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Rechtsprechung
   BAG, 07.02.1963 - 5 AZR 54/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1129
BAG, 07.02.1963 - 5 AZR 54/62 (https://dejure.org/1963,1129)
BAG, Entscheidung vom 07.02.1963 - 5 AZR 54/62 (https://dejure.org/1963,1129)
BAG, Entscheidung vom 07. Februar 1963 - 5 AZR 54/62 (https://dejure.org/1963,1129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 14, 96
  • NJW 1963, 1269 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 26.04.1960 - 1 AZR 134/58

    Urlaub - Kündigungsfrist - Freizeitgewährung

    Auszug aus BAG, 07.02.1963 - 5 AZR 54/62
    BAG 9 1 / ! / = AP Nr" 12 zu § 123 GewO; BAG 9, 185 f f .
  • BAG, 04.07.1963 - 5 AZR 53/62

    Urlaubsvergütungstabelle des Manteltarifvertrags - Gewerblicher Arbeitnehmer - …

    In soweit unterscheidet sich die hier vorliegende tarifliche Regelung der Urlaubsgeldberechnung von denjenigen, über die in den ähnliche Sachverhalte betreffenden Urteilen des Senates vom 7. Februar 1963 - 5 AZR 54/62 und 5 AZR 32/62 - AP Nr. 1 und Nr. 2 zu § 611 BGB Urlaub und Fünf-Tage-Woche vom 25. April 1963 - 3 AZR 44/62 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Urlaub und Fünf-Tage-Woche - und vom 9-= Mai 1963 - 3 AZR 91/62 und 5 AZR 411/62 - AP Nr. 4 und Nr. 5 zu § 611 BGB Urlaub und Fünf-Tage-Woche - zu entscheiden war.

    In diesen Urtel len des Senates ist ausdrücklich hervorgehoben worden, daß kollektivrechtliche Regelungen das sog.Fünftelungsprinzip ausschließen können (vgl. Urteile vom 7- Februar 1963 - 5 AZR 54/62 - und vom 25« April 1963 - 5 AZR 44/62 - AP Nr. 1 und Nr. 3 zu § 611 BGB Urlaub und Fünf-Tage-Uoche -) § 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 UrlaubsG NRW lassen derartige Tarifregelungen ebenfalls zu« 2. Die Frage, für wieviel Urlaubstage der Kläger Urlaubsgeld zu beanspruchen hatte, bestimmt sich danach, wieviel Urlaubstage der Kläger verlangen konnte.

    Ihm standen 21 Urlaubstage zu, wobei die arbeitsfreien Samstage als Urlaubs tage gelten, der auf einen arbeitsfreien Samstag fallende gesetzliche Feiertag der deutschen Einheit (17. Juni 1961) aber nicht als Urlaubstag rechnet (vgl. Urteile vom 7 .Februar 1963 - 5 AZR 54/62 und 5 AZR 32/62 Urteil vom 25«April 1963 - 5 AZR 44/62 - AP Nr. 1 - 3 zu § 611 BGB Urlaub und Fünf-Tage-Woche).

  • BAG, 04.07.1963 - 5 AZR 177/62

    Fünf-Tage-Woche - Arbeitsfreier Samstag - Zusammenhängend genommener Urlaub - …

    Das ist zulässig, wie in den Urteilen des Senates vom 7. Februar 1963 - 5 AZR 54/62 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Urlaub und Funf-Tage-Woche, vom 25" April 1963 - 5 AZR 44/62 -â- AP Nr. 3 zu § 6i5°9rlaub und Fünf-Tage-Woche und vom 4. Juli 1963 - 5 AZR 53/62 â- - ausgeführt ist.

    Seine Situation ist lediglich dadurch gekennzeichnet, daß in die drei vollen Urlaubswochen keine d r e i "arbeitsfreien Werktage",- sondern nur zwei arbeitsfreie Werktage (10. Juni 1961 und 24. Juni 1961) und ein arbeitsfreier gesetzlicher Feiertag gefallen sind; für den gesetzlichen Feiertag des 17. Juni 1961 erhält er keine Feiertagsbezahlung, weil an diesem Tage keine Arbeit infolge des gesetzlichen Feiertages ausgefallen ist (vgl. § 1 FeiertagslohnzahlungsG und die Urteile des Senates vom 7 . Februar 1965 - 5 AZR 54/62 und 5 AZR 52/62 - AP Nr. 1 und Nr. 2 zu § 611 BGB Urlaub und Fünf-Tage-Wöche).

