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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2008
BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99 (https://dejure.org/2003,2008)
BVerfG, Entscheidung vom 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99 (https://dejure.org/2003,2008)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 1 BvR 1172/99 (https://dejure.org/2003,2008)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; StGB § 185; ; StGB § 186; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Entstellung des tatsächlichen Sachverhalts in optisch hervorgehobenen Sätzen eines Presseartikels; Einschränkung der Meinungsfreiheit durch allgemeine Gesetze; Relativierung der Aussage von optisch hervorgehobenen Textstellen durch differenzierende Erläuterungen in einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 277
  • NVwZ 2004, 721 (Ls.)
  • afp 2003, 535
 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Das Bundesverfassungsgericht ist auf die Klärung beschränkt, ob die Zivilgerichte die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit verkannt haben (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ).

    Schmähkritik ist eine unsachliche Kritik, die auch vom Standpunkt des Kritikers aus der Grundlage entbehrt und auf persönliche Diffamierung abzielt (vgl. BGHZ 45, 296 ; BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ).

    Hierunter fällt nicht schon eine überzogene, ausfällige Kritik, selbst wenn sie polemisch oder überspitzt ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Vorliegend geht es ungeachtet des Verbreitungsmediums allein um die Frage, ob ein Dritter eine für ihn nachteilige Äußerung hinzunehmen hat (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, bei einer Meinungsäußerung, die wertende und tatsächliche Bestandteile enthält, im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, dass die Tatsachenbehauptung, auf der die Wertung aufbaut, unrichtig ist und die Äußerung deshalb gegenüber einem kollidierenden Schutzgut, hier dem Ruf der Klägerin, zurücktreten zu lassen (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Das Bundesverfassungsgericht ist auf die Klärung beschränkt, ob die Zivilgerichte die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit verkannt haben (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Schmähkritik ist eine unsachliche Kritik, die auch vom Standpunkt des Kritikers aus der Grundlage entbehrt und auf persönliche Diffamierung abzielt (vgl. BGHZ 45, 296 ; BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Anti-Strauß-Komitee

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Schmähkritik ist eine unsachliche Kritik, die auch vom Standpunkt des Kritikers aus der Grundlage entbehrt und auf persönliche Diffamierung abzielt (vgl. BGHZ 45, 296 ; BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist die Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Grundrechte angezeigt (vgl. zu den Annahmevoraussetzungen BVerfGE 90, 22 ).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
    Schmähkritik ist eine unsachliche Kritik, die auch vom Standpunkt des Kritikers aus der Grundlage entbehrt und auf persönliche Diffamierung abzielt (vgl. BGHZ 45, 296 ; BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ).
  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …

    Denn bei Äußerungen, in denen sich - wie im vorliegenden Fall - wertende und tatsächliche Elemente in der Weise vermengen, dass die Äußerung insgesamt als Werturteil anzusehen ist, fällt bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen der Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile ins Gewicht (…Senatsurteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 21 - Hochleistungsmagnet;… BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 34; BVerfGE 85, 1, 17 - kritische Bayer-Aktionäre; BVerfG, AfP 2003, 535, 536;… vgl. ferner EGMR, NJW 2015, 759 Rn. 51 - Yazici/Türkei;… AfP 2015, 30 Rn. 31 - Jalba/Rumänien;… AfP 2014, 430 Rn. 39 - Lavric/Rumänien; NJW-RR 2013, 291, 292 - Floquet und Esménard/Frankreich;… NJW 2006, 1645 Rn. 76 - Pedersen und Baadsgard/Dänemark;… BeckOK InfoMedienR/Söder, § 823 BGB Rn. 173.1 [Stand: 01.11.2015]).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Jedenfalls fällt die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zugrunde liegt, bei der Abwägung ins Gewicht (BVerfGE 94, 1, 8 = NJW 1996, 1529, 1530; BVerfG, NJW 2008, 358, 359; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 1856, 1857; NJW 2004, 277, 278; NJW-RR 2006, 1130, 1131;… Senatsurteil vom 20. November 2007 - VI ZR 144/07 - aaO).
  • LG Berlin II, 17.03.2026 - 27 O 379/25

    Unterlassungsanspruch gegen eine Presseberichterstattung über das sog. "Potsdamer …

    Enthält eine Meinungsäußerung neben wertenden auch tatsächliche Bestandteile, muss im Rahmen der Abwägung auch Berücksichtigung finden, ob die Tatsachenbehauptung, auf der die Wertung aufbaut, wahr oder unwahr ist (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 1 BvR 1172/99, NJW 2004, 277, juris Rn. 26;… Beschluss vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20, NJW 2022, 769, Rn. 21).

    Rn. 76 In diesem Fall würde zunächst zu Lasten der Beklagten zu 1) bis 6) ins Gewicht fallen, dass die gesamte Äußerung auch unwahre tatsächliche Bestandteile enthielte, auf denen die vorgenommene Wertung aufbaut (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2003, a.a.O., Rn. 26;… Beschluss vom 11. November 2021, a.a.O., Rn. 21).

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