258/85 (https://dejure.org/1986,1635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis
  • EU-Kommission PDF

    Bertini / Regione Lazio

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - ERFORDERLICHKEIT EINER VORABENTSCHEIDUNG - BEURTEILUNG DURCH DAS VORLEGENDE GERICHT

  • EU-Kommission

    Bertini / Regione Lazio

  • Wolters Kluwer

    Dienstleistungsfreiheit für Ärzte; Verpflichtung zur Einführung eines numerus clausus in den medizinischen Fakultäten; Prüfung der Erforderlichkeit einer Entscheidung im Wege der Vorabentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - ERFORDERLICHKEIT EINER VORABENTSCHEIDUNG - BEURTEILUNG DURCH DAS VORLEGENDE GERICHT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Dienstleistungsfreiheit der Ärzte - "Numerus clausus" für die Zulassung zum Medizinstudium.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

    Auszug aus EuGH, 12.06.1986 - 98/85
    5 DIE UNITA SANITARIE LOCALE RM ( ROM ) 11 , DIE ITALIENISCHE UND DIE BELGISCHE REGIERUNG SOWIE DIE KOMMISSION BEZWEIFELN UNTER HINWEIS AUF DAS URTEIL VOM 16. DEZEMBER 1981 ( FOGLIA/NOVELLO , RECHTSSACHE 244/80 , SLG. 1981, 3045 ), DASS DER GERICHTSHOF ZUR BEANTWORTUNG DER VORGELEGTEN FRAGE ZUSTÄNDIG IST.
  • EuGH, 04.05.2016 - C-547/14

    Philip Morris Brands u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …

    Rn. 47 Drittens ist zur Zulässigkeit der Frage 7, in der es um die Gültigkeit von Art. 7, Art. 8 Abs. 3, Art. 9 Abs. 3, Art. 10 Abs. 1 Buchst. g, Art. 13 und Art. 14 der Richtlinie 2014/40 geht, darauf hinzuweisen, dass aus dem Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, folgt, dass es unerlässlich ist, dass das nationale Gericht in seiner Vorlageentscheidung die genauen Gründe darlegt, aus denen es eine Beantwortung seiner Fragen nach der Auslegung oder der Gültigkeit bestimmter Vorschriften des Unionsrechts für entscheidungserheblich hält (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Bertini u. a., 98/85, 162/85 und 258/85, EU:C:1986:246, Rn. 6, ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, EU:C:2005:741, Rn. 46, und IATA und ELFAA, C-344/04, EU:C:2006:10, Rn. 31).
  • EuGH, 04.05.2016 - C-477/14

    Pillbox 38 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie …

    Rn. 24 Zum anderen folgt in Bezug auf die Verpflichtung des vorlegenden Gerichts zur Darstellung der Gründe, aus denen es Zweifel bezüglich der Gültigkeit von Art. 20 der Richtlinie 2014/40 hat, aus dem Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, tatsächlich, dass es unerlässlich ist, dass das nationale Gericht in seiner Vorlageentscheidung die genauen Gründe darlegt, aus denen es eine Beantwortung seiner Fragen nach der Auslegung oder der Gültigkeit bestimmter Vorschriften des Unionsrechts für entscheidungserheblich hält (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Bertini u. a., 98/85, 162/85 und 258/85, EU:C:1986:246, Rn. 6, ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, EU:C:2005:741, Rn. 46, und IATA und ELFAA, C-344/04, EU:C:2006:10, Rn. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2004 - C-350/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT LEGER KÖNNEN SICH VERBRAUCHER NICHT AUF DIE …

    {FN:52} - Vgl. insbesondere Urteil vom 12. Juni 1986 in den Rechtssachen 98/85, 162/85 und 258/85 (Bertini u. a., Slg. 1986, 1885, Randnr. 6) sowie Urteile Foglia (Randnr. 17), Lourenço Dias (Randnr. 19), Der Weduwe (Randnrn. 37 bis 39) und Gasser (Randnr. 24).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1986 - 98/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,14538
Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1986 - 98/85 (https://dejure.org/1986,14538)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.04.1986 - 98/85 (https://dejure.org/1986,14538)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. April 1986 - 98/85 (https://dejure.org/1986,14538)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Michele Bertini und Giuseppe Bisignani und andere gegen Region Lazio und Unità sanitarie locali.

    Dienstleistungsfreiheit der Ärzte - "Numerus clausus" für die Zulassung zum Medizinstudium

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 29.01.1985 - 231/83

    Cullet / Leclerc

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1986 - 98/85
    - Henri Cullet u. a./Centre Leclerc, Urteil vom 29. Januar 1985, Slg. 1985, 305.
  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1986 - 98/85
    Sie verkennen nicht, daß der Gerichtshof in den Rechtssachen 2/74 (Reyners, Slg. 1974, 631) und 33/74 (von Binsbergen, Slg. 1974, 1299) festgestellt hat, daß die Artikel 52 und 59 EWG-Vertrag unmittelbare Geltung erlangt haben und die Dienstleistungsfreiheit für Ärzte die Koordinierung der Bedingungen für die Ausübung dieses Berufs in den einzelnen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 57 Absatz 3 somit nicht mehr voraussetzt.
  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1986 - 98/85
    Sie verkennen nicht, daß der Gerichtshof in den Rechtssachen 2/74 (Reyners, Slg. 1974, 631) und 33/74 (von Binsbergen, Slg. 1974, 1299) festgestellt hat, daß die Artikel 52 und 59 EWG-Vertrag unmittelbare Geltung erlangt haben und die Dienstleistungsfreiheit für Ärzte die Koordinierung der Bedingungen für die Ausübung dieses Berufs in den einzelnen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 57 Absatz 3 somit nicht mehr voraussetzt.
  • EuGH, 28.06.1984 - 180/83

