Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004 analog; ; StGB §§ 185 ff; ; StGB § 186; ; StGB § 194 Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 2 § 1004 (analog)
Zubilligung eines Richtigstellungsanspruchs zugunsten einer öffentlichrechtlichen Körperschaft bei fortwirkender Rufbeeinträchtigung von erheblichem Gewicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Unterlassung der erneuten Veröffentlichung mehrerer Passagen eines Zeitschriftenbeitrags und auf Abdruck einer Richtigstellung; "Undichte Stelle" im Bundeskriminalamt (BKA); Verteilung von präparierten Akten; Ehrenschutz einer Person des öffentlichen Rechts; ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 01.09.2006 - 324 O 932/05
- OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06
- BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Papierfundstellen
- afp 2007, 488
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06
Insofern ist ihre Situation nicht mit derjenigen zu vergleichen, die bei einer Durchsuchung von Redaktionsräumen zum Zwecke der Aufdeckung von Informanten entsteht (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.2.2007, 1 BvR 538/06). - BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06
Der Ehrenschutz einer Person des öffentlichen Rechts ist allerdings nicht aus den Wertentscheidungen von Art. 1 und 2 GG ableitbar, weil sie in Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgabe keine Grundrechtsträgerin sein kann (BVerfGE 21, 362ff; 23, 12ff; 24, 367ff; BGH NJW 1983, 1183ff). - BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64
Hamburgisches Deichordnungsgesetz
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06
Der Ehrenschutz einer Person des öffentlichen Rechts ist allerdings nicht aus den Wertentscheidungen von Art. 1 und 2 GG ableitbar, weil sie in Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgabe keine Grundrechtsträgerin sein kann (BVerfGE 21, 362ff; 23, 12ff; 24, 367ff; BGH NJW 1983, 1183ff).
- BGH, 16.11.1982 - VI ZR 122/80
Anspruch auf Unterlassung von an das Arbeitsamt gerichteten Vorwürfen betreffend …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06
Der Ehrenschutz einer Person des öffentlichen Rechts ist allerdings nicht aus den Wertentscheidungen von Art. 1 und 2 GG ableitbar, weil sie in Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgabe keine Grundrechtsträgerin sein kann (BVerfGE 21, 362ff; 23, 12ff; 24, 367ff; BGH NJW 1983, 1183ff). - BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92
Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06
Auf der anderen Seite gehört es nicht zu den verfassungsmäßig garantierten Rechten der Medien, unzutreffende Äußerungen über staatliche Einrichtungen zu verbreiten, da diese keine geeignete Grundlage für die Bildung einer öffentlichen Meinung sein können (BVerfG NJW 1993, 1845f). - BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
Unfallversicherungsgesetz
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06
Der Ehrenschutz einer Person des öffentlichen Rechts ist allerdings nicht aus den Wertentscheidungen von Art. 1 und 2 GG ableitbar, weil sie in Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgabe keine Grundrechtsträgerin sein kann (BVerfGE 21, 362ff; 23, 12ff; 24, 367ff; BGH NJW 1983, 1183ff). - LG Hamburg, 01.09.2006 - 324 O 932/05
Verpflichtung eines Zeitungsverlegers zur Unterlassung der Verbreitung von …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 932/05, vom 1.9.2006 wird zurückgewiesen. - LG Hamburg, 17.05.2002 - 324 O 780/01
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06
Dies gebietet bereits die besondere Bedeutung des Wächteramtes, welches die Presse in einem demokratischen Rechtsstaat innehat, und welches durch die Bedrohung mit Richtigstellungs- und Widerrufsansprüchen in weniger gravierenden Fällen in Frage gestellt würde (so auch LG Hamburg, AfP 2002, 450 ff).
- BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS
- OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15
Berichte über gesellschaftliche Phänomene rechtfertigen keine Individualisierung …
Auch auf das Grundrecht der Kommunikations- und Kunstfreiheit können sie sich zur Rechtfertigung von Äußerungen, die in geschützte Rechte Privater eingreifen, nicht berufen [Soehring/Hoene, aaO., § 13 Rn. 16; BVerfG NJW 2011, 511 - Rn. 23; OLG Brandenburg Urt. v. 12.12.2006 - 6 U 134/05 - Rn. 49; OLG Hamburg Urt. v. 27.2.2007-7 U 121/06 - Rn. 20; OLG Köln Urt. v. 31.7.2012 -15 U 13/12 - Rn. 66]. - LG Frankfurt/Main, 16.01.2020 - 3 O 513/18 Auch auf das Grundrecht der Kommunikations- und Kunstfreiheit können sie sich zur Rechtfertigung von Äußerungen, die in geschützte Rechte Privater eingreifen, nicht berufen (…Soehring/Hoene, PresseR, § 13 Rn. 16; BVerfG, NJW 2011, 511;… OLG Brandenburg, Urt. v. 12.12.2006 - 6 U 134/05, BeckRS 2008, 08066; OLG Hamburg, Urt. v. 27.2.2007 - 7 U 121/06, BeckRS 2007, 05383;… OLG Köln, Urt. v. 31.7.2012 - 15 U 13/12, BeckRS 2012, 23546).
