Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 5 AktG 4/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 9 Abs 1 AktG, § 243 Abs 1 AktG, § 243 Abs 2 AktG, § 245 AktG, § 246a Abs 2 AktG
Anfechtbarkeit eines Verschmelzungsbeschlusses wegen fehlender Möglichkeit einer Plausibilitätskontrolle des Verschmelzungsberichts - Deutsches Notarinstitut
UmwG § 8; AktG § 243
Anfechtbarkeit des Verschmelzungsbeschlusses bei unzureichendem Verschmelzungsbericht
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Freigabeverfahren bei Anfechtung einer Schwesterfusion
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtbarkeit eines Verschmelzungsbeschlusses wegen fehlender Möglichkeit einer Plausibilitätskontrolle des Verschmelzungsberichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Aktienrecht, Anfechtungsgründe, Anfechtungsklage, Aufsichtsrat, Freigabeverfahren, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Hauptversammlung, Hauptversammlungsbeschluss, Kapitalerhöhung, Minderheitenschutz, Mindestaktienbesitz, Nichtigkeitsgründe, Sacheinlage, Sondervorteil, ...
Papierfundstellen
- ZIP 2012, 766
- WM 2012, 1955
- AG 2012, 414
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (16)
- OLG München, 14.12.2011 - 7 AktG 3/11
Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 5 AktG 4/11
Rn. 27 Sie ist aber auch nicht offensichtlich unbegründet, was dann der Fall wäre, wenn sich auf der Grundlage glaubhaft gemachter Tatsachen mit hoher Sicherheit die Unbegründetheit der Klage vorhersagen lässt, wobei der für diese Prognose erforderliche Prüfungsaufwand des Prozessgerichts nicht entscheidend ist (OLG Frankfurt am Main, AG 2006, 249; Senat, Beschluss vom 16.2.2007 Az.: 5 W 43/06; Beschluss vom 5.11.2007 Az.: 5 W 22/07), oder anders formuliert, wenn das Gericht bei umfassender rechtlicher Würdigung des gesamten Sachverhalts und der glaubhaft gemachten Tatsachen eine andere Beurteilung für nicht oder kaum vertretbar hält (vgl. OLG München, Beschluss vom 14.12.2011 - 7 AktG 3/11, BB 2012, 412, Juris-Rz. 28).Rn. 66 Hierfür genügt im Ansatz jeder Vorteil, der bei einer Gesamtwürdigung als sachwidrige, mit den Interessen der Gesellschaft oder der anderen Aktionäre unvereinbare Bevorzugung erscheint (vgl. BGH…, Beschluss vom 20.04.2009 - II ZR 148/07, AG 2009, 534, Juris-Rz. 4; Urteil vom 9.02.1998 - II ZR 278/96, BGHZ 138, 71, Juris-Rz. 22, OLG München, BB 2012, 412, Juris-Rz. 45).
- BGH, 09.02.1998 - II ZR 278/96
Wirksamkeit eines Kapitalherabsetzungsbeschlusses im Insolvenzverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 5 AktG 4/11
Rn. 66 Hierfür genügt im Ansatz jeder Vorteil, der bei einer Gesamtwürdigung als sachwidrige, mit den Interessen der Gesellschaft oder der anderen Aktionäre unvereinbare Bevorzugung erscheint (vgl. BGH…, Beschluss vom 20.04.2009 - II ZR 148/07, AG 2009, 534, Juris-Rz. 4; Urteil vom 9.02.1998 - II ZR 278/96, BGHZ 138, 71, Juris-Rz. 22, OLG München, BB 2012, 412, Juris-Rz. 45). - BGH, 20.04.2009 - II ZR 148/07
Grenzen des temporären Rechtsverlusts eines Aktionärs gemäß § 20 Abs. 7 AktG
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 5 AktG 4/11
Rn. 66 Hierfür genügt im Ansatz jeder Vorteil, der bei einer Gesamtwürdigung als sachwidrige, mit den Interessen der Gesellschaft oder der anderen Aktionäre unvereinbare Bevorzugung erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 20.04.2009 - II ZR 148/07, AG 2009, 534, Juris-Rz. 4;… Urteil vom 9.02.1998 - II ZR 278/96, BGHZ 138, 71, Juris-Rz. 22, OLG München, BB 2012, 412, Juris-Rz. 45).
- BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88
Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 5 AktG 4/11
Rn. 41 Deshalb bezweckt die Vorschrift des § 8 UmwG den Schutz der Anteilsinhaber (…Lutter/Drygala, a.a.O., § 8, Rz. 3), die in die Lage versetzt werden sollen, darüber zu befinden, ob die Verschmelzung wirtschaftlich sinnvoll und gesetzmäßig ist (vgl. vgl. vgl. BGH, Urteil vom 22.05.1989 - II ZR 206/88 [Kochs-Adler], BGHZ 107, 296, Juris-Rz. 13 noch zu § 340a AktG;… Lutter/Drygala, a.a.O., § 8, Rz. 12). - OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05
Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 5 AktG 4/11
Rn. 27 Sie ist aber auch nicht offensichtlich unbegründet, was dann der Fall wäre, wenn sich auf der Grundlage glaubhaft gemachter Tatsachen mit hoher Sicherheit die Unbegründetheit der Klage vorhersagen lässt, wobei der für diese Prognose erforderliche Prüfungsaufwand des Prozessgerichts nicht entscheidend ist (OLG Frankfurt am Main, AG 2006, 249; Senat, Beschluss vom 16.2.2007 Az.: 5 W 43/06; Beschluss vom 5.11.2007 Az.: 5 W 22/07), oder anders formuliert, wenn das Gericht bei umfassender rechtlicher Würdigung des gesamten Sachverhalts und der glaubhaft gemachten Tatsachen eine andere Beurteilung für nicht oder kaum vertretbar hält (vgl. OLG München…, Beschluss vom 14.12.2011 - 7 AktG 3/11, BB 2012, 412, Juris-Rz. 28). - OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 5 AktG 4/11
Rn. 14 Die Regelung in § 246 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach die Gesellschaft im Anfechtungsprozess durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten wird, findet keine entsprechende Anwendung (a. A. OLG Düsseldorf, AG 2004, 207, Juris Rz. 2 für § 319 Abs. 5 AktG), weil das Freigabeverfahren und die Anfechtungsklage gemäß § 246 AktG selbständige Verfahren mit eigenständigem Streitgegenstand sind. - OLG München, 27.08.2008 - 7 U 5678/07
Anfechtungsklage gegen einen Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 5 AktG 4/11
Rn. 29 Wegen der Abhängigkeit der Kapitalmaßnahme von der Verschmelzung, deren Umsetzung sie erklärtermaßen dient, ergibt sich schon nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB, der auf Beschlüsse von Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft analog anzuwenden ist (vgl. OLG München, AG 2008, 864, Juris-Rz. 53f), genauso auch beschlussübergreifend bei Beschlüssen gilt, die - wie hier die Kapitalmaßnahme auf der Verschmelzung - als aufeinander aufbauende Einheit zu sehen sind (…vgl. LG München, AG 2010, 419, Juris-Rz. 192), dass der Kapitalerhöhungsbeschluss bei Anfechtbarkeit der Verschmelzung ebenfalls keinen Bestand haben kann. - OLG Frankfurt, 16.02.2007 - 5 W 43/06
Aktiengesellschaft: Eintragung eines Übertragungsbeschlusses im Handelsregister …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 5 AktG 4/11
Rn. 27 Sie ist aber auch nicht offensichtlich unbegründet, was dann der Fall wäre, wenn sich auf der Grundlage glaubhaft gemachter Tatsachen mit hoher Sicherheit die Unbegründetheit der Klage vorhersagen lässt, wobei der für diese Prognose erforderliche Prüfungsaufwand des Prozessgerichts nicht entscheidend ist (OLG Frankfurt am Main, AG 2006, 249; Senat, Beschluss vom 16.2.2007 Az.: 5 W 43/06; Beschluss vom 5.11.2007 Az.: 5 W 22/07), oder anders formuliert, wenn das Gericht bei umfassender rechtlicher Würdigung des gesamten Sachverhalts und der glaubhaft gemachten Tatsachen eine andere Beurteilung für nicht oder kaum vertretbar hält (vgl. OLG München…, Beschluss vom 14.12.2011 - 7 AktG 3/11, BB 2012, 412, Juris-Rz. 28). - OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 5 W 22/07
