Rechtsprechung
| BSG, 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Krankenversicherung
- Bundessozialgericht
Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer in Liquidation befindlichen
- rechtsinformationen.bund.de
Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer in Liquidation befindlichen GmbH - Rechtsmacht - keine Relevanz der Eintragung in das Handelsregister
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versicherungspflicht eines geschäftsführenden Gesellschafters in der gesetzlichen Krankenversicherung; Umfang der Beteiligung am Stammkapital ergebenden Rechtsmacht eines zum Geschäftsführer bestellten Gesellschafters einer GmbH
Kurzfassungen/Presse (3)
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Zur Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer in Liquidation befindlichen GmbH; keine Relevanz der Eintragung in das Handelsregister
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Gesellschafter-Geschäftsführer einer in Liquidation befindlichen GmbH
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
U. U. ./. BIG direkt gesundDer Kläger war seit 1986 als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit 50 vom Hundert der Geschäftsanteile tätig. Er war von 2006 bis Ende 2016 privat krankenversichert. Im Januar ...
Versicherungs- und Beitragsrecht - Gesellschafter-Geschäftsführer - in Liquidation befindliche - GmbH - Rechtsmacht
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 27.09.2019 - S 3 KR 476/17
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2021 - L 9 KR 443/19
- BSG, 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R
Papierfundstellen
- NJW 2024, 3092
- NZG 2024, 1478
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (28)
- BSG, 01.02.2022 - B 12 KR 37/19 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - abhängige …
Auszug aus BSG, 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R
Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl zB BSG Urteil vom 1.2.2022 - B 12 KR 37/19 R - BSGE 133, 245 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 61, RdNr 12 mwN)..Rn. 21 aa) Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der zumindest 50 vH der Anteile am Stammkapital hält, wird nach der ständigen Senatsrechtsprechung grundsätzlich als nicht beschäftigt beurteilt, da ihm die Rechtsmacht zukommt, auf die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens umfassend Einfluss zu nehmen und damit das unternehmerische Geschick der GmbH insgesamt wie ein Unternehmensinhaber zu lenken (…vgl BSG Urteil vom 28.6.2022 - B 12 R 4/20 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 66 RdNr 18; BSG Urteil vom 1.2.2022 - B 12 KR 37/19 R - BSGE 133, 245 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 61, RdNr 13).
Eine "Schlechtwetterselbstständigkeit" auf Grundlage einer sich über die Unternehmensverfassung und den in diesem Rahmen gefassten Willen der Gesellschafter hinwegsetzendes weisungswidriges Handeln ist sozialversicherungsrechtlich irrelevant (BSG Urteil vom 1.2.2022 - B 12 KR 37/19 R - BSGE 133, 245 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 61, RdNr 22 f).
- BSG, 13.03.2023 - B 12 R 4/21 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer …
Auszug aus BSG, 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R
Rn. 27 Der Senat zieht zudem für die Beurteilung der sich aus dem Umfang seiner Beteiligung am Stammkapital ergebenden Rechtsmacht eines zum Geschäftsführer bestellten Gesellschafters einer GmbH - ggf auch unabhängig von dessen materiell-rechtlicher Stellung - die im Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste heran (BSG Urteil vom 13.3.2023 - B 12 R 4/21 R - juris RdNr 18, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-7685 § 16 Nr. 1 vorgesehen).Im Interesse sowohl der Versicherten als auch der Versicherungsträger muss die Frage der Zuordnung als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung grundsätzlich schon bei Aufnahme der Tätigkeit zu klären sein, weil es darauf nicht nur für die Entrichtung der Beiträge, sondern auch für die Leistungspflichten der Sozialversicherungsträger und die Leistungsansprüche der Betroffenen ankommt (vgl BSG Urteil vom 13.3.2023 - B 12 R 4/21 R - juris RdNr 17, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-7685 § 16 Nr. 1 vorgesehen).
- BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 3/06 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Vorstandsmitglied einer …
Auszug aus BSG, 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R
Rn. 26 Für Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft (AG) hat der Senat der Eintragung der AG sowie des Vorstandsmitglieds in das Handelsregister konstitutive Wirkung für die Versicherungsfreiheit beigemessen (vgl BSG Urteil vom 9.8.2006 - B 12 KR 3/06 R - BSGE 97, 32 = SozR 4-2600 § 229 Nr. 1;… BSG Urteil vom 5.3.2014 - B 12 KR 1/12 R - SozR 4-2600 § 229 Nr. 2).Aufgrund des Ausnahmecharakters und der besonderen Missbrauchsanfälligkeit der eng auszulegenden, typisierenden Übergangsregelung hat der Senat in diesem besonderen Fall entgegen der Wertungen des Aktienrechts, nach denen weder die Eintragung der AG noch der Bestellung des Vorstands konstitutiv ist, sozialversicherungsrechtlich an die Eintragung in das Handelsregister angeknüpft (vgl BSG Urteil vom 9.8.2006 - B 12 KR 3/06 R - BSGE 97, 32 = SozR 4-2600 § 229 Nr. 1, RdNr 21 ff).
- BGH, 18.10.2016 - II ZB 18/15
Notarkostenrechnung: Geschäftswertberechnung für den Entwurf einer Anmeldung der …
Auszug aus BSG, 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R
Sie werden aber, sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen worden sind, automatisch "geborene" Liquidatoren der Gesellschaft (vgl § 66 Abs. 1 GmbHG), und zwar unabhängig von einer Beschlussfassung über ihre Bestellung und ohne Eintragung in das Handelsregister (Grundsatz der "Amtskontinuität", vgl BGH Urteil vom 27.10.2008 - II ZR 255/07 - juris RdNr 9 ff, dazu Habighorst, EWiR 2009, 447; BGH Beschluss vom 18.10.2016 - II ZB 18/15 - juris RdNr 16).Weder die Eintragung der Beendigung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers nach § 39 Abs. 1 GmbHG (vgl BGH Urteil vom 2.7.2019 - II ZR 406/17 - BGHZ 222, 323 RdNr 49) noch der Auflösung der Gesellschaft nach § 65 Abs. 1 Satz 1 GmbHG (BGH Urteil vom 23.11.1998 - II ZR 70/97 - juris RdNr 17; BGH Beschluss vom 18.10.2016 - II ZB 18/15 - juris RdNr 15) ist für die gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit konstitutiv.
- BSG, 13.03.2023 - B 12 R 6/21 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bilanzbuchhalter - mitarbeitender …
Auszug aus BSG, 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R
Denn das Weisungsrecht gegenüber den Angestellten der GmbH obliegt - sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist - nicht der Gesellschafterversammlung, sondern ist Teil der laufenden gewöhnlichen Geschäftsführung (vgl BSG Urteil vom 13.3.2023 - B 12 R 6/21 R - juris RdNr 14, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).Trotz seines hälftigen Anteils am Stammkapital fehlt dem mitarbeitenden Gesellschafter eine mit eigenen organschaftlichen Rechten ausgestattete Führungsfunktion, um die Geschicke des Unternehmens wesentlich mitzubestimmen (vgl BSG Urteil vom 13.3.2023 - B 12 R 6/21 R - juris RdNr 16 ff, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
- BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität …
Auszug aus BSG, 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R
Deshalb können zB sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebende Rechtsmachtverhältnisse nicht durch außerhalb des Gesellschaftsvertrags bestehende Abreden (vgl BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R - BSGE 125, 183 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 35, RdNr 22) oder durch einen inhaltlich unbestimmten Gesellschafterbeschluss (…vgl BSG Urteil vom 8.7.2020 - B 12 R 1/19 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 48 RdNr 28) mit sozialversicherungsrechtlicher Wirkung verschoben werden. - BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17
GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach …
Auszug aus BSG, 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R
