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Rechtsprechung
   BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 4/22 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17404
BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 4/22 R (https://dejure.org/2023,17404)
BSG, Entscheidung vom 20.07.2023 - B 12 BA 4/22 R (https://dejure.org/2023,17404)
BSG, Entscheidung vom 20. Juli 2023 - B 12 BA 4/22 R (https://dejure.org/2023,17404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-GmbH

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    S. GmbH ./. Deutsche Rentenversicherung Bund, beigeladen: T. V.

    Versicherungs- und Beitragsrecht - Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung - Vertreiben und Bewerben von Konsumgütern - Fotografie - alleiniger Geschäftsführer - Beigeladener - Rechtsvorgängerin Produktion - Marketing und Vertrieb von Fotoprodukten - freie ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2024, 1003
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 323/21

    Arbeitnehmerüberlassung - Werk- bzw. Dienstvertrag

    Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 4/22 R
    Die Hauptvertragspflicht der UG war daher nicht auf die Auswahl geeigneter Arbeitskräfte gerichtet (vgl hierzu BAG Urteil vom 5.7.2022 - 9 AZR 323/21 - juris RdNr 17).

    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG Urteil vom 5.7.2022 - 9 AZR 323/21 - juris RdNr 17 mwN).

    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom AÜG nicht erfasst (BAG Urteil vom 5.7.2022 - 9 AZR 323/21 - juris RdNr 18 mwN).

    Die Abgrenzung richtet sich nach dem Geschäftsinhalt, der sich aus den ausdrücklichen Vereinbarungen der Vertragsparteien und der praktischen Durchführung des Vertrages ergibt, nicht nach der von den Parteien gewählten Bezeichnung oder gewünschten Rechtsfolge (vgl BAG Urteil vom 18.1.2012 - 7 AZR 723/10 - juris RdNr 28; BAG Urteil vom 5.7.2022 - 9 AZR 323/21 - juris RdNr 17 ff, 20 mwN).

  • BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16

    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

    Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 4/22 R
    Die Anwendbarkeit des AÜG setzt jedoch voraus, dass es sich bei der an den Entleiher überlassenen Person um einen Arbeitnehmer des Verleihers iS von § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG handelt (vgl BAG Urteil vom 17.1.2017 - 9 AZR 76/16 - BAGE 158, 6 = juris RdNr 21, 22; BAG Urteil vom 9.11.1994 - 7 AZR 217/94 - BAGE 78, 252 = juris RdNr 15; seit 1.4.2017 vgl auch § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG).

    Allerdings lässt sich nach der bisherigen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung nicht ausschließen, dass im Fall der (Selbst-)Überlassung des Alleingesellschafters und alleinigen Geschäftsführers einer GmbH die gesetzgeberischen Wertungen des AÜG unter Umständen auch die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher stützen können (ablehnend BAG Urteil vom 17.1.2017 - 9 AZR 76/16 - BAGE 158, 6 RdNr 27, 30 für den Fall einer GmbH mit Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und weiteren Arbeitnehmern, vgl hierzu unten 4. d).

    Rn. 25 d) Der Anlehnung an das fingierte Arbeitsverhältnis steht die Entscheidung des BAG vom 17.1.2017 (9 AZR 76/16 - BAGE 158, 6) nicht entgegen.

  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 16/85

    Illegaler Entleiher - Rückständiger Beitrag - Ilegaler Verleiher

    Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 4/22 R
    Soweit es sich nicht um erlaubte Arbeitnehmerüberlassung handelt, wird ein Beschäftigungsverhältnis regelmäßig bereits durch tatsächliche Verhältnisse begründet, aus denen sich die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und die Bindung an ein Weisungsregime ergibt (vgl BSG Urteil vom 18.3.1987 - 9b RU 16/85 - BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3 = juris RdNr 13).

    Der Leiharbeitnehmer hat gegen den Entleiher mindestens Anspruch auf das mit dem Verleiher vereinbarte Arbeitsentgelt (§ 10 Abs. 1 Satz 5 AÜG; vgl auch BSG Urteil vom 18.3.1987 - 9b RU 16/85 - BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3 = juris).

