Rechtsprechung
| BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
- IWW
- Wolters Kluwer
Unzulässige Werbung - Rechtsanwaltswerbung - Berufsrecht - Werbeverbot - Sachlichkeitsgebot - Interessenschwerpunkt
- Anwaltsblatt
- BRAK-Mitteilungen
Anwaltliche Werbung - werbliche Aussagen auf einer Internetseite und in Werbeanzeigen
- anwaltsblatt-datenbank.de
- RA Kotz
Anwaltswerbung durch Angabe von Interessensgebiete und Kanzleiphilosophie - Verstoß gegen § 43 b BRAO?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zum anwaltlichen Werberecht
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zum anwaltlichen Werberecht
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Anwaltliches Werberecht
- beck.de (Leitsatz)
Anwaltswerbung im Internet
- 123recht.net (Kurzinformation)
Werbefreiheit von Anwälten // Ironie und Sprachwitz erlaubt
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Berufsrecht; Lockerung des anwaltlichen Werberechts
Verfahrensgang
- BGH, 06.11.2000 - AnwSt (B) 10/99
- BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3324
- VersR 2002, 1400
- MMR 2002, 45
- DVBl 2001, 1751
- AnwBl 2002, 56
- AnwBl 2002, 60
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (11)
- BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98
Anwaltswerbung II
Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
Rn. 10 a) Der Bundesgerichtshof verweist insbesondere auf seine jüngere Rechtsprechung zur Anwaltswerbung und zum Sachlichkeitsgebot des § 43 b BRAO (NJW 2001, S. 2087 - Anwaltswerbung II).Zur Begründung kann insoweit auf das spätere Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. März 2001 (NJW 2001, S. 2087) Bezug genommen werden.
- BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87
Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand
Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
Rn. 15 Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum anwaltlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 57, 121 ; 76, 196 ; 82, 18 m.w.N.).Da den Angehörigen freier Berufe für sachgerechte, nicht irreführende Information im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleibt (vgl. BVerfGE 82, 18 ), ist eine Anzeige, die dem Interesse des Adressatenkreises, eine sachlich angemessene Information zu finden, gerecht wird, die formal und inhaltlich angemessen gestaltet ist und keinen Irrtum erregt, dem Anwalt grundsätzlich erlaubt (…vgl. auch BGH, NJW 1997, S. 2522 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, BRAK-Mitt 2000, S. 89).
- BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Rechtsanwaltsberuf
Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ). - BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79
Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts
Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
Rn. 15 Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum anwaltlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 57, 121 ; 76, 196 ; 82, 18 m.w.N.). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ). - BVerfG, 24.07.1997 - 1 BvR 1863/96
GG - Berufsfreiheit
Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
Nach diesen Grundsätzen lässt sich allein aus dem Umstand, dass eine Berufsgruppe ihre Werbung anders als bisher üblich gestaltet, nicht folgern, dass dies unzulässige Werbung ist (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, NJW 1997, S. 2510). - BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht …
- BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00
Verfassungsbeschwerde - Rechtsanwaltssozietät - Kanzleibriefbögen - …
Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
Die von der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 16. Mai 2001 (1 BvR 2252/00) offen gelassene und auch vorliegend relevante Frage, ob der Angabe von "Interessenschwerpunkten" ein Informationswert zukomme, sei zu bejahen. - BGH, 03.12.1998 - I ZR 112/96