Weder die Eintragung der Beendigung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers nach § 39 Abs. 1 GmbHG (vgl BGH Urteil vom 2.7.2019 - II ZR 406/17 - BGHZ 222, 323 RdNr 49) noch der Auflösung der Gesellschaft nach § 65 Abs. 1 Satz 1 GmbHG (BGH Urteil vom 23.11.1998 - II ZR 70/97 - juris RdNr 17; BGH Beschluss vom 18.10.2016 - II ZB 18/15 - juris RdNr 15) ist für die gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit konstitutiv. - BSG, 10.12.2019 - B 12 KR 9/18 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fremdgeschäftsführer einer GmbH - …
Auszug aus BSG, 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R
Demgegenüber begründet die Publizität des Handelsregisters jedoch nicht eine die abhängige Beschäftigung ausschließende Rechtsmacht (vgl zu schuldrechtlichen Treuhandvereinbarungen BSG Urteil vom 10.12.2019 - B 12 KR 9/18 R - BSGE 129, 254 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 46, RdNr 27). - BSG, 07.07.2020 - B 12 R 17/18 R
Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer …
Auszug aus BSG, 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R
Rn. 24 aa) Die Rechtsmacht als wesentliches Merkmal bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH muss nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich gesellschaftsrechtlich eingeräumt sein (vgl nur BSG Urteil vom 7.7.2020 - B 12 R 17/18 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 49 RdNr 22 mwN). - BGH, 21.06.2011 - II ZB 15/10
Handelsregistereintragung: Anwendbares Recht auf den Zugang einer …
Auszug aus BSG, 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R
Dadurch würden die Registergerichte überlastet und es bestünde die Gefahr, dass Handelsregistereintragungen auf unangemessene Zeit blockiert würden (vgl BGH Urteil vom 21.6.2011 - II ZB 15/10 - juris RdNr 10; zur Problematik auch Leinekugel, GmbHR 2023, 1186, 1193). - BGH, 20.11.2018 - II ZR 12/17
GmbH: Legitimierung als Mehrheitsgesellschafter bei eingezogenen …
- BSG, 05.03.2014 - B 12 KR 1/12 R
Rentenversicherungspflicht - Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft - …
- BSG, 08.07.2020 - B 12 R 1/19 R
Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers
- BGH, 09.10.2003 - VII ZR 122/01
Rechtsfolgen der fehlenden Eintragung der Befreiung eines Vertreters vom Verbot …
- BGH, 13.10.2008 - II ZR 76/07
Stellung als Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft
- BGH, 23.11.1998 - II ZR 70/97
Haftung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
- BGH, 26.10.1999 - BLw 3/99
Haftung der unwirksam gegründeten Nachfolgegesellschaft einer LPG
- RG, 08.07.1918 - VI 94/18
Rollfuhrwerke - § 15 HGB, nicht anwendbar bei unerlaubter Handlung
- BFH, 13.04.1978 - V R 94/74
Kommanditgesellschaft - Steuerschulden - Komplementär - Handelsregister - …
- BGH, 20.05.1987 - VIII ZR 282/86
Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises für ein Boot - Rückzahlungvereinbarung mit …
- BGH, 08.01.2019 - II ZR 364/18
GmbH: Analoge Anwendung des Rechts der Aktiengesellschaft bei Übertragung des …
- BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung …
- BSG, 28.06.2022 - B 12 R 4/20 R
Versicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer - Rechtsanwälte, die als …
- BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R
Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung - …
- BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R
Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger …
- BGH, 27.10.2008 - II ZR 255/07
Zur Alleinvertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers bei Liquidation
- BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 3/02 R
Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Einzugsstelle - …
- BSG, 18.08.1992 - 12 RK 35/92
Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft in einer Krankenkasse - Beendigung …
- BSG, 17.08.2026 - B 12 BA 6/26 B Jedoch sei aufgrund der Urteile des BSG vom 13.3.2023 (…B 12 R 4/21 R - BSGE 136, 16 = SozR 4-7685 § 16 Nr. 1) und vom 20.2.2024 ( B 12 KR 3/22 R - SozR 4-2400 § 28h Nr. 9) nicht klar, ob es für die Frage der Rechtsmacht nur noch ausschließlich und einzig auf die Aufnahme der Gesellschafterliste im Handelsregister ankomme und überhaupt nicht mehr auf die gesellschaftsrechtlichen Regelungen und Wertungen oder aber ob letztere zumindest im Rahmen der seit Jahren verlangten Gesamtwürdigung zumindest auch zu berücksichtigen seien.
