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   BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14   

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BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14 (https://dejure.org/2016,15800)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2016 - 1 AZR 73/14 (https://dejure.org/2016,15800)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 (https://dejure.org/2016,15800)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 325 ZPO
    Beschlussverfahren - präjudizielle Bindungswirkung

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 322 Abs. 1 ZPO, § 113 Abs. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 325 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Fortzahlung einer freiwilligen übertariflichen Zulage; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf freiwillige übertarifliche Zulagen

  • bag-urteil.com

    Beschlussverfahren - präjudizielle Bindungswirkung

  • Betriebs-Berater

    Präjudizielle Bindungswirkung von Entscheidungen bezüglich betriebsverfassungsrechtlicher Streitigkeiten

  • rewis.io

    Beschlussverfahren - präjudizielle Bindungswirkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf eine Zulage; präjudizielle Bindungswirkung

  • rechtsportal.de

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Fortzahlung einer freiwilligen übertariflichen Zulage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtskräftige Entscheidung im Beschlussverfahren im nachfolgenden Individualprozess zu berücksichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren - und seine präjudizielle Bindungswirkung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zulage im Beschlussverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf eine Zulage - präjudizielle Bindungswirkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 154, 136
  • NZA 2016, 906
  • BB 2016, 1651
  • DB 2016, 1944
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 5 TaBV 74/11

    Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14
    Die Beschwerde des Betriebsrats vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (9. Februar 2012 - 5 TaBV 74/11 -) blieb ebenso ohne Erfolg wie seine Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 24. Juli 2012 - 1 ABN 42/12 -) .

    Die rechtskräftige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Februar 2012 (- 5 TaBV 74/11 - ) sei für den vorliegenden Rechtsstreit ohne Einfluss.

    Dies steht aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (9. Februar 2012 - 5 TaBV 74/11 -) in dem vom Betriebsrat angestrengten Beschlussverfahren fest und schließt eine abweichende gerichtliche Beurteilung zu einem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anrechnungsentscheidung der Beklagten im vorliegenden Rechtsstreit aus.

    Dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Februar 2012 (- 5 TaBV 74/11 -) kommt insoweit eine präjudizielle Bindungswirkung zu.

  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14
    So ist etwa bei Entscheidungen über die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Betriebsänderung für nachfolgende Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 Abs. 3 BetrVG) oder eine Maßnahme des Arbeitgebers nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG eine aus der Rechtskraft folgende Präklusionswirkung anzunehmen (vgl. BAG 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 -; 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28; 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - BAGE 56, 304) .

    Entsprechend kann sich der einzelne Arbeitnehmer auch dann, wenn er an dem vorherigen Beschlussverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozess nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozess zu beantworten ist, sei unrichtig entschieden (vgl. BAG 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a bb der Gründe; 3. Juli 1996 - 2 AZR 813/95 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 267; 23. November 1993 - 1 AZR 441/93 - zu I 1 a der Gründe; 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - BAGE 69, 367; 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - zu 2 c der Gründe, BAGE 56, 304) .

  • BAG, 10.11.1987 - 1 AZR 360/86

    Zahlung eines Nachteilsausgleichs - Betriebsstilllegung als Betriebsänderung -

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14
    So ist etwa bei Entscheidungen über die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Betriebsänderung für nachfolgende Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 Abs. 3 BetrVG) oder eine Maßnahme des Arbeitgebers nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG eine aus der Rechtskraft folgende Präklusionswirkung anzunehmen (vgl. BAG 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 -; 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28; 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - BAGE 56, 304) .

    Entsprechend kann sich der einzelne Arbeitnehmer auch dann, wenn er an dem vorherigen Beschlussverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozess nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozess zu beantworten ist, sei unrichtig entschieden (vgl. BAG 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a bb der Gründe; 3. Juli 1996 - 2 AZR 813/95 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 267; 23. November 1993 - 1 AZR 441/93 - zu I 1 a der Gründe; 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - BAGE 69, 367; 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - zu 2 c der Gründe, BAGE 56, 304) .

  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 429/14

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14
    Unerheblich ist, dass das Landesarbeitsgericht die Berufung des Klägers insgesamt als zulässig angesehen hat (BAG 13. Oktober 2015 - 1 AZR 429/14 - Rn. 35 mwN) .

    Fehlen Ausführungen zu einem Anspruch, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 13. Oktober 2015 - 1 AZR 429/14 - Rn. 36) .

  • BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 75/11

    Betriebsrat - Antragsbefugnis - Normenkontrolle

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14
    (1) Nach dem auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren anwendbaren § 322 Abs. 1 ZPO sind Beschlüsse der Rechtskraft fähig, soweit über den durch den Antrag erhobenen Anspruch entschieden ist (BAG 5. März 2013 - 1 ABR 75/11 - Rn. 12 mwN) .

