Rechtsprechung
BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beendigung - Kündigung - Betriebsbedingte Änderungskündigung - Fiktive Kündigungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626; BetrVG § 103; KSchG § 2, § 15
Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds - Zustimmungsersetzungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 15 KSchG
Arbeitsrecht; außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 08.03.1993 - 4 BV 1/93
- ArbG Köln, 08.07.1993 - 4 BV 1/93
- LAG Köln, 24.02.1994 - 10 TaBV 44/93
- BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
Papierfundstellen
- BAGE 80, 185
- NZA 1995, 1157
- BB 1995, 2113
- DB 1995, 2429
Wird zitiert von ... (84)
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06
Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Da der in § 626 Abs. 1 BGB verwandte Begriff des wichtigen Grundes ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, kann seine Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Rechtsprechung, statt vieler: Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185, zu B II 1 der Gründe; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7, zu II 1 d der Gründe). - BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Eine Rechtfertigung der vorgeschlagenen Vergütung ist nur dann entbehrlich, wenn sich die geänderte Vergütung für die neue Tätigkeit aus einem im Betrieb angewandten Vergütungssystem ergibt (vgl. BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - BAGE 96, 95; 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185 "Tarifautomatik").Insoweit hat der Senat ausgeführt, bei einer vom Arbeitgeber angestrebten Änderung von Tätigkeit und Vergütung müsse die Vergütungsänderung nur dann nicht selbständig gerechtfertigt sein, wenn sich die Höhe der Vergütung aus einem Vergütungssystem, etwa einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag ergebe, mit dem für die Eingruppierung maßgeblich auf die jeweiligen Tätigkeitsmerkmale abgestellt werde (18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - BAGE 96, 95; 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185).
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …
Da der Begriff des wichtigen Grundes in § 626 Abs. 1 BGB ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, kann seine Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr., etwa Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 62 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 29).
- BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97
Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …
b) War die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber unzumutbar, weil er dem Arbeitnehmer keine Arbeit mehr anbieten konnte, hat der Senat bisher die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB nicht vor Ablauf des Zeitraums beginnen lasen, in dem der betroffene Arbeitnehmer noch weiterbeschäftigt werden konnte (Senatsurteil vom 22. Juli 1992 - 2 AZR 84/92 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 141; Beschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185 = AP Nr. 36 zu § 15 KSchG 1969); unzumutbar werde die Aufrechterhaltung des inhaltsleeren Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber jedenfalls frühestens dann, wenn er den betreffenden Arbeitnehmer im Betrieb überhaupt nicht mehr mit sinnvoller Arbeit beschäftigen könne. - BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95
Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung
Darüberhinaus müssen die neuen Bedingungen dem Gekündigten zumutbar sein, wobei beide Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen (Senatsbeschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200 = AP Nr. 19 zu § 15 KSchG 1969; siehe neuerdings auch Senatsbeschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - AP Nr. 36 zu § 15 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Der in §§ 54, 55 BAT, 626 Abs. 1 BGB verwandte Begriff des wichtigen Grundes ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. Senatsbeschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - AP, aaO, zu II 1 der Gründe, m.w.N. auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.
Bei der Prüfung der personenbedingten Änderungskündigung aus wichtigem Grund wäre der Überprüfungsmaßstab zu berücksichtigen, wie er im Beschluß des Senats vom 21. Juni 1995 (- 2 ABR 28/94 - AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) beschrieben ist.
- BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Der in § 626 Abs. 1 BGB verwandte Begriff des wichtigen Grundes ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Beschwerdegericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnorm Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rechtspr., vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185 = AP Nr. 36 zu § 15 KSchG 1969; Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).Es ist auch im Ergebnis nicht zu beanstanden, daß das Beschwerdegericht bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung des Betriebsratsvorsitzenden nicht - wie an sich geboten - auf die weitere absehbare Vertragsdauer (also z.B. auf den frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt nach Ablauf der Amtszeit des Betriebsratsvorsitzenden, § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG), sondern mit der bisherigen Senatsrechtsprechung (Urteil vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP Nr. 57 zu § 626 BGB; Beschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200 = AP Nr. 19 zu § 15 KSchG 1969;… Urteil vom 18. Februar 1993 - 2 AZR 526/92 - AP Nr. 35, aaO; für die betriebsbedingte Änderungskündigung einschränkend Beschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185 = AP Nr. 36, aaO) auf die mangels ordentlicher Kündbarkeit des Betriebsratsvorsitzenden konkret nicht einschlägige und daher "fiktive" Kündigungsfrist (hier Regelfrist: drei Monate zum Monatsende) abgestellt hat.
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit
a) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Änderungskündigung setzt voraus, dass die alsbaldige Änderung der Arbeitsbedingungen unabweisbar notwendig ist und die geänderten Bedingungen dem gekündigten Arbeitnehmer zumutbar sind (Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 80, 185) .Ist die Veränderung der Tätigkeit als solche unabweisbar und daher geeignet, eine darauf gerichtete außerordentliche Änderungskündigung zu rechtfertigen, so gilt dies auch hinsichtlich der Änderung der Eingruppierung (Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 80, 185).
- BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04
Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter …
Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnorm Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob seine Würdigung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. des Senats 21. Juni 1994 - 2 ABR 28/94 -BAGE 80, 185; 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75; zuletzt etwa 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - AP BGB § 626 Nr. 191 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 7). - BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung
Es ist nicht Sache des Arbeitsgerichts, dem Arbeitgeber eine "bessere" oder "richtigere" Unternehmenspolitik vorzuschreiben und damit in die Kostenkalkulation des Arbeitgebers einzugreifen (…so schon Senatsurteil vom 30. April 1987 - AP Nr. 42, aaO; vgl. ferner Senatsbeschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185, 192 f. = AP Nr. 36 zu § 15 KSchG, zu B II 2 a bb der Gründe, mit kritischer Anm. von U. Preis). - BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05
Außerordentliche Änderungskündigung
Ein zum Ausspruch einer außerordentlichen Änderungskündigung berechtigender wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen für den Arbeitgeber unabweisbar notwendig ist (Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185; 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49).b) Letztlich muss im Rahmen der Zurückverweisung auch überprüft werden, ob sich die Beklagte darauf beschränkt hat, der Klägerin nur solche Änderungen vorzuschlagen, die diese billigerweise hinnehmen musste (vgl. Senat 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200; 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185; 17. März 2005 - 2 ABR 2/04 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 58 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 59).
- BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 372/13
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus betrieblichen Gründen
- BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95
Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08
Verhaltensbedingte Kündigung
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99
Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des …
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat
- BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung
- BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber …
- BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 81/04
Massenänderungskündigung
- BAG, 17.03.2005 - 2 ABR 2/04
Betriebsratsmitglied - Kündigung
- BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 825/12
Außerordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung
- BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 343/11
Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
Außerordentliche Kündigung
- BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04
Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines …
- ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15
Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00
Außerordentliche fristlose Änderungskündigung - § 15 KSchG
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 95/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 757/07