  • BAG, 09.05.1963 - 5 AZR 411/62

    Urlaubsgeld - Durchschnittseinkommen - Urlaubsantritt - Fünf-Tage-Woche - …

    Senat in dem Urteil vom 7" Februar 1963 - 5 AZR 54/62 - BAG AP Pr- 1 zu § 611 BGB Urlaub und Fünf-Tage-Woche - im einzelnen ausgeführt, worauf hiermit verwiesen werden kann« Die Frage, wie das Urlaubsgeld nach der Lohnausfallmethode dann zu berechnen wäre, wenn der Urlaub nicht zusammenhängend, sondern in der Ferm vieler Teilurlaube und mit dem Versuch der Aussparung von arbeitsfreien Samstagen genommen würde (vgl. dazu Gaul RcA i960, 419 ff.; auch Dersch-Neumann, BUrlG, 1963, § 3 Anw . 29, 32), ist hier nicht zu entscheiden" b) ln vorliegenden Falle ist die Rechtslage keine andere, bie TarifVertragsparteien haben zwar - was nach dem hier in I :tracht kommenden § 5 UrlaubsG Niedersachsen statthaft war - die Bezugsgröße für die Bemessung des Urlaubsgeldes anders geregelt, als sie nach der sogenannten Lohnausfallberechnung anzn:' chmen wäre.

    Denn nur bei einer solchen Berechnungsweise wird - wie der erkennende Senat auch schon in seinem Urteil vom 7. Februar 1963 - 5 AZR 54/62 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Urlaub und Funf-Tage-Woche - im einzelnen ausgeführt hat - dem für das Urlaubsrecht wesentlichen Lebensstandardprinzip in der besten Weise Rechnung getragen (vgl. auch die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile des Senates vom 25. April 1963 - 5 AZR 44/62- und vom 9" Mai 1963 - 5 AZR 91/62 -).

  • BAG, 04.06.1964 - 5 AZR 252/63

    Ruhetage - Verkürzung der Arbeitszeit - Bayerischer Flußspatbergbau - Urlaubszeit …

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 7. Februar 1963 - 5 AZR 54/62 - BAG 14, 96 ff. ß § 7= AP Nr. 1 zu § 611 BGB Urlaub und Fünf-Tage-Woche - bereits eingehend ausgeführt, daß die bisherigen Länderurlaubsgesetze, ebenso wie zahlreiche Tarifregelungen und die bundesrechtlichen Urlaubsregelungen (§ 54 Abs. 2 SeemG; § 19 Abs. 2 und Abs. 7, § 2 2 Nr. 3 Jug-ArbSchutzG; § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BUrlG), trotz unterschiedlichster Terminologie und differenziertester Verwendung der Worte "Arbeitstage" und "Werktage" auf dieser allgemeinen Vorstellung beruhen.

    Dem kann jedoch nicht beigetreten werden, wie sich aus folgendem ergibt: 1.a) Das Landesarbeitsgericht meint in erster Linie, die indem TV i960 vorgesehenen Ruhetage seien nicht mit den arbeitsfreien Samstagen zu vergleichen, die sich im Zuge der durch Arbeitszeitverkürzung gewonnenen Fünf-Tage->-oche ergeben und für die anerkannt ist, daß sie - wenn nichts Gegenteiliges bestimmt ist- auf den Urlaub anzurechnen sind (vgl. BAG 14, 96 /997 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Urlaub und Fünf-Tage-Woche).

  • BAG, 09.05.1963 - 5 AZR 91/62

    Urlaubsgeld - Urlaubsantritt - Durchschnittswochenlohn

    a) Wenn in einem Betriebe in der Fünf-Tage-Woche mit 42 1/2 Stunden und arbeitsfreiem Samstag gearbeitet wird und der Kläger die Bemessung seines ürlaabsgeldes nach der sogenannten IchnnusialImethode verlangen könnte, ist eindeutig, daß dann bei einer., zur aminei.'hängend genommenen Urlaub die hier allein noch interessierenden Urlaubstage vom 7. August bis 9. August 1961 mit je w iner F ü n f t e 1 des Wochenverdienstes zu vergüten wären, v.eil der Kläger ohne Urlaub diesen Betrag an diesen Tagen erzielt hätte Das hat der Senat in dem Urteil vom 7. Februar 1963 -â- 3 AZE 54/62 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Urlaub und Fünf-Tage-Woche- im einzelnen ausgeführt, worauf hiermit verwiesen werden kann.
  • BAG, 23.12.1966 - 5 AZR 163/66

