Rechtsprechung
| BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 11/00 B |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksame Bekanntgabe eines an eine Kommanditgesellschaft (KG) gerichteten Verwaltungsakts - Fehlen der namentlichen Bezeichnung des Komplementärs der KG als deren Vertreter im Verwaltungsakt
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 17; VwZG § 7 Abs. 2; ZPO § 166
Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes an Kommanditgesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 23.03.2000 - 18 RA 39/99
- LSG Hamburg, 25.10.2000 - 3 RA 15/00
- BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 11/00 B
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88
Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an …
Auszug aus BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 11/00 B
Die Angabe des Vorstandes als des gesetzlichen Vertreters in der Urkunde ist nicht notwendig (Bundesgerichtshof, BGHZ 107, 296, 299). - BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93
Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung
Auszug aus BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 11/00 B
Zur Bezeichnung dieses Verfahrensmangels iS des § 160 Abs. 2 Satz 3 SGG in der Beschwerde muß aufgezeigt werden, daß ein Beweisantrag protokolliert oder im Urteilstatbestand aufgeführt worden ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 64, SozR 3-1500 § 160 Nr. 9). - BFH, 15.03.1994 - XI R 45/93
Konkurs - Bekanntgabe - Wirksamkeit - Vorsteuerabzug - Änderung
Auszug aus BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 11/00 B
Die angeführte Entscheidung des OVG Münster (OVGE MüLü 40, 26 = NJW 1989, 120) betrifft die in einer Rechtsvorschrift ausdrücklich vorgeschriebene Zustellung an den Betroffenen persönlich, die des BFH (BFHE 174, 290 = NVwZ 1996, 207) die Adressierung eines Steuerbescheides im Konkurs der Gemeinschuldnerin.
- BSG, 15.02.1988 - 9a BV 196/87
Nichtzulassungsbeschwerde - Beweisantrag - Mündlich - Fehlende Begründung
Auszug aus BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 11/00 B
Zur Bezeichnung dieses Verfahrensmangels iS des § 160 Abs. 2 Satz 3 SGG in der Beschwerde muß aufgezeigt werden, daß ein Beweisantrag protokolliert oder im Urteilstatbestand aufgeführt worden ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 64, SozR 3-1500 § 160 Nr. 9). - BFH, 07.08.1970 - VI R 24/67
Zustellungen an Behörden - Zustellungen an juristische Personen - Zu Händen des …
Auszug aus BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 11/00 B
Eine namentliche Bezeichnung auf dem zuzustellenden Schriftstück ist nicht erforderlich (vgl BFH in BFHE 100, 71;… Engelhardt/App, Kommentar zum VwZG, 4. Aufl, § 7 RdNr 5). - BVerwG, 06.12.1999 - 1 A 4.97
Klage gegen Verbot von Lebensversicherungsverträgen nach dem "Optima-Modell" als …
Auszug aus BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 11/00 B
Das BVerwG hat selbst die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes an den nicht namentlich bezeichneten Vorstand einer juristischen Person als wirksame Bekanntgabe an die juristische Person angesehen (vgl dazu im einzelnen BVerwG Urteil vom 6. Dezember 1999 - 1 A 4/97 = Buchholz 452.00 § 81 VAG Nr. 7). - VGH Bayern, 25.10.1983 - 11 B 83 A.496
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis; …
Auszug aus BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 11/00 B
Die von der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen des BVerwG (NJW 1985, 576f) und des VGH München (NJW 1984, 2845) betreffen Fälle, in denen ein Verwaltungsakt einem Geschäftsunfähigen persönlich bekanntgegeben worden war und nicht dem jeweiligen Vertreter. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.1988 - 1 W 51/86
Auszug aus BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 11/00 B
Die angeführte Entscheidung des OVG Münster (OVGE MüLü 40, 26 = NJW 1989, 120) betrifft die in einer Rechtsvorschrift ausdrücklich vorgeschriebene Zustellung an den Betroffenen persönlich, die des BFH (BFHE 174, 290 = NVwZ 1996, 207) die Adressierung eines Steuerbescheides im Konkurs der Gemeinschuldnerin.
- BSG, 24.10.2013 - B 13 R 35/12 R
Erstattungsanspruch nach § 118 SGB 6 bzw § 42 SGB 1 auf einen Teil des …
Wenn kein Zweifel besteht, wer mit der Firmenbezeichnung gemeint ist, so wird stets der Inhaber eines Geschäfts Partei im Rechtsverkehr (…vgl Emmerich in Heymann, HGB, 2. Aufl 1995, § 17 RdNr 13 mwN; vgl auch BSG vom 22.3.2001 - B 12 RA 11/00 B - Juris RdNr 6 f). - BSG, 18.10.2022 - B 12 R 7/20 R
Betriebsprüfung - Prüfbescheid - personenbezogene Feststellung der Versicherungs- …
Für eine wirksame Bekanntgabe an eine juristische Person (…vgl zur Qualifikation des eV als juristische Person Leuschner in MüKo-BGB, 9. Aufl 2021, Vor § 21 RdNr 6) muss die vertretungsberechtigte Person oder das vertretungsberechtigte Organ im Verwaltungsakt nicht benannt werden (vgl für die Kommanditgesellschaft BSG Beschluss vom 22.3.2001 - B 12 RA 11/00 B - juris). - VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1738/03
Bekanntgabe eines Verwaltungsakts
In die Anschrift der Sendung braucht lediglich die hinreichend genaue Bezeichnung der Behörde usw. aufgenommen zu werden (…Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 41 Rn. 55a m.w.N.;… Engelhardt/App, a.a.O., § 7 Rn. 5; BGH, Urteil vom 22.05.1989 - II ZR 206/88 -, BGHZ 107, 296 ; BFH, Beschluss vom 07.08.1970 - VI R 24/67 -, BFHE 100, 71; SächsOVG, Beschluss vom 05.09.2000 - 1 BS 226/00 -, SächsVBl 2001, 3; BSG, Beschluss vom 22.03.2001 - B 12 RA 11/00 B -, juris). - VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.651
Wasserrechtliche Gestattung
Dementsprechend könne auch ein Verwaltungsakt an sie adressiert werden, es genüge die Angabe ihres Namens auf dem Verwaltungsakt (Beschluss des Bundessozialgerichts vom 22.03.2001 Az. B 12 RA 11/00 B, Beschluss des VGH Kassel vom 25.04.1989 Az. 8 TH 4748/88). - VG Schleswig, 13.01.2004 - 14 A 248/02 Soweit die Rechtsprechung für die wirksame Bekanntgabe zusätzlich verlangt, dass der gesetzliche Vertreter als natürliche Person und für die juristische Person tatsächlich handelnde Person im Adressfeld auch genannt sein müsse (…vgl. Tipke / K. a.a.O. Rd. 28 m.w.N., selbst a.A. in Rd. 29, 30, 33; so auch BSG, Beschluss vom 22.03.2001 - B 12 RA 11/00 B - in juris; vgl. auch BVerwG, Urteil v. 06.12.1999 - 1 A 4/97 - in juris m.w. Fundstellen), ist dieser Mangel vorliegend jedenfalls gemäß § 122 Abs. 5 AO i.V.m. § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 2 VwZG mit der Zustellung des Widerspruchsbescheides an den Geschäftsführer geheilt, weil dieser ihn ausweislich der Postzustellungsurkunde vom 03.09.2002 nachweislich erhalten hat und der Bescheid damit gemäß § 9 VwZG jedenfalls als zu diesem Zeitpunkt wirksam zugestellt - und damit in qualifizierter Form bekanntgegeben - gilt.
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