Dies erklärte der Senat auf den aktuell zu entscheidenden Fall für nicht übertragbar ( BSG Urteil vom 20.2.2024 - B 12 KR 3/22 R - SozR 4-2400 § 28h Nr. 9 RdNr 25) .
Danach gilt im Verhältnis zur Gesellschaft im Fall einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG ) eingetragen ist (vgl hierzu auch BSG Urteil vom 20.2.2024 - B 12 KR 3/22 R - SozR 4-2400 § 28h Nr. 9 RdNr 27) .
Demgegenüber hatte das Urteil vom 20.2.2024 die Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zum Gegenstand, für dessen Stellung keine dem § 16 Abs. 1 GmbHG entsprechende Regelung besteht, weshalb die Eintragung in das Handelsregister für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit nicht entscheidend ist ( BSG Urteil vom 20.2.2024 - B 12 KR 3/22 R - SozR 4-2400 § 28h Nr. 9 Leitsatz und RdNr 28 ff) .
Dazu fehlt auch hier eine genaue Analyse der vermeintlich einen abweichenden Rechtssatz enthaltenden Urteile des BSG vom 20.2.2024 ( B 12 KR 3/22 R - SozR 4-2400 § 28h Nr. 9) und vom 13.12.2022 (…B 12 R 3/21 R - SozR 4-2600 § 172 Nr. 3) einerseits und des Urteils vom 13.3.2023 (…B 12 R 4/21 R - BSGE 136, 16 = SozR 4-7685 § 16 Nr. 1) anderseits.
- LSG Baden-Württemberg, 27.01.2026 - L 13 BA 1457/25 Mit einer neueren Entscheidung vom 20.02.2024, - B 12 KR 3/22 R -, habe das BSG den durch das Urteil vom 23.03.2023 produzierten Widerspruch erkannt und die Rechtsfolgen relativiert, in dem es an mindestens zwei Stellen betone, dass sich das Urteil vom 23.03.2023 auf "bestimmte Sonderkonstellationen" bezogen habe.
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Klägerin zuletzt zitierten Urteil des BSG vom 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R).
Zwar wird in den Entscheidungsgründen des zitierten Urteils auf die Rechtsprechung des Senats in "bestimmten Sonderkonstellationen" Bezug genommen, dass eine Eintragung in das Handelsregister entgegen den gesellschaftsrechtlichen Wertungen im Sozialversicherungsrecht konstitutive Wirkung entfaltet oder eine in das Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Wertungen sich ggf. auch gegenüber der wahren Berechtigung durchsetzt und ausgeführt, diese sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar (vgl. BSG, Urteil vom 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R - juris, Rn. 25).
