Rechtsprechung
| BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 6/55 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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BetrVG (1952) § 18 § 27 Abs. 1 S. 2
Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Betriebsratswahl - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsrat - Anfechtung der Wahl - Erhebliche Verstöße - Gewerkschaft - Gemeinschaftswahl
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 04.07.1955 - 2 BVTa 44/55
- BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 6/55
Papierfundstellen
- BAGE 2, 182
- NJW 1956, 319
- BB 1956, 140
- DB 1956, 115
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (2)
- BAG, 03.12.1954 - 1 ABR 23/54
Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung einer Betriebsratswahl
Auszug aus BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 6/55
Wenn überhaupt die im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehene Anfechtung der innerhalb des Betriebsrats nach § 27 BetrVG erfolgenden Wahlen möglich ist, so kann sich das nur aus einer entsprechenden Anwendung des § 18 BetrVG ergeben, Dann aber ist, wie der Senat schon für die Anfechtung der Wahl von Arbeitnehmern zum Aufsichtsrat im Beschluss vom 03. Dezember 1954, AP Nr. 3 zu § 76 BetrVG , entschieden hat, § 18 BetrVG in seiner Gesamtheit entsprechend anzuwenden. - BAG, 20.10.1954 - 1 ABR 17/54
Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter
Auszug aus BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 6/55
Denn, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 1954 in 1 ABR 17/54, AP Nr. 1 zu § 76 BetrVG entschieden hat, findet § 12 Abs. 2 auf die Gemeinschaftswahl keine Anwendung.
- BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91
Betriebsausschuß-Wahlanfechtung
b) Nach allgemeiner Auffassung (vgl. u. a. BAG Beschluß vom 7. Oktober 1980 - 6 ABR 56/79 - AP Nr. 1 zu § 27 BetrVG 1972, zu II 2 c der Gründe) gibt es zwar keine stillschweigende Beschlußfassung des Betriebsrats. - BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95
Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren
Denn der Betriebsrat kann seine Beschlüsse nicht etwa stillschweigend fassen, sondern nur aufgrund einer ordnungsgemäßen Ladung aller Betriebsratsmitglieder unter Mitteilung der jeweiligen Tagesordnung (BAG Beschluß vom 19. August 1992 - 7 ABR 58/91 - AP Nr. 3 zu § 76 a BetrVG 1972, zu B 11 2 b der Gründe; BAG Beschluß vom 7. Oktober 1980 - 6 ABR 56/79 - AP Nr. 1 zu § 27 BetrVG 1972). - BAG, 11.04.1958 - 1 ABR 6/57
Betriebsrat - Abweichung von Rechtsvorschrift - Vernünftige sachliche Gründe
Die Rechtsbeschwerde ist sachlich begründet; denn die von den Angestellten rechtzeitig erklärte Anfechtung der 'Wahl des Eberhardt ist nach §§ 27, 13 BetrVG zulässig (vgl" BAG 2, 182)" Diese Anfechtung greift auch durch, da bei der Wahl des stellvertretenden Betriebsrats vorsitzenden § 27 BetrVG verletzt ist" § 27 BetrVG enthält die Sollvorschrift, daß der stellvertretende Betriebsrat svorsit'<.Der Gesetzgeber hat die Vorschrift des § 27 BetrVG einheitlich für alle dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegenden Betriebe geschaffen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Maße im einzelnen Betrieb die eine Gruppe zahlenmäßig die andere Gruppe über wiegt" Daraus ist zu ersehen, daß der Gesetzgeber auch