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   BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 430/99   

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BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 430/99 (https://dejure.org/2002,2482)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2002 - 9 AZR 430/99 (https://dejure.org/2002,2482)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 9 AZR 430/99 (https://dejure.org/2002,2482)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung - Kur-Tage - Tarifurlaub - Erholungsurlaub - Maßnahme der medizinischen Vorsorge - BAT - Bundesangestelltentarif - Anrechnungsverbot - Mindesturlaub - Anrechnungserklärung - Zeitpunkt - Abgabe - Ausschluss - Tarifvertrag - Deutsche Bahn AG

  • Judicialis

    BUrlG idF d. Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes v. 25. Sept. 1996 (BGBl. I S 1476; BUrlG idF ArbBeschFG) § 10 Abs. 1 Satz 1; ; BUrlG § 13; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von "Kur-Tagen" auf Tarifurlaub

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bundesurlaubsgesetz i. d. F. des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. 9. 1996 (BGBl. I S. 1476; BUrlG i. d. F. ArbBeschFG) § 10 Abs. 1 Satz 1; BUrlG § 13; ZPO § 256
    Anrechnung von Kur-Zeiten auf tariflichen Urlaubsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 101, 177
  • NZA 2003, 109
  • BB 2003, 108
  • DB 2002, 2226
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 430/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. April 2001 (- 1 BvL 32/97 - BVerfGE 103, 293) für alle Gerichte verbindlich (§ 31 BVerfGG) entschieden, daß § 10 Abs. 1 Satz 1 BUrlG idF ArbBeschFG, mit dem der Arbeitgeber berechtigt wurde, unter den dort bestimmten Voraussetzungen Tage der Teilnahme des Arbeitnehmers an einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation auf den über den gesetzlichen Mindesturlaub (§ 3 BUrlG) hinausgehenden Urlaub anzurechnen, für die Dauer seiner Geltung mit dem Grundgesetz vereinbar war.

    a) Nach dem Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 (- 1 BvL 32/97 - BVerfGE 103, 293) war die Vorschrift für die Dauer ihrer Geltung mit dem Grundgesetz vereinbar.

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 430/99
    Diese Wirkung beschränkt sich aber auf den in der Norm geregelten Gegenstand (vgl. hierzu nur BAG 16. Juni 1999 - 5 AZR 297/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 7; 16. Juni 1999 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95).
  • ArbG Heilbronn, 26.09.1997 - 3 Ca 489/97

    Anrechnung von in Anspruch genommenen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen auf

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 430/99
    Gleiches wird im Schrifttum für den Ausschluß der Anrechnungsbefugnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 BUrlG vertreten (Schwedes BB 1996 Beilage 17 S 2, 7; Heise/Lessenich/Merten Arbeitgeber 1997, 251; aA ArbG Heilbronn Vorlagebeschluß zum Bundesverfassungsgericht 26. September 1997 - 3 Ca 489/97 - AuR 1998, 217; Buschmann AuR 1996, 285, 290; Giesen RdA 1997, 193, 199).
  • BAG, 16.09.1997 - 9 AZR 532/96

    Sicherung des Anspruchs auf Erholungsurlaub für die auf die DB AG übergeleiteten

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 430/99
    Nur in diesem Umfang war der Besitzstand der Arbeitnehmer gesichert (BAG 16. September 1997 - 9 AZR 532/96 - AP TVG § 1 Deutsche Bahn Nr. 2 = EzA TVG § 4 Bundesbahn Nr. 5).
  • BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 297/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 430/99
    Diese Wirkung beschränkt sich aber auf den in der Norm geregelten Gegenstand (vgl. hierzu nur BAG 16. Juni 1999 - 5 AZR 297/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 7; 16. Juni 1999 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95).
  • BAG, 15.02.1984 - 5 AZR 192/82

    Mutterschutz - Jahresurlaub

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 430/99
    aa) Für die vergleichbaren Berechtigungen des Arbeitgebers zur Kürzung des Jahresurlaubs nach § 8 d MuSchG in der Fassung vom 25. Januar 1979 bei Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub sowie nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ArbPlSchG bei Einberufung zum Grundwehrdienst hat das Bundesarbeitsgericht ein ausdrückliches tarifliches Verbot verlangt, wenn die Tarifvertragsparteien die Kürzung des Urlaubs ausschließen wollten (15. Februar 1984 - 5 AZR 192/82 - BAGE 45, 155; 14. November 1963 - 5 AZR 498/62 - BAGE 15, 116).
  • BAG, 14.11.1963 - 5 AZR 498/62

