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   BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 61/17 B   

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https://dejure.org/2017,53391
BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 61/17 B (https://dejure.org/2017,53391)
BSG, Entscheidung vom 21.12.2017 - B 9 SB 61/17 B (https://dejure.org/2017,53391)
BSG, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - B 9 SB 61/17 B (https://dejure.org/2017,53391)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Kein Anspruch auf ein Online-Chat-Verfahren zur Durchführung der mündlichen Verhandlung

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - barrierefreier Zugang zum Gericht - kein Anspruch auf fernschriftliches Online-Chat-Verfahren anstelle der mündlichen Verhandlung - UN-Behindertenrechtskonvention

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuerkennung eines höheren Grades der Behinderung ab Geburt; Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung der Merkzeichen G, B, H und RF wegen Autismus; Beiordnung eines Notanwalts; Völlige Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung; Keine allgemeine Überprüfung des ...

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 276
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 5/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 61/17 B
    Insbesondere sei eine auf das Krankheitsbild des Klägers abgestimmte persönliche Untersuchung verbunden mit einer entsprechenden Exploration und Testung durchzuführen (Beschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/13 B) .

    Hierzu hat der Kläger ausweislich des Senatsbeschlusses vom 14.11.2013 (B 9 SB 5/13 B - RdNr 14) bereits mit Schreiben vom 17.11.2012 auf das "Autisten-Informationsblatt 10" verwiesen, welches sich mit der "Notwendigkeit barrierefreier Kommunikation" befasst.

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 61/17 B
    Denn der in §§ 62, 128 Abs. 2 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .

    Denn abgesehen von der Verhinderung der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung (siehe oben) liegt eine Gehörsverletzung nur dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnissen beruht, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19) .

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 61/17 B
    Die UN-BRK ist als Völkervertragsrecht lediglich zur Auslegung des Gesetzesrechts heranzuziehen und geht hinsichtlich des unmittelbar zu berücksichtigenden Diskriminierungsverbots in Art. 5 Abs. 2 UN-BRK nicht über das in Art. 3 Abs. 3 S 2 GG enthaltene Benachteiligungsverbot hinaus (BSG Urteil vom 6.3.2012 - B 1 KR 10/11 R - BSGE 110, 194 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 69; s auch Luthe in JM 2015, 190, 191 f mwN) .
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 61/17 B
    Denn der in §§ 62, 128 Abs. 2 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 61/17 B
    Denn der in §§ 62, 128 Abs. 2 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 61/17 B
    Denn der in §§ 62, 128 Abs. 2 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 61/17 B
    Denn abgesehen von der Verhinderung der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung (siehe oben) liegt eine Gehörsverletzung nur dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnissen beruht, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 61/17 B
    Gleiches gilt für den Vorwurf, die Entscheidung sei falsch (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 61/17 B
    a) Grundsätzliche Bedeutung im Sinne der Vorschrift des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und die Anwendung mindestens einer Vorschrift des Bundesrechts betrifft (s § 162 SGG) .
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 61/17 B
    Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Antwort darauf von vornherein praktisch außer Zweifel steht (vgl BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder bereits höchstrichterlich entschieden ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65) .
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

  • BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 147/87

    Beschwerde wegen Ablehnung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

  • BSG, 18.03.2008 - B 11a AL 30/07 BH
  • BSG, 18.11.2021 - B 9 SB 34/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Sie geht aber hinsichtlich des unmittelbar zu berücksichtigenden Diskriminierungsverbots in Art. 5 Abs. 2 UN-BRK nicht über das in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG enthaltene Benachteiligungsverbot hinaus (BSG Urteil vom 6.3.2012 - B 1 KR 10/11 R - BSGE 110, 194 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 69, RdNr 15; BSG Beschluss vom 21.12.2017 - B 9 SB 61/17 B - juris RdNr 10).
  • BSG, 14.03.2018 - B 9 SB 2/18 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

    Sofern die Klägerin die angefochtene Entscheidung des LSG insoweit für inhaltlich unrichtig halten sollte, kann sie sich hierauf im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht berufen (vgl Senatsbeschluss vom 21.12.2017 - B 9 SB 61/17 B - Juris RdNr 13, stRspr).
  • LSG Hamburg, 28.02.2023 - L 3 R 66/21

    Verfassungsmäßigkeit der in § 43 SGB 6 geforderten 3/5-Belegung

    Hinsichtlich des unmittelbar zu berücksichtigenden Diskriminierungsverbots in Art. 5 Abs. 2 UN-BRK geht sie indes nicht über das in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG enthaltene Benachteiligungsverbot hinaus (BSG, Beschl. v. 18.11.2021 - B 9 SB 34/21 B, juris; BSG, Beschl. v. 21.12.2017 - B 9 SB 61/17 B, juris; BSG, Urt. v. 6.3.2012 - B 1 KR 10/11 R, BSGE 110, 194).
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