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   BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R   

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https://dejure.org/2012,45520
BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R (https://dejure.org/2012,45520)
BSG, Entscheidung vom 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R (https://dejure.org/2012,45520)
BSG, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 42/11 R (https://dejure.org/2012,45520)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 1 SGG, § 66 Abs 2 SGG, § 70 Nr 1 SGG, § 84 Abs 1 S 1 SGG, § 99 Abs 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit einer Berufsausübungsgemeinschaft bei Zulassungsfragen - Klageänderung - Prozessurteil anstelle Sachurteil - keine Hinderung an abschließender Sachentscheidung - Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrages zur ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis einer Berufsausübungsgemeinschaft im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Genehmigung zur Durchführung von Versorgungsaufträgen durch ein beigeladenes Medizinisches Versorgungszentrum

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit einer Berufsausübungsgemeinschaft bei Zulassungsfragen - Klageänderung - Prozessurteil anstelle Sachurteil - keine Hinderung an abschließender Sachentscheidung - Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrages zur ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis einer Berufsausübungsgemeinschaft im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Genehmigung zur Durchführung von Versorgungsaufträgen durch ein beigeladenes Medizinisches Versorgungszentrum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten des Vertragsarztrechts; Angelegenheiten der Vertragsärzte

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Der Schutz des BSG greift

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Sonderbedarfszulassung - Nephrologe zieht vors Bundesverfassungsgericht

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 41/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) - Anfechtung der Zusicherung und Genehmigung

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R
    Wegen des engen Zusammenhangs zwischen der Zusicherung und der anschließenden Genehmigung des Versorgungsauftrags und der Sonderbedarfszulassung sind aber beide hinsichtlich der Anfechtungsfrist gleich zu behandeln (vgl dazu Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 41/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Soweit eine Bedarfsprüfung nach § 7 Abs. 2 Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV-Ä iVm § 5 Abs. 7 Buchst c Satz 5 Nr. 2 BlutreinigungsVf-VB durchgeführt wird, erfolgt sie in diesem Rahmen durch die KÄV (vgl dazu Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 41/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Die Anfechtungsberechtigung eines bereits zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Arztes setzt ua voraus, dass er und der Konkurrent im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen anbieten (vgl zuletzt BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 26 RdNr 18 mwN; für die Zusicherung der Genehmigung von Versorgungsaufträgen vgl Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 41/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Anstellungsgenehmigung tritt nicht an Stelle

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R
    Im Interesse der Planungssicherheit für den von der Zulassung begünstigten Arzt und nicht zuletzt im Interesse der Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung muss ausgeschlossen werden, dass der Status eines Vertragsarztes noch Jahre nach seiner Begründung durch Rechtsbehelfe von Konkurrenten in Frage gestellt werden kann (vgl Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 40/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    In Anlehnung an diesen Grundsatz, dem eine gesetzgeberische Bewertung des Rechtsschutzinteresses einerseits und der Rechtssicherheit andererseits zu entnehmen ist, kann auch ein Drittwiderspruch gegen eine Sonderbedarfszulassung zulässig nur binnen einer Jahresfrist eingelegt werden (Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 40/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R
    Gegen dieses Interesse des von der (Neu)Zulassung Begünstigten ist abzuwägen der Anspruch des Drittbetroffenen auf Rechtsschutz, der eine verfahrensrechtliche Absicherung seines Grundrechtsschutzes darstellt (vgl BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 26) .
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R
    Das Bundesverwaltungsgericht wendet nicht nur im unmittelbaren Grenznachbarschaftsverhältnis die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO an, wenn der Nachbar von einer Baugenehmigung Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (vgl BVerwGE 78, 85, 89 f) .
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R
    Zum anderen hätte die Beklagte auch nicht zu Lasten des Beigeladenen zu 3. über den verspäteten Widerspruch der Klägerin in der Sache entscheiden und damit den Rechtsweg eröffnen dürfen; bei Verwaltungsakten mit Drittwirkung ist kein Raum für eine Wiedereröffnung des Rechtswegs durch behördliche Sachentscheidung (vgl BVerwGE 65, 313, 318; Leitherer in Meyer/Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 84 RdNr 7a) .
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten Beigeladener ist nur hinsichtlich der Beigeladenen zu 1. bis 4. veranlasst; nur diese haben im Revisionsverfahren Anträge gestellt (vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 16) .
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - bedarfsunabhängige Ermächtigung einer ärztlich

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R
    f) Ob die Revision darüber hinaus auch deshalb keinen Erfolg haben kann, weil der Beigeladene zu 3. eine Genehmigung nach der Übergangsvorschrift des § 8 Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV-Ä erhalten hat, die von keiner Bedarfsprüfung nach § 6 Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV-Ä abhängt (vgl dazu Urteil vom heutigen Tag - B 6 KA 44/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) , war nicht mehr zu entscheiden.
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R
    Die Entscheidung über das Bestehen einer Berufsausübungsgemeinschaft betrifft den Status, in dem die vertragsärztliche Tätigkeit im Rechtsverhältnis zu den Versicherten und den vertragsarztrechtlichen Institutionen ausgeübt wird (vgl BSGE 110, 43 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 9, RdNr 17; BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr. 4, RdNr 26 für den Ausnahmefall der sachlich-rechnerischen Richtigstellung im Rechtsverhältnis von KÄV und Mitglied) .
  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 84/10

    Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen der Anordnung

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R
    Auch das Ausscheiden eines Mitglieds aus einer mehr als zweigliedrigen Berufsausübungsgemeinschaft ändert nichts an deren Fortbestand, sondern führt lediglich zur Anpassung des Rubrums (vgl BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 17; vgl auch zum Fortbestand der GbR BGHZ 187, 344 RdNr 13; BGH NJW 2011, 1449 RdNr 16 ff), wie sie hier auch schon vorgenommen worden ist.
  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R
    Der Senat hat in der Vergangenheit für nachgehende Rechte und Pflichten einer Gemeinschaftspraxis regelmäßig in Anwendung von § 730 Abs. 2 Satz 1 BGB deren Beteiligtenfähigkeit auch noch nach ihrer Auflösung angenommen (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 RdNr 13; BSGE 108, 35 = SozR 4-2500 § 115b Nr. 3, RdNr 33; BSGE 98, 89 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 31, RdNr 11) .
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Verrechnung von Honoraransprüchen einer neu

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R

    Vertragsarzt - Zulassungsverzicht - bestandskräftige Nachbesetzung seines

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 25/08 R

    Vertragsarzt - Anfechtung der Zulassung anderer Ärzte - gerichtliche Überprüfung

  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 253/10

    Zwangsversteigerungsverfahren über Grundstück einer GbR: Entsprechende Anwendung

  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93

    Altersübergangsgeld - Leistungssätze - Revision

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 8/11

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Anerkennung

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der

    Daran ändert sich auch durch den Wechsel ihrer Mitglieder oder durch das Ausscheiden eines Mitglieds aus einer mehr als zweigliedrigen Gemeinschaftspraxis im Grundsatz nichts (vgl BSG SozR 4-2500 § 87b Nr. 2 RdNr 27; BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 17; BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 39/11 R - RdNr 19; BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 31 RdNr 18; BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R - RdNr 17; BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 30 RdNr 14; zum Fortbestand der Gesellschaft bürgerlichen Rechts vgl zB BGH vom 2.12.2010 - V ZB 84/10 - BGHZ 187, 344 = NJW 2011, 615, RdNr 13) .
  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 20/16 R

    Erfolgreiche Konkurrentenklage gegen Versorgungsauftrag

    Bereits ab diesem Zeitpunkt galt, dass der Versorgungsauftrag bei Ausscheiden eines Arztes in der Praxis verbleibt (vgl BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 31 RdNr 24 und das weitere Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R - Juris RdNr 23) .

    Die Bindung an die Praxis und nicht den einzelnen Arzt wird nicht zuletzt auch darin erkennbar, dass nach § 7 Abs. 2 Anlage 9.1 BMV-Ä die Dialysepraxis berechtigt ist, Genehmigungen für "weitere Ärzte" zu beantragen (vgl BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 31 RdNr 24 und das weitere Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R - Juris RdNr 23) .

  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 18/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Auftrag zur

    Bereits ab diesem Zeitpunkt galt, dass der Versorgungsauftrag bei Ausscheiden eines Arztes in der Praxis verbleibt (vgl BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 31 RdNr 24 und das weitere Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R - Juris RdNr 23) .

    Die Bindung an die Praxis und nicht den einzelnen Arzt wird nicht zuletzt auch darin erkennbar, dass nach § 7 Abs. 2 Anlage 9.1 BMV-Ä die Dialysepraxis berechtigt ist, Genehmigungen für "weitere Ärzte" zu beantragen (vgl BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 31 RdNr 24 und das weitere Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R - Juris RdNr 23) .

    Nach diesen Vorgaben verblieben die Versorgungsaufträge der ausgeschiedenen Gesellschafter in der Dialysepraxis der Klägerin (vgl BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R - Juris RdNr 23) .

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    (1) Bei der Neuformierung einer BAG durch Austritt oder Neueintritt eines Partners geht der Senat entsprechend der Rechtsprechung des BGH davon aus, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Partnerschaftsgesellschaft und gleichermaßen auch die BAG unverändert fortbesteht (BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 17; BSG vom 17.10.2012 - B 6 KA 39/11 R - RdNr 19; BSG vom 17.10.2012 - B 6 KA 41/11 R - RdNr 18; BSG vom 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R - RdNr 17; BSG vom 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R - RdNr 14; entsprechend der BGH-Rspr, vgl zB BGH vom 2.12.2010 - V ZB 84/10 - BGHZ 187, 344 = NJW 2011, 615, RdNr 13: "Der Wechsel der Gesellschafter der GbR ist ... kein Fall einer Rechtsnachfolge, weil Schuldnerin ... die GbR ist und ihre Stellung als Schuldnerin durch den Wechsel der Gesellschafter keine Änderung erfährt"; ebenso ferner BGH vom 24.2.2011 - V ZB 253/10 - NJW 2011, 1449 RdNr 16 ff).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung eines Versorgungsauftrags für

    Dies gilt nicht nur bezogen auf den statusbegründenden Verwaltungsakt (zur Sonderbedarfszulassung vgl BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 27 RdNr 23 ff) , sondern auch bezogen auf eine Dialysegenehmigung (BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R - Juris RdNr 24 ff) und auf deren Zusicherung (BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 31 RdNr 25) .

