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Weitere Entscheidung unten: AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016

Rechtsprechung
   OLG München, 11.07.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16   

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https://dejure.org/2016,22061
OLG München, 11.07.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16 (https://dejure.org/2016,22061)
OLG München, Entscheidung vom 11.07.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16 (https://dejure.org/2016,22061)
OLG München, Entscheidung vom 11. Juli 2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16 (https://dejure.org/2016,22061)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • anwaltsblatt-datenbank.de

    § 185 StGB, § 193 StGB

  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Schmähkritik/Beleidigung versus Wahrnehmung berechtigter Interessen bei Justizkritik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beleidigung; Richter; Schriftsatz; Abwägung; persönliche Ehre; Meinungsfreiheit; Schmähkritik; verfahrensrechtliche Relevanz; Anlassbezogenheit der Äußerungen

  • rechtsportal.de

    Beleidigung eines Richters durch Vergleich mit Richterpersönlichkeiten während der Zeit des Nationalsozialismus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 185 StGB, § 193 StGB
    Richter müssen "überpointierte" Kritik eines Anwalts aushalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beleidigung eines Richters durch Vergleich mit Richterpersönlichkeiten während der Zeit des Nationalsozialismus; Umfang der Wahrnehmung berechtigter Interessen in einem laufenden Verfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 185 StGB, § 193 StGB
    Richter müssen "überpointierte" Kritik eines Anwalts aushalten

  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Schmähkritik/Beleidigung versus Wahrnehmung berechtigter Interessen bei Justizkritik

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2759
  • StV 2017, 183
  • AnwBl 2016, 767
  • AnwBl Online 2016, 575
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 13.07.2001 - 1St RR 75/01

    Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung

    Auszug aus OLG München, 11.07.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16
    Eine herabsetzende Äußerung nimmt erst dann den Charakter einer Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. im Einzelnen BayObLGSt 2001, 92ff.).

    Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wird vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung außerdem zu beachten haben, dass Ehrbeeinträchtigungen gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit in der Regel dann zurücktreten müssen, wenn der Vorwurf Teil einer umfassenderen Meinungsäußerung ist, die der Durchsetzung legitimer eigener Rechte im gerichtlichen Verfahren dient und jedenfalls aus Sicht des Äußernden nicht völlig aus der Luft gegriffen ist (vgl. BayObLGSt 2001, 92, 100).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage und auch gehalten ist, überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim "Kampf um das Recht" auszuhalten (BayObLGSt 2001, 92, 100; OLG Naumburg, StraFo 2012, 283f.; vgl. auch OLG München (4. Strafsenat) vom 30.07.2013, 4 StRR 148/13).

  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

    Auszug aus OLG München, 11.07.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16
    Vielmehr müssen auch die allgemeinen Gesetze im Licht der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichdemokratischen Rechtsstaat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (BayObLGSt 1994, 121, 123; BayObLGSt 2004, 133, 137f.).

    Rn. 11 3. Wie auch das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zunächst zutreffend ausführt, steht im Rahmen der dann bei der Prüfung von § 193 StGB erforderlichen Güter- und Pflichtenabwägung (…vgl. Fischer a. a. O. § 193 Rdn. 9 m. w. N.) dem vom Bundesverfassungsgericht (vgl. BayObLGSt 2004, 133, 138) betonten Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt auch mit drastischen Worten zu kritisieren, die Ehrverletzung der Mitglieder des Strafsenates gegenüber.

  • OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11

    Straftaten gegen die Ehre: Erforderliche Feststellungen hinsichtlich des …

    Auszug aus OLG München, 11.07.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage und auch gehalten ist, überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim "Kampf um das Recht" auszuhalten (BayObLGSt 2001, 92, 100; OLG Naumburg, StraFo 2012, 283f.; vgl. auch OLG München (4. Strafsenat) vom 30.07.2013, 4 StRR 148/13).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 1 BvR 2650/05