    Moser / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1986 - 98/85
    In den Urteilen vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 278/82 (Rewe/Hauptzollämter Flensburg, Itzehoe und Lübeck-West, Slg. 1984, 721) und vom 28. juni 1984 in der Rechtssache 180/83 (Moser/Land Baden- Württemberg, Slg. 1984, 2539) hat der Gerichtshof unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung, unter anderem bestätigt in seinem Urteil vom 14. Februar 1980 in der Rechtssache 53/79 (ONFTS/Damiani, Slg. 1980, 273) wiederholt, daß er nicht zuständig ist, über die Zweckmäßigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens zu befinden, sondern daß es Aufgabe des innerstaatlichen Gerichts ist, das allein über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts und des Parteivorbringens verfügt und dem die Verantwortung für die zu erlassende Entscheidung obliegt, in voller Sachkenntnis die Erheblichkeit der in dem vor ihm anhängigen Rechtsstreit aufgeworfenen Rechtsfragen und die Notwendigkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß seines Urteils zu beurteilen.
  • EuGH, 11.03.1980 - 104/79

    Foglia / Novello

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1986 - 98/85
    Es liegt auch kein "konstruiertes Verfahren" im Sinne Ihrer Urteile in den Rechtssachen 104/79 und 244/80 (Foglia/Novello, Slg. 1980, 745 bzw. 1981, 3045) vor.
  • EuGH, 20.03.1986 - 35/85

    Procureur de la République / Tissier

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1986 - 98/85
    Der Gerichtshof hat unlängst noch in seinem Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 35/85 (Strafverfahren gegen Tissier, Slg. 1986, 1207) festgestellt, daß "es Sache des nationalen Gerichts [ist], zu entscheiden, ob die Gemeinschaftsvorschrift, wie sie vom Gerichtshof gemäß Artikel 177 ausgelegt worden ist, in dem von ihm zu beurteilenden Fall Anwendung findet" (Randnr. 9 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 22.11.1978 - 93/78

    Mattheus / Doego

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1986 - 98/85
    Anders als beim Urteil vom 22. November 1978 in der Rechtssache 93/78 (Mattheus/ Doego, Slg. 1978, 2203) oder beim Beschluß vom 12. März 1980 in der Rechtssache 68/80 (Diensthabender Richter des Tribunal d'instance Hayange, Slg. 1980, 771) betreffen die vorgelegten Fragen ohne jeden Zweifel die Auslegung von Vorschriften des EWG-Vertrags, die im übrigen ausdrücklich genannt sind.
  • EuGH, 13.12.1984 - 251/83

    Haug-Adrion

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1986 - 98/85
    In der Rechtssache 251/83 (Haug-Adrion/ Frankfurter Versicherungs-AG, Urteil vom 13. Dezember 1984, Slg. 1984, 4277) hatte die Beklagte des Ausgangsverfahrens geltend gemacht, daß das nationale Gericht weder eine Bestimmung des Gemeinschaftsrechts genannt habe, die es für auslegungsbedürftig halte, noch dargelegt habe, inwiefern eine solche Bestimmung entscheidungserheblich sein könnte, so daß es sich daher in Wahrheit um ein an den Gerichtshof gerichtetes Ersuchen um Rechtsauskunft handele.
  • EuGH, 07.02.1979 - 136/78

    Ministère public / Auer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1986 - 98/85
    Strafsache gegen Vinzent Auer, Urteil vom 7. Februar 1979, Slg. 1979, 437.
  • EuGH, 14.02.1980 - 53/79

    Damiani

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1986 - 98/85
    In den Urteilen vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 278/82 (Rewe/Hauptzollämter Flensburg, Itzehoe und Lübeck-West, Slg. 1984, 721) und vom 28. juni 1984 in der Rechtssache 180/83 (Moser/Land Baden- Württemberg, Slg. 1984, 2539) hat der Gerichtshof unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung, unter anderem bestätigt in seinem Urteil vom 14. Februar 1980 in der Rechtssache 53/79 (ONFTS/Damiani, Slg. 1980, 273) wiederholt, daß er nicht zuständig ist, über die Zweckmäßigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens zu befinden, sondern daß es Aufgabe des innerstaatlichen Gerichts ist, das allein über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts und des Parteivorbringens verfügt und dem die Verantwortung für die zu erlassende Entscheidung obliegt, in voller Sachkenntnis die Erheblichkeit der in dem vor ihm anhängigen Rechtsstreit aufgeworfenen Rechtsfragen und die Notwendigkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß seines Urteils zu beurteilen.
  • EuGH, 14.02.1984 - 278/82

    Rewe / Hauptzollamt Flensburg u.a.

  • EuGH, 12.03.1980 - 68/80

    Sonacotra

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