Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 23.03.2000 - A 12 S 2573/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Feststellung von Abschiebungshindernissen nach AuslG 1990 § 53 nicht auf eine Variante beschränkt; Zuständigkeit zur Prüfung von Abschiebungshindernissen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.10.1997 - A 2 K 12399/95
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2000 - A 12 S 2573/98
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96
Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2000 - A 12 S 2573/98
Verneint es sonach - wie hier (siehe hierzu unten II.) - das Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 Abs. 4 AuslG (i.V.m. Art. 8 EMRK), so hat es zur Erschöpfung des Streitgegenstands auch darüber zu entscheiden, ob etwa die Voraussetzungen anderer Tatbestände von § 53 Abs. 1 - 4 und Abs. 6 AuslG erfüllt sind (vgl. BVerwG…, Urt. vom 07.02.1997, Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 6, Urteil vom 15.04.1997, BVerwGE 104, 260, Beschluss vom 31.03.1998 - 9 B 843.97 -, Urteil vom 28.04.1998 - 9 C 2.98 -, Urteil vom 29.09.1998 - 9 C 26.98; so ausdrücklich auch Hess. VGH, Beschluss vom 13.06.1996, NVwZ 1996, Beilage Nr. 11, 84; Hailbronner, Ausländerrecht, B 2-§ 74 Rdnrn. 11 ff., 23b).Mit dem Bundesverwaltungsgericht geht der Senat insoweit davon aus, dass es im Regelfall der typischen Interessenlage des im Verwaltungsverfahren unterlegenen Asylsuchenden entspricht, für den Fall des Unterliegens mit seinem Hauptantrag hilfsweise zu begehren, ihm entweder Schutz nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG oder jedenfalls - weiter hilfsweise - nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 15.04.1997, a.a.O.).
Die prozessuale Situation entspricht insoweit derjenigen, in der das Verwaltungsgericht wegen einer dem Hauptantrag stattgebenden Entscheidung nicht über den Hilfsantrag zu entscheiden brauchte; wird die Berufung auf den Angriff des Bundesbeauftragten oder der Beklagten dann zugelassen, so führt dies ebenfalls zum "Anwachsen" des hilfsweise geltend gemachten klägerischen Begehrens zum Streitstoff im Berufungsverfahren, soweit und gerade weil das Verwaltungsgericht darüber wegen der stattgebenden Entscheidung auf den Hauptantrag nicht zu befinden brauchte (zum "Anwachsen" des Hilfsantrags hinsichtlich der Voraussetzungen des § 53 AuslG in der Berufungsinstanz vgl. BVerwG, Urteil vom 15.04.1997, NVwZ 1997, 1132).
Rn. 30 Schließlich begegnet die vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gemäß §§ 34 AsylVfG, 50 AuslG erlassene Abschiebungsandrohung in den angegriffenen Bescheiden keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.04.1997, InfAuslR 1997, 420).
- BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99
Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2000 - A 12 S 2573/98
Zu dessen Prüfung, und in diesem Zusammenhang auch zur Ermittlung der erst im Zielstaat infolge der Trennung der Familie auftretenden Folgen, ist nicht das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Asylverfahren, sondern allein die für den Vollzug der Abschiebung zuständige Ausländerbehörde berufen (vgl BVerwG, Urteil vom 21.09.1999, InfAuslR 2000, 93).Bei der insoweit anzustellenden Gefahrenprognose, vor allem unter dem Gesichtspunkt "Existenzminimum", ist bei der hier gebotenen realitätsgerechten Sichtweise darauf abzustellen, dass der Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG genießende Ehemann/Vater der Kläger nicht zusammen mit diesen in die Türkei zurückkehren würde (BVerwG, Urteil vom 21.09.1999, InfAuslR 2000, 93).