  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw …

    Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 4/22 R
    Zwar hatte das BSG vor Einführung des 2. Halbsatzes dieser Vorschrift (durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 29.6.2006, BGBl I 1402) die grundsätzliche Trennung zwischen dem selbstständigen Alleingesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH als natürliche Person und der GmbH als eigenständige juristische Person betont und daraus abgeleitet, dass allein die GmbH Auftraggeber des Alleingesellschafter/Geschäftsführers iS von § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI sei, während es nicht darauf ankomme, mit welchen und wie vielen Partnern die GmbH ihrerseits in wirtschaftlichem und/oder rechtlichem Kontakt stehe (BSG Urteil vom 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R - BSGE 95, 275 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 7, RdNr 17).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 4/22 R
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG unterliegt es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die für sämtliche Zweige der Sozialversicherung in § 7 Abs. 1 SGB IV definierte "Beschäftigung" als die "nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis" es im Wesentlichen den Sozialgerichten überlässt, diesen unbestimmten Begriff unter Verwendung der Rechtsfigur des Typus auszulegen (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - juris).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der …

    Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 4/22 R
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung sind, wenn eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit im Rahmen weiterer Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dritten erbracht wird, im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens auch diese weiteren Rechtsbeziehungen zu betrachten (vgl BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 12/17 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 34 RdNr 33; BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 12/18 R - juris RdNr 14).
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 12/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Facharzt für Radiologie - Tätigkeit …

    Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 4/22 R
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung sind, wenn eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit im Rahmen weiterer Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dritten erbracht wird, im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens auch diese weiteren Rechtsbeziehungen zu betrachten (…vgl BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 12/17 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 34 RdNr 33; BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 12/18 R - juris RdNr 14).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

    Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 4/22 R
    Die Versicherungspflicht der gesetzlichen Sozialversicherung verstößt grundsätzlich auch weder gegen das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG; vgl hierzu zB BVerfG Urteil vom 3.4.2001 - 1 BvR 2014/95 - BVerfGE 103, 197 = SozR 3-1100 Art. 74 Nr. 4) noch gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG (…vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 31.8.2004 - 1 BvR 1776/97 - BVerfGK 4, 46 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 1) oder die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG.
  • BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13

    Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen …

    Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 4/22 R
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind Steuer- und Abgabevorschriften nur dann an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen, wenn sie in einem engen Zusammenhang zur Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz erkennen lassen (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 ua - BVerfGK 20, 327 = juris RdNr 18 mwN).
  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 1776/97

    Aufhebung der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Aufgabe …

    Auszug aus BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 4/22 R
    Die Versicherungspflicht der gesetzlichen Sozialversicherung verstößt grundsätzlich auch weder gegen das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG;… vgl hierzu zB BVerfG Urteil vom 3.4.2001 - 1 BvR 2014/95 - BVerfGE 103, 197 = SozR 3-1100 Art. 74 Nr. 4) noch gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 31.8.2004 - 1 BvR 1776/97 - BVerfGK 4, 46 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 1) oder die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG.
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fachärztin für Anästhesie, die nach …

  • BSG, 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Lehrkraft einer Musikschule - …

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

  • BSG, 13.12.2022 - B 12 KR 16/20 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH mit zwei …

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 87/68

    Versicherungspflicht währendi Arbeitskampfmaßnahmen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2026 - L 16 BA 48/23

    Kein sozialversicherungsrechtliches Piloten-"Out-Sourcing" bei Ryanair

    Dies gelte jedenfalls dann, wenn dieser Vertrag nicht auf eine erlaubte Arbeitnehmerüberlassung gerichtet sei (BSG, Urteil vom 20. Juli 2023 - B 12 BA 4/22 R -, juris; BSG, Urteil vom 20. Juli 2023 - B 12 BA 1/23 R -, juris; zur Vertragskonstellation mit einer Ein-Personen-GmbH vgl. BSG, Urteil vom 20. Juli 2023 - B 12 R 15/21 R -, juris).