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Hessen, 29.10.2010 - 19 Sa 275/10
Außerordentliche Änderungskündigung - personenbedingte Druckkündigung - …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 608/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 96/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 158/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 12/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 84/04
Massenänderungskündigung
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 17/07
Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 114/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Köln, 15.07.1998 - 2 Sa 1247/97
Wirksamkeit einer betrieblich bedingten außerordentlichen Änderungskündigung …
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- ArbG Cottbus, 18.07.2007 - 2 BV 9/07
Außerordentliche Änderungskündigung mit sozialer Auslauffrist eines …
- ArbG Cottbus, 19.06.2007 - 6 BV 12/07
Außerordentliche Änderungskündigung mit sozialer Auslauffrist eines …
- LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz - …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 7/05
Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung - …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 122/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 8/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 22/07
Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 625/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 121/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Hessen, 15.05.2008 - 5 TaBV 149/07
Zustimmungsersetzung zu außerordentlicher Änderungskündigung
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 789/06
Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 609/04
Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung - …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 643/04
Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung - …
- LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 381/11
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verstoß gegen …
- LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 5 Sa 357/06
Änderungskündigung, Entgeltreduzierung, Sanierungsplan, dringende betriebliche …
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1095/06
Änderungskündigung
- LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02
Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch …
- LAG Hessen, 14.04.2000 - 2 Sa 1687/98
Fristlose Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Unmöglichkeit der …
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/99
Außerordentliche Kündigung
- LAG Düsseldorf, 04.09.1998 - 11 TaBV 44/98
Bindungswirkung eines rechtskräftig zu Lasten eines Arbeitgebers abgeschlossenen …
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Hamm, 03.04.2009 - 10 Sa 1565/08
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Kündigung wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 TaBV 2/16
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes - betrieblicher Anlass
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10
Wirksame außerordentliche Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglied; …
- LAG Hamm, 10.12.2010 - 10 Sa 1509/10
Außerordentliche Kündigung; wichtiger Grund; Verdachtskündigung; strafbare …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 1369/03
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 61/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Hamm, 04.05.1999 - 13 (3) TaBV 141/98
Recht zur Kündigung wegen Vereinbarung der Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen …
- LAG Hamm, 04.02.2011 - 10 Sa 1743/10
Unwirksame Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden wegen treuwidriger Führung …
- LAG Hamm, 04.06.1998 - 17 Sa 2391/97
Außerordentliche Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen; Einstweiliger …
- LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - 3 Sa 349/06
Änderungskündigung, Auslegung, Bestimmtheit, betriebsbedingt, Entgeltabsenkung, …
- ArbG Herne, 19.04.2001 - 4 (2) BVGa 8/01
Durchführung von Betriebsratssitzungen während der Arbeitszeit ; Angelegenheit …
- LAG Köln, 29.08.2002 - 5 Sa 586/02
Außerordentliche Kündigung, betriebsbedingt, Altersteilzeit
- LAG Köln, 29.08.2002 - 5 (7) Sa 587/02
Außerordentliche Kündigung, betriebsbedingt, Altersteilzeit
- ArbG Hamburg, 19.12.2012 - 26 Ca 255/12
- ArbG Essen, 10.08.2011 - 4 Ca 738/11
Wirksamkeit einer fristlosen Änderungskündigung mit Auslauffrist wegen …
- ArbG Freiburg, 19.05.2011 - 2 Ca 136/10
Krankheitsbedingte Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit einer …
- LAG Schleswig-Holstein, 26.11.1999 - 5 Sa 405/99
Wirksamkeit der gegenüber einem Betriebsratsmitglied ausgesprochenen …
- LAG Schleswig-Holstein, 26.11.1999 - 5 Sa 409/99
Wirksamkeit der gegenüber einem betrieblichen Funktionsträger ausgesprochenen …
- LAG Schleswig-Holstein, 26.11.1999 - 5 Sa 363/99
Wirksamkeit der gegenüber einem Betriebsratsmitglied ausgesprochenen …
- ArbG Cottbus, 26.06.2007 - 8 BV 7/07
Außerordentliche Änderungskündigung mit sozialer Auslauffrist eines …
- ArbG Essen, 18.03.2021 - 1 Ca 3015/20
Inwieweit besteht nach dem SEGB ein Sonderkündigungsschutz zugunsten von …
- ArbG Herne, 19.04.2001 - 4 BV 10/01
Einordnung als zuständiger Betriebsrat auf Grund Fortschreibung der …
- ArbG Leipzig, 07.02.2008 - 8 Ca 3885/07