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   BVerfG, 07.10.2000 - 1 BvR 1521/00   

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https://dejure.org/2000,13357
BVerfG, 07.10.2000 - 1 BvR 1521/00 (https://dejure.org/2000,13357)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.2000 - 1 BvR 1521/00 (https://dejure.org/2000,13357)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 2000 - 1 BvR 1521/00 (https://dejure.org/2000,13357)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verkennung der Anforderungen aus dem Grundrecht der Pressefreiheit bei der Anwendung von GBO § 12 durch Verweigerung der Einsichtnahme in das Grundrecht wegen nicht nachgewiesenem berechtigten Interesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2000, 566
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2000 - 1 BvR 1521/00
    Ihr kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die von ihr aufgeworfenen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. BVerfGE 20, 162 [175 ff.]; 36, 193 [204]; 50, 234 [240]; 101, 361 ff.).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2000 - 1 BvR 1521/00
    Ihr kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die von ihr aufgeworfenen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. BVerfGE 20, 162 [175 ff.]; 36, 193 [204]; 50, 234 [240]; 101, 361 ff.).
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2000 - 1 BvR 1521/00
    a) Hinsichtlich der insoweit zu beachtenden verfassungsrechtlichen Maßstäbe kann zunächst auf den Beschluss der Kammer vom 28. August 2000 in dem Verfahren 1 BvR 1307/91 Bezug genommen werden, das ebenfalls die Beschwerdeführerin betraf.
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2000 - 1 BvR 1521/00
    Ihr kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die von ihr aufgeworfenen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. BVerfGE 20, 162 [175 ff.]; 36, 193 [204]; 50, 234 [240]; 101, 361 ff.).
  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2000 - 1 BvR 1521/00
    Ihr kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die von ihr aufgeworfenen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. BVerfGE 20, 162 [175 ff.]; 36, 193 [204]; 50, 234 [240]; 101, 361 ff.).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2000 - 20 W 211/00
    Auszug aus BVerfG, 07.10.2000 - 1 BvR 1521/00
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der H ... GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Hans-Jochem Lüer und Koll., Magnusstraße 13, Köln - gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juli 2000 - 20 W 211/2000 -, b) den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11. April 2000 - 2/13 T 65/00 -, c) den Beschluss des Amtsgerichts Königstein vom 24. März 2000 - 4 AR 1/2000 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 7. Oktober 2000 einstimmig beschlossen:.
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 11.10.2013 - 2/13
    Auszug aus BVerfG, 07.10.2000 - 1 BvR 1521/00
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der H ... GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Hans-Jochem Lüer und Koll., Magnusstraße 13, Köln - gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juli 2000 - 20 W 211/2000 -, b) den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11. April 2000 - 2/13 T 65/00 -, c) den Beschluss des Amtsgerichts Königstein vom 24. März 2000 - 4 AR 1/2000 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 7. Oktober 2000 einstimmig beschlossen:.
  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11

    Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch des Herausgebers eines

    Das Grundbuchamt hat insoweit lediglich zu prüfen, ob das Rechercheinteresse in einen konkreten Bezug zu dem betreffenden Grundstück steht (BVerfG, AfP 2000, 566, 567).

    Das Grundbuchamt darf von der Presse im Rahmen der dieser nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO in Bezug auf das berechtigte Interesse obliegenden Darlegungslast nur solche Konkretisierungen verlangen, die für die Prüfung, ob ein schutzwürdiges Informationsinteresse anzuerkennen ist, von Bedeutung sind (vgl. BVerfG, NJW 2001, 503, 505 f.; AfP 2000, 566, 567).

  • OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 407/15

    Voraussetzungen für Grundbucheinsicht an einen Pressevertreter

    Die Gestattung von Grundbucheinsicht an einen Pressevertreter setzt voraus, dass das Rechercheinteresse in tatsächlicher Sicht hinreichend konkret dargelegt wird und sich aus der Sachverhaltsdarstellung ergibt, dass die beantragte Grundbucheinsicht auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen abzielt und daher als Teil der publizistischen Vorbereitungstätigkeit dem Schutzbereich der Pressefreiheit zuzuordnen ist (vgl. BVerfG vom 7.10.2000, 1 BvR 1521/00).

