Rechtsprechung
| BSG, 22.11.2012 - B 3 P 2/12 B |
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Gewährung von Fördermitteln für die Ablösung eines Schuldendienstes einer Pflegeeinrichtung in Sachsen-Anhalt - Schuldendiensthilfe nach § 8 Abs 3 PflegeVGAG ST - sozialgerichtliches Verfahren - keine Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit - Amtshaftung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 99 Abs 3 SGG, § 131 Abs 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 17a Abs 2 S 3 GVG
Gewährung von Fördermitteln für die Ablösung eines Schuldendienstes einer Pflegeeinrichtung in Sachsen-Anhalt - Schuldendiensthilfe nach § 8 Abs 3 PflegeVGAG ST - sozialgerichtliches Verfahren - keine Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit - Amtshaftung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 99 Abs 3 SGG, § 131 Abs 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 17a Abs 2 S 3 GVG
Gewährung von Fördermitteln für die Ablösung eines Schuldendienstes einer Pflegeeinrichtung in Sachsen-Anhalt - Schuldendiensthilfe nach § 8 Abs 3 PflegeVGAG ST - sozialgerichtliches Verfahren - keine Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit - Amtshaftung - JLaw (App) | www.prinz.law
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- datenbank.nwb.de
Gewährung von Fördermitteln für die Ablösung eines Schuldendienstes einer Pflegeeinrichtung in Sachsen-Anhalt - Schuldendiensthilfe nach § 8 Abs 3 PflegeVGAG ST - sozialgerichtliches Verfahren - keine Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit - Amtshaftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 20.12.2001 - S 26 P 61/97
- SG Magdeburg, 25.01.2002 - S 26 P 61/97
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2004 - L 4 P 4/02
- BSG, 26.01.2006 - B 3 P 6/04 R
- BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C
- BVerfG, 13.06.2008 - 1 BvR 2924/06
- LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - L 4 P 9/06
- BSG, 22.11.2012 - B 3 P 2/12 B
- BSG, 21.03.2013 - B 3 P 1/13 C
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C
Zulässigkeit der Anhörungsrüge, Besetzung der Richterbank
Auszug aus BSG, 22.11.2012 - B 3 P 2/12 B
Eine Anhörungsrüge und Gegenvorstellungen des Beklagten gegen diese Entscheidung (§ 178a SGG) hat der erkennende Senat zurückgewiesen (Beschluss vom 28.9.2006 - B 3 P 1/06 C - SozR 4-1500 § 178a Nr. 5).Rn. 17 Im Übrigen bleibt anzumerken, dass der erkennende Senat auf die fehlende Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit für eine auf Schadensersatz oder Folgenbeseitigung gestützte Klage schon in seinem Beschluss vom 28.9.2006 - B 3 P 1/06 C - (SozR 4-1500 § 178a Nr. 5 RdNr 11) ausdrücklich hingewiesen hat.
- LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - L 4 P 9/06
Anspruch des Heimträgers auf Förderleistungen in der Form von Schuldendiensthilfe
Auszug aus BSG, 22.11.2012 - B 3 P 2/12 B
Die Beschwerden der Klägerin und des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 31. August 2011 - L 4 P 9/06 - werden zurückgewiesen.Das LSG hat mit Urteil vom 31.8.2011 - L 4 P 9/06 - die auf Neubescheidung des Förderungsantrages gerichtete, als Hauptantrag geltend gemachte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) als unzulässig angesehen, weil nach den bindenden Rechtsausführungen des BSG (§ 170 Abs. 5 SGG) im zurückverweisenden Urteil vom 26.1.2006 die Förderung in Form einer Schuldendiensthilfe nach § 8 Abs. 3 PflegeV-AG nur für die Zukunft hätte gewährt werden können, im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem LSG (31.8.2011) aber die Rechtsgrundlage entfallen sei, weil der Landesgesetzgeber die §§ 6 bis 8 PflegeV-AG im Jahre 2007 aufgehoben habe.
- BVerwG, 30.06.2011 - 3 A 1.10
Bund-Länder-Streit; Bundesmittel; eigenverantwortlich; Erstattung; …
Auszug aus BSG, 22.11.2012 - B 3 P 2/12 B
Rn. 26 cc) Soweit der Beklagte die Bindungswirkung auch wegen des Urteils des BVerwG vom 30.6.2011 - 3 A 1/10 - zu Art. 52 PflegeVG (Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 24) verneint, ist die Verfahrensrüge ebenfalls zurückzuweisen.
- BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung; …
Auszug aus BSG, 22.11.2012 - B 3 P 2/12 B
Rn. 25 bb) Abgesehen davon sind tragende Rechtsausführungen in einem zurückverweisenden Urteil aber selbst dann bindend, wenn sie vom Berufungsgericht als unrichtig betrachtet werden oder sogar verfassungsrechtliche Bedenken bestehen (BGH NJW 2007, 1127;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 170 RdNr 10a). - BSG, 26.01.2006 - B 3 P 6/04 R
Pflegeversicherung - öffentliche Investitionskostenförderung - nachträglicher …
Auszug aus BSG, 22.11.2012 - B 3 P 2/12 B
Auf die Revision der Klägerin hat der erkennende Senat das Urteil des LSG vom 24.3.2004 aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen (Urteil vom 26.1.2006 - B 3 P 6/04 R - BSGE 96, 28 = SozR 4-3300 § 9 Nr. 2). Der Senat hat einen Anspruch der Klägerin auf Schuldendiensthilfe nach § 8 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeV-AG) vom 7.8.1996 (GVBl S 254, berichtigt in GVBl S 262) dem Grunde nach bejaht, aber nicht abschließend entscheiden können, ob der Beklagte vom SG zu Recht zur Neubescheidung des Förderungsantrages verurteilt worden ist, weil dies davon abhänge, dass im Land Sachsen-Anhalt auch weiterhin noch eine Förderung stationärer Pflegeeinrichtungen nach § 9 SGB XI iVm §§ 7 und 8 PflegeV-AG stattfinde. - BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem Zuständigkeitskonflikt zwischen …
Auszug aus BSG, 22.11.2012 - B 3 P 2/12 B
Die Verweisung des Rechtsstreits an das SG Magdeburg (Beschluss vom 14.5.1997) war rechtswidrig, aber für das SG bindend (§ 17a Abs. 2 S 3 GVG), weil die Grenze zur Willkür noch nicht überschritten war (BGH NJW 2002, 2474; BAGE 105, 305 = MDR 2003, 1010). - BAG, 19.03.2003 - 5 AS 1/03
Bestimmung des zuständigen Gerichts
Auszug aus BSG, 22.11.2012 - B 3 P 2/12 B
Die Verweisung des Rechtsstreits an das SG Magdeburg (Beschluss vom 14.5.1997) war rechtswidrig, aber für das SG bindend (§ 17a Abs. 2 S 3 GVG), weil die Grenze zur Willkür noch nicht überschritten war (BGH NJW 2002, 2474; BAGE 105, 305 = MDR 2003, 1010). - BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75
Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution - …
Auszug aus BSG, 22.11.2012 - B 3 P 2/12 B
Das LSG hat den Antrag als "im sozialgerichtlichen Verfahren unzulässig" bewertet, weil es bei der begehrten "Beseitigung der Folgen der rechtswidrigen Verweigerung von Schuldendiensthilfe" um die Verletzung einer Leistungspflicht geht, die nur im Wege der Amtshaftung geltend gemacht werden könne (BSGE 41, 126, 127 = SozR 7610 § 242 Nr. 5 und BSGE 41, 260, 261 = SozR 4100 § 151 Nr. 3). - BSG, 25.03.1976 - 7 RAr 135/74
Zur Widerrufbarkeit von Anordnungen Wegfall der Anspruchsgrundlagen
Auszug aus BSG, 22.11.2012 - B 3 P 2/12 B
Das LSG hat den Antrag als "im sozialgerichtlichen Verfahren unzulässig" bewertet, weil es bei der begehrten "Beseitigung der Folgen der rechtswidrigen Verweigerung von Schuldendiensthilfe" um die Verletzung einer Leistungspflicht geht, die nur im Wege der Amtshaftung geltend gemacht werden könne (BSGE 41, 126, 127 = SozR 7610 § 242 Nr. 5 und BSGE 41, 260, 261 = SozR 4100 § 151 Nr. 3). - BVerwG, 22.08.1988 - 1 ER 401.88
Einstweilige Verfügung - Beschwerdeverfahren - Aufhebung - Zurückverweisung - …
Auszug aus BSG, 22.11.2012 - B 3 P 2/12 B
Erst wenn das Berufungsgericht zu der Überzeugung gelangt, das Revisionsgericht hätte den Rechtsstreit wegen eines entscheidungserheblichen verfassungsrechtlichen Problems dem BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG vorlegen müssen, hätte also den Rechtsstreit nicht ohne diese Vorlage zurückverweisen dürfen, kommt überhaupt ein Wegfall der Bindungswirkung nach § 170 Abs. 5 SGG in Betracht (BVerwG NVwZ-RR 1989, 506, 507;… Leitherer, aaO, § 170 RdNr 11b). - VG Magdeburg, 29.04.2003 - 3 A 702/99
- LSG Baden-Württemberg, 14.03.2014 - L 12 AS 290/14
Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für das Vorhalten eines Zimmers für …
Eine Rechtswegverweisung kommt aber schon deshalb nicht in Betracht, weil die Frage der zulässigen Klageänderung vor der Frage nach der Zulässigkeit des Rechtsweges zu prüfen ist (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 09.03.1971 - I WB 61.70 - BVerwGE 43, 193; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.10.1999 - L 3 AL 453/97 - Juris; vgl. auch Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 22.11.2012 - B 3 P 2/12 B - Juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 13 AS 45/14
Prozesskostenhilfe; Fehlende hinreichende Erfolgsaussicht; Unzuständigkeit der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2020 - L 14 R 126/19 Beide Voraussetzungen liegen hier nicht vor, die Beklagte hat nicht eingewilligt und die Erweiterung einer Klage durch Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches aus Amtshaftung ist mangels Sachdienlichkeit unzulässig (dazu auch: BSG, Beschluss vom 22.12.2012 - B 3 P 2/12 B, Rn. 15 bei juris).
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