Aktiengesellschaft: Neues Freigabeverfahren für ein Squeeze-out nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 5 AktG 4/11
Rn. 27 Sie ist aber auch nicht offensichtlich unbegründet, was dann der Fall wäre, wenn sich auf der Grundlage glaubhaft gemachter Tatsachen mit hoher Sicherheit die Unbegründetheit der Klage vorhersagen lässt, wobei der für diese Prognose erforderliche Prüfungsaufwand des Prozessgerichts nicht entscheidend ist (OLG Frankfurt am Main, AG 2006, 249; Senat, Beschluss vom 16.2.2007 Az.: 5 W 43/06; Beschluss vom 5.11.2007 Az.: 5 W 22/07), oder anders formuliert, wenn das Gericht bei umfassender rechtlicher Würdigung des gesamten Sachverhalts und der glaubhaft gemachten Tatsachen eine andere Beurteilung für nicht oder kaum vertretbar hält (vgl. OLG München…, Beschluss vom 14.12.2011 - 7 AktG 3/11, BB 2012, 412, Juris-Rz. 28). - OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06
Grundbuchgebühren nach Grundstückswert für Eintragung einer Grundbuchberichtigung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 5 AktG 4/11
Rn. 38 Nachdem der Gesetzgeber auf einen weitergehenden Schutz für Minderheitsgesellschafter des aufnehmenden Rechtsträgers verzichtet und es bei der Dreiviertelmehrheit (§ 13 UmwG) belassen hat (vgl. Heckschen, DNotZ 2007, 444 (450), obwohl in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a. M., 20 ZS, a.a.O., Juris-Rz. 20) die Zulässigkeit der Beteiligung Not leidender Rechtsträger verneint worden ist, gibt es keine Rechtfertigung dafür, bei der Schwesternfusion die Vorschriften über den Inhalt des Verschmelzungsvertrages und des Verschmelzungsberichts in Abkehr von der älteren Rechtsprechung großzügig zu interpretieren. - OLG Frankfurt, 10.03.1998 - 20 W 60/98
Verschmelzung von Schwestergesellschaften
- OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 Sch 3/09
Erreichung des Aktienquorums
- KG, 22.09.1998 - 1 W 4387/97
Anteilsgew ährung und Kapitalerhöhung bei Verschmelzung von Schw esterGmbH; …
- KG, 06.12.2010 - 23 AktG 1/10
Aktienrechtliches Freigabeverfahren: Urkundlicher Nachweis des unstreitigen …
- LG München I, 22.01.1998 - 17 HKT 623/98
Kapitalerhöhung bei Verschmelzung von Schwestergesellschaften
- LG München I, 24.09.2009 - 5 HKO 5697/09
Aktiengesellschaft: Wirksamkeit des Beschlusses einer Hauptsversammlung über …
- OLG Brandenburg, 11.07.2023 - 6 AktG 1/23
Zulässigkeit eines Freigabeverfahrens Ausgleichszahlungen zwischen beherrschter …
(1.5.2) Der Berücksichtigung von Kosten einer erneuten Hauptversammlung steht entgegen der Auffassung der Antragsgegner auch nicht entgegen, dass der Vertrag an einem strukturellen Mangel litte, der - vor einer Wiederholung der Hauptversammlung - dessen maßgebliche inhaltliche Abänderung erforderte (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2012 - 5 AktG 4/11, Rn. 89).Nur ein Rechtsverstoß, der so krass rechtswidrig ist, dass eine Eintragung und damit Durchführung des Unternehmensvertrages ohne vertiefte Prüfung im Hauptsacheverfahren "unerträglich wäre", vermag der Freigabe hindernd entgegenzustehen (BT-Drs 16/13098 S. 42; OLG Frankfurt [Main], Beschluss vom 20.03.2012 - 5 AktG 4/11, Rn. 95).
