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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37501
LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11 (https://dejure.org/2012,37501)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11 (https://dejure.org/2012,37501)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Mai 2012 - 6 Sa 1345/11 (https://dejure.org/2012,37501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 615 S. 2 BGB, § 11 Nr. 2 KSchG
    Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615 S. 2; KSchG § 11 Nr. 2
    Annahmeverzug; Böswilliges Unterlassen von Erwerb durch Nichtabschluss eines Prozessarbeitsverhältnisses mit einer geringerwertiger Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ArbR 2013, 58
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (30)

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
    Beide Vorschriften sind nämlich inhaltlich deckungsgleich (vgl. BAG v. 17.11.2011 - 5 AZR 564/10 - NZA 2012, 260, Rn. 17; BAG v. 07.02.2007 - 5 AZR 422/06 - AP Nr. 12 zu § 615 BGB, Rn.15).

    Rn. 93 (b) Beide Bestimmungen stellen darauf ab, ob dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie unter Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 12 GG) die Aufnahme einer anderweitigen Arbeit zumutbar ist (BAG v. 17.11.2011 a.a.O., Rn. 17).

    Sie kann ihren Grund in der Person des Arbeitgebers, der Art der Arbeit und den sonstigen Arbeitsbedingungen haben (BAG v. 17.11.2011 a.a.O., Rn. 17).

    Bei einer betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung ist die vorläufige Weiterbeschäftigung dem Arbeitnehmer im Gegensatz zu einer verhaltensbedingten, insbesondere außerordentlichen Kündigung in der Regel zumutbar (BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969, unter II. 2. b der Gründe; vgl. zur verhaltensbedingten Kündigung auch BAG v. 17.11.2011 a.a.O., Rn. 18).

    Vielmehr handelt der Arbeitnehmer böswillig, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (BAG v. 17.11.2011 a.a.O.;… BAG v. 07.02.2007 a.a.O., Rn. 15).

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
    Bei einer betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung ist die vorläufige Weiterbeschäftigung dem Arbeitnehmer im Gegensatz zu einer verhaltensbedingten, insbesondere außerordentlichen Kündigung in der Regel zumutbar (BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969, unter II. 2. b der Gründe;… vgl. zur verhaltensbedingten Kündigung auch BAG v. 17.11.2011 a.a.O., Rn. 18).

    Die außerordentliche Kündigung beeinträchtigt regelmäßig das Ansehen des Arbeitnehmers (BAG v. 24.09.2003 a.a.O.).

    Denn das Angebot vertragsgerechter Arbeit zwecks Erfüllung des bestehenden Arbeitsverhältnisses würde den Annahmeverzug beenden (BAG v. 17.11.2011; vgl. weiterhin BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - zu I der Gründe, BAGE 108, 27).

    Rn. 97 Die Unzumutbarkeit der Annahme des Angebots der Beklagten vom 13.05.2011 ergibt sich zusätzlich noch aus einem anderen Aspekt: Als Ausgestaltung des Grundsatzes von Treu und Glauben ist bei der Beurteilung der Böswilligkeit des Unterlassens anderweitigen Verdienstes auch das Verhalten des Arbeitgebers von Bedeutung (für das Verhalten des Arbeitgebers im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses: BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969, unter II. 2. b der Gründe).

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 494/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswille

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
    Der Anspruch auf Arbeitsentgelt darf nicht bereits aufgrund anderer Ursachen - wie einer fehlenden Arbeitsbereitschaft - entfallen (vgl. BAG v. 24.03.2004 - 5 AZR 355/03 - AP Nr. 22 zu § 3 EntgeltFG; BAG v. 04.12.2002 - 5 AZR 494/01 - AP Nr. 17 zu § 3 EntgeltFG).

    Insoweit kommt es aber allein darauf an, ob der Arbeitnehmer bereit ist, die vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen (vgl. BAG v. 04.12.2002 a.a.O., unter II. 3. c) der Entscheidungsgründe).

    Umstände, die es der Beklagten dennoch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) als unzumutbar erscheinen ließen, Entgeltfortzahlung zu leisten (vgl. zu dem Einwand von Treu und Glauben im Rahmen des § 3 EFZG: BAG v. 24.03.2004 a.a.O. und BAG v. 04.12.2002 a.a.O.), sind nicht ersichtlich.

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03

    Entgeltfortzahlung - Arbeitswille - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
    Der Anspruch auf Arbeitsentgelt darf nicht bereits aufgrund anderer Ursachen - wie einer fehlenden Arbeitsbereitschaft - entfallen (vgl. BAG v. 24.03.2004 - 5 AZR 355/03 - AP Nr. 22 zu § 3 EntgeltFG; BAG v. 04.12.2002 - 5 AZR 494/01 - AP Nr. 17 zu § 3 EntgeltFG).

    Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, besteht keine Obliegenheit zur anderweitigen Arbeit (BAG v. 24.03.2004 a.a.O., unter I. 3. a) der Entscheidungsgründe).

    Umstände, die es der Beklagten dennoch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) als unzumutbar erscheinen ließen, Entgeltfortzahlung zu leisten (vgl. zu dem Einwand von Treu und Glauben im Rahmen des § 3 EFZG: BAG v. 24.03.2004 a.a.O. und BAG v. 04.12.2002 a.a.O.), sind nicht ersichtlich.

