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BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99 |
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Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG
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Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG
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Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG
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BeschFG § 1 Abs. 1; ; BeschFG § 1 Abs. 3; ; BeschFG § 1 Abs. 5; ; KSchG § 1; ; KSchG § 7
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Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG
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Verlängerung einer Befristung nach dem BeschFG 1996
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Verlängerung einer Befristung nach dem BeschFG 1996
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Verlängerung einer Befristung nach dem BeschFG 1996
Verfahrensgang
- ArbG Marburg, 16.07.1997 - 1 Ca 112/97
- LAG Hessen, 10.07.1998 - 7 Sa 1642/97
- BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
Papierfundstellen
- BAGE 95, 255
- NJW 2001, 532
- MDR 2001, 336
- NZA 2001, 546
- BB 2000, 2576
- DB 2000, 1572
- DB 2001, 100
- AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
Denn in die von § 1 Abs. 1 KSchG vorausgesetzte Wartezeit sind auch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, die ohne zeitliche Unterbrechung vorangingen (BAG, st. Rspr. zuletzt Senatsurteile vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BB 2000, 1574, zu B I der Gründe mwN und vom 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 22).a) Ein vorhergehender unbefristeter Vertrag iSv. § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alternative BeschFG kann auch ein unwirksam befristeter Arbeitsvertrag sein (BAG 22. März 2000 aaO, zu B II 2 a aa der Gründe).
Der vorbehaltlose Abschluß des letzten Vertrags steht dieser Prüfung nicht entgegen (BAG 22. März 2000 aaO).
Aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG steht fest, daß der vorhergehende Arbeitsvertrag aufgrund Befristung wirksam beendet ist (BAG 22. März 2000 aaO, zu B II 2 a cc der Gründe mwN).
- BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96
Befristung wegen bevorstehender Betriebs- bzw. Dienststellenschließung
Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
Ein solcher Widerspruch kann bereits vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich oder konkludent erfolgen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - BAGE 87, 194 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196, zu II 1 der Gründe mwN).a) Nach den der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle zugrundeliegenden Wertungsmaßstäben ist die Befristung eines Arbeitsvertrags nicht funktionswidrig und damit keine unzulässige Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes, wenn die Parteien bereits bei Abschluß des Vertrags auf Grund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte die Prognose stellen können, die Beschäftigungsmöglichkeit für einen Arbeitnehmer werde zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses entfallen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - BAGE 87, 194 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196, zu I 1 der Gründe).
Diese Voraussetzungen sind zB erfüllt, wenn sich der Arbeitgeber bereits bei Abschluß des Vertrags zur Schließung seines Betriebes entschlossen hat und davon ausgehen muß, daß auch eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einem anderen Betrieb nicht möglich ist (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - aaO).
- BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 546/99
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
Das verwehrt es den Parteien, einen Zeitvertrag nach dem BeschFG im Anschluß an ein nach § 625 BGB fingiertes Arbeitsverhältnis oder einen unwirksam befristeten Arbeitsvertrag zu vereinbaren (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen , zu B IV der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 546/99 - zVv., zu B II 1 der Gründe).Eine Vertragsverlängerung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG wäre ansonsten wegen des Anschlußverbots nach § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alternative BeschFG denknotwendig ausgeschlossen (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 546/99 aaO -, zu B II 1 der Gründe).
- LAG Hessen, 10.07.1998 - 7 Sa 1642/97
Wirksamkeit von Befristungsabreden sowie Anspruch auf Feststellung des …
Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
7 AZR 51/99 7 Sa 1642/97.Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Juli 1998 - 7 Sa 1642/97 - aufgehoben.
- BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95
Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit
Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
Daher kann sich der Arbeitgeber im Rahmen einer Klage nach § 1 Abs. 5 BeschFG auch auf einen Sachgrund berufen, der nicht Gegenstand der Vertragsverhandlungen der Parteien war (BAG 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - BAGE 83, 60 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 180, zu I 3 e der Gründe mwN). - BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89
Arbeitsverhältnis: Befristung, mehrmalige - Zulässigkeit nach dem BeschFG - …
Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
Danach besagte eine bloße Bezugnahme auf das BeschFG weder ausdrücklich noch im Wege der Auslegung, daß die Parteien vereinbart hätten, die Zulässigkeit der Befristung ausschließlich auf diese Rechtsgrundlage zu stützen (BAG 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 - BAGE 63, 363 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 13, zu IV 2 der Gründe). - BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 508/97
Befristeter Arbeitsvertrag; Vertragsverlängerung nach § 625 BGB
Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
Die Rechtsfolgen dieser Vorschrift werden auch durch eine vorherige konkludente Einigung der Parteien über eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen (BAG 2. Dezember 1997 - 7 AZR 508/97 - AP BGB § 625 Nr. 8 = EzA BGB § 625 Nr. 4, zu 2 der Gründe). - BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98
Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen …
Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
Denn in die von § 1 Abs. 1 KSchG vorausgesetzte Wartezeit sind auch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, die ohne zeitliche Unterbrechung vorangingen (BAG, st. Rspr. zuletzt Senatsurteile vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BB 2000, 1574, zu B I der Gründe mwN und vom 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 22). - BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 256/99
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
Das verwehrt es den Parteien, einen Zeitvertrag nach dem BeschFG im Anschluß an ein nach § 625 BGB fingiertes Arbeitsverhältnis oder einen unwirksam befristeten Arbeitsvertrag zu vereinbaren (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen , zu B IV der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 546/99 - zVv., zu B II 1 der Gründe).
- BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 178/05
Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Anschlussverbot
Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen (st. Rspr., vgl. BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 -, zu 2 a der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 -, zu II 2 a der Gründe; vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996: 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 19, zu III 1 der Gründe). - BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06
Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung
a) Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. TzBfG setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags schriftlich vereinbart und nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen (vgl. 18. Januar 2006 - 7 AZR 178/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 22 = EzA TzBfG § 14 Nr. 26, zu I 1 a der Gründe; 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 19 = EzA TzBfG § 14 Nr. 23, zu 2 a der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 - EzA TzBfG § 14 Nr. 19, zu II 2 a der Gründe; vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996: 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 19, zu III 1 der Gründe). - BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 603/06
Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Erhöhung der Arbeitszeit
Anderenfalls liegt bei der Vereinbarung von gegenüber dem Ausgangsvertrag geänderten Arbeitsbedingungen keine Verlängerung vor, sondern der Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, der nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG nur mit Sachgrund zulässig ist (…vgl. BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, AP TzBfG § 14 Verlängerung Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 33; 18. Januar 2006 - 7 AZR 178/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 22 = EzA TzBfG § 14 Nr. 26, zu I 1 a der Gründe; 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 19 = EzA TzBfG § 14 Nr. 23, zu 2 a der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 - EzA TzBfG § 14 Nr. 19, zu II 2 a der Gründe; vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996: 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 19, zu III 1 der Gründe).
- BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 31/05
Befristung ohne Sachgrund - Verlängerung - Anschlussverbot
Eine Verlängerung iSv. § 14 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen (BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 -, zu II 2 a der Gründe; vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996: BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 -BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 19, zu III 1 und 2 der Gründe). - BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01
Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG
Daher kann ein Arbeitgeber bei einer Sachgrundbefristung grundsätzlich auch einen anderen als den im Arbeitsvertrag genannten Sachgrund anführen oder sich hilfsweise auf einen Sachgrund berufen, wenn im Arbeitsvertrag die Bestimmungen des Beschäftigungsförderungsgesetzes als Rechtfertigungsgrund genannt sind (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4, zu IV 1 der Gründe). - BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 483/99
Befristung nach dem BeschFG
Eine Verlängerung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG setzt voraus, daß der Verlängerungsvertrag vor Ablauf des zu verlängernden Vertrags geschlossen wird (Bestätigung von BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - zVv.).a) Eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG setzt voraus, daß der Verlängerungsvertrag vor Ablauf des zu verlängernden Vertrags vereinbart wird und auch die bisherigen Vertragsbedingungen unverändert läßt (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu III 1 und 2 der Gründe).
Den einmal abgelaufenen Vertrag konnten die Parteien nicht mehr iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG verlängern (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - zVv., zu III 1 der Gründe).
- BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 545/01
Befristeter Arbeitsvertrag
Daher kann ein Arbeitgeber bei einer Sachgrundbefristung grundsätzlich auch einen anderen als den im Arbeitsvertrag genannten Sachgrund anführen oder sich hilfsweise auf einen Sachgrund berufen, wenn im Arbeitsvertrag die Bestimmungen des Beschäftigungsförderungsgesetzes als Befristungsgrund genannt sind (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4, zu IV 1 der Gründe).Denn sie wurden noch während der Laufzeit des jeweils vorangegangenen Vertrags vereinbart und die übrigen Arbeitsbedingungen blieben unverändert (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4).
- BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 537/99
Befristung nach dem BeschFG
a) Eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG setzt voraus, daß der Verlängerungsvertrag vor Ablauf des zu verlängernden Vertrags vereinbart wird und auch die bisherigen Vertragsbedingungen unverändert läßt (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu III 1 und 2 der Gründe).Auch ein nach § 625 BGB fingiertes Arbeitsverhältnis ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag, an den nach § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG ein nach dem BeschFG befristeter Arbeitsvertrag nicht angeschlossen werden kann (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - zVv., zu B IV der Gründe; BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - zVv., zu II 1 der Gründe).
- LAG Düsseldorf, 06.12.2001 - 11 Sa 1204/01
Befristung nach dem BeschFG
Hiervon war jedenfalls bis zum Außerkrafttreten des § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG am 31.12.2000 auszugehen, wenn die erneute Befristung vor Ablauf des zu verlängernden Vertrages vereinbart worden war und den bisherigen Vertragsinhalt nicht änderte (vgl. näher BAG 26.07.2000 - 7 AZR 51/99 - EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 19; BAG 25.10.2000 - 7 AZR 483/99 -EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 22; BAG 21.02.2001 - 7 AZR 98/00 - NZA 2001, 1141, 1143).Bei letzterer Fallkonstellation handele es sich dann nicht mehr um einen nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG erlaubten Verlängerungsvertrag, sondern um einen neuen, vom Gesetz nicht gestatteten Anschlussvertrag i. S. des § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BeschFG (grundlegend BAG 26.07.2000 - 7 AZR 51/99 - a. a. O.).
