Rechtsprechung
| BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 2/05 R |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- lexetius.com
Arbeitslosengeldanspruch - Versicherungspflichtverhältnis - Zivildienst nach Schulabschluss - Beschäftigungssuche - Unmittelbarkeit - Berufsmäßigkeit - Erscheinungsbild
- openjur.de
Arbeitslosengeldanspruch; Versicherungspflichtverhältnis; Zivildienst nach Schulabschluss; Beschäftigungssuche; Unmittelbarkeit; Berufsmäßigkeit; Erscheinungsbild
- Judicialis
SGB III F: 16.12.1997 § 26 Abs 1 Nr 2 Buchst b; ; SGB III F: 19.06.2001 § 26 Abs 1 Nr 2 Buchst b; ; SGB III F: 19.06.2001 § 26 Abs 4 Nr 1; ; SGB III F: 20.12.2001 § 26 Abs 1 Nr 2 B... uchst b; ; SGB III F: 20.12.2001 § 26 Abs 4 Nr 1; ; SGB III F: 24.03.1997 § 119; ; SGB III F: 24.03.1997 § 123; ; AFG § 168 Abs 2 S 1 Nr 2; ; AFG F: 20.12.1988 § 168 Abs 2 Nr 2; ; SGB IV § 8 Abs 1 Nr 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erfüllung der Anwartschaftszeit auf Arbeitslosengeld I durch Ableistung von Zivildienst; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I bei Ableistung der Wehrpflicht bzw. Zivilpflicht; Notwendigkeit der Einhaltung einer 2-Monatsfrist vor Antritt des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwartschaftszeit für Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zivildienst nach Schulabschluss
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dresden, 18.09.2003 - S 10 AL 1764/02
- LSG Sachsen, 23.09.2004 - L 3 AL 255/03
- BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 2/05 R
Papierfundstellen
- NZS 2006, 605
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 53/88
Arbeitslosigkeit i.S. der Voraussetzung der Beitragspflicht von Wehr- und …
Auszug aus BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 2/05 R
Das Bundessozialgericht (BSG) habe bereits 1989 (Hinweis auf BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22) zu § 168 Abs. 2 Nr. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) entschieden, dass maßgeblich für die Versicherungspflicht ausschließlich sei, ob der später Arbeitslose unmittelbar vor Dienstantritt eine Beschäftigung gesucht habe.Das BSG (Hinweis auf BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22) habe bereits 1989 zu der insoweit vergleichbaren Rechtslage unter dem AFG ausgeführt, dass nur der Zivildienstleistende beitragspflichtig sei, der unmittelbar vor Dienstantritt in einer Beschäftigung gestanden oder eine Beschäftigung gesucht habe.
Dementsprechend hat das BSG in seiner Entscheidung vom 27. September 1989 (BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22, S 57) ausdrücklich offen gelassen, ob die Neufassung des § 168 in diesem Sinne verstanden werden könnte.
- BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 74/05 R
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis …
Auszug aus BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 2/05 R
Von Bedeutung könnte hier auch sein, wann der Kläger zum Zivildienst einberufen wurde bzw ob er schon bei der Arbeitslosmeldung im August 2001 Kenntnis vom Zeitpunkt seines Dienstantritts hatte (zum Erfordernis der "Unmittelbarkeit" der Beschäftigungssuche in § 26 Abs. 1 Nr. 2b SGB III und zur Frage, inwieweit die Kriterien des § 119 SGB III bereits für eine Qualifizierung der Beschäftigungssuche vor dem 1. Januar 2002 herangezogen werden können - vgl BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 74/05 R).
- BSG, 11.12.2025 - B 10/12 KR 7/23 R
Ist eine unternehmerische Tätigkeit als Landwirt im Sinne des § 22 Absatz 1 …
Daher war er seinem Erscheinungsbild nach "Schüler" und eben gerade nicht berufsmäßig handelnder Unternehmer (vgl BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 2/05 R - SozR 4-4300 § 26 Nr. 3 RdNr 18).Daher werden kurzfristige, die Zeit zwischen Schulende und Studienbeginn überbrückende Tätigkeiten in der Regel nicht berufsmäßig ausgeübt (BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 2/05 R - SozR 4-4300 § 26 Nr. 3 RdNr 17 f;… BSG Urteil vom 24.11.2020 - B 12 KR 34/19 R - BSGE 131, 99 = SozR 4-2400 § 8 Nr. 9 RdNr 14 mwN).
Rn. 35 b) Vor diesem Hintergrund kann bei einem Minderjährigen, der nach Landesrecht der Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule unterliegt und diese erfüllt, auch nach dem KVLG 1989 grundsätzlich nicht von einer beruflich ausgeübten selbständigen Tätigkeit ausgegangen werden (…vgl schon BSG Urteil vom 11.6.1980 - 12 RK 30/79 - SozR 2200 § 168 Nr. 5 RdNr 26; BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 2/05 R - SozR 4-4300 § 26 Nr. 3 RdNr 17 f).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 1 KR 211/06
Bestehen einer Sozialversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte; …
Rn. 38 Neben der wirtschaftlichen Bedeutung ist für die Beurteilung der Berufsmäßigkeit einer Beschäftigung auf einen längeren Zeitraum abzustellen (BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7 a AL 2/05 R Rdnr. 17).Das BSG ist sogar im Fall eines Zivildienstleistenden, der eine dauerhafte Tätigkeit vor Ableisten des Zivildienstes nur "gesucht" hat, von der Berufsmäßigkeit ausgegangen (BSG, Urteil vom 6. April 2006, a.a.O.).
- LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 64/05
Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitlslosengeld; Anforderungen an die …
§ 123 SGB III in der Fassung des Bundeswehrneuausrichtungsgesetzes vom 20. Dezember 2001, BGBl. I 4013, ist erst ab 01.01.2002 in Kraft getreten. Die Vorschriften der §§ 123 Nr. 2, 26 SGB III in dieser Fassung sind gemäß § 434e SGB III (ebenfalls in der Fassung des Bundeswehrneuausrichtungsgesetzes) nicht auf Zeiträume nach dem 01.01.2002 anzuwenden, wenn - wie hier - der Wehrdienst vor dem 01.01.2002 begonnen hat (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 06.04.2006, Az.: B 7a AL 2/05 R).
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