Steuerberaterwerbung auf Fachmessen - Berufswidrige Werbung
Auszug aus BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00
Zu beurteilen ist das Werbeverhalten aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise (vgl. BGH, NJW 1999, S. 2444 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, BRAK-Mitt 2000, S. 89 f.). - BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 67/96
Berufswidrige Werbung
- BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
Ein auf einen solchen Verstoß gestütztes Unterlassungsgebot stellt keinen unzulässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Berufsausübungsfreiheit des Beklagten (Art. 12 Abs. 1 GG) dar (vgl. BVerfG, WRP 2001, 1284, 1285 Anwaltswerbung im Internet; GRUR 2003, 965, 966 Anwaltswerbung mit Sporterfolgen; BGH, GRUR 2010, 349 EKW-Steuerberater). - BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 47/15
Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer mit einem Werbeaufdruck versehenen, …
Rn. 28 cc) Die nach diesen Maßstäben bestehenden Grenzen der berufsrechtlich zulässigen Werbung (§ 43b BRAO) werden durch das Tragen einer Robe nach dem Muster des Klägers aus der maßgeblichen Sicht der angesprochenen Verkehrskreise (vgl. BVerfG, NJW 2001, 3324 mwN) in der gebotenen Gesamtbetrachtung des Aufdrucks, seines Trägermediums (Robe) und des Verwendungsortes überschritten. - BGH, 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13
Anwaltliches Berufsrecht: Belehrende Hinweise der Rechtsanwaltskammer über die …
Rn. 14 Es ist einem Rechtsanwalt zwar nicht verwehrt, für seine Werbung Bilder oder Fotografien zu verwenden (…vgl. Prütting, aaO, § 43b BRAO Rn. 32;… von Lewinski, aaO, § 6 BORA Rn. 75), Gegenstände wie etwa Tassen als Werbeträger einzusetzen (…Prütting, aaO, § 43b BRAO, Rn. 37;… von Lewinski, aaO, § 6 BORA Rn. 87) oder auch Ironie und Sprachwitz als Stilmittel zu gebrauchen (vgl. BVerfG [Kammer], NJW 2001, 3324, 3325;… von Lewinski, aaO, § 6 BORA Rn. 26).Rn. 15 bb) Die nach diesen Maßstäben bestehenden Grenzen der berufsrechtlich zulässigen Werbung (§ 43b BRAO) überschreiten aus der maßgeblichen Sicht der angesprochenen Verkehrskreise (vgl. BVerfG [Kammer], NJW 2001, 3324 m.w.N.) in der gebotenen Gesamtbetrachtung der Bilder und der ihnen jeweils beigestellten Textzeilen sämtliche streitbefangenen Aufdrucke.
- BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02
Optimale Interessenvertretung
Sie ist nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie im Einzelfall durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und im übrigen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.9.2001 - 1 BvR 2265/00, WRP 2001, 1284, 1285; Beschl. v. 4.8.2003 - 1 BvR 2108/02, GRUR 2003, 965 f. = WRP 2003, 1213; BGHZ 147, 71, 74 f. - Anwaltswerbung II;… BGH, Urt. v. 15.3.2001 - I ZR 337/98, WRP 2002, 71, 73 - Anwaltsrundschreiben). - AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16
Rügeverfahren, Selbstreinigungsverfahren, berufsrechtlich (un-)zulässige …
Rn. 33 Es ist einem Rechtsanwalt zwar nicht verwehrt, für seine Werbung Bilder oder Fotografien zu verwenden (…vgl. Prütting, aaO, § 43b BRAO Rn. 32;… von Lewinski, aaO, § 6 BORA Rn. 75), Gegenstände wie etwa Tassen als Werbeträger einzusetzen (…Prütting, aaO, § 43b BRAO, Rn. 37;… von Lewinski, aaO, § 6 BORA Rn. 87) oder auch Ironie und Sprachwitz als Stilmittel zu gebrauchen (vgl. BVerfG [Kammer], NJW 2001, 3324, 3325;… von Lewinski, aaO, § 6 BORA Rn. 26).Rn. 35 Die nach diesen Maßstäben bestehenden Grenzen der berufsrechtlich zulässigen Werbung (§ 43b BRAO) überschreiten aus der maßgeblichen Sicht der angesprochenen Verkehrskreise (vgl. BVerfG [Kammer], NJW 2001, 3324 m.w.N.) in der gebotenen Gesamtbetrachtung der Bilder und der ihnen jeweils beigestellten Texte jedenfalls die Anzeigen Nr. 1 bis 3.