    In den dortigen Fallkonstellationen hatte die UG bzw. die GmbH als "Auftragnehmer" mit einem Krankenhaus als "Auftraggeber" einen Vertrag über die Erbringung von (stationären) Pflegedienstleistungen geschlossen (nur bei dem Verfahren zum Az. B 12 BA 4/22 R handelte es sich um eine andere Leistung), die durch den jeweiligen Alleingesellschafter erbracht werden sollten.

  • BSG, 12.12.2023 - B 12 R 12/21 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Kameramann - abhängige Beschäftigung - …

    Eine (unzulässige) Arbeitnehmerüberlassung kommt deshalb nicht in Betracht (vgl BSG Urteil vom 20.7.2023 - B 12 BA 4/22 R - juris RdNr 17 ff; BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 12/18 R - juris RdNr 15;… BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 12/17 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 34 RdNr 33).
  • LSG Bayern, 05.03.2024 - L 7 BA 77/22

    Krankenversicherung: Externe Operationsärzte als selbständig Tätige

    Rn. 34 Hieraus ergibt sich ein Gesamtbild dergestalt, dass auch unter Beachtung der vom BSG in seinen Urteilen vom 20.07.2023 (B 12 R 15/21 R, B 12 BA 4/22 R, B 12 BA 1/23 R) aufgestellten Grundsätze bzgl der Tätigkeit Dritter, die als Gesellschafter oder Beschäftigte einer Gesellschaft in einem Krankenhaus tätig werden, der Beigeladene zu 1 als Selbständiger anzusehen ist.

    Anders als in den vom BSG am 20.07.2023 entschiedenen Fallgestaltungen (vgl B 12 R 15/21 R, B 12 BA 4/22 R, B 12 BA 1/23 R), bei denen trotz Vertrages eines Krankenhauses mit einer Gesellschaft eine abhängige Beschäftigung des für die Gesellschaft Tätigen angenommen wurde, handelt es sich hier jedoch um keine Ein-Personen-Gesellschaft, bei der nur der Gesellschafter und Geschäftsführer tätig wurde, sondern um eine Gesellschaft mit mehreren Arztinnen und Ärzten - sei es als Gesellschafter oder als bei der GbR abhängig Beschäftigte, die im jeweiligen Einzelfall dann für die GbR tätig werden konnten und wurden.

    Dem entspricht es, dass der Kooperationsvertrag im Namen der GbR geschlossen wurde und der Beigeladene zu 1 oder andere Ärzte der GbR (Mitgesellschafter oder bei der GbR angestellte Ärzte) nicht namentlich als Vertragspartei benannt wurden (vgl BSG Urteile vom 20.07.2023 - B 12 R 15/21 R, B 12 BA 4/22 R, B 12 BA 1/23 R), sondern im konkreten Einzelfall die GbR als solche Vertragspartner war und die GbR die Durchführung der Operation eigenständig organisierte.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2024 - L 4 BA 150/22
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BSG…, Urteil vom 24. Oktober 2023 - B 12 R 9/21 R - juris, Rn. 11 m.w.N.; Urteil vom 20. Juli 2023 - B 12 BA 4/22 R - juris, Rn. 13 m.w.N.;… zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris, Rn. 6 ff.).

    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSG, Urteil vom 20. Juli 2023 - B 12 BA 4/22 R - juris, Rn. 13 m.w.N.).

    Eine Einbeziehung in ein Büronetzwerk der Klägerin (Telefon, E-Mail, Remotezugang zum EDV-System; vgl. hierzu BSG, Urteil vom 20. Juli 2023 - B 12 BA 4/22 R - juris, Rn. 23) oder eine Vernetzung der verwendeten Computer bestand nicht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2025 - L 2 BA 45/24

    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen i.R.d. …

    Die grundsätzliche Trennung zwischen juristischen Personen und ihren Organen als natürliche Personen kann sozialversicherungsrechtlich durch die tatsächlichen Verhältnisse überlagert werden (BSG, Urteil vom 20. Juli 2023, aaO, Rn. 31).

