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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.04.2013 - 2 (7) Ss 89/12 - AK 63/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11345
OLG Karlsruhe, 19.04.2013 - 2 (7) Ss 89/12 - AK 63/12 (https://dejure.org/2013,11345)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.04.2013 - 2 (7) Ss 89/12 - AK 63/12 (https://dejure.org/2013,11345)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. April 2013 - 2 (7) Ss 89/12 - AK 63/12 (https://dejure.org/2013,11345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 241; GmbHG § 46 Nr. 5; BGB § 138
    Wirksame Bestellung eines neuen GmbH-Geschäftsführers während einer laufenden "Firmenbestattung"

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit der Geschäftsführerbestellung im Rahmen einer Firmenbestattung

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Beschlussinhalt allein maßgebend und nicht sittenwidrige Motive, Bestellung zum Geschäftsführer, Eingriff in unverzichtbare Mitgliedschaftsrechte, Erwerbsfiktion, Firmenbestattung, Geschäftsführer, Gesellschafterwechsel, Liste der Gesellschafter, Nichtigkeit ...

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Grauzone Firmenbestattung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Wirksame Bestellung als neuer GmbH-Geschäftsführer im Rahmen sog. Firmenbestattung

Besprechungen u.ä.

  • pinsentmasons.com PDF, S. 1 (Entscheidungsbesprechung)

    Firmenbestattung: Strafbarkeit des Geschäftsführers und Wirksamkeit der Bestellung zum Geschäftsführer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 939
  • ZIP 2013, 1915
  • NStZ-RR 2013, 247
  • NZI 2013, 653
  • NZG 2013, 818
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 16.07.2024 - II ZR 71/23

    BGH weist Klage von Martin Kind gegen seine Abberufung als Geschäftsführer der …

    Rn. 33 Das Berufungsgericht hat, insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, Nichtigkeit auch dann angenommen, wenn der Beschluss seinem Wortlaut nach keine Sittenwidrigkeit beinhaltet, aber seinem inneren Gehalt nach in einer sittenwidrigen Schädigung nicht anfechtungsberechtigter Personen besteht, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass sich die Gesellschafter durch eine geeignete Fassung ihrer Beschlüsse über jedes Gebot der guten Sitten hinwegsetzen könnten (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1954 - II ZR 291/53, BGHZ 15, 382, 385 f.; Urteil vom 1. Juni 1987 - II ZR 128/86, BGHZ 101, 113, 116 f.; OLG Dresden, NZG 1999, 1109; OLG Nürnberg, NZG 2000, 700, 702; OLG Karlsruhe, NZG 2013, 818, 819 [zum Strafrecht];… BeckOGK AktG/Drescher, Stand 1.2.2024, § 241 Rn. 255;… Koch, AktG, 18. Aufl., § 241 Rn. 21;… BeckOK GmbHG/Leinekugel, Stand 1.2.2024, § 47 Anhang Rn. 27;… MünchKommAktG/Schäfer, 5. Aufl., § 241 Rn. 70;… Schmidt in Großkomm. AktG, 4. Aufl., § 241 Rn. 65;… MünchKommGmbHG/Wertenbruch, 4. Aufl., Anh. § 47 Rn. 111).
  • LG München I, 28.12.2021 - 5 HKO 19057/18

    Äußerungen und aktienrechtliche Treuepflicht

    Allerdings ist nicht zu verkennen, dass die Sittenwidrigkeit nach § 241 Nr. 4 AktG vorliegend nicht gegeben war, weil der Beschluss für sich allein genommen sittenwidrig sein muss, um diese Rechtsfolge herzuleiten (vgl. OLG München, NZG 2001, 616, 617 = AG 2001, 197, 198 = DB 2001, 524, 525; OLG Karlsruhe NZG 2013, 818, 819 = ZIP 2013, 1915, 1916 f. = GmbHR 2013, 1090, 1092 = NZI 2013, 653, 655 = NJW-RR 2013, 939, 941;… Hüffer/Koch, AktG, a.a.O., § 241 Rdn. 21 m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2024 - 1 K 62/24

    Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Abberufung eines …

    Rn. 45 Das OLG Karlsruhe vertritt in seiner strafrechtlichen Entscheidung vom 19. April 2013 (2 (7) Ss 89/12 - AK 63/12, GmbHR 2013, 1090) die Auffassung, dass der Wechsel in der Person des Geschäftsführers im Rahmen einer "Firmenbestattung" nicht als nichtig bewertet werden könne, weil die Verfolgung des rechtsmissbräuchlichen Zwecks sich dabei nicht bereits aus dem inneren Gehalt des die Abberufung des alten und die Bestellung des neuen Geschäftsführers beinhaltenden Beschlusses selbst ergebe.

    Es bestünde zudem die Gefahr, dass sich der neue Geschäftsführer später auf sittenwidriges Verhalten zu berufen könnte, um sich seiner eigenen Verantwortung zu entziehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. April 2013 - 2 (7) Ss 89/12 - AK 63/12, GmbHR 2013, 1090).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht wird auf dieser Grundlage allgemein angenommen, dass die Abberufung des bisherigen in Verbindung mit der Bestellung eines neuen Geschäftsführers einen der vom GmbHG vorausgesetzten Regelfälle darstellt, so dass darin selbst dann kein Verstoß gegen Strukturmerkmale der GmbH gesehen werden könne, wenn die Abberufung im Einzelfall rechtswidrig erfolgt sein sollte (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. April 2013 2 (7) Ss 89/12 - AK 63/12, NJW-RR 2013, 939; OLG Hamm, Urteil vom 17. Oktober 2007 8 U 28/07, juris).

  • LG Fulda, 24.10.2019 - 5 T 229/18
    Ziel des Insolvenzantrags ist die Abweisung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse nach § 26 InsO, um auf diese Weise eine unauffällige und schnelle Liquidierung der Gesellschaft zu ermöglichen (Werner, NZWiSt 2013, 418, beck-online;… Heckschen, in: Reul / Heckschen / Wienberg, Insolvenzrecht in der Gestaltungspraxis, 2. Auflage 2018, Rn. 1112 ff.; OLG Karlsruhe, NZI 2013, 653).

    Dagegen wird eingewandt, die Sittenwidrigkeit müsse sich unmittelbar aus dem Inhalt des Beschlusses über den Geschäftsführerwechsel ergeben und nicht bloß aus den Begleitumständen (OLG Karlsruhe, NZI 2013, 653;… Wertenbruch, in: Münchener Kommentar GmbHG, 3. Aufl. [2019], Anh. § 47 Rdnr. 90).

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