- AnwG Köln, 09.10.2018 - 2 AnwG 21/15
Berufsrechtliches Verfahren, Erfolgshonorar
Dem Rechtsanwalt ist insbesondere auch nicht verwehrt, im Rahmen seiner Werbung Ironie und Sprachwitz als Stilmittel zu gebrauchen (BGH a.a.O. unter Hinweis auf BVerfG, NJW 2001, 3324, v. Lewinski in Hartung, § 6 BORA, Rn. 26). - BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots für Ärzte
Rn. 22 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Wortsinn einzelner Passagen einer Werbung stets grundrechtsfreundlich im Kontext des gesamten Inhalts auszulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 3324 ). - BGH, 29.07.2009 - I ZR 77/07
EKW-Steuerberater
Sie ist nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie im Einzelfall durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 12.9. 2001 - 1 BvR 2265/00, WRP 2001, 1284, 1285; Kammerbeschl. v. 4.8. 2003 - 1 BvR 2108/02, GRUR 2003, 965 f. = WRP 2003, 1213; BGHZ 147, 71, 74 f. - Anwaltswerbung II;… BGH, Urt. v. 27.1.2005 - I ZR 202/02, GRUR 2005, 521 - Optimale Interessenvertretung). - VG Gießen, 14.11.2007 - 21 BG 1275/07
Zulässigkeit der Werbung eines Arztes mittels eines Unternehmensfilms
Rn. 33 Im Übrigen ist der Wortsinn einzelner Passagen einer Werbung stets grundrechtsfreundlich im Kontext des gesamten Inhalts auszulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00 -, NJW 2001, 3324;… Beschluss vom 13.07.2005, a. a. O.).Rn. 40 Der im Werbefernsehen ausgestrahlte und nach wie vor auf der Homepage des Antragstellers einsehbare sog. Unternehmensfilm von der Arztpraxis mit samt der Ablichtung des Antragstellers in Berufskleidung und teilweise bei der Patientenbehandlung verstößt, wobei dessen Inhalt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundrechtsfreundlich im Kontext des gesamten Inhalts auszulegen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.09.2001, a. a. O.;… Beschluss vom 13.07.2005, a. a. O.), nicht gegen den im Lichte von Art. 12 Abs. 1 GG und der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs auszulegenden § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HWG.
Der sog. Unternehmensfilm des Antragstellers dient in seiner maßgeblichen Gesamtheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.09.2001, a. a. O.;… Beschluss vom 13.07.2005, a. a. O.) nur dazu, das Bild des Antragstellers in der Öffentlichkeit positiv zu zeichnen in dem Bemühen, Patienten zu gewinnen und bei diesen Sympathie für das - häufig emotional geprägte - Vertrauensverhältnis zwischen ihm und diesen zu erzielen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26.08.2003, a. a. O.;… Beschluss vom 13.07.2005, a. a. O.).
- KG, 30.09.2005 - 9 U 21/04
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Unternehmens wird verletzt durch …
Werbung ist weit zu verstehen, als Verhalten, das darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung desjenigen in Anspruch zu nehmen, für den geworben wird (BVerfG NJW 2001, 3324). - OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 45/13
Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsrecht: Irreführende Verwendung des …
- OLG Nürnberg, 22.06.2004 - 3 U 334/04
Anwendbarkeit von § 6 Abs. 3 BORA
- BVerfG, 28.02.2003 - 1 BvR 189/03
Verurteilung eines Rechtsanwalts zur Unterlassung berufsbezogener Werbung
- OLG Frankfurt, 18.04.2002 - 6 U 256/01
Wettbewerbsrecht: Zulässige Werbeanzeige eines Steuerberaters trotz regelmäßiger …
- OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 6 U 198/03
Werbung des Rechtsanwalts: Reichweite des berufsrechtlichen Sachlichkeitsgebot
- OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 U 148/02
Mögliche wettbewerbswidrige Anwaltswerbung in einem Telefonbuch
- OLG München, 20.12.2001 - 29 U 4592/01
"Interessentenschreiben" auf Internet-Homepage einer Anwaltskanzlei als …
- AGH Bayern, 02.07.2002 - BayAGH II - 3/02
Anwaltliche Werbung - Formulierungen in einer Kanzleibroschüre
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2003 - 13 B 2338/02
Genehmigung zur Ausübung von Notfallrettung und Krankentransport ; Vorläufige …
- OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 4 U 185/01
Wettbewerbsverstoß: Handzettelwerbung eines Lohnsteuerhilfevereins
- ÄGH Saarland, 01.09.2010 - ÄGH 2/09
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 11.01.2001 - 9 WF 1/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Anwaltsblatt
- anwaltsblatt-datenbank.de
- RA Kotz
Keine Prozesskostenhilfe für einen Grundstückeigentümer!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen eine Klage auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt; Verwendung eines Hausgrundstücks für die Prozesskosten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Prozesskostenhilfe
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Prozesskosten
- RA Kotz (Leitsatz)
Keine Prozesskostenhilfe für Hauseigentümer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO §§ 114, 115; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7
Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe bei vorhandenem Hauseigentum
Verfahrensgang
- AG Bad Sobernheim, 30.11.2000 - 2 F 202/00
- OLG Koblenz, 11.01.2001 - 9 WF 1/01
Papierfundstellen
- MDR 2001, 960
- FamRZ 2002, 105
- AnwBl 2002, 60
- AnwBl 2002, 64
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Bamberg, 24.03.1997 - 7 WF 30/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2005 - 11 E 1243/05
Bewilligung von ratenfreier Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts …
Rn. 6 Vgl. zum Ganzen OVG NRW, Beschluss vom 8. November 1985 - 8 B 855/85 -, FamRZ 1986, 188; OLG Bamberg, Beschluss vom 24. März 1997 - 7 WF 30/97 -, FamRZ 1998, 247; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juli 1999 - 11 WF 442/99 -, FamRZ 2000, 760; BFH, Beschluss vom 20. Januar 2000 - III B 68/99 -, BFH/NV 2000, 862-864, Langtext juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. Juni 2000 - 2 WF 73/00 -, OLGR Karlsruhe 2001, 102, Langtext juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 9 WF 1/01 -, FamRZ 2002, 105; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. April 2004 - 9 WF 367/04 -, FamRZ 2005, 468 (Ls); OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 4 WF 63/04 -, OLGR Köln 2004, 334 (zit. nach juris); OLG Celle, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 15 WF 56/05 -, FamRZ 2005, 1185.Rn. 8 vgl. etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 9 WF 1/01 -, a.a.O.; BFH, Beschluss vom 20. Januar 2000 - III B 68/99 -, a.a.O.,.
- OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10
Verfahrenskostenhilfe: Selbstgenutzte Eigentumswohnung als angemessener …
Soweit es dabei nur auf die allgemeine Kreditwürdigkeit des Hilfesuchenden, nicht aber darauf ankommt, ob die voraussichtlichen Kreditraten pro Monat geringer sind als die nach der Tabelle zu § 115 ZPO errechneten Raten, weil durch die Vorschriften über das Schonvermögen nur die Erhaltung bescheidener Wohnverhältnisse, nicht aber der Vermögenswert als solcher geschützt werden soll (…OLG Celle, aaO, m.w.N.; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 260), bestehen in Anbetracht der Umstände sowie der nicht ausgeräumten Möglichkeit, die nicht selbst genutzte und ohnehin nicht dem Schonvermögen unterfallende Wohneinheit zu veräußern, keine durchgreifenden und von der Antragstellerin im Übrigen auch nicht nachvollziehbar begründeten Zweifel an deren Kreditwürdigkeit, zumal weder die Darlehensvaluta des in 2002 ausgereichten Kredits über 73.500 EUR noch der Wert der im Alleineigentum der Antragstellerin stehenden Immobilie, die diese mit (2 X 45.000 EUR =) 90.000 EUR angibt, insgesamt nachvollziehbar dargetan bzw. glaubhaft gemacht worden sind. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 6 E 1287/08 Rn. 4 Vgl. dazu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 24 W 21/99 -, FamRZ 1999, 1671, OLG Koblenz, Beschlüsse vom 11. Januar 2001 - 9 WF 1/01 -, FamRZ 2002, 105, und vom 6. Juli 2005 - 9 WF 544/05 -, FamRZ 2006, 136, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Oktober 2003 - 15 W 3/03 -, FamRZ 2004, 1499, OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2007 - 3 W 68/08 -, FamRZ 2007, 1340.
- LSG Baden-Württemberg, 03.05.2007 - L 3 AL 5736/06 PKH-B Zwar kann verlangt werden, dass das Hausgrundstück als Sicherheit für einen Kredit verwendet wird, wenn es für die Partei zumutbar ist, einen Kredit für die Prozesskosten aufzunehmen (OLG Koblenz, Beschluss vom 11.01.2001 - 9 WF 1/01 - FamRZ 2002, 105).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 14.08.2000 - 3 W 515/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Anwaltsblatt
§ 115 ZPO, § 88 BSHG
- anwaltsblatt-datenbank.de
§ 115 ZPO, § 88 BSHG
- rechtsportal.de
Einsatz des Erlöses aus der Veräußerung des Familienheims für Prozesskosten
- Wolters Kluwer
Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Verpflichtung zur Rückzahlung der vom Staat verauslagten Gerichts- und Rechtsanwaltskosten; Verwendung des Vermögens zum Kauf einer Eigentumswohnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 20.04.2000 - 3 O 51/99
- OLG Koblenz, 14.08.2000 - 3 W 515/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1715
- AnwBl 2002, 60
- AnwBl 2002, 64
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Rechtsprechung
| VG Stuttgart, 09.07.2001 - 3 K 10288/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Anwaltsblatt
- anwaltsblatt-datenbank.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AnwBl 2002, 60
- AnwBl 2002, 64
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