    Ermächtigung des Arbeitgebers - Erholungsurlaub - Grundwehrdienst -

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 430/99
    aa) Für die vergleichbaren Berechtigungen des Arbeitgebers zur Kürzung des Jahresurlaubs nach § 8 d MuSchG in der Fassung vom 25. Januar 1979 bei Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub sowie nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ArbPlSchG bei Einberufung zum Grundwehrdienst hat das Bundesarbeitsgericht ein ausdrückliches tarifliches Verbot verlangt, wenn die Tarifvertragsparteien die Kürzung des Urlaubs ausschließen wollten (15. Februar 1984 - 5 AZR 192/82 - BAGE 45, 155; 14. November 1963 - 5 AZR 498/62 - BAGE 15, 116).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 240/00

    Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 430/99
    Sie dient vielmehr der Durchsetzung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf ersatzweise bezahlte Freistellung für den mit Ende des Urlaubsjahres oder spätestens des Übertragungszeitraums untergegangenen Urlaubsanspruchs (BAG 8. Mai 2001 - 9 AZR 240/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Blumenbinder Nr. 1 = EzA BurlG § 3 Nr. 22).
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 430/99
    Die Klage betrifft keinen in der Vergangenheit abgeschlossenen Sachverhalt, aus dem sich keine Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergäben (vgl. Senat 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201).
  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 290/90

    Bestimmungspflicht des Arbeitgebers bei Urlaubsgewährung

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 430/99
    Der Senat vertritt zwar die Auffassung, ein Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer für die Dauer einer nicht von einem Sozialversicherungsträger angeordneten Kurmaßnahme Urlaub iSv. § 7 Abs. 1 BUrlG erteilen wolle, müsse den Urlaub vor Kurantritt gewähren (BAG 1. Oktober 1991 - 9 AZR 290/90 - BAGE 68, 309 mwN).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 646/99

    Anrechnung von Kur-Tagen auf Tarifurlaub; Anrechnung einer Maßnahme der

  • LAG Brandenburg, 20.02.1998 - 4 Sa 817/97

    Urlaub: Anrechnung einer Kur

  • LAG München, 01.03.1999 - 1 Sa 1191/98

    Urlaub: Anrechnung auf Kur - Gleichbehandlungsgebot bei Arbeitern und

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 376/99

    Anrechnung von Kur-Tagen auf den Erholungsurlaub - Wirksamkeitsvoraussetzungen

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 88/99

    Anrechnung von "Kur-Tagen" auf den Tarifurlaub eines Arbeitnehmers

  • LAG Düsseldorf, 06.12.2002 - 14 (4) Sa 1226/02

    Anrechnung von "Kur-Tagen" auf Tarifurlaub

    Zu § 10 Abs. 1 BUrlG idF ArbBeschFG hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass diese gesetzliche Regelung für die Anrechnungsbefugnis des Arbeitgebers keine zeitliche Begrenzung enthielt (vgl. z. B. Urteile vom 30.04.2002 - 9 AZR 434/98 - (demnächst AP Nr. 2 zu § 31 TVAL II), - 9 AZR 242/99 - (ZTR 2002, 593 ff.); Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 430/99 - (demnächst AP Nr. 5 zu § 10 BUrlG Kur); Beschluss vom 18.07.2002 - 9 AZR 649/98 - n.v.).

    Insbesondere aus einer tarifvertraglich festgelegten Dauer des Erholungsurlaubs oder aus Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und Vorsorge lässt sich nicht ohne weiteren Anhalt herleiten, die Tarifvertragsparteien hätten auch einen gesetzlichen Eingriff in den Tarifurlaub abwehren oder ausschließen wollen, der darin besteht, den Arbeitgeber zu berechtigen, tarifliche Ansprüche durch Anrechnung anderer Leistungen zu mindern (vgl. BAG, Urteile vom 30.04.2002 und 28.05.2002, a.a.O.).

    Der Wortlaut der Neufassung, die das Ziel einheitlicher Bestimmungen für Arbeiter und Angestellte verfolgte, lässt eine abweichende Beurteilung nicht zu (vgl. BAG, Urteile vom 30.04.2002 - 9 AZR 434/98 - (demnächst AP Nr. 2 zu § 31 TVAL II),- 9 AZR 656/98 - n.v., - 9 AZR 657/98 - n.v.; - zu einer gleichgelagerten Fallgestaltung beim Tarifvertrag der Deutschen Bahn AG: BAG, Urteil vom 28.05.2002, a.a.O.).

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 271/09

    Tarifliches Fortzahlungsentgelt - arbeitnehmerähnliche Personen

    Wird der Begriff "anrechnen" verwandt, wird damit grundsätzlich zum Ausdruck gebracht, dass ein entstandener Anspruch teilweise oder ganz untergehen soll, indem zB dem Schuldner eine Ersetzungsbefugnis oder die Möglichkeit, an Erfüllungs statt zu leisten, eingeräumt wird (vgl. zB zur Anrechnung von Kurtagen auf Urlaub gemäß § 10 BUrlG idF ArbBeschFG: Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 430/99 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 101, 177).
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