Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zum Darlegungserfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Hinblick auf eine etwaige unmittelbar staatliche gruppengerichtete Verfolgung kurdischer Volkszugehöriger in der Türkei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 26.03.1991 - A 1 K 7367/90
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (30)
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91
1.2 Bei diesem Stand der Rechtsprechung ist aber eines der für das "Offensichtlichkeitsurteil" im Sinne des § 32 Abs. 6 AsylVfG erforderlichen und auch bei der Offensichtlichkeitsprüfung im Rahmen des Eilverfahrens gemäß § 11 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 AsylVfG zu beachtenden Kriterien (vgl hierzu BVerfG, Beschluß vom 8.11.1991 - 2 BvR 1351/91 - unter Hinweis auf BVerfGE 65, 76, 95ff; 71, 276, 296) nicht mehr erfüllt; dies gilt insbesondere auch, soweit eine tatsächlich bestehende asylerhebliche Gefährdungslage und weiter zu berücksichtigen ist, daß bei Verfolgungshandlungen die Anknüpfung an die kurdische Volkszugehörigkeit nicht eindeutig erkennbar sein muß, vielmehr auch nur ein die Verfolgungsbetroffenheit mitprägender Umstand sein kann (vgl VGH Mannheim, Beschluß vom 13.5.1991 - A 12 S 2607/90 -, im Anschluß an BVerfGE 83, 216; vgl weiter auch unten 3.).Zur Unterscheidung zwischen "anlaßgeprägter Einzelverfolgung" und "gruppengerichteter Kollektivverfolgung" (BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, BVerfGE 83, 216 = DVBl 1991, S 531 = EuGRZ 1991, S 109) und zur rechtlichen Einordnung von tatsächlichen Gefährdungslagen, die in dem durch diese Eckpunkte, im übrigen aber durch fließende Übergänge gekennzeichneten Erscheinungsbild politischer Verfolgung bestehen und die eine "Ausreise wegen bestehender oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung" (BVerfG, Beschluß vom 10.7.1989, BVerfGE 80, 315) bedingen können (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 23.7.1991, DVBl 1991, S 1089).
Rn. 9 Eine unmittelbar staatliche gruppengerichtete Verfolgung der Kurden in der Türkei allein in Anknüpfung an ihre Volkszugehörigkeit kann danach nur dann in Betracht gezogen werden, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der türkische Staat bei den in Frage stehenden (Straf-) Verfolgungsmaßnahmen nicht an ein bestimmtes Verhalten der davon Betroffenen anknüpft, die Verfolgung also nicht mit einer von deren Tun ausgehenden realen oder vermeintlichen Gefahr in Verbindung steht und unabhängig von einem besonderen Anlaß vorgenommen wird, mit dem sie sich als Träger eines asylerheblichen Merkmals, hier der kurdischen Volkszugehörigkeit, in Verbindung bringen lassen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, BVerfGE 83, 216, 231 = DVBl 1991, S. 531 = EuGRZ 1991, S. 109).
Eine andere Beurteilung erscheint dem Senat auch nicht deswegen gerechtfertigt, weil in der Rechtsprechung im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23.1.1991 (a.a.O.) die Auffassung vertreten wird, "nichtassimilierte Kurden" seien "in den angestammten kurdischen Siedlungsgebieten im Osten der Türkei einer asylrechtlich relevanten Gruppenverfolgung in Form der unmittelbar staatlichen Verfolgung ausgesetzt" (vgl. Verwaltungsgericht Stade, Urteile vom 15.4.1991 -- 4 A 418/90 -- und -- 4 A 427/90 -- …sowie vom 21.6.1991, InfAuslR 1991, S. 316), oder es jedenfalls unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4.4.1991 (2 BvR 1497/90) und vom 29.1.1991 (2 BvR 513/90) nicht als ausgeschlossen angesehen wird, daß Kurden in der Türkei einer Gruppenverfolgung ausgesetzt sind, und daß daher wegen der Frage der Kollektivverfolgung kurdischer Volkszugehöriger in der Türkei eine hinreichende Erfolgsaussicht in Prozeßkostenhilfeverfahren nicht verneint werden kann (vgl. OVG des Saarlands, Beschlüsse vom 21.6.1991 -- 3 W 42/91 -- und vom 31.5.1991 -- 3 W 371/90) oder zwar nach wie vor eine allgemeine und landesweite asylrelevante Verfolgung der Kurden in der Türkei verneint, aber offengelassen wird, ob für bestimmte Untergruppen der Kurden Verfolgungsgefährdung und inländische Fluchtalternative erneut klärungsbedürftig sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 31.7.1991 -- 13 A 10607/91 --).