    Dabei sind die Gründe des Beschlusses ergänzend heranzuziehen, wenn die Entscheidungsformel, wie insbesondere bei einer den Antrag abweisenden Entscheidung, den Streitgegenstand und damit den Umfang der Rechtskraft nicht erkennen lässt (BAG 5. März 2013 - 1 ABR 75/11 - Rn. 13 mwN) .

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14
    Unabhängig von Abgrenzungsfragen und terminologischen Unterschieden im Einzelnen ist eine präjudizielle Bindungswirkung oder Präklusionswirkung - auch außerhalb vom Bestehen ausdrücklicher Präklusionsnormen und des vom Wortlaut des § 325 ZPO vorgegebenen Rahmens - dann gerechtfertigt, wenn die Rechtslage des Arbeitnehmers primär durch eine kollektivrechtliche Vorfrage geprägt und daher seine individuelle Position in ein übergreifendes Bezugssystem eingebettet ist (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 44) .
  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 589/84

    Anspruch auf Fortzahlung eines ungekürzten Essenzuschusses - Bestehen einer

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14
    (4) Der Präjudizialität einer rechtskräftigen Entscheidung über den Bestand eines Mitbestimmungsrechts bei der Anrechnung steht die Entscheidung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Januar 1987 (- 6 AZR 589/84 -) nicht entgegen.
  • BAG, 17.02.1992 - 10 AZR 448/91

    Rechtskrafterstreckung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14
    Entsprechend kann sich der einzelne Arbeitnehmer auch dann, wenn er an dem vorherigen Beschlussverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozess nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozess zu beantworten ist, sei unrichtig entschieden (vgl. BAG 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a bb der Gründe; 3. Juli 1996 - 2 AZR 813/95 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 267; 23. November 1993 - 1 AZR 441/93 - zu I 1 a der Gründe; 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - BAGE 69, 367; 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - zu 2 c der Gründe, BAGE 56, 304) .
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 813/95

    Kündigung wegen Auflösung eines Kulturorchesters - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14
    Entsprechend kann sich der einzelne Arbeitnehmer auch dann, wenn er an dem vorherigen Beschlussverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozess nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozess zu beantworten ist, sei unrichtig entschieden (vgl. BAG 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a bb der Gründe; 3. Juli 1996 - 2 AZR 813/95 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 267; 23. November 1993 - 1 AZR 441/93 - zu I 1 a der Gründe; 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - BAGE 69, 367; 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - zu 2 c der Gründe, BAGE 56, 304) .
  • BAG, 31.01.1990 - 1 ABR 39/89

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei erfolgreicher

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14
    So ist etwa bei Entscheidungen über die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Betriebsänderung für nachfolgende Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 Abs. 3 BetrVG) oder eine Maßnahme des Arbeitgebers nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG eine aus der Rechtskraft folgende Präklusionswirkung anzunehmen (vgl. BAG 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 -; 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28; 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - BAGE 56, 304) .
  • BAG, 23.11.1993 - 1 AZR 441/93

    Tarifvertragliche Eingruppierung - Verweigerung der Zustimmung der Eingruppierung

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 109/13

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - Theorie der

  • BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 94/11

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 396/08

    Dynamische Bezugnahme auf "ortsfremden" Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • LAG Düsseldorf, 29.11.2013 - 10 Sa 696/13

    Rechtskräftige Feststellung über Mitbestimmungsrecht

  • BAG, 18.11.2020 - 7 ABR 37/19

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch - Pfändung - Verjährung

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können rechtskräftige Beschlüsse im Beschlussverfahren über betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten auch dann präjudizielle Bindungswirkung für spätere Individualstreitigkeiten entfalten, wenn der Arbeitnehmer am Beschlussverfahren nicht beteiligt gewesen ist (BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 154, 136) .

    Von einer präjudiziellen Wirkung ist auch auszugehen, wenn in einem vorangegangenen Beschlussverfahren rechtskräftig über das Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf freiwillige übertarifliche Zulagen befunden worden ist (BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 23, aaO) .

    Eine präjudizielle Bindungswirkung oder Präklusionswirkung von arbeitsgerichtlichen Beschlüssen ist danach - auch außerhalb vom Bestehen ausdrücklicher Präklusionsnormen und des vom Wortlaut des § 325 ZPO vorgegebenen Rahmens - dann gerechtfertigt, wenn die Rechtslage eines Arbeitnehmers primär durch eine kollektivrechtliche Vorfrage geprägt und daher seine individuelle Position in ein übergreifendes Bezugssystem eingebettet ist (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 22, aaO; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 44) .