ausdrücklich klargestellt und weiter daran festgehalten (unter Bezugnahmen auf das Urteil vom 13.03.2023 - B 12 R 4/21 R), dass der Senat für die Beurteilung der sich aus dem Umfang seiner Beteiligung am Stammkapital ergebenden Rechtsmacht eines zum Geschäftsführer bestellten Gesellschafters einer GmbH - ggf. auch unabhängig von dessen materiell-rechtlicher Stellung - die im Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste heranzieht und dies auf der normativ geregelten besonderen formellen Legitimationswirkung der Gesellschafterliste (§ 16 I GmbHG) beruht (BSG, Urteil vom 20.02.2024, a.a.O., Rn. 27).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2025 - L 8 BA 119/25 Im Interesse sowohl der Versicherten als auch der Versicherungsträger muss die Frage der Zuordnung als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung grundsätzlich schon bei Aufnahme der Tätigkeit zu klären sein, weil es darauf nicht nur für die Entrichtung der Beiträge, sondern auch für die Leistungspflichten der Sozialversicherungsträger und die Leistungsansprüche des Betroffenen ankommt (vgl. z.B. BSG Urt. v. 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R - juris Rn. 31).
Rn. 11 Diesen Maßgaben entsprechend richtet sich der Umfang der Beteiligung eines Gesellschafters am Stammkapital einer GmbH (wie das SG bereits ausgeführt hat) unabhängig von seiner materiell-rechtlichen Stellung nach der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste (vgl. BSG Urt. v. 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R - juris Rn. 27;… Urt. v. 13.03.2023 - B 12 R 4/21 R - juris Rn. 18: st. Rspr. m.w.N.).
Die Eintragung begründet eine gesetzliche Fiktion oder unwiderlegbare Vermutung (vgl. BSG Urt. v. 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R - juris Rn. 27 m.w.N.;… Urt. v. 13.03.2023 - B 12 R 4/21 R - juris Rn. 19 m.w.N.;… Urt. v. 12.05.2020 - B 12 R 11/19 R - juris Rn. 22).
Im Hinblick auf die mit der Statusbeurteilung verbundenen vielfältigen Auswirkungen ist es im Gegenteil in hohem Maß sachgerecht und sogar notwendig, die (ganz wesentliche) Frage der Zuordnung einer Tätigkeit schon bei deren Aufnahme klären zu können (vgl. BSG Urt. v. 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R - juris Rn. 31).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2026 - L 8 BA 129/23 Im Interesse sowohl der Versicherten als auch der Versicherungsträger muss die Frage der Zuordnung als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung grundsätzlich schon bei Aufnahme der Tätigkeit zu klären sein, weil es darauf nicht nur für die Entrichtung der Beiträge, sondern auch für die Leistungspflichten der Sozialversicherungsträger und die Leistungsansprüche des Betroffenen ankommt (vgl. z.B. BSG Urt. v. 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R - juris Rn. 31 m.w.N.).
Die für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung relevante Höhe des Gesellschaftsanteils richtet sich nach (dem Zeitpunkt) der Aufnahme einer (geänderten) Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) im Handelsregister (vgl. BSG Urt. v. 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R - juris Rn. 27 m.w.N.;… Urt. v. 13.03.2023 - B 12 R 4/21 R - juris Rn. 18 m.w.N.).
Die Eintragung begründet eine gesetzliche Fiktion oder unwiderlegbare Vermutung (vgl. BSG Urt. v. 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R - juris Rn. 27 m.w.N.;… Urt. v. 13.03.2023 - B 12 R 4/21 R - juris Rn. 19 m.w.N.;… Urt. v. 12.05.2020 - B 12 R 11/19 R - juris Rn. 22).