Dazu gehören auch die Gefahren, die entstehen können, falls die Kläger im Zielstaat ohne Beistand wären und deshalb alsbald in eine existenzielle Notlage geraten könnten (BVerwG, Urteil vom 21.09.1999, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.1999 - A 12 S 2013/97
Türkei: keine generelle Rückkehrgefährdung wegen Asylbeantragung im Ausland
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2000 - A 12 S 2573/98
Dies ist im Ergebnis unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Thema "Rückkehrergefährdung" zu verneinen (vgl. hierzu im Einzelnen das der Prozessbevollmächtigten der Kläger mitgeteilte Senatsurteil vom 10.11.1999 - A 12 S 2013/97).Rn. 28 Schließlich hat der Senat bereits wiederholt ausgeführt, dass "Sippenhaft" in Form von Repressalien nicht nahe liegt, wenn der "hauptverdächtige" Verwandte sich (wie hier) mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus dauerhaft im Ausland aufhält (vgl. nur Urteil des Senats vom 10.11.1999 - A 12 S 2013/97).
- BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 2.98
Voraussetzungen eines Abschiebungsschutzes - Aufhebung der Androhung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2000 - A 12 S 2573/98
Verneint es sonach - wie hier (siehe hierzu unten II.) - das Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 Abs. 4 AuslG (i.V.m. Art. 8 EMRK), so hat es zur Erschöpfung des Streitgegenstands auch darüber zu entscheiden, ob etwa die Voraussetzungen anderer Tatbestände von § 53 Abs. 1 - 4 und Abs. 6 AuslG erfüllt sind (vgl. BVerwG…, Urt. vom 07.02.1997, Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 6, Urteil vom 15.04.1997, BVerwGE 104, 260, Beschluss vom 31.03.1998 - 9 B 843.97 -, Urteil vom 28.04.1998 - 9 C 2.98 -, Urteil vom 29.09.1998 - 9 C 26.98; so ausdrücklich auch Hess. VGH, Beschluss vom 13.06.1996, NVwZ 1996, Beilage Nr. 11, 84; Hailbronner, Ausländerrecht, B 2-§ 74 Rdnrn. 11 ff., 23b).Allerdings bestimmt der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten vorliegend - wie auch sonst jeder Antragsteller im Verfahren auf Zulassung der Berufung entsprechend - durch seinen Zulassungsantrag im Rahmen der Dispositionsmaxime darüber, in welchem Umfang er die den Klagen teilweise stattgebende Entscheidung des Verwaltungsgerichts angreifen will (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.1998 - 9 C 2.98).
- BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96
Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2000 - A 12 S 2573/98
Das Bundesverwaltungsgericht hat in den Urteilen vom 11.11.1997 (9 C 13.96, BVerwGE 105, 322 und 9 C 54.96) entschieden, dass "inlandsbezogene" Vollstreckungshindernisse nicht unter § 53 Abs. 4 AuslG fallen; um ein solches handelt es sich bei der in Art. 8 EMRK normierten Rechtsposition auf Achtung des Familienlebens im Bundesgebiet. - BVerwG, 17.12.1996 - 9 C 20.96
Ausländerrecht - Abschiebungshindernis, Drohende Menschenrechtsverletzung, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2000 - A 12 S 2573/98
Denn das Berufungsgericht hat bei der Prüfung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG auch solche Gefahren zu berücksichtigen, die bereits ohne Erfolg im Asylverfahren vorgebracht worden sind (BVerwG, Urteil vom 17.12.1996, InfAuslR 1997, 284). - BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 54.96
Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter und auf Gewährung von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2000 - A 12 S 2573/98
Das Bundesverwaltungsgericht hat in den Urteilen vom 11.11.1997 (9 C 13.96, BVerwGE 105, 322 und 9 C 54.96) entschieden, dass "inlandsbezogene" Vollstreckungshindernisse nicht unter § 53 Abs. 4 AuslG fallen; um ein solches handelt es sich bei der in Art. 8 EMRK normierten Rechtsposition auf Achtung des Familienlebens im Bundesgebiet. - VGH Baden-Württemberg, 07.10.1999 - A 12 S 981/97
Türkei: Einschätzung der Gefahr von Sippenhaft - Verwandte von PKK-Aktivisten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2000 - A 12 S 2573/98