    Entsprechend kann sich der einzelne Arbeitnehmer auch dann, wenn er an dem vorherigen Beschlussverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozess nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozess zu beantworten ist, sei unrichtig (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 22 mwN, aaO; 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a bb der Gründe) .

    Denn in diesen Fällen betrifft der Streit der Betriebsparteien über den Bestand eines Mitbestimmungsrechts oder einer anderweitigen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition des Betriebsrats und eine gerichtliche Entscheidung hierüber nur die Betriebsparteien (BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 24, aaO) .

    Ebenso wenig verkürzt die Bindung an die in dem Beschlussverfahren ergangene Entscheidung eine originäre individuelle Rechtsposition des Arbeitnehmers (BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 24, aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 233/16

    Präjudizielle Bindungswirkung eines Verfahrens nach § 104 BetrVG für das

    Nach dem auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren anwendbaren § 322 Abs. 1 ZPO sind Beschlüsse der Rechtskraft fähig, soweit über den durch den Antrag erhobenen Anspruch entschieden ist (BAG v. 23.02.2016 - 1 AZR 73/14, juris; BAG v. 05.03.2013 - 1 ABR 75/11, juris).

    Dabei sind die Gründe des Beschlusses ergänzend heranzuziehen, wenn die Entscheidungsformel, wie insbesondere bei einer den Antrag abweisenden Entscheidung, den Streitgegenstand und damit den Umfang der Rechtskraft nicht erkennen lässt (BAG v. 23.02.2016 - 1 AZR 73/14, juris; BAG v. 05.03.2013 - 1 ABR 75/11, juris).

    Das BAG vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass eine präjudizielle Bindungswirkung oder Präklusionswirkung - auch außerhalb vom Bestehen ausdrücklicher Präklusionsnormen und des vom Wortlaut des § 325 ZPO vorgegebenen Rahmens - dann gerechtfertigt ist, wenn die Rechtslage des Arbeitnehmers primär durch eine kollektivrechtliche Vorfrage geprägt und daher seine individuelle Position in ein übergreifendes Bezugssystem eingebettet ist (BAG v. 23.02.2016 - 1 AZR 73/14, juris).

  • LAG Nürnberg, 21.02.2017 - 7 Sa 441/16

    Gruppenkalender - Outlook - Abmahnung - Weisungsrecht - Mitbestimmung

    Dem Arbeitgeber darf aus einer betriebsverfassungsrechtlichen Pflichtwidrigkeit auch im Rahmen des Arbeitsverhältnisses kein Vorteil erwachsen (Bundesarbeitsgericht â?? Urteil vom 23.02.2016 â?? 1 AZR 73/14; juris).
  • BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 259/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    BAG 18. November 2020 - 7 ABR 37/19 - Rn. 23, BAGE 173, 46; 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 154, 136).

    Entsprechend kann sich der einzelne Arbeitnehmer auch dann, wenn er an dem vorherigen Beschlussverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozess nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozess zu beantworten ist, sei unrichtig (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 154, 136; 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a bb der Gründe) .

    Wenn sich ein Arbeitnehmer nach einer Entscheidung über das Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts im Individualprozess zur Begründung eines Anspruchs nicht auf die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung berufen kann, gründet das darin, dass diese (nur) den Schutz des Mitbestimmungsrechts bezweckt (BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 23, BAGE 154, 136) .

  • BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 307/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    BAG 18. November 2020 - 7 ABR 37/19 - Rn. 23, BAGE 173, 46; 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 154, 136).

    Entsprechend kann sich der einzelne Arbeitnehmer auch dann, wenn er an dem vorherigen Beschlussverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozess nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozess zu beantworten ist, sei unrichtig (vgl. BAG 23. Februar 2016- 1 AZR 73/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 154, 136, aaO; 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a bb der Gründe) .

    Wenn sich ein Arbeitnehmer nach einer Entscheidung über das Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts im Individualprozess zur Begründung eines Anspruchs nicht auf die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung berufen kann, gründet das darin, dass diese (nur) den Schutz des Mitbestimmungsrechts bezweckt (BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 23, BAGE 154, 136) .

  • BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16

    Anrechnung einer umgruppierungsbedingten Tarifentgeltsteigerung auf eine Zulage -

    a) Wird ein Entgelt vereinbart, das sich aus einem Tarifentgelt und einer Zulage zusammensetzt, und erweist sich später das Tarifentgelt aus Rechtsgründen - wie hier wegen einer Eingruppierung in Lg. 3 LTV statt Gehaltsgruppe II GTV - als zu niedrig angesetzt, besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistung der unverminderten Zulage neben dem erhöhten Tarifentgelt nur in den Fällen, in denen die Zulage als selbständiger, anrechnungsfester Bestandteil der Gesamtvergütung vereinbart ist (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 13 mwN, BAGE 154, 136) .