Rn. 22 Der Senat sieht sich in dieser Auffassung nicht nur durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23.1.1991 (BVerfGE 83, 216, sondern auch durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.7.1991 (DVBl. 1991, S. 1089) bestätigt.
Rn. 23 So ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.7.1991 (a.a.O.) die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur möglichen Asylrelevanz von Gefährdungslagen im "Übergangsbereich zwischen anlaßgeprägter Einzelverfolgung und gruppengerichteter Kollektivverfolgung" (Beschluß vom 23.1.1991, a.a.O.) nicht dahin zu verstehen, daß neben die bisherigen Formen der Einzel- und Gruppenverfolgung eine dritte Kategorie asylerheblicher Verfolgungsbetroffenheit treten soll; vielmehr gilt folgendes:.
Weiter erscheint denkbar, daß derartige Fallgruppen auch als "Referenzfälle" im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23.1.1991 (a.a.O., S. 233) angesehen werden können.
Rn. 26 Das würde allerdings bedeuten, daß Fragen, die sich im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 23.1.1991 (a.a.O.) angesprochene "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" oder die in diesem Beschluß weiter angeführten "Referenzfälle" stellen, oder daß Fragen, die die rechtliche Einordnung von tatsächlichen Gefährdungslagen im "Übergangsbereich zwischen anlaßgeprägter Einzelverfolgung und gruppengerichteter Kollektivverfolgung" (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.7.1991, a.a.O.) aufwerfen könnte, und die einer obergerichtlichen oder höchstrichterlichen Klärung bedürfen, nur dann die Zulassung der Berufung rechtfertigen können, wenn sie nach dem vom Verwaltungsgericht festgestellten oder jedenfalls dem für das Beschwerdeverfahren zugrundezulegenden Sachverhalt entscheidungserheblich sind.
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91
Zur Unterscheidung zwischen "anlaßgeprägter Einzelverfolgung" und "gruppengerichteter Kollektivverfolgung" (BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, BVerfGE 83, 216 = DVBl 1991, S 531 = EuGRZ 1991, S 109) und zur rechtlichen Einordnung von tatsächlichen Gefährdungslagen, die in dem durch diese Eckpunkte, im übrigen aber durch fließende Übergänge gekennzeichneten Erscheinungsbild politischer Verfolgung bestehen und die eine "Ausreise wegen bestehender oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung" (BVerfG, Beschluß vom 10.7.1989, BVerfGE 80, 315) bedingen können (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 23.7.1991, DVBl 1991, S 1089).Rn. 13 "Dies schließt zwar nicht aus, daß in diesen Fällen die staatlichen (Straf-) Verfolgungsmaßnahmen -- jedenfalls auch -- an die kurdische Volkszugehörigkeit anknüpfen, daß also die nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.7.1989 (BVerfGE 80, 315, 335) erforderliche "Gerichtetheit" durchaus im Einzelfall auch im Hinblick auf das asylerhebliche Merkmal der kurdischen Volkszugehörigkeit gegeben sein kann.
Rn. 18 Ferner darf auch nicht außer acht gelassen werden, daß Voraussetzung für eine vom Staat ausgehende oder ihm zurechenbare Verfolgung die effektive Gebietsgewalt des Staates im Sinne wirksamer hoheitlicher Überlegenheit ist und es hieran fehlt, solange der Staat bei offenem Bürgerkrieg im umkämpften Gebiet faktisch nurmehr die Rolle einer militärisch kämpfenden Bürgerkriegspartei einnimmt, er als übergreifende effektive Ordnungsmacht aber nicht mehr besteht, und gleiches auch in bestimmten Krisensituationen eines Guerilla-Bürgerkriegs gilt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 340 ff.).
