Rechtsprechung
| BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R |
Volltextveröffentlichungen (14)
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Vertragsarztangelegenheiten
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Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe mit der Zusatzbezeichnung MRT-fachgebunden - Ausschluss von der Erbringung kernspintomografischer Leistungen - Abrechnungsausschluss ist verfassungsgemäß
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Art 12 Abs 1 GG, § 135 Abs 2 S 2 SGB 5 vom 23.06.1997, § 135 Abs 2 S 1 SGB 5 vom 21.12.1992, § 135 Abs 2 S 4 SGB 5 vom 14.11.2003
Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe mit der Zusatzbezeichnung MRT-fachgebunden - Ausschluss von der Erbringung kernspintomografischer Leistungen - Abrechnungsausschluss ist verfassungsgemäß - IWW
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SGB V § 116 S. 1; SGB V § 135 Abs. 2 S. 2
Genehmigung der Durchführung und Abrechnung von Kernspintomographieuntersuchungen des Herzens und der Blutgefäße; Berechtigung von Kardiologen zur Leistungserbringung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Angelegenheiten des Vertragszahnarztrechts und Angelegenheiten der Vertragsärzte
- kvbb.de (Kurzinformation)
Genehmigung, MRT - fachgebunden
- rpmed.de
(Kurzinformation)
Radiologen bleiben unter sich - kein Anspruch auf Abrechnungsgenehmigung für Kardiologen mit Zusatzweiterbildung MRT
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BSGE 115, 235
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (9)
- BSG, 10.11.2006 - B 6 KA 1/05 R
Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe - Durchführung von …
Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
Rn. 3 In der Vergangenheit hatte sich der Kläger gegenüber der Beklagten ohne Erfolg um die Feststellung bemüht, dass er auch ohne Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von Kernspintomographieuntersuchungen des Herzens und der Blutgefäße berechtigt sei (BSG Urteil vom 11.10.2006 - B 6 KA 1/05 R). Der Senat hat auch einen Anspruch des Klägers auf Erteilung der Genehmigung nach der Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Kernspintomographie (Kernspintomographie-Vereinbarung - KernspinV) verneint, weil er die darin genannten Voraussetzungen nicht erfülle, ua nicht berechtigt sei, die Gebiets- oder Schwerpunktbezeichnung "Diagnostische Radiologie" zu führen.Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 11.10.2006 (B 6 KA 1/05 R - BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10) für MRT-Untersuchungen des Herzens ausgeführt.
Rn. 22 In seiner späteren, den Kläger betreffenden Entscheidung vom 11.10.2006, hat der Senat diesen Aspekt noch einmal ausdrücklich betont und auf die Formulierung des BVerfG hingewiesen, dass die Konzentration aller kernspintomographischen Leistungen bei speziell qualifizierten Ärzten zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung zulässig sei (BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10, RdNr 18).
Die Zugehörigkeit kernspintomographischer Diagnostik auch zum jeweiligen Fachgebiet (Chirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Gynäkologie) ist danach für die hier allein betroffene vertragsärztliche Versorgung ohne Bedeutung (BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10, RdNr 18).
Rn. 24 Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 11.10.2006 ausgeführt, dass das Argument des Klägers, Kardiologen seien zur Durchführung kernspintomographischer Untersuchungen des Herzens sogar besser qualifiziert als alle bzw bestimmte Ärzte für Radiologie, für die rechtliche Beurteilung des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt in § 2 KernspinV ohne Bedeutung ist (BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10, RdNr 20).
Normsetzung darf von typischen Sachverhalten und Konstellationen ausgehen, und einem typischen Sachverhalt entspricht es, dass Ärzte, die langjährige Tätigkeit und Erfahrung in der Kernspintomographie haben, die erforderliche Qualifikation zur Durchführung zumindest derjenigen kernspintomographischen Untersuchungen der Herzregion besitzen, die Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung sind (BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10, RdNr 20).
Dies hat der Senat in seiner späteren, den Kläger betreffenden Entscheidung vom 11.10.2006 ausdrücklich ausgeführt und dies auf die Formulierung des BVerfG gestützt, dass "die Konzentration aller kernspintomographischen Leistungen bei speziell qualifizierten Ärzten" zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung zulässig sei (BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10, RdNr 18).
