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   BSG, 22.04.2009 - B 13 SF 1/08 R   

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BSG, 22.04.2009 - B 13 SF 1/08 R (https://dejure.org/2009,3948)
BSG, Entscheidung vom 22.04.2009 - B 13 SF 1/08 R (https://dejure.org/2009,3948)
BSG, Entscheidung vom 22. April 2009 - B 13 SF 1/08 R (https://dejure.org/2009,3948)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GVG § 17a Abs 2 S 1; ; GVG § 17a Abs 4 S 3; ; GVG § 17a Abs 4 S 4; ; SGG § 51 Abs 1; ; SGB VI § 15 Abs 2; ; SGB IX § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a; SGB IX § 21; SGB VI § 15; SGG § 51
    Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit für eine Klage einer privaten Rehabilitationseinrichtung gegen einen Rentenversicherungsträger auf Abschluss eines Belegungsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 349
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89

    Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern

    Auszug aus BSG, 22.04.2009 - B 13 SF 1/08 R
    Denn bei der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs ist nicht auf die Rechtsnatur der mit der Klage geforderten Handlung abzustellen, weil diese sich von der Rechtsnatur des darauf gerichteten Anspruchs unterscheiden kann (BVerwG vom 15.11.1990, BVerwGE 87, 115, 119 mwN; würde man sich, was hier nicht zu entscheiden ist, im vorliegenden Fall an die sog Zwei-Stufen-Theorie anlehnen - vgl für das Krankenversicherungsrecht vor der Neuregelung des § 69 SGB V durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 vom 22.12.1999, BGBl I 2626: BSG vom 29.5.1996, BSGE 78, 233, 235 f = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 -, so würde hieraus zwar die Zuordnung des Vertrags selbst zum Zivilrecht folgen, nicht aber die des Anspruchs auf seinen Abschluss).
  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95

    Anspruch eines Nicht-Plankrankenhauses auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus BSG, 22.04.2009 - B 13 SF 1/08 R
    Denn bei der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs ist nicht auf die Rechtsnatur der mit der Klage geforderten Handlung abzustellen, weil diese sich von der Rechtsnatur des darauf gerichteten Anspruchs unterscheiden kann (BVerwG vom 15.11.1990, BVerwGE 87, 115, 119 mwN; würde man sich, was hier nicht zu entscheiden ist, im vorliegenden Fall an die sog Zwei-Stufen-Theorie anlehnen - vgl für das Krankenversicherungsrecht vor der Neuregelung des § 69 SGB V durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 vom 22.12.1999, BGBl I 2626: BSG vom 29.5.1996, BSGE 78, 233, 235 f = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 -, so würde hieraus zwar die Zuordnung des Vertrags selbst zum Zivilrecht folgen, nicht aber die des Anspruchs auf seinen Abschluss).
  • BGH, 22.03.1994 - KZR 9/93

    "Orthopädisches Schuhwerk"; Unbillige Behinderung eines Marktteilnehmers durch

    Auszug aus BSG, 22.04.2009 - B 13 SF 1/08 R
    Die Klägerin beruft sich jedoch nicht etwa auf einen Kontrahierungszwang (gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) kraft marktbeherrschender Stellung der Beklagten als Sozialversicherungsträger (vgl zum früheren Rechtszustand zB BGH vom 22.3.1994 - KZR 9/93, WRP 1994, 549 "Orthopädisches Schuhwerk"), was zB zu deren Verurteilung führen könnte, der Klägerin ein Vertragsangebot zu den üblichen Konditionen zu unterbreiten oder sie in den Kreis der zu berücksichtigenden Anbieter einzubeziehen (vgl BGH vom 25.6.1991 - KZR 19/90, NJW 1992, 1561).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2006 - L 5 AL 4767/03

    Teilhabe am Arbeitsleben - Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in WfB -

    Auszug aus BSG, 22.04.2009 - B 13 SF 1/08 R
    Denn das LSG führt selbst aus, dass Rechtsbeziehungen wie solche zwischen einem Rentenversicherungsträger und einer Rehabilitationsklinik teilweise dem öffentlichen Recht unterstellt werden (es nennt insoweit: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.2.2006 - L 5 AL 4767/03; Axer in: Soziale Sicherheit durch öffentliches und Privatrecht, SDSRV 51 [2004], S 111, 140; Kunze/Kreikeboom, NZS 2003, 5; Eichenhofer, NZS 2002, 348; Brodkorb in Hauck/Noftz, SGB IX, § 21 RdNr 9 - Stand 2001).
  • BGH, 25.06.1991 - KZR 19/90

    Abschluss von Verträgen mit selbstständigen Krankenpflegern - Flächendeckende

    Auszug aus BSG, 22.04.2009 - B 13 SF 1/08 R
    Die Klägerin beruft sich jedoch nicht etwa auf einen Kontrahierungszwang (gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) kraft marktbeherrschender Stellung der Beklagten als Sozialversicherungsträger (vgl zum früheren Rechtszustand zB BGH vom 22.3.1994 - KZR 9/93, WRP 1994, 549 "Orthopädisches Schuhwerk"), was zB zu deren Verurteilung führen könnte, der Klägerin ein Vertragsangebot zu den üblichen Konditionen zu unterbreiten oder sie in den Kreis der zu berücksichtigenden Anbieter einzubeziehen (vgl BGH vom 25.6.1991 - KZR 19/90, NJW 1992, 1561).
  • LSG Sachsen, 17.04.2002 - L 1 KR 28/00