    Verfassungsmäßigkeit einer anwaltsgerichtlichen Verurteilung wegen Beleidigung …

    Auszug aus OLG München, 11.07.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16
    Rn. 14 Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass unter Berücksichtigung der festzustellenden genauen "Vorgeschichte" der Äußerung und ihres Kontextes zunächst genauer festzulegen sein wird, wie diese zu deuten ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.10.1998, 1 BvR 590/96 (dort Rdn. 17ff.), und vom 10.03.2009, 1 BvR 2650/05 (dort Rdn. 27ff.), jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96

    Beleidigung in einem Anwaltsschriftsatz

    Auszug aus OLG München, 11.07.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16
    Rn. 14 Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass unter Berücksichtigung der festzustellenden genauen "Vorgeschichte" der Äußerung und ihres Kontextes zunächst genauer festzulegen sein wird, wie diese zu deuten ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.10.1998, 1 BvR 590/96 (dort Rdn. 17ff.), …und vom 10.03.2009, 1 BvR 2650/05 (dort Rdn. 27ff.), jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 07.02.2014 - 1 Ss 599/13

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Persönliche Diffamierung eines Polizeibeamten …

    Auszug aus OLG München, 11.07.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16
    Rn. 12 Zwar ist die Abwägung grundsätzlich eine reine Rechtsfrage, so dass sie auch der Senat vornehmen könnte (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.02.2014, 1 Ss 599/13, zitiert nach juris, Rdn. 21).
  • BayObLG, 19.07.1994 - 2St RR 89/94
    Auszug aus OLG München, 11.07.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16
    Vielmehr müssen auch die allgemeinen Gesetze im Licht der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichdemokratischen Rechtsstaat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (BayObLGSt 1994, 121, 123; BayObLGSt 2004, 133, 137f.).
  • EGMR, 15.03.2016 - 63332/12

    SEZEN AND OTHERS v. TURKEY

    Auszug aus OLG München, 11.07.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage und auch gehalten ist, überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim "Kampf um das Recht" auszuhalten (BayObLGSt 2001, 92, 100; OLG Naumburg, StraFo 2012, 283f.; vgl. auch OLG München (4. Strafsenat) vom 30.07.2013, 4 StRR 148/13).
  • GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16

    Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung des …

    In die Entscheidung sind namentlich folgende Gesichtspunkte einzubeziehen, die mitunter auch bei der Beurteilung der Sachaussage relevant sind und die teilweise Schnittmengen bilden oder in einander übergehen können: - Grad der Ehrverletzung nebst Folgen: * Stellung des Betroffenen im politischen Leben (vgl. KG, NStZ 1992, 385, 386) * Sexualbezug (vgl. KG, NStZ 1992, 385, 386) * Umfang der Auswirkungen bzw. Folgewirkungen (vgl. BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 68; KG, NStZ 1992, 385, 387) - Grad des "Kunstbezugs" (vgl. BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 66, 68) - Grad der Verfremdung (vgl. BVerfG, NJW 1971, 1645, 1647; BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 68): * Art der Verfremdung (vgl. BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 68) * Offenkundigkeit der Darstellung als satirisch (vgl. BVerfG, NJW 2005, 3271, 3273; VGH München, NJW 2011, 793, 794 f.) * Grad des Wirklichkeitsbezuges (vgl. OLG München, Beschl. v. 06.02.2013 - 18 W 206/13 -, BeckRs 2013, 07462) - Ausmaß des Unwahrheitsgehalts (vgl. BVerfG, NJW 1971, 1645, 1648) - Kritik an der Ausübung staatlicher Macht sowie öffentlichem Wirken und dessen Folgen (vgl. BVerfG, NJW 2009, 3016, 3019) - Grad des Sachbezugs (vgl. OLG München, NJW 2016, 2759, 2760), Sachzusammenhang (vgl. BVerfG, NJW 2009, 3016, 3019), Anlässe (vgl. BayObLG, NStZ 2005, 215, 216) und Begleitumstände.
  • LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15

    Reichweite der Meinungsfreiheit von Rechtsanwälten

    AZ: 5 OLG 13 Ss 244/16, wurde auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts München I vom 16.02.2016 mitsamt den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - 2 AGH 9/20
    Im Rahmen der Abwägung ist zudem zu berücksichtigen, dass ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage und auch gehalten ist, überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim "Kampf um das Recht" auszuhalten (OLG München, Beschluss v. 11.7.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16).