Dass diese Regelung, die einen Vorrang des Qualifikationsnachweises durch Bescheinigungen über durchgeführte Ausbildungen vor einem Kolloquium normiert, nicht zu beanstanden ist, hat der Senat bereits entschieden (BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10, RdNr 34).
- BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R
Vertragsärztliche Versorgung - Qualifikationsanforderung - …
Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
Der Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 31.1.2001 - B 6 KA 24/00 R - (SozR 3-2500 § 135 Nr. 16) im Verfahren eines Arztes für Orthopädie, der kernspintomographische Untersuchungen der Extremitäten durchführen wollte, eingehend mit der Rechtmäßigkeit der in der KernspinV normierten Konzentration der kernspintomographischen Leistungen auf Ärzte für Radiologie sowie mit den Qualifikationsvoraussetzungen für derartige Leistungen auseinandergesetzt.Durch die Arbeitsteilung zwischen diagnostischer Methodik und Therapie werde der Möglichkeit vorgebeugt, dass der Behandler Befunde ausdehnend interpretiere und damit nicht unbedingt notwendige kostenträchtige Behandlungsmaßnahmen rechtfertige (SozR 3-2500 § 135 Nr. 16 S 90).
In der Begründung der Fraktionen der SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen zu dieser Ergänzung des § 135 Abs. 2 SGB V wird auf das Senatsurteil vom 31.1.2001 - B 6 KA 24/00 R - Bezug genommen und die Notwendigkeit betont, die Durchführung diagnostischer Maßnahmen (medizinisch-technischer Leistungen) auch dann bei den dafür spezialisierten Ärzten zu konzentrieren, wenn diese Leistungen nach dem landesrechtlichen Berufsrecht (auch) zum Fachgebiet des "therapeutisch tätigen Arztes" zählen (BT-Drucks 15/1525 S 124, zu Art. 1 Nr. 99 Buchst b <§ 135>).
Das BVerfG hat bereits in seinem (Kammer-) Beschluss vom 16.7.2004, mit dem es die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 31.1.2001 (SozR 3-2500 § 135 Nr. 16) nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt, dass zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der GKV eine Beschränkung der Berufstätigkeit auf einen engeren Bereich zulässig ist, für den die WBO eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten vorschreibt (…1 BvR 1127/01 - SozR 4-2500 § 135 Nr. 2).
- BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Vergütung kernspintomographischer …
Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
Das LSG habe die Hinweise in der Entscheidung des BVerfG vom 16.7.2004 - 1 BvR 1127/01 - sowie des BSG vom 11.10.2006 außer Acht gelassen, dass nach einer Änderung des Berufsrechts mit der Einführung einer Zusatzweiterbildung in fachgebundener MRT Anlass zur Prüfung bestehe, ob auf der Grundlage einer geänderten oder ggf auch erweiternd auszulegenden Fassung des § 4 Abs. 1 Satz 1 KernspinV Ärzten mit dieser Zusatzqualifikation eine Erlaubnis nach § 2 KernspinV zu erteilen wäre.Das BVerfG hat bereits in seinem (Kammer-) Beschluss vom 16.7.2004, mit dem es die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 31.1.2001 (…SozR 3-2500 § 135 Nr. 16) nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt, dass zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der GKV eine Beschränkung der Berufstätigkeit auf einen engeren Bereich zulässig ist, für den die WBO eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten vorschreibt (1 BvR 1127/01 - SozR 4-2500 § 135 Nr. 2).
Das BVerfG hat bereits in seiner Entscheidung aus 2004 ausgeführt, dass die Partner der Bundesmantelverträge als Normsetzer nicht gehindert sind, für unterschiedliche Leistungsbereiche unterschiedliche Anforderungen zu statuieren (SozR 4-2500 § 135 Nr. 2 RdNr 28).
- BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R
Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche …
Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
Die berufsrechtliche Berechtigung eines Arztes, bestimmte Leistungen eines anderen Fachgebietes erbringen zu dürfen, hat jedoch nicht zwingend zur Folge, dass diese Befugnis auch innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung besteht (vgl insoweit nur BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16;… SozR 4-2500 § 87 Nr. 19).Dass berufsrechtliche Regelungen nicht notwendig mit Qualifikationsanforderungen im Vertragsarztrecht übereinstimmen müssen, hat der Senat wiederholt entschieden (vgl nur BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16;… SozR 4-2500 § 87 Nr. 19).
- BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07
Nichtannahmebeschluss: Verweigerung der Zulassung eines besonders qualifizierten …
Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (<Kammer> Beschluss vom 8.7.2010 - 2 BvR 520/07)..In seiner Entscheidung vom 8.7.2010 (2 BvR 520/07 - SozR 4-2500 § 135 Nr. 16) zum Urteil des Senats vom 11.10.2006 hat das BVerfG sich auf den Beschluss vom 16.7.2004 bezogen und die Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit des Klägers als verhältnismäßig angesehen.
- BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 38/12 R
Gemeinsamer Bundesausschuss - Richtlinie zu Untersuchungs- und …
Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
Anders als bei den Apheresen, über die der Senat mit Urteil vom 19.2.2014 (B 6 KA 38/12 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) entschieden hat und die weder zum Kern des Fachgebietes der Internisten und Nephrologen noch zu demjenigen der Transfusionsmediziner gehören, ist damit bzgl der MRT eine eindeutige Zuordnung erfolgt, die nach wie vor Bestand hat. - BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Berufsrechtliche Sanktionierung einer in …
Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
Dass dieser Aspekt im vertragsärztlichen Bereich über das Berufsrecht hinausgehende Beschränkungen erlaubt, hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 1.2.2011 zur geringfügigen fachgebietsfremden Tätigkeit erneut betont (1 BvR 2383/10 - BVerfGK 18, 345 = NZS 2012, 62). - BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R
Ermächtigung - Krankenhausarzt
Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
Ungeachtet der im dortigen Verfahren streitigen Frage, ob ein Bedarf für die Ermächtigung des Klägers besteht, kann eine Lücke im Bereich der ambulanten Versorgung, die durch die Ermächtigung weitergebildeter Krankenhausärzte auf der Grundlage des § 116 Satz 1 SGB V geschlossen werden soll, nicht durch Ermächtigungen für solche Leistungen geschlossen werden, die der Krankenhausarzt aus Rechtsgründen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nicht erbringen und abrechnen darf (…BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 14 S 76; SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 149). - BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95
Notwendige Beiladung bei Zulassungsstreitigkeiten, Ermächtigung zur Teilnahme an …
Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
Ungeachtet der im dortigen Verfahren streitigen Frage, ob ein Bedarf für die Ermächtigung des Klägers besteht, kann eine Lücke im Bereich der ambulanten Versorgung, die durch die Ermächtigung weitergebildeter Krankenhausärzte auf der Grundlage des § 116 Satz 1 SGB V geschlossen werden soll, nicht durch Ermächtigungen für solche Leistungen geschlossen werden, die der Krankenhausarzt aus Rechtsgründen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nicht erbringen und abrechnen darf (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 14 S 76;… SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 149).
- BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 13/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Diagnostische Radiologie - keine …
Rn. 13 Die StrahlendiagV hält sich im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage des § 135 Abs. 2 Satz 1 SGB V (vgl zu dieser Vorschrift zuletzt BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 19 ff).Eher kann das Methodenspektrum für die Organfächer unter bestimmten Voraussetzungen erweitert oder auch eingeschränkt werden (zur Zugehörigkeit der kernspintomographischen Diagnostik auch zum jeweiligen Fachgebiet <Chirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Gynäkologie> vgl zuletzt BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 22).
- BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 20/16 R
Erfolgreiche Konkurrentenklage gegen Versorgungsauftrag
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auf § 72 Abs. 2 iVm § 82 Abs. 1 Satz 1 und § 135 Abs. 2 SGB V gestützte Regelungen der Träger der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verfassungsrechtlich zulässig sind (…vgl BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 18 ff; BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 32 unter Hinweis auf BVerfGK 18, 345 sowie BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 16). - BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R
Vertrags[zahn]arzt - Honorarkürzung wegen fehlendem Fortbildungsnachweis - …
Danach hat der Bund die Rechtssetzungskompetenz für die gesamte Sozialversicherung und damit auch für die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich des Vertragsarztrechts (…BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 27;… BSGE 82, 55, 59 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 9 S 41;… BSGE 80, 256, 258 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1 S 2 f). Bei der Wahrnehmung seiner Kompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die mit denen des landesrechtlich geregelten Berufsrechts nicht übereinstimmen (…BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 27;… BSG SozR 4-2500 § 95c Nr. 3 RdNr 37 mwN; vgl zuletzt BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 28).
- BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 18/16 R
Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Auftrag zur …
Dementsprechend bedarf es für die im SGB V vorgesehene Normsetzung der sog gemeinsamen Selbstverwaltung keiner gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG eng umrissenen gesetzlichen Grundlage (…vgl BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 22). Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auf § 72 Abs. 2 iVm § 82 Abs. 1 Satz 1 und § 135 Abs. 2 SGB V gestützte Regelungen der Träger der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verfassungsrechtlich zulässig sind (…vgl BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 18 ff; BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 32 unter Hinweis auf BVerfGK 18, 345 sowie BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 16). - BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14
Alleinige Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen durch Radiologen in der …
das Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. April 2014 - B 6 KA 24/13 R -,.Rn. 12 Das Bundessozialgericht wies die vom Beschwerdeführer erhobene Revision durch Urteil vom 2. April 2014 - B 6 KA 24/13 R -, juris, zurück.
Sie beträfe wegen der Vielzahl der Fachärzte, die nicht Radiologen sind, auch nicht nur eine untergeordnete Gruppe (vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 6 KA 24/13 R -, juris, Rn. 33).
- BSG, 27.11.2014 - B 3 KR 1/13 R
Krankenversicherung - keine Implantation von Kniegelenks-Totalendoprothesen bei …
Das deutet darauf hin, dass die Endoprothesen im Sinne der Rechtsprechung des BSG (zuletzt Urteil vom 2.4.2014 - B 6 KA 24/13 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 135 Nr. 21 vorgesehen, RdNr 23) zum Kernbereich der Orthopädie zählen - wenn sie auch von Chirurgen und Unfallchirurgen ohne Verstoß gegen das Berufsrecht erbracht werden dürfen. - LSG Hessen, 10.09.2025 - L 4 KA 23/24
Vertragsarztrecht
Insoweit sei auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 2. April 2014, B 6 KA 24/13 R (Versagung einer Genehmigung für die Durchführung von Leistungen nach der Kernspintomographie-Vereinbarung und der MR-Angiographie-Vereinbarung durch einen Facharzt für Innere Medizin/ Kardiologie) hinzuweisen.Eine solche Konzentration bei speziell qualifizierten Ärzten ist grundsätzlich zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014, B 6 KA 24/13 R, Rn. 30 Juris unter Verweis auf BVerfG, 1 BvR 1127/07).
Zur Begründung weist die Beklagte im Berufungsverfahren erneut darauf hin, dass die Berechtigung zum Führen der Fachgebietsbezeichnung "Radiologie", welche nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 QSV als fachliche Befähigung Voraussetzung für die Genehmigungserteilung sei, entgegen der Auffassung der erkennenden Kammer nicht nach § 9 Abs. 5 Satz 2 QSV durch ein Kolloquium ersetzt werden könne und führt diesbezüglich, wie bereits erstinstanzlich dargelegt, zu § 135 Abs. 2 Satz 2 SGB V, der dortigen Gesetzesbegründung (…BT-Drs. 15/1525, S. 124), der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 2. April 2014 zu dem Az.: B 6 KA 24/13 R (Versagung einer Genehmigung für die Durchführung von Leistungen nach der Kernspintomographie-Vereinbarung und der MR-Angiographie-Vereinbarung durch einen Facharzt für Innere Medizin/ Kardiologie) und dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. September 2022 zu dem Az.: L 3 KA 1/21 aus.
Satz 4 ermächtigt nicht dazu, nur ein Fachgebiet zu privilegieren, zu dessen Kern die streitgegenständlichen Leistungen im Sinne eines "angestammten Kernbereichs" gehören, wenn diese auch zum Kern eines anderen Fachgebietes zu zählen sind (vgl. BVerfG Beschl. v. 02.05.2018, 1 BvR 3042/14, juris, zu: BSG Urt. v. 02.04.2014, B 6 KA 24/13 R, juris;… BSG Urt. v. 11.10.2006, B 6 KA 1/05 R, juris).".
Die Rechtsprechung des Senats steht zudem im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gem. § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Kernspintomographie (Kernspintomographie-Vereinbarung) sowie zur Qualitätssicherungsvereinbarung zur MR-Angiographie (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 11. Oktober 2006, B 6 KA 1/05 R und vom 2. April 2014, B 6 KA 24/13 R, zitiert nach juris).
- BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 45/17 R
Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor auch …
Die Norm dient einer engen Verzahnung von ärztlichem Berufsrecht und Vertragsarztrecht und soll dem Grundsatz Rechnung tragen, dass Qualitätssicherung in der ärztlichen Berufsausübung primär eine Aufgabe der Ärzteschaft ist (vgl Ausschussempfehlung und -bericht zum 2. GKV-Neuordnungsgesetz, BT-Drucks 13/7264 S 69; ausführlich zum Regelungsgehalt von § 135 Abs. 2 S 2 SGB V: BSG Urteil vom 2.4.2014 - B 6 KA 24/13 R - BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 19 ff).Sie bewirkt, dass einem Vertragsarzt die Leistungserbringung grundsätzlich auch durch die Bundesmantelvertragspartner zu erlauben ist, wenn die betroffenen Leistungen nach den WBO der Länder einheitlich zu seinem Fachgebiet gehören (vgl Begründung der Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen zum GKV-GMG, BT-Drucks 15/1525 S 124; zu möglichen Einschränkungen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage von § 135 Abs. 2 S 4 SGB V: BSG Urteil vom 2.4.2014 - B 6 KA 24/13 R - BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 19 ff; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 2.5.2018 - 1 BvR 3042/14).
- BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 30/16 R
Vertragsärztliche Versorgung - Dialyse - Betrieb einer Nebenbetriebsstätte eines …
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auf § 72 Abs. 2 iVm § 82 Abs. 1 Satz 1 und § 135 Abs. 2 SGB V gestützte Regelungen der Träger der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verfassungsrechtlich zulässig sind (…vgl BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 18 ff; BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 32 unter Hinweis auf BVerfGK 18, 345 sowie BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 16). - BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 39/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit des Abrechnungsausschlusses für …
Ihre Eignung und Erforderlichkeit im Hinblick auf das angestrebte Ziel und damit letztlich die Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung (vgl dazu zuletzt BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21 RdNr 32 mwN) ergeben sich aus den zur Entstehungsgeschichte dargelegten Erwägungen. - BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 10/15 R
Angelegenheiten des Vertragsarztrechts; Angelegenheiten der Vertragsärzte
- BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 19/19 R
Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Physikalische und Rehabilitative …
- BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 39/14 R
Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Richtigstellung einer Honorarabrechnung …
- LSG Sachsen, 10.12.2014 - L 8 KA 17/13
Keine Ermächtigung von Kinderkardiologen zur Behandlung Erwachsener mit …
- BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 13/16 R
Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Auftrag zur …
- LSG Bayern, 18.10.2023 - L 12 KA 40/21
Genehmigungsanspruch, Kolloquium, Kernbereich Fachgebiet, Interventionelle …
- BSG, 27.11.2014 - B 3 KR 3/13 R
Gesetzliche Krankenversicherung
- BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 54/16 B
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung auf einen ausschließlich zur …
- OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20
Rückforderung von ärztlichen Honoraren für angeblich "fachfremde" …
- OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18
Rückforderung des Arzthonorars wegen fachfremder Leistungen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 29/19
1. Leistungen der Kardio-MRT können nicht nach der EBM-Gebührenordnungsposition …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2015 - L 11 KA 62/12
Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
- SG München, 25.10.2021 - S 28 KA 84/19
Kolloquiumszulassung, Facharztqualifikation, Gleichwertige Befähigung, …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2014 - L 11 KA 36/11
Vertragsärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten; Streit über die …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 1/21
Vertragsärztliche Versorgung; Erbringung von Leistungen der interventionellen …
- SG Marburg, 31.05.2023 - S 18 KA 169/21
Vertragsarztrecht
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Rechtsprechung
| BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 24/13 B |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
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Kassenärztliche Vereinigung - Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 - Ermächtigung zur Anpassung von Regelleistungsvolumina unter Sicherstellungsgesichtspunkten - besonderer Versorgungsbedarf - Praxisausrichtung
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§ 85 Abs 4 SGB 5, § 85 Abs 4a SGB 5, § 87b Abs 1 SGB 5 vom 26.03.2007
Kassenärztliche Vereinigung - Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 - Ermächtigung zur Anpassung von Regelleistungsvolumina unter Sicherstellungsgesichtspunkten - besonderer Versorgungsbedarf - Praxisausrichtung - JLaw (App) | www.prinz.law