Im Hinblick hierauf erscheint nicht ausgeschlossen, daß die in der Beschwerde angeführten Verfolgungsmaßnahmen teilweise deswegen nicht als politische Verfolgung angesehen werden können, weil sich die Bekämpfung des Bürgerkriegsgegners durch staatliche Kräfte im allgemeinen nicht als politische Verfolgung darstellt und in einem solchen Fall nur Aktionen der staatlichen Sicherheitskräfte, die über Maßnahmen zur Bekämpfung des Bürgerkriegsgegners im Interesse der Wiederherstellung der staatlichen Friedensordnung hinausgehen, asylerheblich sein können (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., S. 340, 341; BVerwG, Beschlüsse vom 27.11.1990 -- BVerwG 9 B 271.90 --, vom 16.1.1991 -- BVerwG 9 B 277.90 -- und vom 13.2.1991 -- BVerwG 9 B 37.91 --).
Dies kann selbst dann in Betracht zu ziehen sein, wenn der Staat die Äußerung oder Betätigung einer politischen Überzeugung verfolgt, falls diese in einer durch terroristische Aktivitäten tiefgreifend verunsicherten Situation derart demonstrativ -- also ohne eine gebotene deutliche oder glaubwürdige Distanzierung von solchen Aktivitäten -- erfolgt, daß sie von der Öffentlichkeit gerade als Unterstützung des Terrorismus verstanden werden muß (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., S. 337 f.).
- BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85
Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91
Allerdings entfällt eine Zurechenbarkeit nicht schon dann, wenn der Staat entsprechende Handlungen oder Unterlassungen lediglich verbal als pflichtwidrig bezeichnet, sich jedoch nicht feststellen läßt, daß er diesen mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenwirkt (BVerwG, Urteil vom 22.4.1986, BVerwGE 74, 160, 163 unter Hinweis auf BVerwGE 67, 320, und Urteil vom 17.1.1989, DVBl. 1989, 720, 721 = NVwZ 1989, 776).Zudem kommt es bei -- auch nach der Rechtsordnung des Heimatstaates -- pflichtwidrigem Verhalten staatlicher Sachwalter vielfach auf diese Unterscheidung gar nicht an; läßt sich nämlich nur feststellen, daß der Staat -- wie etwa bei in seinen Verantwortungsbereich fallenden Foltermaßnahmen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17.1.1989, DVBl. 1989, 720, 721 = NVwZ 1989, 776; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.2.1987 -- A 12 S 434/86 -- sowie Beschluß vom 11.10.1991 -- A 12 S 556/90) -- entsprechende Handlungen oder Unterlassungen lediglich verbal als pflichtwidrig bezeichnet, er diesen jedoch nicht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenwirkt, so ist ihm das pflichtwidrige Verhalten seiner Sachwalter jedenfalls zuzurechnen (BVerwG, Urteil vom 22.4.1986, BVerwGE 74, 160, 163, …und vom 17.1.1989, a.a.O.).
- BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87
Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91
Danach hegt ein Asylsuchender begründete Furcht vor politischer Verfolgung, wenn es ihm bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles nicht zuzumuten ist, in seinem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. u.a. Urteile vom 29. November 1977 -- BVerwG 1 C 33.71 --, BVerwGE, 82 und vom 23. Februar 1988 -- BVerwG 9 C 32.87 --, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 80).Wann eine Verfolgungsfurcht als begründet und asylrechtlich beachtlich anzusehen ist, hängt -- wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. Februar 1988 (a.a.O.) dargelegt hat -- "von den Umständen des Einzelfalles ab und entzieht sich einer rein quantitativen oder statistischen Betrachtung".
- BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 62.87
Asylrecht - Politische Verfolgung - Foltermaßnahmen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91
Allerdings entfällt eine Zurechenbarkeit nicht schon dann, wenn der Staat entsprechende Handlungen oder Unterlassungen lediglich verbal als pflichtwidrig bezeichnet, sich jedoch nicht feststellen läßt, daß er diesen mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenwirkt (BVerwG, Urteil vom 22.4.1986, BVerwGE 74, 160, 163 unter Hinweis auf BVerwGE 67, 320, und Urteil vom 17.1.1989, DVBl. 1989, 720, 721 = NVwZ 1989, 776).Zudem kommt es bei -- auch nach der Rechtsordnung des Heimatstaates -- pflichtwidrigem Verhalten staatlicher Sachwalter vielfach auf diese Unterscheidung gar nicht an; läßt sich nämlich nur feststellen, daß der Staat -- wie etwa bei in seinen Verantwortungsbereich fallenden Foltermaßnahmen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17.1.1989, DVBl. 1989, 720, 721 = NVwZ 1989, 776; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.2.1987 -- A 12 S 434/86 -- sowie Beschluß vom 11.10.1991 -- A 12 S 556/90) -- entsprechende Handlungen oder Unterlassungen lediglich verbal als pflichtwidrig bezeichnet, er diesen jedoch nicht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenwirkt, so ist ihm das pflichtwidrige Verhalten seiner Sachwalter jedenfalls zuzurechnen (BVerwG, Urteil vom 22.4.1986, BVerwGE 74, 160, 163, und vom 17.1.1989, a.a.O.).
- BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91
1.2 Bei diesem Stand der Rechtsprechung ist aber eines der für das "Offensichtlichkeitsurteil" im Sinne des § 32 Abs. 6 AsylVfG erforderlichen und auch bei der Offensichtlichkeitsprüfung im Rahmen des Eilverfahrens gemäß § 11 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 AsylVfG zu beachtenden Kriterien (vgl hierzu BVerfG, Beschluß vom 8.11.1991 - 2 BvR 1351/91 - unter Hinweis auf BVerfGE 65, 76, 95ff; 71, 276, 296) nicht mehr erfüllt; dies gilt insbesondere auch, soweit eine tatsächlich bestehende asylerhebliche Gefährdungslage und weiter zu berücksichtigen ist, daß bei Verfolgungshandlungen die Anknüpfung an die kurdische Volkszugehörigkeit nicht eindeutig erkennbar sein muß, vielmehr auch nur ein die Verfolgungsbetroffenheit mitprägender Umstand sein kann (vgl VGH Mannheim, Beschluß vom 13.5.1991 - A 12 S 2607/90 -, im Anschluß an BVerfGE 83, 216; vgl weiter auch unten 3.).Rn. 11 Danach kann zwar von einem Sachverhalt nicht mehr gesprochen werden, bei dem nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8.11.1991 -- 2 BvR 1351/91 -- unter Hinweis auf BVerfGE 65, 76, 95 ff.; 71, 276, 296) sowohl für das "Offensichtlichkeitsurteil" im Sinne des § 32 Abs. 6 AsylVfG Voraussetzung als auch Kriterium für die im Rahmen des Eilverfahrens gemäß § 11 Abs. 1 und Abs. 2 in Verb. mit § 10 Abs. 3 AsylVfG vorzunehmende Offensichtlichkeitsprüfung ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21.11.1991 -- A 12 S 2622/90 -- sowie etwa Beschluß vom 13.5.1991 -- A 12 S 2607/90 -- zu tatsächlichen Gefährdungslagen in den Ausnahmezustandsgebieten).
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91
Rn. 6 Daß auch das Verwaltungsgericht in seinem Urteil nicht im einzelnen darlegt, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen nach der Rechtsprechung von einer unmittelbar staatlichen gruppengerichteten Verfolgung auszugehen ist (BVerwG, Urteil vom 15.5.1990, BVerwGE 85, 139 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 126) und welche dieser Voraussetzungen es aus welchen Gründen in tatsächlicher Hinsicht nicht für gegeben erachtet, enthebt die Beschwerde nicht der Notwendigkeit, ihrerseits aufzuzeigen, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen sie diese Voraussetzungen im einzelnen für gegeben ansieht und wegen welcher dabei zu entscheidenden einzelnen Fragen der Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung zukommen soll.Rn. 24 "Wer seine Heimat lediglich wegen erfolgter Referenzfälle politischer Verfolgung und wegen eines dort herrschenden feindseligen Klimas verläßt, ist -- in Ermangelung eigener Verfolgungsbetroffenheit bzw. wegen Fehlens der für eine Gruppenverfolgung erforderlichen Verfolgungsdichte (vgl. Urteil vom 15. Mai 1990 -- BVerwG 9 C 17.89 -- a.a.O. m.w.N.) -- in der Regel eben nicht wegen bestehender oder unmittelbar drohender (eigener) Verfolgung ausgereist.
- BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83
Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91
1.2 Bei diesem Stand der Rechtsprechung ist aber eines der für das "Offensichtlichkeitsurteil" im Sinne des § 32 Abs. 6 AsylVfG erforderlichen und auch bei der Offensichtlichkeitsprüfung im Rahmen des Eilverfahrens gemäß § 11 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 AsylVfG zu beachtenden Kriterien (vgl hierzu BVerfG, Beschluß vom 8.11.1991 - 2 BvR 1351/91 - unter Hinweis auf BVerfGE 65, 76, 95ff; 71, 276, 296) nicht mehr erfüllt; dies gilt insbesondere auch, soweit eine tatsächlich bestehende asylerhebliche Gefährdungslage und weiter zu berücksichtigen ist, daß bei Verfolgungshandlungen die Anknüpfung an die kurdische Volkszugehörigkeit nicht eindeutig erkennbar sein muß, vielmehr auch nur ein die Verfolgungsbetroffenheit mitprägender Umstand sein kann (vgl VGH Mannheim, Beschluß vom 13.5.1991 - A 12 S 2607/90 -, im Anschluß an BVerfGE 83, 216; vgl weiter auch unten 3.).Rn. 11 Danach kann zwar von einem Sachverhalt nicht mehr gesprochen werden, bei dem nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8.11.1991 -- 2 BvR 1351/91 -- unter Hinweis auf BVerfGE 65, 76, 95 ff.; 71, 276, 296) sowohl für das "Offensichtlichkeitsurteil" im Sinne des § 32 Abs. 6 AsylVfG Voraussetzung als auch Kriterium für die im Rahmen des Eilverfahrens gemäß § 11 Abs. 1 und Abs. 2 in Verb. mit § 10 Abs. 3 AsylVfG vorzunehmende Offensichtlichkeitsprüfung ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21.11.1991 -- A 12 S 2622/90 -- sowie etwa Beschluß vom 13.5.1991 -- A 12 S 2607/90 -- zu tatsächlichen Gefährdungslagen in den Ausnahmezustandsgebieten).
- BVerfG, 08.11.1991 - 2 BvR 1351/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91
1.2 Bei diesem Stand der Rechtsprechung ist aber eines der für das "Offensichtlichkeitsurteil" im Sinne des § 32 Abs. 6 AsylVfG erforderlichen und auch bei der Offensichtlichkeitsprüfung im Rahmen des Eilverfahrens gemäß § 11 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 AsylVfG zu beachtenden Kriterien (vgl hierzu BVerfG, Beschluß vom 8.11.1991 - 2 BvR 1351/91 - unter Hinweis auf BVerfGE 65, 76, 95ff; 71, 276, 296) nicht mehr erfüllt; dies gilt insbesondere auch, soweit eine tatsächlich bestehende asylerhebliche Gefährdungslage und weiter zu berücksichtigen ist, daß bei Verfolgungshandlungen die Anknüpfung an die kurdische Volkszugehörigkeit nicht eindeutig erkennbar sein muß, vielmehr auch nur ein die Verfolgungsbetroffenheit mitprägender Umstand sein kann (vgl VGH Mannheim, Beschluß vom 13.5.1991 - A 12 S 2607/90 -, im Anschluß an BVerfGE 83, 216; vgl weiter auch unten 3.).Rn. 11 Danach kann zwar von einem Sachverhalt nicht mehr gesprochen werden, bei dem nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8.11.1991 -- 2 BvR 1351/91 -- unter Hinweis auf BVerfGE 65, 76, 95 ff.; 71, 276, 296) sowohl für das "Offensichtlichkeitsurteil" im Sinne des § 32 Abs. 6 AsylVfG Voraussetzung als auch Kriterium für die im Rahmen des Eilverfahrens gemäß § 11 Abs. 1 und Abs. 2 in Verb. mit § 10 Abs. 3 AsylVfG vorzunehmende Offensichtlichkeitsprüfung ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21.11.1991 -- A 12 S 2622/90 -- sowie etwa Beschluß vom 13.5.1991 -- A 12 S 2607/90 -- zu tatsächlichen Gefährdungslagen in den Ausnahmezustandsgebieten).