    Der Schutz vor Ehrbeeinträchtigungen muss gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit in der Regel dann zurücktreten, wenn der geäußerte Vorwurf Teil einer umfassenderen Meinungsäußerung ist, die der Durchsetzung legitimer eigener Rechte im gerichtlichen Verfahren dient und jedenfalls aus Sicht des Äußernden nicht völlig aus der Luft gegriffen ist (OLG München, Beschluss vom 11.7.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16).

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 50-VI-18

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs …

    Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht München, dem Landgericht München I (Az. 22b bzw. 24 Ns 235 Js 132863/15) und dem Oberlandesgericht München (Az. 5 OLG 13 Ss 244/16 bzw. 5 OLG 13 Ss 81/17), in welchem der Beschwerdeführer durch den jetzigen Richter des Verfassungsgerichtshofs W. vertreten wurde, war die Frage, ob die Äußerung strafbar war oder nicht.
  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 47-VI-18

    Unbegründete Besorgnis wegen Befangenheit - Richter nicht vom Verfahren …

    Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht München, dem Landgericht München I (Az. 22b bzw. 24 Ns 235 Js 132863/15) und dem Oberlandesgericht München (Az. 5 OLG 13 Ss 244/16 bzw. 5 OLG 13 Ss 81/17), in welchem der Beschwerdeführer durch den jetzigen Richter des Verfassungsgerichtshofs W. vertreten wurde, war die Frage, ob die Äußerung strafbar war oder nicht.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.10.2021 - 2 AGH 2/21
    Im Rahmen der Abwägung einander widerstreitender Rechtspositionen innerhalb eines Strafverfahrens ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass jedenfalls ein Staatsanwalt wie auch ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage und gehalten sein muss, scharfe und schärfste Kritik an seiner Arbeit beim "Kampf um das Recht" auszuhalten (OLG München, Beschluss vom 11.07.2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16 in: NJW 2016, 2759).
  • OLG Naumburg, 27.11.2018 - 12 U 76/18

    Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages eines Vorstandes einer …

    Es kommt lediglich auf den die Grenze zur Schmähkritik überschreitenden Charakter der Äußerungen an, weil ganz ersichtlich der Kläger sich nicht mehr auf die sachliche Auseinandersetzung in der Sache beschränkt, sondern die Diffamierung der Person der Bürgermeisterin im Vordergrund steht (vgl. hierzu: OLG München, Beschluss vom 11. Juli 2016 - 5 OLG 13 Ss 244/16 -, Rn. 11, juris).
  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 31-VI-19

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bayerischen Verfassungsgerichtshof …

    Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht München, dem Landgericht München I (Az. 22b bzw. 24 Ns 235 Js 132863/15) und dem Oberlandesgericht München (Az. 5 OLG 13 Ss 244/16 bzw. 5 OLG 13 Ss 81/17), in welchem der Prozessbevollmächtigte der Beschwerdeführerin durch den jetzigen Richter des Verfassungsgerichtshofs W. vertreten wurde, war die Frage, ob die Äußerung strafbar war oder nicht.
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Rechtsprechung
   AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22465
AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16 (https://dejure.org/2016,22465)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.06.2016 - 2 AGH 1/16 (https://dejure.org/2016,22465)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Juni 2016 - 2 AGH 1/16 (https://dejure.org/2016,22465)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Anwaltsblatt

    § 43b BRAO, § 74 BRAO, § 123 BRAO
    Das Werben mit kostenloser Erstberatung ist und bleibt zulässig

  • Anwaltsblatt

    § 43b BRAO, § 74 BRAO, § 123 BRAO
    Das Werben mit kostenloser Erstberatung ist und bleibt zulässig

  • BRAK-Mitteilungen

    Unsachliche Zeitungswerbung

  • anwaltsblatt-datenbank.de

    § 43b BRAO, § 74 BRAO, § 123 BRAO

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Veröffentlichung von anwaltlichen Werbeanzeigen als schuldhafte Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts; Sachlichkeitsgebot anwaltlicher Werbung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sachlichkeitsgebot anwaltlicher Werbung

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)

    Anwaltliche Werbung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Anwaltswerbung: "Reißerisch", "dilettantisch", "ohne jeden Informationsgehalt"