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Kassenärztliche Vereinigung - Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 - Ermächtigung zur Anpassung von Regelleistungsvolumina unter Sicherstellungsgesichtspunkten - besonderer Versorgungsbedarf - Praxisausrichtung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Praxisbesonderheit - Die Konzentration machts
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 12.01.2011 - S 1 KA 50/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2013 - L 24 KA 45/11
- BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 24/13 B
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für …
Auszug aus BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 24/13 B
Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 29.6.2011 (ua B 6 KA 17/10 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 66) ausgeführt, dass der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 zur Anpassung von Regelleistungsvolumina (RLV) unter Sicherstellungsgesichtspunkten ermächtigt. - BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 73/04 R
Kein Anspruch auf Teilnahme nicht niedergelassener Ärzte am organisierten …
Auszug aus BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 24/13 B
Grundsätzlich ist das BSG an die Feststellung des Inhalts des Landesrechts und an dessen Auslegung durch das LSG gebunden (§ 162 SGG; näher BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 3 RdNr 18). Soweit man zugunsten der Kläger die Frage dahin interpretiert, dass sie auch eine Verletzung von Bundesrecht rügen, fehlt es an konkreten Darlegungen hierzu. - BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B
Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 24/13 B
Für die Zulassung einer Revision wegen einer Rechtsprechungsabweichung ist Voraussetzung, dass Rechtssätze aus einem LSG-Urteil und aus einer höchstrichterlichen Entscheidung des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG miteinander unvereinbar sind und das Berufungsurteil auf dieser Abweichung beruht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 S 44). Für eine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG reicht nicht aus, aus dem Berufungsurteil inhaltliche Schlussfolgerungen abzuleiten, die einem höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatz widersprechen.
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 7 KA 18/14
Regelleistungsvolumen - Praxisbesonderheit - Orthopädin mit …
Eine solche Praxisausrichtung, bei der nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die am Durchschnitt orientierte Fallpunktzahl das Leistungsgeschehen adäquat abbildet, kann nur bei einer überdurchschnittlichen Konzentration auf einen speziellen Leistungsbereich vorliegen (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris, m.w.N.).Aber auch einen Anteil von nur 15 % (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris) bzw. 12 % (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 26/08 R -, juris) hat das BSG nicht beanstandet.
Das gilt auch für Leistungsbereiche, die z.B. bei Behandlungen von Erkrankungen des Bewegungsapparates nebeneinander zur Anwendung gelangen können, aber nicht notwendig eine Einheit bilden (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris).
Dies genügt nach der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris) indes gerade nicht für die Anerkennung einer Praxisbesonderheit.
- BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 1/18 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Bemessung des …
Daneben ist dem Umstand Bedeutung beizumessen, wie hoch der Anteil der zur Fachgruppe gehörenden Ärzte ist, der die Leistung ebenfalls abrechnet (vgl BSG Beschluss vom 28.8.2013 - B 6 KA 24/13 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 21.3.2018 - B 6 KA 70/17 B - Juris RdNr 9).Bereits in seiner Entscheidung vom 28.8.2013 hat der Senat ausgeführt, dass die ohnehin niedrige Grenze für die Anerkennung einer RLV-relevanten Praxisbesonderheit für jeden Leistungsbereich gesondert zu bestimmen ist (B 6 KA 24/13 B - Juris RdNr 4).
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 80/11
Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumen (RLV) - Honorarverteilung - …
Werden spezielle Leistungen aus unterschiedlichen Bereichen erbracht, führt dies nicht zu einer im Vergleich zum Durchschnitt signifikant anderen Ausrichtung der Praxis mit der Folge, dass sie in besonderem Maße von Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern in Anspruch genommen wird (Anschluss an BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B).Da diese Leistungen aber nicht notwendig in einem versorgungsrelevanten Zusammenhang stehen, wäre ein Rückschluss auf einen besonderen Versorgungsbedarf nicht gerechtfertigt (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris).
Eine Praxisbesonderheit im Sinne einer Verengung des Leistungsspektrums infolge einer Spezialisierung (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris) ist insoweit nicht erkennbar.