    Das folgt bereits aus dem Umstand, dass die Genehmigung zur Versorgung mit Dialyse nach § 4 Abs. 1a Anl 9.1 BMV-Ä nicht dem einzelnen Arzt, sondern der Arztpraxis erteilt wird und dass der Versorgungsauftrag nach § 4 Abs. 1b Anl 9.1 BMV-Ä in der seit dem 1.7.2009 geltenden Fassung in der Dialysepraxis verbleibt, wenn bei gemeinschaftlicher Berufsausübung ein Arzt aus der Dialysepraxis ausscheidet (vgl BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 31 RdNr 24; BSG Urteil 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R - Juris RdNr 23) .

  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 13/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Auftrag zur

    Bereits ab diesem Zeitpunkt galt, dass der Versorgungsauftrag bei Ausscheiden eines Arztes in der Praxis verbleibt (vgl BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 31 RdNr 24 und das weitere Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R - Juris RdNr 23) .

    Die Bindung an die Praxis und nicht den einzelnen Arzt wird nicht zuletzt auch darin erkennbar, dass nach § 7 Abs. 2 Anlage 9.1 BMV-Ä die Dialysepraxis berechtigt ist, Genehmigungen für "weitere Ärzte" zu beantragen (vgl BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 31 RdNr 24 und das weitere Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R - Juris RdNr 23) .

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 41/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) - Anfechtung der Zusicherung und Genehmigung

    Da aber der Bescheid der Klägerin nicht bekanntgegeben worden war, lief gemäß § 84 Abs. 2 Satz 3 iVm § 66 SGG eine Jahresfrist, die noch eingehalten wurde (vgl dazu Urteile des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 40/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, und - B 6 KA 42/11 R -) .
  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 26/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Anfechtung von Sonderbedarfszulassungen für

    Ob ein Konkurrent (auch) die Erteilung eines Dialyseversorgungsauftrages durch die KÄV anfechten kann, ist hier nicht von Bedeutung und bleibt deshalb offen (s dazu die im Jahr 2012 zur Entscheidung anstehenden Revisionsverfahren B 6 KA 41/11 R und B 6 KA 42/11 R) .
  • BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 3/13 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Auflösung einer zahnärztlichen

    Daran ändert sich auch durch den Wechsel ihrer Mitglieder oder durch das Ausscheiden eines Mitglieds aus einer mehr als zweigliedrigen Gemeinschaftspraxis im Grundsatz nichts (vgl zuletzt BSG vom 17.7.2013 - B 6 KA 44/12 R - RdNr 27, zur Veröffentlichung vorgesehen für SozR 4; SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 17; vom 17.10.2012 - B 6 KA 39/11 R - RdNr 19; SozR 4-1500 § 54 Nr. 31 RdNr 18; vom 17.10.2012 - B 6 KA 42/11 R - RdNr 17; SozR 4-1500 § 54 Nr. 30 RdNr 14; entsprechend zum Fortbestand der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, vgl zB BGH vom 2.12.2010 - V ZB 84/10 - BGHZ 187, 344 = NJW 2011, 615, RdNr 13) .
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 39/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit einer

    Ist eine solche Bekanntgabe nicht erfolgt, läuft zu Lasten des Konkurrenten grundsätzlich eine Jahresfrist (zu den näheren Einzelheiten vgl Urteile des Senats vom heutigen Tag in den Verfahren B 6 KA 40/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, und B 6 KA 42/11 R) , die die Klägerin hier gewahrt hat.
  • LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 9/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum mit Schwerpunkt

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - bedarfsunabhängige Ermächtigung einer ärztlich

  • BSG, 06.03.2013 - B 6 KA 6/12 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Gewährung rechtlichen Gehörs

  • SG Saarbrücken, 19.02.2014 - S 2 KA 9/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Erteilung der Genehmigung einer

  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 35/16 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Beurteilung des Auslastungsgrades einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - L 11 KA 84/14

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Marburg, 02.04.2014 - S 12 KA 888/11

    Vergütung von Leistungen für die Versorgung chronisch niereninsuffizienter

  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 5 KA 4979/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung der Genehmigung einer

  • LSG Bayern, 09.07.2014 - L 12 KA 16/14

    Rechtmäßigkeit der Antragstellungsgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 b SGB V

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 1/15 B

    Zusicherung der Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrags;

  • SG Hannover, 12.10.2022 - S 20 KA 187/20

    Bestandskräftiger Honorarbescheid; Honorarrechtliche Vorfragen; Vertragsärztliche

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