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Werbung eines Rechtsanwalts mit "Gutscheinen für eine kostenlose Erstberatung"

Papierfundstellen

  • AnwBl 2016, 767
  • AnwBl Online 2016, 577
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im …

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16
    Rn. 31 Das in § 43b BRAO, § 6 Abs. 1 BORA ausgeformte berufsrechtliche Sachlichkeitsgebot anwaltlicher Werbung ist trotz der damit verbundenen Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), unter Umständen auch der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. etwa BVerfGE 57, 121, 133; 76, 196, 205 ff.; 82, 18, 28; BVerfG [Kammer], NJW 2004, 2656, 2657).

    Rn. 32 Die werberechtlichen Vorschriften des anwaltlichen Berufsrechts dienen dem Zweck, die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege zu sichern; mit der Stellung eines Rechtsanwalts ist im Interesse des rechtsuchenden Bürgers eine Werbung nicht vereinbar, die ein reklamehaftes Anpreisen in den Vordergrund stellt und mit der eigentlichen Leistung des Anwalts sowie dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen eines Mandats nichts mehr zu tun hat (vgl. BVerfGE 76, 196, 207 f.; 82, 18, 26; BVerfG [Kammer], NJW 2004, 2656 aaO).

    Verboten werden können danach unter anderem Werbemethoden, die Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn orientierten Verhaltens sind (BVerfG [Kammer], NJW 2004, 2656 aaO; 2001, 2620 m.w.N.).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 1 AGH 3/14

    Werbung: Werbung mit Gutscheinen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16
    Rn. 8 Mit Mail vom 4.10.2015 legte der Antragsteller selbst die beiden anderen Anzeigenmotive ("Deutschland benötigt Zuwanderung" und "Diskriminierung am Arbeitsplatz") der Rechtsanwaltskammer X mit der Bitte vor, keine weiteren Akten anzulegen, die Anzeigen stünden in Übereinstimmung mit der Entscheidung des AGH vom 09.05.2015 - 1 AGH 3/14 -.

    Rn. 19 Nach der Rechtsprechung des Anwaltsgerichtshofs (Urteil vom 09.05.2015 - 1 AGH 3/14 -) ist es zulässig, für die anwaltliche Erstberatung eine Gebührenvereinbarung zu treffen, wonach dafür nichts zu zahlen ist.

    Der 2. Senat nimmt daher für die hier zu beurteilende Zeitungsanzeige keinen irreführenden Charakter an, wie ihn der 1. Senat aus der Anzahl der Gutscheine, die der Antragsteller in dem Fall 1 AGH 3/14 AGH NRW unmittelbar an Interessenten verteilen lassen wollte, abgeleitet hat (zu Vorwurf 4).

  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16
    Derartige Werbemethoden sind geeignet, die Rechtsanwaltschaft als seriöse Sachwalterin der Interessen Rechtsuchender zu beschädigen (vgl. auch BVerfG [Kammer], BRAK-Mitt. 2000, 137, 138;… Prütting, aaO, § 43b BRAO Rn. 38).

    Rn. 46 Die Werbung mit der Anzeige Nr. 3 ist auch nicht deshalb zulässig, weil das Bundesverfassungsgericht es für erlaubt erachtet hat, Sponsoringleistungen bekanntzugeben, damit auf die Anwaltspraxis aufmerksam zu machen und gleichzeitig Imagewerbung zu betreiben (NJW 2000, 3195).

  • BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00

    Zum anwaltlichen Werberecht

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16
    Rn. 33 Es ist einem Rechtsanwalt zwar nicht verwehrt, für seine Werbung Bilder oder Fotografien zu verwenden (…vgl. Prütting, aaO, § 43b BRAO Rn. 32;… von Lewinski, aaO, § 6 BORA Rn. 75), Gegenstände wie etwa Tassen als Werbeträger einzusetzen (…Prütting, aaO, § 43b BRAO, Rn. 37;… von Lewinski, aaO, § 6 BORA Rn. 87) oder auch Ironie und Sprachwitz als Stilmittel zu gebrauchen (vgl. BVerfG [Kammer], NJW 2001, 3324, 3325;… von Lewinski, aaO, § 6 BORA Rn. 26).