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Berechnung des arzt- bzw …
In jüngerer Zeit hat es einerseits im Zusammenhang mit Praxisbesonderheiten eine Überschreitung des Durchschnitts bzw. einen Anteil der Spezialleistungen am Gesamtpunktzahlvolumen von mindestens 20 % als überdurchschnittlich angesehen (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R -, juris), andererseits aber auch einen Anteil von 15 % des Gesamtleistungsbedarfs nicht beanstandet (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris). - BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 12/16 B
Vertragsärztliche Versorgung - Neurochirurgie - Nichtberücksichtigung der …
Im Übrigen kommt es auf die Frage, ob eine Praxisbesonderheit bereits bei einem Anteil von 20 % und nicht erst von 30 % vorliegt (…zur 20 %-Grenze vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 RdNr 23 mwN; BSG Beschluss vom 28.8.2013 - B 6 KA 24/13 B - Juris), hier nicht an, weil der Anteil der Spezialleistungen des Klägers nach den nicht mit zulässigen Revisionsrügen angegriffenen und damit für den Senat bindenden (§ 163 SGG) Feststellungen im Urteil des LSG 20 % deutlich unterschreitet. - SG Hamburg, 19.07.2017 - S 3 KA 173/13
Anerkennung eines höheren Honorars für zurückliegende Quartale wegen der …
Mit der Anerkennung einer Praxisbesonderheit wird die Deckung eines besonderen Versorgungsbedarfs berücksichtigt, der zu einer Verengung des Leistungsspektrums infolge einer Spezialisierung geführt hat (…BSG, Urt. v. 29. Juni 2011, B 6 KA 17/10 R, juris-Rn. 23; Beschl. v. 28. Aug. 2013, B 6 KA 24/13 B, juris-Rn. 4, auch zum Folgenden).Als überdurchschnittlich in diesem Sinne ist ein Anteil der Spezialleistungen von mindestens 20 Prozent anzusehen (…vgl. BSG, Urt. v. 29. Juni 2011, B 6 KA 17/10 R, juris-Rn. 23; Beschl. v. 28. August 2013, B 6 KA 24/13 B, juris-Rn. 4).
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 140/11
Regelleistungsvolumen (RLV) - Honorarverteilung - Erweiterter Bewertungsausschuss …
In jüngerer Zeit hat es einerseits im Zusammenhang mit Praxisbesonderheiten eine Überschreitung des Durchschnitts bzw. einen Anteil der Spezialleistungen am Gesamtpunktzahlvolumen von mindestens 20 % als überdurchschnittlich angesehen (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R -, juris), andererseits aber auch einen Anteil von 15 % des Gesamtleistungsbedarfs nicht beanstandet (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 155/11
Regelleistungsvolumen (RLV) - Honorarverteilung - Erweiterter Bewertungsausschuss …
In jüngerer Zeit hat es einerseits im Zusammenhang mit Praxisbesonderheiten eine Überschreitung des Durchschnitts bzw. einen Anteil der Spezialleistungen am Gesamtpunktzahlvolumen von mindestens 20 % als überdurchschnittlich angesehen (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R -, juris), andererseits aber auch einen Anteil von 15 % des Gesamtleistungsbedarfs nicht beanstandet (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2017 - L 11 KA 61/16
Kassenarztrecht; Zuschlag auf den RLV -Fallwert der Arztgruppe für …
Ein Mehrbedarf sei aber nach der Rechtsprechung des BSG zum "besonderen Versorgungsbedarf" wie sie in den Urteilen vom 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 -, 29.06.2011 - B 6 KA 53/00 R - und dem Beschluss vom 28.08.2013 - B 6 KA 24/13 B - zum Ausdruck komme, Voraussetzung für die Anerkennung von Praxisbesonderheiten. - LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 3426/14 Mit dem Erfordernis eines auf den Spezialisierungsbereich entfallenden Anteils von mindestens 10% (am Gesamthonorarvolumen) weicht der Vorstandsbeschluss vom 28.07.2010 von der Rechtsprechung des BSG zu Gunsten der Ärzte ab (vgl. auch BSG, Beschluss vom 28.08.2013, - B 6 KA 24/13 B -, in juris); diese sind dadurch also nicht beschwert.
- BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 70/16 B
Vertragsarztrecht; Höhe des Regelleistungsvolumens; Divergenzrüge; Sich …
- LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 2456/16
- SG Berlin, 28.08.2019 - S 83 KA 41/18
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Anerkennung von …
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