Denn dem Vorbringen der Kläger lässt sich kein Anhaltspunkt dafür entnehmen, dass es sich bei ihrem Ehemann/Vater um einen "PKK-Aktivisten" handelte, nach dem in der Türkei landesweit per Haftbefehl gesucht würde oder gegen den ein Ein- oder Ausreiseverbot verhängt worden wäre (siehe hierzu im Einzelnen das der Prozessbevollmächtigten der Kläger mitgeteilte Senatsurteil vom 07.10.1999 - A 12 S 981/97). - BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 14.98
Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsfolgen der unwirksamen Zustellung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2000 - A 12 S 2573/98
Mit der Zustellung des Zulassungsbeschlusses am 27.01.1998 wurde lediglich die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO in Lauf gesetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.09.1998 - 9 C 14.98). - BVerwG, 31.03.1998 - 9 B 843.97
Voraussetzungen für eine beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2000 - A 12 S 2573/98
Verneint es sonach - wie hier (siehe hierzu unten II.) - das Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 Abs. 4 AuslG (i.V.m. Art. 8 EMRK), so hat es zur Erschöpfung des Streitgegenstands auch darüber zu entscheiden, ob etwa die Voraussetzungen anderer Tatbestände von § 53 Abs. 1 - 4 und Abs. 6 AuslG erfüllt sind (vgl. BVerwG…, Urt. vom 07.02.1997, Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 6, Urteil vom 15.04.1997, BVerwGE 104, 260, Beschluss vom 31.03.1998 - 9 B 843.97 -, Urteil vom 28.04.1998 - 9 C 2.98 -, Urteil vom 29.09.1998 - 9 C 26.98; so ausdrücklich auch Hess. VGH, Beschluss vom 13.06.1996, NVwZ 1996, Beilage Nr. 11, 84; Hailbronner, Ausländerrecht, B 2-§ 74 Rdnrn. 11 ff., 23b).
- VG Köln, 27.08.2003 - 3 K 8110/02
Türkei, Islamisten, Kalifatsstaat, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, …
Rn. 50 vgl. in diesem Zusammenhang VGH BW, Urteil vom 23.03.2000 - A 12 S 2573/98 -. - VG Köln, 14.05.2003 - 3 K 2143/93
Aufhebung einer Abschiebungsandrohung; Menschenrechtswidrige Behandlung in …
Rn. 48 vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2000 - A 12 S 2573/98 -. - OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 761/00
Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Angola; Asyl; …
§ 53 Abs. 4 und Abs. 6 AuslG stehen in einem Stufenverhältnis (…BVerwG, Urt. v. 25.4.1997 - 9 C 19.96 -, NVwZ 1997, 1132; VGH BW, Urt. v. 23.3.2000 - A 12 S 2573/98 -, VGH BW-Ls 2000, Beilage 9, B 3 bis 4).
- OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 762/00
Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Angola; Asyl; …
§ 53 Abs. 4 und Abs. 6 AuslG stehen in einem Stufenverhältnis (…BVerwG, Urt. v. 25.4.1997 - 9 C 19.96 -, NVwZ 1997, 1132; VGH BW, Urt. v. 23.3.2000 - A 12 S 2573/98 -, VGH BW-Ls 2000, Beilage 9, B 3 bis 4). - VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - A 12 S 1243/97
Feststellung von Abschiebungshindernissen - Rechtsschutzinteresse - Zuständigkeit
Derartige sich aus Art. 8 EMRK (MRK) (bzw aus Art. 6 GG) ergebende "inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse" können nämlich auch - und ohne Verletzung von Art. 8 EMRK (MRK) - durch die Erteilung eines entsprechenden ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus durch die Ausländerbehörde berücksichtigt werden (im Anschluss an das Urteil des Senats vom 23.03.2000 - A 12 S 2573/98; vgl BVerwG, Urteil vom 11.11.1997, BVerwGE 105, 322, und vom 21.09.1999, InfAuslR 2000, 93). - VG Freiburg, 12.11.2003 - 1 K 2340/00
Rechtliche Unmöglichkeit einer Ausweisung
Selbst wenn die Ablehnung von Asyl- und Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG in Rechtskraft erwachsen ist, sind bei der Prüfung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG nämlich auch solche Gefahren zu berücksichtigen, die bereits ohne Erfolg im Asylverfahren vorgebracht worden sind (…BVerwG, Urt. v. 17.12.1996, InfAuslR 1997, 284; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.03.2000 - A 12 S 2573/98 -).
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