dann, wenn die eine Gruppe zahlenmäßig weit geringer als die andere ist, auf Besetzung des Postens des stellvertretenden Vorsitzenden des Betriebsrats mit einem Vertreter der kleineren Gruppe Wert gelegt hat" Dies entsprach einem allgemeinen demokratischen Grundsatz, der nicht nur bei den Wahlen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (vgl" Zo Bo § 10 Abs" 1, § 47 Abs" 1 Satz 2, § 76 Abs. 2 Satz 3 BetrVG) und nach dem Mitbestimmungsgesetz (§ 6 Abs" 1 Satz 1) seinen Ausdruck, sondern auch iia parlamentarischen Raum allgemeine Beachtung findet = So entspricht es parlamentarischer Übung, zum stell vertretenden Vorsitzenden der gesetzgebenden Körperschaft einen Vertreter der zweitstärksten Fraktion zu bestellen, obwohl es auch dort im Hinblick auf die Stimmenverhält nisse möglich wäre, sowohl den Vorsitzenden wie den Stellvertreter mit einer bestehenden parlamentarischen Mehrheit der stärksten Fraktion aus deren Reihen wählen zu lassen" Die Auffassung des Landesarbeitsgerichts, daß nur bei feststellbarer Willkür eine die Anfechtbarkeit der Wahl begründende Verletzung des § 27 BetrVG- vorliege, ist deshalb zu eng" Rieht nur im Palle der Willkür ist eine solche Anfechtbarkeit der Wahl des stellvertretenden Vor sitzenden des Betriebsrats möglich, sondern bereits dann, wenn nicht ausnahmsweise besondere Gründe die Besetzung sowohl des Postens des Vorsitzenden wie des Stellvertreters aus einer Gruppe gerechtfertigt erscheinen lassen" In einem solchen Pall müssen objektive Gründe vorliegen, die es nicht zulassen, einen Vertreter der anderen - schwächeren - Gruppe zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden zu wählen" Dies hat der Senat bereits in der Entscheidung BAG 2, 182; 3, 80 und AP Kr" 2 zu § 27 BetrVG ausgeführt.
?/enn der Senat in der Entscheidung BAG 2, 182 einen Angestellten als nicht geeignet für den Posten des stell vertretenden Betriebsratsvorsitzenden angesehen hat, so beruhte dies auf den besonderen technischen Verhältnissen des Bergbaus= Ein solcher Eall liegt hier nicht vor, so daß es bei der Regel des § 27 BetrVG verbleiben muß" gez" Br. Meier-Scherling Br" Schröder V/ichmann Otto Krell Kettner.
- BAG, 20.04.1956 - 1 ABR 2/56 Indem die Antragsteller in ihrem Schriftsatz vom 5. März 1956 unter IV auf die Entscheidung des Senats in 1 ABR 6/55 vom 2. November 1955 (AP Ir. 1 zu § 27 BetrVG) verweisen und erst unter V auf die Nichtigkeit der Wahl zu sprechen kommen, bringen sie zum Ausdruck, daß sie ihren Antrag in erster Linie als einen Antrag auf Anfechtung der 'Wahl verstanden wissen wollen" Als solcher ist der Antrag jedoch nicht zulässig" Die Antragsteller sind nicht antragsberechtigt" Außerdem ist die Anfechtungsfrist nicht gewahrt.
Wenn der Senat in seiner Entscheidung vom 2, November 1955 in 1 ABR 6/55 (AP Nr" 1 zu § 27 BetrVG) sich für die entsprechende Anwendung des § 18 BetrVG auf eine den § 27 Abs, 1 in sachlich nicht gerechtfertigter ?/eise verletzende Wahl des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden, ausgesprochen hat, so ist damit auch der Kreis der Anfechtungsberechtigten auf den Kreis der in § 18 BetrVG aufgeführten Personen begrenzt.
Eine Nichtigkeit der Wahl hat aber dieser Verstoß gegen die Sollvorschrift des § 27 BetrVG nicht zur folge (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 2. November 1955 - 1 ABR 6/55 - AP Nr. 1 zu § 27 BetrVG).
- BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 17/76
Betriebsratswahl: Anfechtungsfrist, Besetzung von Betriebsratsvorsitz und …
3. Auch sonst schließt sich der Senat der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts an, wenn auch mit einer anderen Begründung als nach seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 27 Abs. 1 BetrVG 1952, die das Landesarbeitsgericht übernommen hat (vgl. insoweit BAG 2, 182 =AP Nr. 1 zu § 27 BetrVG;… BAG AP Nr. 2 und 3 aaO;… BAG 3, 8o =AP Nr. 4- aaO;… BAG AP Nr. 5 und 8 aaO). - BVerwG, 27.09.1990 - 6 P 23.88
Verfassungsmäßigkeit des § 33 Satz 2 BPersVG
Der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, die Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses könne in entsprechender Anwendung des § 18 BetrVerfG angefochten werden (vgl. BAGE 2, 182; 18, 319; 25, 60), ist das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes nicht gefolgt, weil jedenfalls nach diesem Gesetz die Bestimmung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters zum Beginn der Geschäftsführung des Personalrates gehört (…vgl. Beschluß vom 13. Juni 1957 - BVerwG 2 CO 3.56 - >a.a.O.<). - BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72
Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche …
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (BAG 2, 182 [183 ff.] = AP Nr. 1 zu § 27 BetrVG AP Nrn" 2 und 3 zu § 27 BetrVG 1952) die Bestimmung des § 18 BetrVG 1952 in vollem Umfang, also auch hinsichtlich der Anfechtungsbefugnis einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, auf die Anfechtung der Wahl des stellvertretenden Betriebsrats vorsitzenden entsprechend angewandt, da es sich bei der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden "um den letzten Akt1' der Wahl des Betriebsrats selbst handelt (BAG 2, 182 [185]). - BAG, 28.02.1958 - 1 ABR 3/57
Amt des Wahlvorstandes - Einberufung des Betriebsrats - Konstituierende Sitzung
Zu den Wahlen, die nach den vorstehenden Grundsätzen zu behandeln sind, zählen nicht nur die eigentlichen Betriebsratswahleno Vielmehr sind hierzu auch die Wahlen innerhalb eines Betriebsrats zu rechnen, da das Gesetz, auch sie als echte Wahl gewollt hat (vgl" auch BAG 2, 182)0; Bas ergibt sich daraus, daß das Gesetz beispielsweise bei der Bestimmung des Betriebsratsvorsitzenden und des Betriebsausschusses von einer Wahl spricht (§§ 27, 28 BetrVG)" Dagegen wird im Gesetz an anderen Stellen von Beschlüssen, Bestimmungen oder Bestellungen gesprochen (§§ 15, 32, 68 Abso 2 BetrVG)" Soweit der Gesetzgeber eine echte Wahl angeordnet und das durch den Gesetzeswortlaut zum Ausdruck gebracht hat, muß sich die Beurteilung dieser Wahl nach den allgemeinen Vorschriften richten, die auch für die Betriebsratswahl selbst gelten". - BAG, 01.06.1966 - 1 ABR 18/65
Gewerkschaft - Betriebsratswahl - Anfechtungsberechtigung
Daß solche Gewerkschaften - und zwar in analoger Anwendung des § 18 BetrVG - anfechtungsbercchtigt sind, wenn es sich um die erstmalige Konstituierung des Betriebsrats handelt, nämlich.um die Wahl des Vor sitzenden und seines Stellvertreters, entspricht der Rechtsprechung des Senats (BAG 2, 182 = AP Kr. 1 zu § 27 BetrVG, und stets). - BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61
Beachtung von Wahlanfechtungsgründen von Amts wegen - Prüfungspflicht des …
Als solche wesentlichen Verfahrensvorschriften müssen sicherlich Verstöße gegen Mußvorschriften angesehen werden; der Senat hat in BAG 2, 182 = AP Nr. 1 zu § 27 BetrVG bereits die Verletzung von Sollvorschriften als einen Anfechtungsgrund anerkannt. - BAG, 21.10.1969 - 1 ABR 8/69
Verkennung des Betriebsbegriffs - Wahlvorstand - Anfechtbarkeit einer Wahl - …
- BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 44/73
Rüge eines Verfahrensfehlers - Ursächlichkeit eines angefochtenen Beschlusses - …
- BAG, 29.01.1965 - 1 ABR 8/64
Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender - Gruppenzugehörigkeit - …
- BAG, 06.07.1956 - 1 ABR 7/55
Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Betriebsratswahl
- BAG, 07.12.1955 - 1 ABR 9/55
Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Wahl des stellvertretenden …
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.1956 - 4 B 2/56
Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden und des freigestellten Mitglieds des …
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