Rechtsprechung
| BGH, 16.01.2025 - AK 102/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129 StGB; § 129a StGB
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § ... 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, § 129a Abs. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 3 StGB, § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 121 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 121 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- BGH, Ermittlungsrichter, 12.06.2024 - 2 BGs 299/24
- BGH, 16.01.2025 - AK 102/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.10.2022 - AK 32/22
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Auszug aus BGH, 16.01.2025 - AK 102/24
Deutsches Strafrecht ist nach gegenwärtigem Sachstand gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB anwendbar, weil die Tat nach Art. 2 des irakischen Antiterrorgesetzes Nr. 13/2005 strafbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - AK 32/22, juris Rn. 51), der Angeschuldigte in Deutschland festgenommen worden ist und mit Irak aktuell kein Auslieferungsverkehr stattfindet.Ob sich der Angeschuldigte tateinheitlich wegen weiterer - etwa waffenrechtlicher - Delikte strafbar gemacht hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - AK 32/22, juris Rn. 48, 51; zur konkurrenzrechtlichen Einordnung BGH…, Urteil vom 14. November 2024 - 3 StR 189/24, juris Rn. 11), bedarf derzeit für die Beurteilung der Haftfortdauer keiner Entscheidung.
- BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24
Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …
Auszug aus BGH, 16.01.2025 - AK 102/24
Ob sich der Angeschuldigte tateinheitlich wegen weiterer - etwa waffenrechtlicher - Delikte strafbar gemacht hat (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - AK 32/22, juris Rn. 48, 51; zur konkurrenzrechtlichen Einordnung BGH, Urteil vom 14. November 2024 - 3 StR 189/24, juris Rn. 11), bedarf derzeit für die Beurteilung der Haftfortdauer keiner Entscheidung. - BGH, 21.04.2022 - AK 14/22
BGH trifft zwei Entscheidungen zur Untersuchungshaft von sog. IS-Rückkehrerinnen
Auszug aus BGH, 16.01.2025 - AK 102/24
Eine einvernehmliche Eingliederung in die Organisation (die Mitgliedschaft) und eine aktive Tätigkeit zur Förderung ihrer Ziele (die Beteiligungshandlungen), die sowohl unter Zugrundelegung des bis zum 21. Juli 2017 nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblichen Vereinigungsbegriffs als auch auf der Grundlage der Legaldefinition des seit dem Folgetag gültigen § 129 Abs. 2 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB Voraussetzung für eine mitgliedschaftliche Beteiligung an einer Vereinigung sind (s. im Einzelnen etwa BGH, Beschluss vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 27 ff. mwN), werden durch die bislang ermittelten Tatsachen belegt. - BGH, 24.01.2019 - AK 57/18
Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus …
Auszug aus BGH, 16.01.2025 - AK 102/24
Es bestehen aus den im Haftbefehl dargelegten Erwägungen die Haftgründe der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO sowie - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (s. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 f.) - der Schwerkriminalität.
- BGH, 07.01.2026 - AK 115/25 Rn. 34 Diesen Ansatz hat der Senat aber in der Folgezeit nicht weiterverfolgt, sondern in gefestigter Rechtsprechung nach wie vor entschieden, dass die §§ 3 ff. StGB neben § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB kumulativ Anwendung finden (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2021 - StB 38/21, juris Rn. 22;… vom 12. Oktober 2022 - AK 32/22, juris Rn. 51;… vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 160/22, NStZ 2024, 312 Rn. 75 ff.;… vom 24. Oktober 2024 - AK 85/24, juris Rn. 40; vom 16. Januar 2025 - AK 102/24, juris Rn. 15).
- BGH, 07.01.2026 - 3 StR 435/25
Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Zeugenvernehmung
Deutsches Strafrecht findet auf die im Irak begangene Straftat gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB Anwendung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 160/22, NStZ 2024, 312 Rn. 75 ff.; vom 16. Januar 2025 - AK 102/24, juris Rn. 15 mwN).
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