- SG Darmstadt, 20.01.2025 - S 13 BA 14/22
Beitragsrecht (BA)
Für den konkreten Fall der Beurteilung des Status eine Gesellschafter-Geschäftsführer, ist ferner zu beachten, dass die Rechtsmacht des Geschäftsführers einer GmbH zur Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV grundsätzlich gesellschaftsrechtlich eingeräumt sein muss (BSG v. 20.2.2024 - B 12 KR 3/22 R, juris Rz. 24 m.w.N. = GmbHR 2024, 812;… Haase, GmbHR 2022, 1225 Rz. 15), was durch das Erfordernis der Vorhersehbarkeit und Klarheit sozialversicherungs- und beitragsrechtlich relevanter Sachverhalte überlagert werden kann (BSG v. 20.2.2024 - B 12 KR 3/22 R, juris Rz. 31 ff. m.w.N. = GmbHR 2024, 812).Die Eintragung insbesondere seiner Vertretungsbefugnis im Handelsregister nach § 39 Abs. 1 GmbHG ist für die gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit nicht konstitutiv, sondern lediglich deklaratorisch (…statt vieler BGH v. 2.7.2019 - II ZR 406/17, BGHZ 222, 323 Rz. 49; Haase GmbHR 2024, 812, 820 zu BSG v. 20.2.2024 - B 12 KR 3/22 R).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2024 - L 8 BA 193/20 Die Rechtsmacht als wesentliches Merkmal bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit eines (Gesellschafter-)Geschäftsführers einer GmbH muss nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich gesellschaftsrechtlich eingeräumt sein (vgl. z.B. BSG Urt. v. 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R - juris Rn. 24 m.w.N.).
Im Interesse sowohl der Versicherten als auch der Versicherungsträger muss die Frage der Zuordnung als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung grundsätzlich schon bei Aufnahme der Tätigkeit zu klären sein, weil es darauf nicht nur für die Entrichtung der Beiträge, sondern auch für die Leistungspflichten der Sozialversicherungsträger und die Leistungsansprüche des Betroffenen ankommt (vgl. BSG Urt. v. 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R - juris Rn. 31;… Urt. v. 13.03.2023 - B 12 R 4/21 R - juris Rn. 16, 17 m.w.N.;… Urt. v. 10.12.2019 - B 12 KR 9/18 R - juris Rn. 19;… Beschl. v. 09.04.2019 - B 12 KR 91/18 R - juris Rn. 6 f.;… Urt. v. 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R - juris Rn. 22 m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2024 - L 8 BA 23/20
Verpflichtung zur Begleichung von Nachforderungen von Beiträgen und Umlagen zu …
Im Interesse sowohl der Versicherten als auch der Versicherungsträger muss die Frage der Zuordnung als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung grundsätzlich schon bei Aufnahme der Tätigkeit zu klären sein, weil es darauf nicht nur für die Entrichtung der Beiträge, sondern auch für die Leistungspflichten der Sozialversicherungsträger und die Leistungsansprüche des Betroffenen ankommt (vgl. BSG Urt. v. 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R - juris Rn. 31;… Urt. v. 13.03.2023 - B 12 R 4/21 R - juris Rn. 16, 17 m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2024 - L 8 BA 59/21 Im Interesse sowohl der Versicherten als auch der Versicherungsträger muss die Frage der Zuordnung als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung grundsätzlich schon bei Aufnahme der Tätigkeit zu klären sein, weil es darauf nicht nur für die Entrichtung der Beiträge, sondern auch für die Leistungspflichten der Sozialversicherungsträger und die Leistungsansprüche des Betroffenen ankommt (vgl. BSG Urt. v. 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R - juris Rn. 31;… Urt. v. 13.03.2023 - B 12 R 4/21 R - juris Rn. 16, 17 m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2025 - L 8 BA 72/25
Sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung eines …
Rn. 9 Die für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung relevante Höhe des Gesellschaftsanteils richtet sich nach (dem Zeitpunkt) der Aufnahme einer (geänderten) Gesellschafterliste (§ 40 Handelsgesetzbuch - HGB) im Handelsregister (vgl. BSG Urt. v. 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R - juris Rn. 27;… Urt. v. 13.03.2023 - B 12 R 4/21 R - juris Rn. 18 m.w.N.). - LSG Baden-Württemberg, 20.01.2026 - L 11 KR 332/24
Sozialversicherungspflicht - Modellbauer mit besonderen Handfertigkeiten - …
Das SG hat die zulässige Anfechtungs- und Feststellungsklage (vgl. BSG 20.02.2024, B 12 KR 3/22 R, juris Rn. 7) zu Recht abgewiesen.
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