    Verletzt der Arbeitgeber bei einer Anrechnung von Tarifsteigerungen auf Zulagen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, hat dies die Unwirksamkeit der Anrechnung zur Folge (BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 16 mwN, BAGE 154, 136) .

  • ArbG Hamburg, 27.04.2021 - 24 Ca 28/21
    Dabei sind die Gründe des Beschlusses ergänzend heranzuziehen, wenn die Entscheidungsformel, wie insbesondere bei einer den Antrag abweisenden Entscheidung, den Streitgegenstand und damit den Umfang der Rechtskraft nicht erkennen lässt (BAG, Urteil vom 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 -, juris, Rn. 19).

    Rechtskräftige Beschlüsse im Beschlussverfahren über betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten können für spätere Individualstreitigkeiten auch dann präjudizielle Bindungswirkung entfalten, wenn der Arbeitnehmer am Beschlussverfahren nicht beteiligt gewesen ist (BAG, Urteil vom 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 -, BAGE 154, 136-143, Rn. 22).

    Entsprechend kann sich der einzelne Arbeitnehmer auch dann, wenn er an dem vorherigen Beschlussverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozess nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozess zu beantworten ist, sei unrichtig entschieden (BAG, Urteil vom 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 -, juris, Rn. 22).

  • BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 166/16

    Fehlen der Antragstellung im Berufungsverfahren

    Die Berufungsbegründung muss erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und auf welchen Gründen diese Ansicht im Einzelnen beruht (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 27, BAGE 154, 136) .
  • ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2017 - 13 Ca 5491/16

    Teilzeit, Anspruch auf bezahlwirksame Anrechnung hinsichtlich

    Dem Arbeitgeber darf aus einer betriebsverfassungsrechtlichen Pflichtwidrigkeit auch im Rahmen des Arbeitsverhältnisses kein Vorteil erwachsen (BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 16, BAGE 154, 136; 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - Rn. 31, BAGE 149, 343) .

    Ein hierauf gestützter Anspruch setzt ein mitbestimmungswidriges Verhalten des Arbeitgebers voraus (BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 23, BAGE 154, 136) .

  • ArbG Hamburg, 18.01.2021 - 1 Ca 71/18
    Dabei sind die Gründe des Beschlusses ergänzend heranzuziehen, wenn die Entscheidungsformel, wie insbesondere bei einer den Antrag abweisenden Entscheidung, den Streitgegenstand und damit den Umfang der Rechtskraft nicht erkennen lässt (BAG, Urteil vom 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 -, juris, Rn. 19).

    Rechtskräftige Beschlüsse im Beschlussverfahren über betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten können für spätere Individualstreitigkeiten auch dann präjudizielle Bindungswirkung entfalten, wenn der Arbeitnehmer am Beschlussverfahren nicht beteiligt gewesen ist (BAG, Urteil vom 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 -, BAGE 154, 136-143, Rn. 22).

    Entsprechend kann sich der einzelne Arbeitnehmer auch dann, wenn er an dem vorherigen Beschlussverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozess nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozess zu beantworten ist, sei unrichtig entschieden (BAG, Urteil vom 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 -, juris, Rn. 22).

  • LAG Düsseldorf, 23.08.2018 - 4 Ta 250/18

    Ausssetzung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens betreffend die Wirksamkeit

  • LAG Hessen, 07.05.2018 - 16 TaBV 64/17

    Hat das Arbeitsgericht den Antrag auf Freistellung von Schulungskosten für eine

  • ArbG Hamburg, 19.08.2021 - 4 Ca 49/18
  • LAG Hessen, 13.05.2019 - 16 TaBV 206/18

    1. Gegenüber einer Klage aus abgetretenem Recht handelt es sich bei einer

  • ArbG Hamburg, 04.02.2021 - 15 Ca 90/18
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2016 - 1 Sa 286/15

    Betriebliche Altersversorgung, Betriebsvereinbarung, Rechtskraft, Erstreckung,

  • ArbG Hamburg, 04.02.2021 - 15 Ca 96/18
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - 2 Sa 1777/15

    Tariflicher Branchenzuschlag bei Leiharbeitnehmern

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2016 - 1 Sa 453/15

    Betriebliche Altersversorgung, Betriebsvereinbarung, Rechtskraft, Erstreckung,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2016 - 5 Sa 114/16

    Vertretungsbefugnis bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften

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