    Zulassung - Rehabilitationseinrichtung hier: psychosomatische Rehabilitation -

    Auszug aus BSG, 22.04.2009 - B 13 SF 1/08 R
    In einem (durch Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts [LSG] vom 17.4.2002 - L 1 KR 28/00 - abgeschlossenen) sozialgerichtlichen Verfahren hat sie ihren Anspruch durchgesetzt, mit verschiedenen Krankenkassen und Kassenverbänden einen Versorgungsvertrag gemäß § 111 des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch (SGB V) für diese Rehabilitationsklinik abzuschließen.
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 28/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung -

    Entscheidend ist, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von Rechtssätzen des Zivil- oder des Sozialrechts geprägt wird, damit die wahre Natur des Anspruchs, wie er sich nach dem Sachvortrag der Klägerin darstellt, und nicht, ob diese sich auf eine zivilrechtliche oder eine öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (vgl BSG vom 22. April 2009 - B 13 SF 1/08 R - SozR 4-1500 § 51 Nr. 5 RdNr 11; BSG vom 6. September 2007 - B 3 SF 1/07 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 3 RdNr 9, jeweils mwN) .
  • BSG, 03.08.2011 - B 11 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage eines

    a) Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, bestimmt sich, wenn - wie hier - eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl ua GmSOGB in BGHZ 108, 284 = SozR 1500 § 51 Nr. 53; BSGE 65, 133 = SozR 2100 § 76 Nr. 2; BSG SozR 4-1720 § 17a Nr. 3; BGHZ 121, 367; BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 5) .

    Bei der Prüfung der Natur des verfolgten Anspruchs kommt es nicht auf die Rechtsansicht des Klägers zur Anspruchsgrundlage an, sondern entscheidend sind regelmäßig der von ihm zur Begründung des Rechtsschutzziels vorgetragene Sachverhalt und die daran anknüpfende objektive Würdigung des Streitgegenstands (vgl ua GmSOGB in BGHZ 108, 284 = SozR 1500 § 51 Nr. 53; BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 5) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - L 28 B 1701/08

    Sozialgerichtliches Verfahren; zulässiger Rechtsweg; öffentlich-rechtliche

    Für das sozialgerichtliche Verfahren bedeutet dies, dass gegen einen Rechtswegbeschluss des Sozialgerichts binnen eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Landessozialgericht Beschwerde einzulegen ist (BSG, Beschluss vom 22. April 2009, B 13 SF 1/08 R = SozR 4-1500 § 51 Nr. 5).

    Entscheidend ist die wahre Natur des Anspruchs, wie er sich nach dem Sachvortrag des Klägers darstellt und nicht, ob dieser sich auf eine zivilrechtliche oder eine öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (vgl. BSG, Beschluss vom 22. April 2009, B 13 SF 1/08 R, aaO, unter Bezugnahme auf GmSOGB vom 10. Juli 1989, SozR 1500 § 51 Nr. 53).

    Allein anhand der Entscheidung des BSG vom 22. April 2009 (B 13 SF 1/08 R, aaO) lässt sich diese Frage nicht eindeutig entscheiden, weil das BSG darin entscheidungserheblich darauf abgestellt hat, ob der von der Klägerin erhobene Anspruch nur als öffentlich-rechtlicher denkbar ist.

  • LSG Bayern, 26.11.2012 - L 18 SO 173/12

    Gegen einen Verweisungsbeschluss nach § 17a Abs 2 Satz 1 GVG ist die Beschwerde

    Hält nach Anrufung eines Gerichts dieses den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig, spricht es dies - wie hier das SG - von Amts wegen aus und verweist den Rechtsstreit zugleich an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges (§ 17a Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes - GVG - . Gegen einen solchen Beschluss ist gemäß § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG die "sofortige Beschwerde nach den Vorschriften der jeweils anzuwendenden Verfahrensordnung gegeben". Für das sozialgerichtliche Verfahren bedeutet dies, dass gegen einen Rechtswegbeschluss des SG binnen eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim LSG Beschwerde einzulegen ist. Den Beteiligten steht gegen die (Rechtsweg-)Entscheidung des LSG die Beschwerde an das BSG zu, wenn diese im Beschluss zugelassen worden ist (§ 17a Abs. 4 Satz 4 GVG; BSG vom 22.04.2009, B 13 SF 1/08 R juris Rn 8; LSG Berlin-Brandenburg vom 23.03.2011,L 28 B 1701/08 AS juris Rn 12).

    Nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird und wie es sich nach dem Sachvortrag der Klägerin darstellt (vgl. dazu BSG vom 22.04.2009, B 13 SF 1/08 R juris Rn 9 m.w.N.), handelt es sich mithin um eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit.

