Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - A 12 S 3092/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylverfahren: Berufungszulassung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - verfahrensfehlerhafte Nichtbeeidigung eines Dolmetschers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 12.09.1996 - A 3 K 12584/95
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - A 12 S 3092/96
Papierfundstellen
- VBlBW 1997, 323 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.11.1986 - 2 StR 499/86
Berufung des Dolmetschers auf allgemein geleisteten Eid; Beruhen des Urteils auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - A 12 S 3092/96
Nach § 55 VwGO, § 189 GVG, hätte der Dolmetscher beeidigt werden müssen, da sich dessen allgemeine Beeidigung nicht auf die dann in der mündlichen Verhandlung übersetzte Sprache bezogen hat (…vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann GVG, 44. Aufl., § 189, Rdnr. 1;… Kissel, GVG, Kommentar, 2. Aufl., § 189 Rdnr. 5; BGH, Urteil vom 07.11.1986, NJW 1987, 1033).Dieser Verfahrensverstoß führt jedoch zugleich nicht ohne weiteres auch zur Verletzung rechtlichen Gehörs als Zulassungsgrund nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO (zur Frage, ob sich die nicht ordnungsgemäße Beeidigung des Dolmetschers auf seine Tätigkeit und damit auf die Entscheidung des Gerichts ausgewirkt hat - was hier auch nicht dargelegt ist -, vgl. verneinend BGH, Urteil vom 07.11.1986 a.a.O.).
- BVerwG, 26.04.1988 - 9 B 104.88
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Zuziehung eines Dolmetschers für …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - A 12 S 3092/96
Mit der Rüge rechtlichen Gehörs ist allerdings weiter darzulegen, was bei richtiger und vollständiger Übertragung vorgetragen wurde oder vorgetragen worden wäre und inwieweit dies zu einer für den Kläger günstigen Entscheidung geführt haben würde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26.08.1988 - 9 B 104.88).
- VGH Bayern, 08.08.2017 - 15 ZB 17.30494
Geltendmachung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör wegen …
Der Senat geht grundsätzlich davon aus, dass der Anspruch eines Rechtsschutzsuchenden - hier der Klägerin - auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verkürzt sein kann, wenn die Sprachmittlung über einen zugezogenen Dolmetscher in der mündlichen Verhandlung gestört ist (BVerwG, B.v. 26.8.1988 - 9 B 104.88 - BeckRS 1988, 31275201; VGH BW, B.v. 22.7.1997 - A 12 S 3092/96 - juris Rn. 5;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 55 Rn. 12 f.).Die ordnungsgemäße Begründung einer Gehörsrüge im Zulassungsverfahren erfordert daher nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG grundsätzlich substanziierte Ausführungen dazu, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre und inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (…BVerwG, B.v. 14.6.2013 - 5 B 41.13 - juris Rn. 3;… OVG NRW, B.v. 5.9.2016 a.a.O. juris Rn. 29; VGH BW, B.v. 22.7.1997 - A 12 S 3092/96 - juris Rn. 5; vgl. auch BVerwG, B.v. 26.8.1988 - 9 B 104.88 - BeckRS 1988, 31275201;… BayVGH, B.v. 25.2.2004 - 2 ZB 03.30207 - juris Rn. 3;… B.v. 3.11.2014 - 10 ZB 14.1769 - juris Rn. 9;… B.v. 4.11.2014 - 10 ZB 14.1768 - juris Rn. 8;… B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 17).
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2019 - A 12 S 2881/18
Zur Rüge im Berufungszulassungsverfahren, das Verwaltungsgericht habe bei dem …
Rn. 16 Selbst wenn man zu Gunsten der Klägerin unterstellt, dass sie das vom Verwaltungsgericht angenommene Kausalitätserfordernis zwischen Flucht und Verfolgung im Rahmen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft unter dem Aspekt des rechtlichen Gehörs rügen kann, fehlt es jedenfalls an der Darlegung, was sie vorgetragen hätte, hätte das Verwaltungsgericht sie darauf hingewiesen, dass es aus seiner Sicht zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 3 AsylG auf eine Kausalität zwischen Flucht und Verfolgung ankäme, und inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (siehe etwa BVerwG…, Beschluss vom 14.06.2013 - 5 B 41.13 - juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.07.1997 - A 12 S 3092/96 - juris Rn. 5;… Marx, AsylG, 9. Aufl., § 78 Rn. 196 ff.;… Funke-Kaiser in GK-AsylG, § 78 Rn. 637). - VGH Baden-Württemberg, 20.10.2020 - A 3 S 2953/20
Asylprozessverfahren; unterbliebene Vereidigung eines Dolmetschers
Eine beachtliche Gehörsverletzung kommt erst dann in Betracht, wenn die Sprachmittelung aufgrund von Übertragungsfehlern an erheblichen Mängel gelitten und deshalb zu einer unrichtigen, unvollständigen oder sinnentstellenden Wiedergabe der vom Asylsuchenden in der mündlichen Verhandlung gemachten Angaben geführt hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.07.1997 - A 12 S 3092/96 - juris).Mit der Rüge rechtlichen Gehörs ist deshalb darzulegen, was bei richtiger und vollständiger Übertragung vorgetragen worden wäre und inwieweit dies zu einer für den Kläger günstigen Entscheidung geführt hätte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.07.1997 - A 12 S 3092/96 - juris Rn. 5;… BayVGH, Beschl. v. 04.12.2017 - 5 ZB 17.31569 - juris Rn. 10;… OVG Niedersachsen, Beschl. v. 13.02.2004 - 7 LA 194/03 - juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 04.12.2017 - 5 ZB 17.31569
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Dolmetscherbeeidigung
Eine Verletzung kommt nur (und erst dann) in Betracht, wenn die Sprachmittelung durch einen zugezogenen Sprachmittler aufgrund von Übertragungsfehlern an erheblichen Mängel gelitten und deshalb zu einer unrichtigen, unvollständigen oder sinnentstellenden Wiedergabe der vom Asylsuchenden in der mündlichen Verhandlung gemachten Angaben geführt hat (vgl. VGH BW, B.v. 22.7.1997 - A 12 S 3092/96 - VGHBW-Ls 1997, Beilage 10, B 3-4 = juris LS 2;… Berlit in GK-AsylG, § 78 Rn. 436 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 19.11.2025 - A 12 S 721/24
Dolmetscher; Rechtliches Gehör; Recht auf faires Verfahren
Hingegen geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung weit überwiegend, zurückgehend auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG…, Urteil vom 10.11.1981 - 9 C 474.80 -, juris Rn. 5), das vor der oben zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen ist, davon aus, dass die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Hinzuziehung eines (geeigneten) Dolmetschers eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör darstellt oder darstellen kann, ohne sich mit der anderslautenden verfassungsgerichtlichen Entscheidung auseinanderzusetzen (…siehe nur: BVerwG, Beschlüsse vom 14.06.2013 - 5 B 41.13 -, juris Rn. 4, …und vom 03.02.1998 - 1 B 4.98 -, juris Rn. 3 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.07.1997 - A 12 S 3092/96 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 16.07.2025 - 4 LA 128/24 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 22.01.2024 - 6 LA 168/24 -, juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 01.12.2023 - 11 A 1967/23.A -, juris Rn. 3 f.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420 -, juris Rn. 7 f.).
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