Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - A 12 S 1688/23 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 19.09.2023 - A 4 K 3359/22
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - A 12 S 1688/23
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.09.2008 - 1 C 12.08
Ausweisung; fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung; Mündlichkeitsprinzip; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - A 12 S 1688/23
Rn. 5 Eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch Urteil unter Verstoß gegen § 77 Abs. 2 Satz 2 AsylG - wie hier - widerspricht nicht nur dem Grundsatz der mündlichen Verhandlung (§ 101 Abs. 1 Satz 1 VwGO), weil nach § 77 Abs. 2 Satz 2 AsylG zwingend hätte mündlich verhandelt werden müssen, sondern begründet zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO), da den Beteiligten die Möglichkeit weiteren Vorbringens abgeschnitten wird (vgl. - wenn auch nicht zu der hier in Rede stehenden Vorschrift des § 77 Abs. 2 AsylG -: BVerwG…, Beschluss vom 24.05.2023 - 5 B 20.22 -, juris Rn. 28, und Urteil vom 15.09.2008 - 1 C 12.08 -, juris Rn. 10).Rn. 6 Die irrtümliche Annahme des Verwaltungsgerichts, ein Antrag nach § 77 Abs. 2 Satz 2 AsylG sei nicht gestellt worden, ist für das Vorliegen des Verfahrensverstoßes ohne Belang (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.09.2008 - 1 C 12.08 -, juris Rn. 10).
- BVerwG, 24.05.2023 - 5 B 20.22
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - A 12 S 1688/23
Rn. 5 Eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch Urteil unter Verstoß gegen § 77 Abs. 2 Satz 2 AsylG - wie hier - widerspricht nicht nur dem Grundsatz der mündlichen Verhandlung (§ 101 Abs. 1 Satz 1 VwGO), weil nach § 77 Abs. 2 Satz 2 AsylG zwingend hätte mündlich verhandelt werden müssen, sondern begründet zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO), da den Beteiligten die Möglichkeit weiteren Vorbringens abgeschnitten wird (vgl. - wenn auch nicht zu der hier in Rede stehenden Vorschrift des § 77 Abs. 2 AsylG -: BVerwG, Beschluss vom 24.05.2023 - 5 B 20.22 -, juris Rn. 28, …und Urteil vom 15.09.2008 - 1 C 12.08 -, juris Rn. 10). - VGH Baden-Württemberg, 24.01.2023 - 2 S 2696/22
Verzicht auf mündliche Verhandlung; weitere Verzichtserklärung nach …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - A 12 S 1688/23
Rn. 7 Bei einer Gehörsrüge wegen unzulässiger Entscheidung ohne mündliche Verhandlung bedarf es, da die gesamten Verfahrensgrundlagen betroffen sind, keiner Darlegung dessen, was im Einzelnen Entscheidungserhebliches vorgetragen worden wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2023 - 2 S 2696/22 -, juris Rn. 10 ;… Schübel-Pfister in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 101 Rn. 2).
- OVG Bremen, 23.09.2026 - 1 LA 254/25
Griechenland; Urteil im schriftlichen Verfahren; Erfolgloser Antrag auf Zulassung …
Eine solche läge nur dann vor, wenn im schriftlichen Verfahren entschieden wurde, obwohl mündlich hätte verhandelt werden müssen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 28.11.2023 - A 12 S 1688/23, juris Rn. 5;… OVG SH, Beschl. v. 09.11.2023 - 5 LA 141/23, juris Rn. 11 und v. 27.03.2025 - 2 LA 38/25, juris Rn. 11;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.09.2008 - 1 C 12.08, juris Rn. 10). - VGH Baden-Württemberg, 28.02.2025 - A 9 S 215/25
Verstoß gegen rechtliches Gehör; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach …
Ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht ohne mündliche Verhandlung entscheidet, obwohl ein Beteiligter nach dem Erhalt des gerichtlichen Hinweisschreibens nach § 77 Abs. 2 Satz 3 AsylG (juris: AsylVfG 1992) innerhalb der darin gesetzten Frist die Durchführung der mündlichen Verhandlung beantragt hat (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2023 - A 12 S 1688/23 -, juris Rn. 4 f.).Ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht ohne mündliche Verhandlung entscheidet, obwohl ein Beteiligter nach dem Erhalt des gerichtlichen Hinweisschreibens nach § 77 Abs. 2 Satz 3 AsylG innerhalb der darin gesetzten Frist die Durchführung der mündlichen Verhandlung beantragt hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2023 - A 12 S 1688/23 -, juris Rn. 4 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2025 - A 11 S 2008/25
Schriftliches Verfahren; Änderung der Prozesslage; Antrag auf mündliche …
Soweit nicht eine gesetzlich vorgesehene oder zugelassene Ausnahme eingreift, verletzt eine Entscheidung ohne gebotene vorangegangene mündliche Verhandlung den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör und ist geeignet, einen wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne des § 138 Nr. 3 VwGO zu begründen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.11.2023 - A 12 S 1688/23 - juris Rn. 5 ;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 31. Aufl. 2025, § 101 Rn. 2).
- OVG Bremen, 18.12.2024 - 1 LA 354/24
Entscheidung im schriftlichen Verfahren; Entscheidung im schriftlichen Verfahren …
So liegt es, wenn das Verwaltungsgericht unter Berufung auf § 77 Abs. 2 AsylG ohne mündliche Verhandlung entscheidet, obwohl ein Beteiligter nach dem Erhalt des Hinweisschreibens des Gerichts nach § 77 Abs. 2 Satz 3 AsylG innerhalb der darin gesetzten Frist die Durchführung der mündlichen Verhandlung beantragt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 28.11.2023 - A 12 S 1688/23, juris Rn. 4 f.). - OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2025 - 2 LA 38/25
Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht auf eine beabsichtigte Asylentscheidung …
Rn. 11 Der von der Klägerin geltend gemachte Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs läge nur dann vor, wenn mündlich hätte verhandelt werden müssen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 28. November 2023 - A 12 S 1688/23 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig…, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 11 ; BVerwG…, Urteil vom 15. September 2008 - 1 C 12.08 -, juris Rn. 10). - VG Karlsruhe, 17.12.2025 - A 11 K 4875/25
Verhandlung; Antrag; Auslegung
Soweit nicht eine gesetzlich vorgesehene oder zugelassene Ausnahme eingreift, verletzt eine Entscheidung ohne gebotene vorangegangene mündliche Verhandlung den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.11.2023 - A 12 S 1688/23 - juris Rn. 5 ;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 31. Aufl. 2025, § 101 Rn. 2).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".