  • BSG, 25.03.2021 - B 1 SF 1/20 R

    Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers für einen Medizinischen

    Der MDK darf versuchen, seinen materiell-rechtlichen Standpunkt in der Sozialgerichtsbarkeit durchzusetzen, ohne dass die Klage gegen seinen Willen in die Zivilgerichtsbarkeit verwiesen wird (vgl BSG vom 22.4.2009 - B 13 SF 1/08 R - SozR 4-1500 § 51 Nr. 5 - RdNr 16-17) .
  • LSG Bayern, 19.04.2021 - L 1 SV 4/21

    Sozialgerichtsverfahren: Rechtswidrigkeit der Verweisung eines Rechtsstreits aus

    Bei der Prüfung der Natur des verfolgten Anspruchs kommt es nicht auf die Rechtsansicht des Klägers zur Anspruchsgrundlage an, sondern entscheidend sind regelmäßig der von ihm zur Begründung des Rechtsschutzziels vorgetragene Sachverhalt und die daran anknüpfende objektive Würdigung des Streitgegenstands (GmSOGB, Beschluss vom 10.07.1989, GmS-OGB 1/88, BGHZ 108, 284, juris; BSG, Beschluss vom 30.09.2014, B 8 SF 1/14 R, SozR 4-3500 § 75 Nr. 5, juris; BSG, Beschluss vom 03.08.2011, B 11 SF 1/10 R, SozR 4-1500 § 51 Nr. 10, juris; BSG, Beschluss vom 22.04.2009, B 13 SF 1/08 R, BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 5; BSG, Beschluss vom 12.05.1998, B 11 SF 1/97 R, SozR 3-1500 § 51 Nr. 24, juris).
  • SG Landshut, 02.05.2012 - S 11 AS 698/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - öffentlich-rechtliche Streitigkeit -

    Nach der herrschend vertretenen Sonderrechtstheorie ist die Frage, ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, wenn - wie hier - eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, zu beantworten (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 10.07.1989, GemS-OGB 1/88 mwN; BSG, Beschluss vom 22.04.2009, B 13 SF 1/08 R, Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 10. Auflage 2012, § 51 Rn. 3c mwN).
  • LSG Bayern, 14.05.2021 - L 1 SV 24/20

    Sozialgerichtsverfahren: Rechtsweg bei Streit über die Ausstellung von

    Bei der Prüfung der Natur des verfolgten Anspruchs kommt es nicht auf die Rechtsansicht des Klägers oder Antragstellers zur Anspruchsgrundlage an, sondern entscheidend sind regelmäßig der von ihm zur Begründung des Rechtsschutzziels vorgetragene Sachverhalt und die daran anknüpfende objektive Würdigung des Streitgegenstands (GmSOGB, Beschluss vom 10.07.1989, GmS-OGB 1/88, BGHZ 108, 284, juris; BSG, Beschluss vom 03.08.2011, B 11 SF 1/10 R, SozR 4-1500 § 51 Nr. 10, juris; BSG, Beschluss vom 22.04.2009, B 13 SF 1/08 R, BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 5; BSG, Beschluss vom 12.05.1998, B 11 SF 1/97 R, SozR 3-1500 § 51 Nr. 24, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2023 - L 9 SO 367/22
    Gegen einen Rechtswegbeschluss des SG ist damit binnen eines Monats (§ 173 Satz 1 SGG) nach Zustellung des Beschlusses beim LSG Beschwerde einzulegen (BSG Beschluss vom 22.04.2009 - B 13 SF 1/08 R).

    Gegen einen Rechtswegbeschluss des SG ist damit binnen eines Monats (§ 173 Satz 1 SGG) nach Zustellung des Beschlusses beim LSG Beschwerde einzulegen (BSG Beschluss vom 22.04.2009 - B 13 SF 1/08 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 KR 199/10

    Krankenversicherung

    Dieser Grundsatz bestimmt die Auslegung sowohl von § 13 GVG als auch von § 51 Abs. 1 SGG (BSG, Beschluss vom 22.04.2009 - B 13 SF 1/08 R -).
  • OLG Bamberg, 30.09.2020 - 4 W 46/20

    Rechtsweg für Regress des Unfallversicherungsträgers wegen fehlerhafter

  • LSG Bayern, 14.08.2019 - L 1 SV 19/19

    Sozialgerichtsverfahren: Rechtswegbeschwerde nach Verweisung ans Zivilgericht bei

  • LSG Bayern, 05.11.2012 - L 7 AS 493/12

    Grundsicherung, Arbeitsuchende, Rückübertragung, Lohnanspruch, Sozialhilfe,

  • OLG Bamberg, 06.08.2020 - 4 W 46/20

    Rechtsweg für Regress des Unfallversicherungsträgers wegen fehlerhafter

  • LSG Bayern, 06.08.2019 - L 1 SV 19/19

    Sozialhilfe: Rechtswegfragen in sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis

  • SG München, 09.02.2017 - S 42 AS 72/17

    Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2009 - L 13 AS 59/09
  • SG München, 05.04.2011 - S 5 AL 119/07

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

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