    Urlaubsabgeltung - Urlaubsgeldberechnung

    Dies be deutet, daß auch hier für die Berechnung der Abgeltung § 11 Abs« 1 BUrlG maßgebend ist« Ob nun für die Berechnung des Urlaubsentgclts nach § 11 Abs" 1 BUrlG im Falle der regelmäßigen Fünf-Tage-Woche nach dem Fünftelungs- oder dem Sechstelungsgrundsatz zu verfahren ist, hat der Senat bisher noch nicht entschieden und braucht auch aus Anlaß des vor liegenden Falles nicht entschieden zu werden« Für den Geltungsbereich tarifvertraglicher Regelungen, die die Berechnung des Urlaubsentgelts ähnlich wie § 11 Abs" 1 BUrlG nach der Bezugsmethode vorsahen, hat der Senat zwar wiederholt betont, daß im Falle der Fünf-Tage-Woche dem Grundsatz der Fünftelung der Vorzug zu geben sei, da er dem urlaubsrechtlichen Grundgedanken der Wahrung des Lebensstandards in der besten Weise Rechnung trage (vor allem AP Nr" 4- und 5 zu § 611 BGB Urlaub und Fünf-Tage-Woche); allerdings bezogen sich die Entscheidungen auf solche Sachverhalte, bei denen ein zusammenhängend genommener Urlaub teilweise in eine sog" an- oder abgebrochene Urlaubswoche fiel oder einen arbeitsfreien Samstag umfaßte, der zugleich ein gesetzlicher Feiertag war (zu letzterem Falle s" BAG 14, 96 ff" = AP Nr« 1 zu § 611 EGB Urlaub und Fünf-Tage-Woche; ferner AP Nr. 8 zu § 611 BGB ebenda)« Ob diese Auffassung als.allgemeiner Rechtsgodanke auch für das Bundesurlaubsgesetz zu übernehmen wäre, insbesondere auch im Fall der Berechnung des Entgelts für den gesetzlichen Teilurlaub (§ 5 Abs«, 1 BUrlG) zu gelten habe, kann hier jedoch dahinstehen.
  • BAG, 18.11.1965 - 5 AZR 367/65

    Arbeitsfreier Samstag - Urlaub

    Lenn die bezeichnetc Tarifnorm ermöglicht jedenfalls sowohl bei zusammenhängender als auch im Palle geteilter Urlaubsgewährung die Anrechnung aller konkreten arbeitsfreien Samstage, die in den Urlaub bzw0 in irgendeinen Teil des Urlaubs fallen oder unmittelbar an einen solchen Teil anschließend Sie läßt es daher auch zu, daß dann, wenn ein bestimmter arbeitsfreier Samstag - vor allen, weil er zugleich gosetz- 6 lieber Feiertag ist - nicht anrechenbar ist ein anderer konkreter Samstag zur Anrechnung herangezogen werden kann" haß wenigstens dies der Wille der Tarifvertragsparteien gewesen ist, läßt sich bereits aus dein Wortlaut der bezeichneten Tarifnorm entnehmen;, die das Anrcchnungsrccht in keiner Hinsicht einschränkt; insbesondere keinen Unterschied macht; ob der Urlaub zusammenhängend oder geteilt genommen wird Bedeutsam, ist dabei der Zeitpunkt; zu dem hier dieses ausdrückliche und uneingeschränkte Anrechnungsrecht tarifvertraglich gestaltet worden ist" Es ist in eine tarifliche Eegelung aufgenommen; die zu der Zeit (2" Juni 1964) vereinbart wurde; als bereits die beiden Entscheidungen des Senats vom 7° Februar 1963 - 5 AZR 54/62 und 5 AZR 32/62 - (BAG 14, 96 ff. = AP Nr" 1 zu § 611 BGB Urlaub und Ftinf-Tuge-Y/oche und AP Nr" 2 ebenda) Vorlagen" In diesen Entscheidungen hatte der Senat - für den Geltungsbereich solcher tarifvertraglicher Regelungen; die für den Fall der Fünf-Tage-Woche keine Vorschriften über die Anrechnung arbeitsfreier Samstage enthielten - ausgesprochen, daß ein in den zusammenhängend genommenen Urlaub und zu gleich auf einen gesetzlichen Feiertag fallender arbeitsfreier Samstag nicht als Urlaubstag zähle und dies auch durch ersatzweise Anrechnung eines anderen , konkreten a r beitsfreien Samstags nicht ausgeglichen werden könne" Wenn Tarifpartner in voller - hier zu unterstellender - Kenntnis der damit gegebenen Rechtslage nunmehr ein unbeschränktes Recht des Arbeitgebers; arbeitsfreie Samstage auf den Urlaub anzurechnen, in ihre Urlaubsregelung aufnehmeny liegt die Annahme nahe, daß sie damit zugleich auch eine solche bis her nicht mögliche Ersatzanrechnung für zulässig erklären wollten".
  • BAG, 14.07.1966 - 5 AZR 121/66