    Aus der entsprechenden Sachverhaltsdarlegung muss sich ergeben, dass die beantragte Grundbucheinsicht auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen abzielt und daher als Teil der publizistischen Vorbereitungstätigkeit dem Schutzbereich der Pressefreiheit zuzuordnen ist (BVerfG vom 7.10.2000, 1 BvR 1521/00, juris Rn. 6; BGH NJW-RR 2011, 1651; OLG Frankfurt 20 W 211/2000, juris).

  • OLG München, 28.07.2016 - 34 Wx 225/16

    Grundbucheinsichtsrecht eines Pressevertreters

    Aus der entsprechenden Sachverhaltsdarlegung muss sich ergeben, dass die beantragte Grundbucheinsicht auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen abzielt und daher als Teil der publizistischen Vorbereitungstätigkeit dem Schutzbereich der Pressefreiheit zuzuordnen ist (BVerfG vom 7.10.2000, 1 BvR 1521/00, juris Rn. 6; BGH NJW-RR 2011, 1651; OLG Frankfurt vom 13.7.2000, 20 W 211/2000, juris).
  • OLG München, 08.12.2016 - 34 Wx 387/16

    Grundbucheinsicht für journalistische Zwecke

    Aus der entsprechenden Sachverhaltsdarlegung muss sich ergeben, dass die beantragte Grundbucheinsicht auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen abzielt und daher als Teil der publizistischen Vorbereitungstätigkeit dem Schutzbereich der Pressefreiheit zuzuordnen ist (BVerfG vom 7.10.2000, 1 BvR 1521/00, juris Rn. 6; BGH NJW-RR 2011, 1651; OLG Frankfurt vom 13.7.2000, 20 W 211/2000, juris).
  • OLG Dresden, 13.05.2019 - 17 W 378/19

    Einsichtsrecht einer Tageszeitung in Abteilung I eines Grundbuches

    Die Presse muss vielmehr nach publizistischen Kriterien entscheiden dürfen, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält und was nicht (BVerfG RPfleger 2001, 15 - in Juris Rn. 29 ff.; BVerfG AfP 2000, 566 - in Juris Rn. 5/6; OLG München FGPrax 2016, 204; OLG München NJW-RR 2017, 168).
  • BayObLG, 01.12.2021 - 102 VA 116/21

    Zu den Voraussetzungen für die Zulassung zur Teilnahme am eingeschränkten

    Das gilt auch für das automatisierte Grundbuchabrufverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2017, 1V AR [VZ] 3/16, FGPrax 2017, 193 Rn. 16 m. w. N.), zumal die im Grundbuch gespeicherten personenbezogenen Daten dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 GG unterfallen (BVerfG, Beschluss vom 28. August 2000, 1 BvR 1307/91, NJW 2001, 503 [juris Rn. 23]; Beschluss vom 7. Oktober 2000, 1 BvR 1521/00, juris Rn. 5).
  • OLG Dresden, 23.02.2021 - 17 W 117/21

    Grundbuch - Einsichtsrecht der Presse

    Die Presse muss vielmehr nach publizistischen Kriterien entscheiden dürfen, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält und was nicht (BVerfG RPfleger 2001, 15 - in Juris Rn. 29 ff.; BVerfG AfP 2000, 566 - in Juris Rn. 5/6; OLG München FGPrax 2016, 204; OLG München NJW-RR 2017, 168).
  • OLG Hamm, 17.01.2011 - 15 W 500/11

    Zulässigkeit der Einsicht in das Grundbuch durch Presseorgane

    Es entspricht mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, dass - über den ursprünglichen, dem allgemeinen Rechtsverkehr mit Grundstücken dienenden Regelungszweck hinaus - auch ein schutzwürdiges Interesse der Presse daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, das nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO für die Gestattung der Grundbucheinsicht erforderliche berechtigte Interesse zu begründen vermag (grundlegend BVerfG AfP 2000, 566; NJW 2001, 503).
  • BayObLG, 01.12.2021 - 101 VA 109/21

    Zum Widerruf der Genehmigung zur Teilnahme am eingeschränkten automatisierten

    Das gilt auch für das automatisierte Grundbuchabrufverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2017, 1V AR [VZ] 3/16, FGPrax 2017, 193 Rn. 16 m. w. N.), zumal die im Grundbuch gespeicherten personenbezogenen Daten dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 GG unterfallen (BVerfG, Beschluss vom 28. August 2000, 1 BvR 1307/91, NJW 2001, 503 [juris Rn. 23]; Beschluss vom 7. Oktober 2000, 1 BvR 1521/00, juris Rn. 5).
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