    Rn. 35 Die nach diesen Maßstäben bestehenden Grenzen der berufsrechtlich zulässigen Werbung (§ 43b BRAO) überschreiten aus der maßgeblichen Sicht der angesprochenen Verkehrskreise (vgl. BVerfG [Kammer], NJW 2001, 3324 m.w.N.) in der gebotenen Gesamtbetrachtung der Bilder und der ihnen jeweils beigestellten Texte jedenfalls die Anzeigen Nr. 1 bis 3.

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16
    Rn. 31 Das in § 43b BRAO, § 6 Abs. 1 BORA ausgeformte berufsrechtliche Sachlichkeitsgebot anwaltlicher Werbung ist trotz der damit verbundenen Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), unter Umständen auch der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. etwa BVerfGE 57, 121, 133; 76, 196, 205 ff.; 82, 18, 28; BVerfG [Kammer], NJW 2004, 2656, 2657).

    Rn. 32 Die werberechtlichen Vorschriften des anwaltlichen Berufsrechts dienen dem Zweck, die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege zu sichern; mit der Stellung eines Rechtsanwalts ist im Interesse des rechtsuchenden Bürgers eine Werbung nicht vereinbar, die ein reklamehaftes Anpreisen in den Vordergrund stellt und mit der eigentlichen Leistung des Anwalts sowie dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen eines Mandats nichts mehr zu tun hat (vgl. BVerfGE 76, 196, 207 f.; 82, 18, 26;… BVerfG [Kammer], NJW 2004, 2656 aaO).

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16
    Rn. 31 Das in § 43b BRAO, § 6 Abs. 1 BORA ausgeformte berufsrechtliche Sachlichkeitsgebot anwaltlicher Werbung ist trotz der damit verbundenen Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), unter Umständen auch der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. etwa BVerfGE 57, 121, 133; 76, 196, 205 ff.; 82, 18, 28; BVerfG [Kammer], NJW 2004, 2656, 2657).

    Rn. 32 Die werberechtlichen Vorschriften des anwaltlichen Berufsrechts dienen dem Zweck, die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege zu sichern; mit der Stellung eines Rechtsanwalts ist im Interesse des rechtsuchenden Bürgers eine Werbung nicht vereinbar, die ein reklamehaftes Anpreisen in den Vordergrund stellt und mit der eigentlichen Leistung des Anwalts sowie dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen eines Mandats nichts mehr zu tun hat (vgl. BVerfGE 76, 196, 207 f.; 82, 18, 26;… BVerfG [Kammer], NJW 2004, 2656 aaO).

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 97/04

    Regenwaldprojekt II

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16
    (BGH, Urteil vom 26.01.2006 - I ZR 97/04 - Regenwaldprojekt II).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16
    Die Grenzen zulässiger Werbung sind jedoch überschritten, wenn die Werbung darauf abzielt, gerade durch ihre reißerische oder sexualisierende Ausgestaltung die Aufmerksamkeit des Betrachters zu erregen, mit der Folge, dass ein etwa vorhandener Informationswert in den Hintergrund gerückt wird oder gar nicht mehr erkennbar ist (vgl. auch BGH, Urteile vom 1. März 2001 - I ZR 300/98, BGHZ 147, 71, 76 und vom 21. Februar 2002 - I ZR 281/99, NJW 2002, 2642, 2644).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16
    Die Grenzen zulässiger Werbung sind jedoch überschritten, wenn die Werbung darauf abzielt, gerade durch ihre reißerische oder sexualisierende Ausgestaltung die Aufmerksamkeit des Betrachters zu erregen, mit der Folge, dass ein etwa vorhandener Informationswert in den Hintergrund gerückt wird oder gar nicht mehr erkennbar ist (vgl. auch BGH, Urteile vom 1. März 2001 - I ZR 300/98, BGHZ 147, 71, 76 und vom 21. Februar 2002 - I ZR 281/99, NJW 2002, 2642, 2644).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16
    Dass die Rechtsanwaltschaft unter der Geltung des Sachlichkeitsgebots nicht sämtliche Werbemethoden verwenden darf, die im Bereich der werbenden allgemeinen Wirtschaft (noch) hinzunehmen wären (vgl. zu sog. "Schockwerbung" BVerfGE 102, 347; 107, 275), entspricht dem Willen des Gesetzgebers (vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte, BT-Drucks. 12/4993 S. 28; Beschlussempfehlung und Bericht, BT-Drucks. 12/7656 S. 48) und ist im berufsrechtlichen Schrifttum weithin anerkannt (…vgl. - wenngleich im Detail krit. - von Lewinski in Hartung, BORA/ FAO, 5. Aufl., § 6 BORA Rn. 29;… Prütting in Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl., § 43b Rn. 30;… Böhnlein in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 43b Rn. 20 f.; jeweils m.w.N.;… enger wohl Kleine-Cosack, Das Werberecht der rechts- und steuerberatenden Berufe, 2. Aufl., Rn. 224 f., 259 ff.;… s. aber dort Rn. 269 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 15/12