    Berechnung der Urlaubsdauer - Kalendermäßige Werktage - Gesetzlicher …

    Was dabei unter Arbeitstagen zu verstehen ist, ist in § 28 Abs" 4 Nr" 1 LTV geregelt" Danach sind Arbeitstage im Sinne der Urlaubsbestimmungen für eine bestimmte Gruppe von Arbeitern, nämlich solche, die unter die Dienstdauervorschriften 6 fallen und Dienst in Wechselschichten leisten, alle Tage mit Ausnahme der Sonntage und der gesetzlichen Vochenfeier tage (§ 28 Abs, 4 Hr, 1 lit, a); insoweit entspricht die Regelung dem Gesetz (§ 3 Abs, 2 BUrlG), Bei allen übrigen Arbeitern sind Urlaübstage hingegen alle Tage, "an denen der Betreffende regelmäßig zu arbeiten hätte" ( § 2 8 Abs, 4 Nr, 2 lit, b ) , Bei der letzteren Gruppe, zu der unstreitig die Kläger gehören, erfolgt die Berechnung des Urlaubs dem nach nach sog, reinen Arbeitstagen; alle sonstigen Tage, also außer den Sonn- und gesetzlichen Wochenfeiertagen auch die regelmäßig frei bleibenden Werktage, sind bei der Berechnung der Urlaubsdauer von vornherein ausgeschaltct, Bei Arbeitern etwa, die wie die Kläger in der Fünf-Tage-Woche mit regelmäßig frei bleibendem Samstag arbeiten, sind Urlaubstage somit lediglich die Tage von Hontag bis Freitag, soweit nicht auf einen dieser Tage während des Urlaubszeitraums ein gesetzlicher Wochenfeiertag fällt; bei Arbeitern, die in der sog, Elf-Tage-Doppelwoche, d"h, mit einem regelmäßig freien Samstag in jeder zweiten Woche, arbeiten, sind Urlaübstage alle Werktage mit Ausnahme des freien Samstags, Bei den letztgenannten Gruppe der Arbeiter weicht die tarifliche Bestimmung des Begriffs des Urlaubstages damit von der gesetzlichen Definition dieses Begriffs - und auch von dem in tariflichen Urlaubsregelungen sonst meistens üblichen Sinn des Begriffs des Arbeitstages (vgl, BAG 14, 96 = AP Nr, 1 zu § 611 BGB Urlaub und Fünf-Tage-Woche) - ab.
  • BAG, 07.02.1963 - 5 AZR 32/62

    Mehrwöchiger Erholungsurlaub - Tag der deutschen Einheit - Gesetzlicher Feiertag …

    Das hat der Senat in dem gleichzeitig verkündeten Urteil vom 7. lebruar 1963 - 5 AZR 54/62 - im einzelnen ausgefuhrt, worauf hier verwiesen wird.
  • ArbG Gelsenkirchen, 16.06.1983 - 3 Ca 769/83
    Dies gilt auch dann, wenn ein Wochenfeiertag auf einen arbeitsfreien Werktag fällt (aA BAG Urteil vom 07.02.1963 5 AZR 32/62 = AP Nr. 2 zu § 3 BUrlG Fünf-Tage-Woche und BAG Urteil vom 07.02.1963 5 AZR 54/62 = AP Nr. 3 zu § 3 BUrlG Fünf-Tage-Woche.
  • BSG, 05.06.1973 - 7 RAr 21/71

    Anrechnung gewährter Urlaubstage und -entgelte sowie von Ausfalltagen bei der …

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