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
    Auch wenn die unternehmerische Entscheidung selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder Zweckmäßigkeit zu überprüfen ist, so obliegt es den Arbeitsgerichten nachzuprüfen, ob eine unternehmerische Entscheidung überhaupt getroffen wurde und ob sie sich betrieblich dahingehend auswirkt, dass der Beschäftigungsbedarf für den gekündigten Arbeitnehmer entfallen ist (BAG v. 06.07.2006 - 2 AZR 442/05 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Die Unternehmerentscheidung muss hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") nachvollziehbar durch Tatsachenvortrag verdeutlicht werden (vgl. BAG v. 06.07.2006 - 2 AZR 442/05 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Verhindert werden soll vielmehr auch, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand genutzt wird, um einen Arbeitnehmer aus dem Betrieb bzw. von seinem bisherigen Arbeitsplatz zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen (BAG v. 06.07.2006 - 2 AZR 442/05 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

  • BAG, 18.06.1970 - 2 AZR 369/69

    Angestellte des öffentlichen Dienstes - Kündigung - Petitionsrecht - Mißstände im …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
    Auch wenn die unternehmerische Entscheidung selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder Zweckmäßigkeit zu überprüfen ist, so obliegt es den Arbeitsgerichten nachzuprüfen, ob eine unternehmerische Entscheidung überhaupt getroffen wurde und ob sie sich betrieblich dahingehend auswirkt, dass der Beschäftigungsbedarf für den gekündigten Arbeitnehmer entfallen ist (BAG v. 06.07.2006 - 2 AZR 442/05 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Die Unternehmerentscheidung muss hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") nachvollziehbar durch Tatsachenvortrag verdeutlicht werden (vgl. BAG v. 06.07.2006 - 2 AZR 442/05 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Verhindert werden soll vielmehr auch, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand genutzt wird, um einen Arbeitnehmer aus dem Betrieb bzw. von seinem bisherigen Arbeitsplatz zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen (BAG v. 06.07.2006 - 2 AZR 442/05 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 422/06

    Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
    Beide Vorschriften sind nämlich inhaltlich deckungsgleich (…vgl. BAG v. 17.11.2011 - 5 AZR 564/10 - NZA 2012, 260, Rn. 17; BAG v. 07.02.2007 - 5 AZR 422/06 - AP Nr. 12 zu § 615 BGB, Rn.15).

    Vielmehr handelt der Arbeitnehmer böswillig, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (…BAG v. 17.11.2011 a.a.O.; BAG v. 07.02.2007 a.a.O., Rn. 15).

  • BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 479/54

    Rechtsstaatsprinzip: Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
    Bei einer betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung ist die vorläufige Weiterbeschäftigung dem Arbeitnehmer im Gegensatz zu einer verhaltensbedingten, insbesondere außerordentlichen Kündigung in der Regel zumutbar (BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969, unter II. 2. b der Gründe;… vgl. zur verhaltensbedingten Kündigung auch BAG v. 17.11.2011 a.a.O., Rn. 18).

    Rn. 97 Die Unzumutbarkeit der Annahme des Angebots der Beklagten vom 13.05.2011 ergibt sich zusätzlich noch aus einem anderen Aspekt: Als Ausgestaltung des Grundsatzes von Treu und Glauben ist bei der Beurteilung der Böswilligkeit des Unterlassens anderweitigen Verdienstes auch das Verhalten des Arbeitgebers von Bedeutung (für das Verhalten des Arbeitgebers im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses: BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969, unter II. 2. b der Gründe).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
    Deshalb sind wegen der Nähe zum bloßen Kündigungsentschluss, dessen Durchsetzung wegen § 1 Abs. 2 KSchG nicht bloß auf Unsachlichkeit oder Willkür zu überprüfen ist, die Anforderungen an den gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG vom Arbeitgeber zu erbringenden Tatsachenvortrag, der die Kündigung bedingen soll, nicht zu niedrig anzusetzen (BAG v. 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - AP Nr. 101 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 17.06.1999 - 2 AZR 522/98 - AP Nr. 102 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 17.06.1999 - 2 AZR 456/98 - AP Nr. 103 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Der Arbeitgeber muss substantiiert dartun, wie sich die Umsetzung seiner unternehmerischen Entscheidung auf die Beschäftigungsmöglichkeiten ausgewirkt hat (BAG v. 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - a.a.O.).

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
    Rn. 63 Eine außerordentliche und zugleich fristlose Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ist regelmäßig unzulässig (vgl. nur BAG v. 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - AP Nr. 228 zu § 626 BGB, Rn. 16).

    Dem Arbeitgeber ist, wenn aus betrieblichen Gründen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer entfällt, selbst im Insolvenzfall zumutbar, die Kündigungsfrist einzuhalten (BAG v. 18.03.2010 a.a.O., Rn. 16; BAG v. 08.04.2003 - 2 AZR 355/02 - AP Nr. 181 zu § 626 BGB, zu II 3b aa der Gründe).

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung …

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 552/94

    Annahmeverzug: Arbeitsunwilligkeit vor unwirksamer Kündigung

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche …

  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des …

  • ArbG Düsseldorf, 29.05.2020 - 1 Ca 5532/19

    Betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall Beschäftigungsbedarf

    Hierzu führt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 11. Mai 2012 - 6 Sa 1345/11, juris) wie folgt aus:.

    Dieses Erfordernis besteht aber bei der Umverteilung von Aufgaben auf einen Geschäftsführer in derselben Weise wie bei der Übertragung von Arbeiten auf andere Mitarbeiter (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11. Mai 2012 - 6 Sa 1345/11, juris).

  • LAG Düsseldorf, 05.02.2013 - 17 Sa 1492/12

    Voraussetzungen einer ordentlichen Änderungskündigung

    Nach beiden Bestimmungen kommt es darauf an, ob dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie unter Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 12 GG) die Aufnahme einer anderweitigen Arbeit zumutbar ist (…BAG 17.11.2011 - 5 AZR 564/10 - aaO; LAG Düsseldorf 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11 - ArbR 2013, 58).
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