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.1990 - A 14 S 408/89
Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrages in einem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91
Ein Verstoß gegen die sich aus § 86 Abs. 1 S 1 VwGO ergebende umfassende Verpflichtung der Verwaltungsgerichte, von Amts wegen jede mögliche Aufklärung des Sachverhalts bis hin zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, kann ungeachtet dessen, daß dieser Verpflichtung im Asylrechtsstreit verfassungsrechtliches Gewicht zukommt und darum die Erfüllung dieser Verpflichtung auch verfassungsgerichtlich nachprüfbar ist (BVerfG, Beschluß vom 18.1.1990, InfAuslR 1990, S 161), die Zulassung der Berufung nach § 32 Abs. 2 Nr. 3 AsylVfG iVm § 138 VwGO nicht rechtfertigen, weil diese Vorschriften die Beseitigung auch erkannter Grundrechtsverstöße durch die Fachgerichte nur für die in § 138 VwGO genannten Fälle vorsehen (vgl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 13.12.1990 - A 14 S 408/89 -).Der Senat sieht auch keinerlei rechtliche Möglichkeit, über die gesetzliche Regelung hinaus in Fällen, in denen sich ein Verstoß gegen § 86 VwGO auch als Verletzung des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG darstellen könnte (vgl. hierzu BVerfG…, Beschluß vom 18.1.1990, InfAuslR 1990, S. 161, 164), einen möglichen oder gar als solchen erkannten Grundrechtsverstoß der Vorinstanz im Rahmen der Vorschriften über die Rechtsmittelzulassung selbst zu beseitigen (offengelassen in BVerfG, Beschluß vom 7.12.1990 -- 2 BvR 525/90 --; vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 13.12.1990 -- A 14 S 408/89 --).
- OVG Saarland, 21.06.1991 - 3 W 42/91
Kurden ; Türkei; Asylklage; Prozeßkostenhilfe; Gruppenverfolgung
- OVG Saarland, 31.05.1991 - 3 W 371/90
Gruppenverfolgung; Türkischer Staatsangehöriger; Kurden; Aufenthaltsbeendende …
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.1991 - 13 A 10607/91
Kurden; Ssylrelevante Verfolgung in Türkei; Verfolgungsgefährdung; Inländische …
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
- BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71
Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …
- BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90
Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand …
- BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88
Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren
- BVerfG, 07.12.1990 - 2 BvR 525/90
Politische Verfolgung im Heimatstaat und inländische Fluchtalternative im …
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.1991 - A 12 S 556/90
Teilzulassung der Berufung nach Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz (hier: …
- BVerwG, 27.11.1990 - 9 B 271.90
Voraussetzungen für die Qualifizierung von Verfolgungshandlungen Dritter bei …
- BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer …
- BVerwG, 13.02.1991 - 9 B 37.91
Annahme einer dem türkischen Staat zurechenbaren Verfolgung der Jeziden durch …
- BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
- BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung
- VGH Hessen, 25.02.1991 - 12 UE 2106/87
Zur Anerkennung eines türkischen Asylberechtigten wegen der Betätigung für die …
- BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 513/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Gruppenverfolgung - …
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.1990 - A 12 S 915/89
Inländische Fluchtalternative eines türkischen Staatsangehörigen jezidischer …
- VG Stade, 21.06.1991 - 4 A 343/89
Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1991 - 18 E 590/91
Prozeßkostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussicht; Substantiierung des Vortrags; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1991 - 18 E 913/91
Sprachengesetz; Aufhebung
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1315/91
Fehlender Zusammenhang zwischen mittlerweile beendeter Verfolgung und Ausreise; …
Ebensowenig war er zu diesem Zeitpunkt allein wegen seiner kurdischen Volkszugehörigkeit einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt (st. Rspr. des Senats im Anschluß an das Urteil vom 5.5.1988 - A 12 S 1344/87 - vgl. auch Senatsbeschluß vom 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -).Mit dieser in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. etwa Beschluß vom 21.1.1991 - A 12 S 799/91 - und Beschluß vom 30.3.1992 - A 12 S 293/91 -, jeweils m.w.N.) sieht sich der Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung, in der eine gegenteilige Annahme nicht vertreten wird.
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - A 12 S 1478/90
Zur Situation der Jeziden in der Türkei - keine unmittelbare oder mittelbare …
Diese im Wege einer Gesamtbetrachtung vorzunehmende Beurteilung setzt daher die Feststellung eines konkreten und individuellen Lebenssachverhaltes voraus (vgl. Beschlüsse des Senats vom 1.7.1991 - A 12 S 878/91 - und vom 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -), also eine Konkretisierung der Gefährdung in bezug auf den einzelnen Asylbewerber (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.11.1991 - 18a A 10259/85 -).Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 5.5.1988 - A 12 S 1344/87 -, vom 25.10.1990 - A 12 S 415/88 - und vom 29.11.1990 - A 12 S 761/90 -, Beschlüsse vom 21.11.1991 - A 12 S 799/91 - und vom 30.3.1992 - A 12 S 293/91 -) davon aus, daß bei Asylsuchenden türkischer Staatsangehörigkeit die Feststellung der kurdischen Volkszugehörigkeit als solche nicht bereits den Schluß auf eine individuelle Verfolgungsbetroffenheit rechtfertigt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 5.11.1991, BVerwGE 89, 162).