    Auch soweit die Tätigkeit der beigeladenen Arbeitskräfte aufgrund von zwischen der Klägerin und den Arbeitskräften jeweils gehörenden Gesellschaften zustande gekommenen vertraglichen Vereinbarungen verrichtet worden sind, stellt sich ihre Mitwirkung im Betrieb der Klägerin - unabhängig von ihrer abschließenden arbeitsrechtlichen Einordnung - in Anlehnung an das Rechtsinstitut des fingierten Arbeitsverhältnisses im Falle unwirksamer Arbeitnehmerüberlassung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG) und wegen der im Sozialversicherungsrecht herrschenden Eingliederungstheorie als Beschäftigung dar (BSG, Urteil vom 20. Juli 2023 - B 12 BA 4/22 R -, Rn. 19, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2026 - L 14 KR 373/23
    Dies gelte jedenfalls dann, wenn dieser Vertrag nicht auf eine erlaubte Arbeitnehmerüberlassung gerichtet sei ( BSG , Urteil vom 20. Juli 2023 - B 12 BA 4/22 R -, juris; BSG , Urteil vom 20. Juli 2023 - B 12 BA 1/23 R -, juris; zur Vertragskonstellation mit einer Ein-Personen-GmbH vgl. BSG , Urteil vom 20. Juli 2023 - B 12 R 15/21 R -, juris).

    In den dortigen Fallkonstellationen hatte die UG bzw. die GmbH als "Auftragnehmer" mit einem Krankenhaus als "Auftraggeber" einen Vertrag über die Erbringung von (stationären) Pflegedienstleistungen geschlossen (nur bei dem Verfahren zum Az. B 12 BA 4/22 R handelte es sich um eine andere Leistung), die durch den jeweiligen Alleingesellschafter erbracht werden sollten.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2026 - L 4 BA 53/23
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BSG…, Urteil vom 24. Oktober 2023 - B 12 R 9/21 R - juris, Rn. 11 m.w.N.; Urteil vom 20. Juli 2023 - B 12 BA 4/22 R - juris, Rn. 13 m.w.N.;… zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris, Rn. 6 ff.).

    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSG, Urteil vom 20. Juli 2023 - B 12 BA 4/22 R - juris, Rn. 13 m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2024 - L 4 BA 102/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Szenenbildner für einen …

    Auf der Basis der sozialversicherungsrechtlichen Eingliederungstheorie hat das BSG in drei Urteilen vom 20. Juli 2023 - B 12 BA 1/23 R, B 12 R 15/21 R und B 12 BA 4/22 R - die Beschäftigung eines Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bzw. einer Unternehmergesellschaft (UG) mit Auftraggebern dieser Gesellschaften bejaht, obwohl zwischen dem Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer und den Auftraggebern keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen bestanden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - L 9 BA 43/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Honorararzt im Plankrankenhaus - …

    Ob ein Honorararztvertrag zwischen einer Partnerschaftsgesellschaft und einem Plankrankenhaus, der nicht als Scheingeschäft oder auf Grund eines Missbrauchs der Rechtsform nichtig ist, ein Beschäftigungsverhältnis eines Partnerschaftsgesellschafters - des "Honorararztes" - mit dem Krankenhaus ausschließt, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden (vgl. aber anhängige Revisionen zu B 12 BA 4/22 R: Ein-Personen-UG [haftungsbeschränkt] sowie zu B 12 R 15/21 R: Ein-Personen-GmbH).
  • BSG, 19.09.2025 - B 12 BA 1/25 C
    Rn. 4 Des Weiteren habe der Senat ihren Vortrag zur Divergenz der Entscheidung des LSG zu dem Urteil des Senats vom 20.7.2023 - B 12 R 4/22 R - (gemeint ist wohl B 12 BA 4/22 R) unbeachtet gelassen.
  • BSG, 26.09.2024 - B 12 BA 49/23 B

    Sozialversicherungsrechtlicher Status eines Promoters; Verwerfung der …

  • SG Ulm, 20.06.2024 - S 13 BA 2280/22

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer …

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