- LG Berlin, 10.04.2008 - 27 O 76/08 Der Ehrenschutz einer Person des öffentlichen Rechts ist nicht aus den Wertentscheidungen von Art. 1 und 2 GG ableitbar, weil sie in Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgabe keine Grundrechtsträgerin sein kann (BVerfGE 21, 362 ff; 23, 12 ff.; 24, 367 ff.; BGH NJW 1983, 1183 ff.; VGH Kassel NJW 1990, 1005; OLG Hamburg AfP 2007, 488).
Schon gar nicht ist in der angegriffenen Äußerung eine so erhebliche Verletzung des Ansehens des Antragstellers zu beklagen, dass ein Unterlassungsanspruch ausnahmsweise zuerkannt werden könnte (vgl. OLG Hamburg AfP 2007, 488).".
- LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 250/06 Denn sie waren vor allem schon deshalb unvollständig, weil sie nicht, wie klägerseits mit Recht geltend gemacht wird und wovon schon der den Parteien bekannte und mit ihnen erörterte Inhalt der Urteile der Zivilkammer 18 des Landgerichts Berlin vom 31. Juli und 1. August sowie 1. und 14. November 2006 und des Hinweises des Brandsburgischen Oberlandesgerichts vom 18. Oktober 2006 - 7 U 121/06 - zu Recht ausgeht, über die nach der Struktur der Gesellschaft, der Art der Beteiligung der Klägerseite und der Art der beabsichtigten Geschäfte naheliegenden Regelungen des Kreditwesengesetzes und des Investmentgesetzes zur Erlaubnispflicht informierten, vielmehr diese gar nicht erwähnten.
- LG Hamburg, 24.07.2009 - 324 O 327/08
Widerruf: (un-)wahre Behauptung, das Bundeskriminalamt sei am Abhören von …
Als natürliche Person kann er sich auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen und muss sich nicht vom Ansatz her auf die strengeren Voraussetzungen, die für die Geltendmachung von Widerrufsansprüchen durch Behörden/ Hoheitsträgern gelten (vgl. hierzu HansOLG AfP 2007, 488 ff., BGH NJW 2008, 2262 ff.), verweisen lassen. - KG, 20.07.2007 - 17 U 32/06 Dass zahlreiche Gerichte der ersten Instanz dem Beklagten zufolge nicht selbst entscheiden, sondern eine obergerichtliche Entscheidung in anderer Sache abwarten, ist schon deshalb kein maßgeblicher Gesichtspunkt, weil der Senat erstmals eine obergerichtliche Entscheidung trifft, die dem Beklagte voraussichtlich sogar früher und überdies in der von ihm erwarteten Form zuteil geworden wäre, wenn er nicht von der Durchführung der Berufung vor dem OLG Brandenburg in dem Verfahren 7 U 121/06 im Termin angesichts der dort aufgezeigten Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussicht Abstand genommen hätte.
- KG, 17.07.2007 - 17 U 29/06 Dass zahlreiche Gerichte der ersten Instanz dem Beklagten zufolge nicht selbst entscheiden, sondern eine obergerichtliche Entscheidung in anderer Sache abwarten, ist schon deshalb kein maßgeblicher Gesichtspunkt, weil der Senat erstmals eine obergerichtliche Entscheidung trifft, die dem Beklagte voraussichtlich sogar früher und überdies in der von ihm erwarteten Form zuteil geworden wäre, wenn er nicht von der Durchführung der Berufung vor dem OLG Brandenburg in dem Verfahren 7 U 121/06 im Termin angesichts der dort aufgezeigten Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussicht Abstand genommen hätte.
- LG Berlin, 14.03.2007 - 18 O 389/06 Denn sie waren vor allem schon deshalb unvollständig, weil sie nicht, wie klägerseits mit Recht geltend gemacht wird und wovon schon der den Parteien bekannte und mit ihnen erörterte Inhalt der Urteile der Zivilkammer 18 des Landgerichts Berlin vom 31. Juli, 1. August 2006, 1. und 14. November 2006 sowie 10. und 29. Januar 2007 und auch des Hinweises des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 18. Oktober 2006 - 7 U 121/06 - zu Recht ausgeht, über die nach der Struktur der Gesellschaft, der Art der Beteiligung der Klägerseite und der Art der beabsichtigten Geschäfte naheliegenden Regelungen des Kreditwesengesetzes und des Investmentgesetzes zur Erlaubnispflicht informierten, vielmehr diese gar nicht erwähnten.
- KG, 17.07.2007 - 17 U 33/06 Dass zahlreiche Gerichte der ersten Instanz dem Beklagten zufolge nicht selbst entscheiden, sondern eine obergerichtliche Entscheidung in anderer Sache abwarten, ist schon deshalb kein maßgeblicher Gesichtspunkt, weil der Senat erstmals eine obergerichtliche Entscheidung trifft, die dem Beklagte voraussichtlich sogar früher und überdies in der von ihm erwarteten Form zuteil geworden wäre, wenn er nicht von der Durchführung der Berufung vor dem OLG Brandenburg in dem Verfahren 7 U 121/06 im Termin angesichts der dort aufgezeigten Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussicht Abstand genommen hätte.
- LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 279/06
- LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 289/06
- KG, 17.07.2007 - 17 U 31/06
- LG Hamburg, 04.07.2008 - 324 O 229/08
- LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 229/06
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