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92
Rechtsirrtümliche Beschränkung des Urteilsausspruchs auf den Asylanspruch aus GG …
Rn. 15 Bereits diese Begründung selbst macht deutlich, daß mit der Frage einer "Gruppenverfolgung" ein komplexer tatsächlicher und rechtlicher Sachverhalt angesprochen wird, der der Zerlegung in einzelne konkrete Tatsachen- und Rechtsfragen zugänglich und bedürftig ist (vgl. dazu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -).Rn. 17 Der Senat geht nämlich in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 30.3.1992 - A 12 S 293/91 - und vom 21.11.1991 - A 12 S 799/91 - m.w.N.) davon aus, daß bei Asylsuchenden türkischer Staatsangehörigkeit die Feststellung der kurdischen Volkszugehörigkeit als solche nicht bereits den Schluß auf eine individuelle Verfolgungsbetroffenheit rechtfertigt.
- VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90
Zur Lage der Kurden in der Türkei, insbesondere zum Vorhandensein einer …
Dies hat der erkennende Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.7.1984 - A 13 S 693/82 - im einzelnen dargelegt; hieran hat der inzwischen für die Türkei allein zuständige erkennende Senat unter Berücksichtigung der vorliegenden und in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel auch in der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten festgehalten (vgl. Urteile vom 3.11.1992 - A 12 S 222/90 -, 17.7.1992 - A 12 S 1315/91 -, 18.5.1992 - A 12 S 1478/90 -, 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -, 5.3.1991 - A 12 S 3102/90 -, 5.5.1988 - A 12 S 1344/87 -, jeweils m.w.N.; im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992 - 12 UE 2244/88 - Hamburgisches OVG, Urteile vom 18.12.1991 - OVG Bf V 21/85 - und vom 24.6.1992 - OVG Bf V 13/85 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 - 11 L 5961/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992 - 18 A 2687/91.A - OVG Bremen, Beschluß vom 25.2.1992 - 2 B 15.91 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.7.1985 - 9 CB 104.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 36). - VGH Baden-Württemberg, 17.01.1995 - A 12 S 64/92
Zur politischen Verfolgung/Sippenhaft in der Türkei; Imam-Ehe erfüllt nicht die …
Dies hat der erkennende Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.7.1984 - A 13 S 693/82 - im einzelnen dargelegt; hieran hat der inzwischen für die Türkei allein zuständige erkennende Senat unter Berücksichtigung der vorliegenden und in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel auch in der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten festgehalten (vgl. Urteile vom 13.12.1993 - A 12 S 1492/91 -, 3.11.1992 - A 12 S 222/90 -, 17.7.1992 - A 12 S 1315/91 -, 18.5.1992 - A 12 S 1478/90 -, 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -, 5.3.1991 - A 12 S 3102/90 -, 5.5.1988 - A 12 S 1344/87 -, jeweils m.w.N.; im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992 - 12 UE 2244/88 - Hamburgisches OVG, Urteile vom 18.12.1991 - OVG Bf V 21/85 - und vom 24.6.1992 - OVG Bf V 13/85 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 - 11 L 5961/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992 - 18 A 2687/91.A - OVG Bremen, Beschluß vom 25.2.1992 - 2 B 15.92 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.7.1985 - 9 CB 104.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 36). - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92
Zur inländischen Fluchtalternative für Kurden in der Türkei
Dies hat der erkennende Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.7.1984 - A 13 S 693/82 - im einzelnen dargelegt; hieran hat der inzwischen für die Türkei allein zuständige erkennende Senat unter Berücksichtigung der vorliegenden und in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel auch in der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten festgehalten (vgl. Urteile vom 13.12.1993 - A 12 S 1492/91 -, 3.11.1992 - A 12 S 222/90 -, 17.7.1992 - A 12 S 1315/91 -, 18.5.1992 - A 12 S 1478/90 -, 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -, 5.3.1991 - A 12 S 3102/90 -, 5.5.1988 - A 12 S 1344/87 -, jeweils m.w.N.; im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992 - 12 UE 2244/88 - Hamburgisches OVG, Urteile vom 18.12.1991 - OVG Bf V 21/85 - und vom 24.6.1992 - OVG Bf V 13/85 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 - 11 L 5961/91 - ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992 - 18 A 2687/91.A - OVG Bremen, Beschluß vom 25.2.1992 - 2 B 15.92 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.7.1985 - 9 CB 104.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 36). - OVG Saarland, 16.11.1992 - 3 R 536/88 Umdr.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21. November 1991 - A 12 S 799/91 - HambOVG, Urteil vom 18. Dezember 1991 - OVG Bf V 21/85 - OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. Januar 1992 - 11 L 5961/91 -.