- OLG Nürnberg, 25.07.2012 - 12 AktG 778/12
Aktienrechtliches Freigabeverfahren: Anforderungen an den Nachweis eines …
Vielmehr ist auch in diesem Falle binnen einer Woche nach Zustellung des Freigabeantrags vom Kläger des Anfechtungsklageverfahrens (Antragsgegner des Freigabeverfahrens) der urkundliche Nachweis zu führen, dass er seit Bekanntmachung der Einberufung einen anteiligen Betrag von mindestens 1.000 Euro hält (Anschluss an KG AG 2011, 170, an OLG Hamm AG 2011, 826 und an OLG Köln BeckRS 2012, 03266; entgegen OLG Frankfurt AG 2010, 508 und AG 2012, 414; Aufgabe von OLG Nürnberg, AG 2011, 179).30 In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob allein der Umstand, dass ein Aktienbesitz im fraglichen Zeitraum in Höhe von mindestens 1.000 EUR unstreitig ist, zur Erfüllung der Darlegungslast in § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG genügt (so OLG Frankfurt AG 2010, 508; OLG Frankfurt AG 2012, 414;… Hüffer, AktG 10. Aufl. § 246a Rn. 20) oder ob selbst in diesem Falle zusätzlich ein urkundlicher Nachweis des Aktienbesitzes geführt werden muss (so KG AG 2011, 170; OLG Hamm AG 2011, 826; wohl auch OLG Köln BeckRS 2012, 03266; Reichard, NZG 2011, 292, 293, Wilsing/Saß, DB 2011, 919, 923;… wohl auch Göz in: Bürgers/Körber, AktG 2. Aufl. § 246a Rn. 4).
- OLG München, 29.01.2019 - 7 AktG 2/18
Nachweis des Aktienbesitzes im Freigabeverfahren
Die vor allem vom OLG Frankfurt (…Beschluss vom 30.3.2010 - 5 Sch 3/09, Rz. 34; Beschluss vom 20.3.2012 - 5 AktG 4/11, Rz. 23 f.) vertretene Gegenauffassung überzeugt den Senat dem gegenüber nicht. - OLG Stuttgart, 26.07.2024 - 20 AktG 1/24
Freigabeverfahren in Bezug auf die Eintragung von Beschlüssen einer …
Nur ein Rechtsverstoß, der so krass rechtswidrig ist, dass eine Eintragung und damit Durchführung des Unternehmensvertrages ohne vertiefte Prüfung im Hauptsacheverfahren "unerträglich wäre", vermag der Freigabe hindernd entgegenzustehen (vgl. RegE, BT-Drucks. 16/11642, S. 41; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/13098, S. 42; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2012 - 5 AktG 4/11, juris Rn. 95; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2018 - 6 AktG 1/18, juris Rn. 194; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2023 - 6 AktG 1/23, juris Rn. 90; einschr. - LG Frankfurt/Main, 20.12.2013 - 5 O 157/13
Kein unzulässiger Sondervorteil des SoFFin durch Kapitalerhöhung zur Rückführung …
Weil die Aufgabe des § 243 Abs. 2 AktG im Wesentlichen darin liegt, eine Ausübung des Stimmrechts abzuwehren, die in einer der Umstandssittenwidrigkeit ähnlichen Weise nicht hingenommen werden kann, liegt eine sachwidrige Bevorzugung und mit ihr ein Sondervorteil dann vor, wenn sich der Aktionär eine Missbilligung seiner Stimmrechtsausübung gefallen lassen muss (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.03.2012 - 5 AktG 4/11 - AG 2012, 414).
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