- LAG Hamm, 07.12.2004 - 19 Sa 1529/04
Befristungsverlängerung wird jedenfalls nicht durch eine nachfolgende …
(vgl. BAG, Urteil vom 26.07.2000 - 7 AZR 51/99 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1996).3. Die Klägerin kann sich auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berufen (vgl. BAG, Urteil vom 26.07.2000 - 7 AZR 51/99 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1996), wonach eine Verlängerung der Befristung nicht vereinbart werden kann, wenn der Vertragsinhalt mit der Verlängerung verändert wird.
- LAG Baden-Württemberg, 19.05.2006 - 2 Sa 1/06
Anschlussbefristung - Verlängerung der Arbeitszeit - Wunsch der Arbeitnehmerin
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02
Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG
- BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 98/00
Befristung nach dem BeschFG
- BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 770/05
Zuwendung - Verweisung auf Tarifvertrag
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 535/02
Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG
- BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 496/05
Bezugnahme auf Zuwendungs-TV
- LAG Hamm, 19.04.2012 - 8 Sa 63/12
Befristung des Arbeitsverhältnisses; Unwirksamkeit der Verlängerung; …
- BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 286/04
Befristung - Verlängerung - Änderungsvertrag
- BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 715/05
Bezugnahme auf Zuwendungs-TV
- BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 648/01
Befristeter Arbeitsvertrag
- LAG Hamm, 30.11.2005 - 14 Sa 1717/05
sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag, Verlängerung
- LAG Hamm, 17.02.2005 - 8 Sa 1931/04
Befristung, sachgrundlose Befristung, Verlängerung, Anschlussverbot, Änderung des …
- BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 92/01
Befristeter Arbeitsvertrag
- LAG München, 08.07.2021 - 2 Sa 964/20
Befristung, Sozialer Überbrückungszweck
- BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 410/01
Anwendbarkeit des § 1 BeschFG 1996
- BAG, 15.07.2004 - 6 AZR 25/03
Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter - Besitzstandszulage
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2002 - 3 Sa 1469/01
Anschlußverbot
- BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 666/02
Befristeter Arbeitsvertrag - außergerichtlicher Vergleich
- LAG Hessen, 31.10.2001 - 6 Sa 517/01
Rechtswirksamkeit einer Befristung; Teilzeitarbeitsverhältnis; Anschlussverbot
- LAG Köln, 04.03.2004 - 10 Sa 99/03
Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung, Dissens, faktisches …
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 642/02
Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG
- LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 11 Sa 559/01
Wirksamkeit einer Befristungsabrede; Zeitpunkt der erforderlichen Zustimmung des …
- BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 567/99
Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach BeschFG 1996
- BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 219/00
Befristung nach dem BeschFG
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 476/02
Befristungsrecht - Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags; Anwendung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2005 - 5 Sa 929/04
Arbeitsvertrag mit einem älteren Arbeitnehmer - Befristung
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 534/02
Rechtfertigung einer Befristung nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz
- BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 153/00
Befristeter Arbeitsvertrag nach BeschFG
- LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2013 - 6 Sa 346/12
Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, sachgrundlos, Befristungsabrede, …
- BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 64/01
Befristeter Arbeitsvertrag
- LAG Düsseldorf, 13.01.2012 - 6 Sa 1238/11
Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen beabsichtigter Übernahme eines …
- ArbG Berlin, 21.07.2011 - 33 Ca 4761/11
Sachgrundlose Befristung - Unionsrechtskonformität von § 14 Abs 2 TzBfG - …
- LAG Köln, 23.05.2014 - 4 Sa 69/14
Kündigung; Betriebsratsanhörung
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 115/02
Verlängerung einer Befristung nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 11 Sa 211/11
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Betriebsrente - zeitratierliche …
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 453/02
Verlängerung einer Befristung nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete …
- ArbG Arnsberg, 29.04.2008 - 3 Ca 78/08
Unwirksamkeit einer Befristung wegen Alterdiskriminierung
- LAG Hamburg, 15.08.2002 - 6 Ta 20/02
Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht; Wirksamkeit der …
- LAG Schleswig-Holstein, 18.11.2009 - 4 Sa 308/09
befristeter Arbeitsvertrag, Köchin, Angebot, Widerspruch, Beweiswürdigung
- LAG Berlin, 24.09.2002 - 5 Sa 798/02
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach dem …
- LAG Schleswig-Holstein, 03.04.2001 - 3 Sa 12/01
Voraussetzungen über die Wirksamkeit einer Befristung eines Arbeitsverhältnisses …