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.1999 - A 14 S 1361/97
Zeitpunkt der Wirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung bei Bekanntgabe durch …
Durch einen Verstoß hiergegen werden jedoch die aus Art. 103 Abs. 1 GG erwachsenden Rechte der Prozeßbeteiligten nicht berührt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.12.1990 - A 14 S 408/89; Beschl. v. 21.11.1991 - A 12 S 799/91). - VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - A 12 S 1492/91
Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei
Dies hat der erkennende Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.7.1984 - A 13 S 693/82 - im einzelnen dargelegt; hieran hat der inzwischen für die Türkei allein zuständige erkennende Senat unter Berücksichtigung der vorliegenden und in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel auch in der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten festgehalten (vgl. Urteile vom 3.11.1992 - A 12 S 222/90 -, 17.7.1992 - A 12 S 1315/91 -, 18.5.1992 - A 12 S 1478/90 -, 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -, 5.3.1991 - A 12 S 3102/90 -, 5.5.1988 - A 12 S 1344/87 -, jeweils m.w.N.; im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992 - 12 UE 2244/88 - Hamburgisches OVG, Urteile vom 18.12.1991 - OVG Bf V 21/85 - und vom 24.6.1992 - OVG Bf V 13/85 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 - 11 L 5961/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992 - 18 A 2687/91.A - OVG Bremen, Beschluß vom 25.2.1992 - 2 B 15.92 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.7.1985 - 9 CB 104.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 36). - VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - A 12 S 2279/93
Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei
Dies hat der erkennende Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.07.1984 - A 13 S 693/82 - im einzelnen dargelegt; hieran hat der inzwischen für die Türkei allein zuständige erkennende Senat unter Berücksichtigung der vorliegenden und in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel auch in der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten festgehalten (vgl. Urteile vom 03.11.1992 - A 12 S 222/90 -, 17.07.1992 - A 12 S 1315/91 -, 18.05.1992 - A 12 S 1478/90 -, 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -, 05.03.1991 - A 12 S 3102/90 -, 05.05.1988 - A 12 S 1344/87 -, jeweils m.w.N.; im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Urteil vom 17.08.1992 - 12 UE 2244/88 - Hamburgisches OVG, Urteile vom 18.12.1991 - OVG Bf V 21/85 - und vom 24.06.1992 - OVG Bf V 13/85 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.01.1992 - 11 L 5961/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.07.1992 - 18 A 2687/91.A - OVG Bremen, Beschluß vom 25.02.1992 - 2 B 15.92 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.07.1985 - 9 CB 104.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 36). - VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - A 12 S 1828/91
Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei
- OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bf V 88/89
Verfolgungswahrscheinlichkeit; Islamischer Verein; Politische Verfolgung; Kurden; …
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - A 12 S 361/92
Asylrecht - Türkei: Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung knüpft nicht an …
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.1995 - A 12 S 2954/94
Zur Lage der Kurden in der Türkei - Bestehen einer inländischen Fluchtalternative
- VG Freiburg, 25.02.1993 - A 5 K 11045/92
Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter ; Vorliegen einer politischen …
- VG Freiburg, 22.10.1992 - A 5 K 10348/92
Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge; …
- VG Freiburg, 21.10.1992 - A 2 K 10261/92
Asylanerkennung eines türkischen Kurden mit alevitischem Glauben; Asylerhebliche …
- VG Stuttgart, 30.09.1993 - A 6 K 16704/93
Offensichtliche Begründetheit eines Asylantrags; Abweisung als unbegründet bei …
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