Rechtsprechung
| BGH, 03.11.2022 - AK 36 - 39/22, AK 36/22, AK 37/22, AK 38/22, AK 39/22 |
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§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129 StGB
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (Konkurrenzen) - HRR Strafrecht
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129 StGB
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (Konkurrenzen)
- HRR Strafrecht
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129 StGB
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (Konkurrenzen) - HRR Strafrecht
§ 112 StPO; § 121 StPO; § 129 StGB
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (Konkurrenzen) - bundesgerichtshof.de
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Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Verfahrensgang
- BGH, 03.11.2022 - AK 36 - 39/22, AK 36/22, AK 37/22, AK 38/22, AK 39/22
- BGH, 22.02.2023 - AK 2/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20
Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten …
Auszug aus BGH, 03.11.2022 - AK 36/22
(1) der Beschuldigte R. eine gefährliche Körperverletzung in drei Fällen in Bezug auf die Taten vom 10. Februar, 20. März und 31. Oktober 2021 (oben unter a) bb) (3), (4) und (6)), dabei in einem Fall (unter (4)) in Tateinheit mit Landfriedensbruch, sowie in Bezug auf die Tat vom 21. November 2020 (unter (2)) einen Landfriedensbruch (§ 125 Abs. 1 Nr. 1, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4); (2) der Beschuldigte A. eine gefährliche Körperverletzung in drei Fällen in Bezug auf die Taten vom 7. November 2020, 14./15. August und 31. Oktober 2021 (unter (1), (5) und (6)), davon in einem Fall (unter (1)) in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2021 - 4 StR 95/20, BGHSt 65, 231) und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 Abs. 1, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB); (3) der Beschuldigte An. eine gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen in Bezug auf die Taten vom 10. Februar und 31. Oktober 2021 (unter (3) und (6); § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, §§ 1, 105 JGG); (4) der Beschuldigte K. eine gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen in Bezug auf die Taten vom 4. Februar und 16. März 2022 (unter (8) und (9); § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB, §§ 1, 105 JGG). - BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; …
Auszug aus BGH, 03.11.2022 - AK 36/22
Danach sind die für eine Vereinigung erforderlichen organisatorischen, personellen, zeitlichen und interessenbezogenen Elemente gegeben (vgl. näher zu den Voraussetzungen BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 19 ff.). - BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten
Auszug aus BGH, 03.11.2022 - AK 36/22
Ob insoweit beim Beschuldigten K. angesichts einer allenfalls geringen Aktivität über rund ein Jahr von einer Zäsur der mitgliedschaftlichen Beteiligung und daher von zwei Fällen der keinen anderen Straftatbestand erfüllenden Mitgliedschaft auszugehen ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. März 2001 - StB 4 und 5/01, BGHSt 46, 349, 355 ff.;… vom 14. Juli 2016 - StB 23/16, BGHR StGB § 129a Abs. 1 Mitgliedschaft 3 Rn. 11 f.) und ob die Beschuldigten sich wegen weiterer Delikte strafbar gemacht haben, bedarf für die Frage der Haftfortdauer derzeit keiner Entscheidung.
- BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
Fehlende Feststellungen zur subjektiven Tatseite bei der versuchten …
Auszug aus BGH, 03.11.2022 - AK 36/22
cc) Die zuvor genannten Delikte stehen jeweils in Tateinheit zu der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung; denn die Beschuldigten haben nach dem derzeit zugrunde zu legenden Sachverhalt die einzelnen Straftaten jeweils als Mitglied einer kriminellen Vereinigung in Verfolgung deren Ziele begangen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 24 mwN). - BGH, 22.09.2016 - AK 47/16
Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei teroristisch motiviertem versuchtem …
Auszug aus BGH, 03.11.2022 - AK 36/22
Eine besondere Bedeutung des Falles im Sinne von § 74a Abs. 2 GVG hat der Generalbundesanwalt zu Recht angenommen (vgl. zum Maßstab BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23;… vom 10. November 2016 - StB 33/16, juris Rn. 25;… vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 33 ff.). - BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20
Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund …
Auszug aus BGH, 03.11.2022 - AK 36/22
Die Rädelsführerschaft bei Tätern der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung stellt gemäß § 129 Abs. 5 Satz 2 StGB nach der Neufassung durch das 54. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2440) nicht mehr wie bei § 129 Abs. 4 Satz 1 StGB aF ein zwingend anzuwendendes Beispiel eines besonders schweren Falls, sondern lediglich eine Strafzumessungsregel in Form eines Regelbeispiels dar (s. BGH, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 StR 10/20, juris Rn. 82 mwN). - BGH, 10.11.2016 - StB 33/16
Dringender Tatverdacht wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten (Vorhaben; …
Auszug aus BGH, 03.11.2022 - AK 36/22
Eine besondere Bedeutung des Falles im Sinne von § 74a Abs. 2 GVG hat der Generalbundesanwalt zu Recht angenommen (…vgl. zum Maßstab BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23; vom 10. November 2016 - StB 33/16, juris Rn. 25;… vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 33 ff.). - BGH, 13.01.2009 - AK 20/08
Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen …
Auszug aus BGH, 03.11.2022 - AK 36/22
Eine besondere Bedeutung des Falles im Sinne von § 74a Abs. 2 GVG hat der Generalbundesanwalt zu Recht angenommen (…vgl. zum Maßstab BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23;… vom 10. November 2016 - StB 33/16, juris Rn. 25; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 33 ff.). - BGH, 14.07.2016 - StB 23/16
Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung …
Auszug aus BGH, 03.11.2022 - AK 36/22
Ob insoweit beim Beschuldigten K. angesichts einer allenfalls geringen Aktivität über rund ein Jahr von einer Zäsur der mitgliedschaftlichen Beteiligung und daher von zwei Fällen der keinen anderen Straftatbestand erfüllenden Mitgliedschaft auszugehen ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. März 2001 - StB 4 und 5/01, BGHSt 46, 349, 355 ff.; vom 14. Juli 2016 - StB 23/16, BGHR StGB § 129a Abs. 1 Mitgliedschaft 3 Rn. 11 f.) und ob die Beschuldigten sich wegen weiterer Delikte strafbar gemacht haben, bedarf für die Frage der Haftfortdauer derzeit keiner Entscheidung.
- BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22
Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig
Richtigerweise hat das Landgericht die Rädelsführerschaft im Schuldspruch nicht zum Ausdruck gebracht, weil sie bei § 129 StGB - anders als bei § 129a StGB - kein Qualifikationsmerkmal ist, sondern den Regelfall des besonders schweren Falles des § 129 Abs. 5 Satz 1 StGB kennzeichnet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2022 - AK 36/22 u.a., juris Rn. 27;… vom 25. März 2021 - 3 StR 10/20, juris Rn. 82 mwN;… LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 179) und das Vorliegen eines gesetzlichen Regelbeispiels nicht in die Urteilsformel aufzunehmen ist (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 260 Rn. 25;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 260 Rn. 31). - BGH, 25.01.2024 - StB 3/24
Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftbeschwerde; dringender Tatverdacht; …
Bei der Gruppierung" " handelt es sich auf der Grundlage des im Sinne eines dringenden Verdachts zugrunde zu legenden Sachverhalts um eine Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 2 StGB (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 3. November 2022 - AK 36/22 u.a., juris Rn. 25), die zunächst auf die Begehung von Körperverletzungsdelikten (§§ 223 f. StGB) und später dann auch von Mord oder Totschlag (§§ 211, 212 StGB) gerichtet war. - LG Wuppertal, 21.07.2025 - 30 KLs 18/24 Rn. 886 Nach der Judikatur des BGH enthält der Vereinigungsbegriff des § 129 Abs. 2 StGB ein personelles, ein zeitliches, ein organisatorisches und ein interessenbezogenes Element (…BGHSt 66, 137 = NStZ 2022, 606 Rn. 19 mit PK Mosbacher = NJW 2021, 2813 mAnm Kinzig = JA 2021, 961 mBespr v. Heintschel-Heinegg;… BGH NStZ 2022, 35 Rn. 8; BeckRS 2022, 33055 Rn. 25).
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