    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts durch standeswidriges Verhalten: …

  • BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12

    auch zugelassen am OLG Frankfurt

  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht …

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.04.2015 - 1 AGH 38/14

    Verwendung des Wortes "Standorte" auf der Homepage einer Kanzlei

  • BVerfG, 06.07.2001 - 1 BvR 1063/00

    Werbung von Rechtsanwälten für Dienstleistungen

  • BGH, 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 42/16

    Berufspflichtenverstoß des Rechtsanwalts: Kostenlose Erstberatung für …

    In der Rechtsprechung der Anwaltsgerichtshöfe (AGH Berlin, AnwBl. 2007, 375, 376; AGH Hamm, NJW-RR 2014, 1335, 1336; AGH Hamm, AnwBl. 2016, 767, 768), der Zivilgerichte in Wettbewerbssachen (OLG Stuttgart, NJW 2007, 924, 925; LG Essen, NJW-RR 2014, 379, 380) und in der überwiegenden Kommentar- und Aufsatzliteratur (…von Seltmann in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 49b BRAO Rn. 30;… Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl., § 49b Rn. 9;… Schneider/Wolf/Onderka, RVG, 7. Aufl., § 4 Rn. 17; Wedel, JurBüro 2007, 623, 624; Himmelsbach, GRUR-Prax 2014, 399; Ring, DStR 2016, 2423; Fölsch, MDR 2016, 133, 135;… vgl. auch Bischof in Bischof/Jungbauer/Bräuer/Klipstein/Klüsener/Uher, RVG, 7. Aufl., § 4 Rn. 7;… Hartung in Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl., § 34 Rn. 37;… Feuerich/Weyland/Brüggemann, BRAO, 9. Aufl., § 49b Rn. 9) wird eine kostenlose Erstberatung daher für zulässig gehalten.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 2 AGH 3/19

    Anwaltswerbung mit Pin-up-Kalender: Alles unzulässig

    Rn. 115 Der Textteil "Mitglied der Dr. E. Gruppe" ist bereits deshalb irreführend, weil ein nicht nur unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs diesen Zusatz als Hinweis auf eine in Wahrheit nicht bestehende Zugehörigkeit zu einer auf berufliche Zusammenarbeit hindeutenden Organisation verstehen wird (so schon Senat, Beschluss vom 03.06.2016 2 AGH 1/16; vgl. ferner BGH, Urteil vom 03.11.2008 - AnwSt (R) 10/08 zu " & Associates").

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 03.06.2016 (2 AGH 1/16) eine andere Auffassung vertreten hatte, hält er hieran nach erneuter Überprüfung nicht mehr fest.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 AGH 2/17

    Zusammenschluss eines Rechtsanwalts mit gewerblichen Unternehmen als Mitglied …

    Das gegenteilige Urteil des 2. Senats des Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen vom 03.06.2016 (2 AGH 1/16) könne nicht überzeugen.

    Der Senat schließt sich deshalb den Worten des 2. Senat des hiesigen AGH an (Beschluss vom 03.06.2016 Az.: 2 AGH 1/16, Rn. 23 bei juris): "Durch das Aufsetzen mehrerer Hüte kann man seine eigene Leistungsfähigkeit aber nicht multiplizieren.".

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